Änderungen bei KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren 151/152, 153 und Altersgerecht Umbauen 159 sowie Baukindergeld 424

KfW Förderprogramme

Die KfW-Bank nimmt zum 1. Juni 2016 einige Änderungen beim Wohneigentumsprogrammen vor. Sie verringert die Bereitstellungsprovision in allen entsprechenden KfW-Programmen von 3 Prozent auf 1,8 Prozent pro Jahr (dies entspricht 0,15 Prozent pro Monat). Diese Änderung gilt für wohnwirtschaftliche Kreditanträge, die ab dem 01.06.2019 bei der KfW-Bank eingehen (Vertragsdatum ab 01.06.2019).

Weiterhin gibt es in den folgenden KfW-Förderprogrammen Änderungen:

  • Energieeffizient Bauen und Sanieren 151/152; 153
    Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 6 auf 12 Monate ab 01.06.2019. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also erst 12 Monate nach dem Zusagedatum der KfW-Bank eine Bereitstellungsprovision berechnet. Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 01.06.2019 bei der KfW-Bank eingehen.
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
    Anpassungen in den Merkblattformulierungen, technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen ab 01.06.2019. Die Maßnahmen sind ausschließlich durch Fachunternehmen durchzuführen. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt. Die Anforderungen zum Einbruchschutz werden analog zu den Merkblattbedingungen Zuschuss (455-E) angeglichen. Baugebundene Assistenzsysteme wie z. B. Bewegungsmelder sind nur noch als Maßnahme zur Barrierereduzierung im Förderbaustein 6 – Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag – förderfähig. Die KfW-Bank fördert nun auch barrierereduzierende oder einbruchhemmende Maßnahmen für die Wohnflächenteilung durch Grundrissänderung in einem bestehenden Wohngebäude, sofern dadurch eine neue Wohneinheit entsteht.
  • Baukindergeld (424)
    Seit dem 17.05.2019 ist für das Baukindergeld (424) ein neues Merkblatt gültig. Die Änderungen betreffen die Frist zur Antragstellung sowie Präzisierungen zur Antragsberechtigung und den Fördervoraussetzungen. Weiterführende Informationen und Details finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Sonderregeln bei den Aufbewahrungsfristen von Belegen für Immobilieneigentümer
Bauherren sollten auf ein abgesichertes Nettogehalt achten
Die Finanzierung für ein Bauprojekt will gut geplant sein

Bildnachweis

Quelle: KfW-Bank

4 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar zu Zinskommentar Juli 2019 - Die Geldpolitik der Zentralbanken | Baufinanzierungs-Blog Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*