Auf Bereitstellungszinsen und bereitstellungszinsfreie Zeit achten

Beim Kauf einer Bestandimmobilie fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages. Anders ist das beim Neubau, egal ob der Kunde in Eigenregie oder über einen Bauträger baut. Hier wird der Kaufpreis erst nach Baufortschritt fällig. Diese Baufinanzierer müssen das Thema Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit mit in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Auswahl der Möglichkeiten an Finanzierungsbedarf anpassen
Die Kreditinstitute haben hier ein breit gefächertes Angebot. Sie bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von 3 bis 15 Monate an. Mit der richtigen Auswahl auf den Bedarf des Baufinanzierers bei der bereitstellungszinsfreien Zeit werden unnötige Kosten vermieden.

Als Faustregel gilt
Wählen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit so, dass circa drei Viertel des beantragten Darlehens innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit ausbezahlt werden. Bereitstellungszinsen, im Schnitt 0,25 Prozent pro Monat, für das restliche Viertel sind in der Regel kostengünstiger als ein Zinsaufschlag auf den Darlehenssollzins für die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit.

Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen:

Darlehensbetrag: 100.000,00 EUR
Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent ab dem 120. Tag (4. Monat)

Abschluss Zinsfestschreibung: 01.02.2014
Auszahlung: 01.08.2014
Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis 01.06.2014

Bereitstellungszinsen werden ab dem 01.06.2014 für 2 Monate = 60 Tage fällig.
Zu zahlende Bereitstellungszinsen: 100.000,– EUR x 0,25 Prozent x 60 ./. 100 ./. 30

Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500,00 EUR.

 

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