Baugemeinschaften bergen Risiken

Wer aufgrund der Kosteneinsparung eine Baugemeinschaft gründen möchte, sollte sich der eingehenden Verpflichtungen im Klaren sein. Um hier keinen Fehler zu begehen und sein Risiko vor finanziellen Verlusten zu erhöhen, kann ein Notar als unabhängiger Berater für eine Sicherheit bei allen Beteiligten der geplanten Baugemeinschaft dienen.
Trotz günstiger Bauzinsen ist für viele Bürger der Traum vom Immobilienbesitz immer schwieriger zu realisieren. Regional steigen die Preise für Immobilien wieder an und steuerliche Förderungen werden immer seltener ermöglicht. Um bei den Kosten für einen Bauträger zu sparen, denken zukünftige Immobilienbesitzer immer häufiger über einen Zusammenschluss mit Gleichgesinnten nach und möchten auf diesem Weg eine Kostensenkung anstreben.

Selbst informieren und nicht den Werbeaussagen verfallen
Schnell kann der Traum vom Eigenheim mit einer Baugemeinschaft aber auch zum Albtraum werden. Interessenverbände äußern sich meist nur über die hohe Kostenersparnis und lassen in ihren Informationen die Risiken einer Baugemeinschaft außen vor. Auch in zahlreichen Online Auftritten ist zwar alles über die Vorteile einer Baugemeinschaft zu lesen, nicht aber, über die mit ihr verbundenen Risiken für jedes einzelne Mitglied der Baugemeinschaft. Rechtliche Informationen können einer Fehlentscheidung vorbeugen und dafür sorgen, dass die Baugemeinschaft sich nicht als Albtraum und Kostenfalle, sondern als tatsächlich sinnvolle Handlung zur Kostensenkung beim Immobilienbau wird. Da es sich bei einer Baugemeinschaft um eine GbR handelt, gelten die Gesetzgebungen für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, welche besagen, dass bei Ausfall eines Mitglieds die anderen Mitglieder der GbR haften. Diese Haftung kann durch vertragliche Zusätze ausgeschlossen werden, was aber nur die wenigsten Bauwilligen wissen.

Ein Notar muss hinzugezogen werden
Die notarielle Beurkundung beim Grundstückskaufvertrag ist bekannt. Weniger bekannt ist die Tatsache, dass dies auch für die Kaufoption und den Vertrag der Baugemeinschaft, sowie die Baurichtung gilt. Eine Optionsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und der Baugemeinschaft hat keine rechtliche Bindung und begründen keinerlei Ersatzansprüche, auch nicht dann, wenn das Grundstück anderweitig veräußert wird. Der GbR Vertrag regelt verschiedene Aspekte, an die private Bauherren nicht denken. Hierzu gehört beispielsweise eine Nachfolgeregelung, verstirbt ein Mitglied der Baugemeinschaft oder wird in der Bauphase zahlungsunfähig. Auch die Tatsache, dass beim Erwerb von Grundstück und Immobilie an sich aus verschiedenen Händen, ein einzelner notarieller Vertrag nicht ausreicht und ein Vertrag für jeden Kauf vom Notar beurkundet werden muss. Allen Bauherren in der geplanten GbR muss klar sein, dass sie ohne eine gesonderte Regelung für die Ausfälle der anderen Mitglieder in die Haftung treten und finanziell aufkommen.


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3 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Ich würde eher von einer Baugemeinschaft abraten. Mag sein, dass sich dadurch einiges an Geld und Zeit sparen lässt. Aber hinsichtlich des Unternehmens, welches dann für einen tätig wird, ist dies keine Gute Ausgangslage.

  2. So eine Baugemeinschaft hat sicherlich viele Vorteile. Aber ich denke die Abhängigkeit voneinander kann auch ein richtiger Nachteil sein. Vor allem, wenn dann Partner sich quer stellen und man seine eigenen Vorhaben anpassen muss. Je nachdem mit wem man so etwas eingeht. Da liegt wohl der Schlüssel zum Erfolg.

  3. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Baugemeinschaften und ihren Risiken. Mein Onkel hat dank seines Immobilienmaklers endlich ein gutes Grundstück erstehen können und möchte nun mit einer Baugemeinschaft bauen. Gut zu wissen, dass auch für den Vertrag der Baugemeinschaft ein Notar hinzugezogen werden muss.

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