Grundbucheintrag ist bei Erbaufteilung kostenlos

Durch ein Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Zweibrücken (Az.: 3 W 50/11) ist ein Grundstückseintrag bei einer Erbteilung kostenlos. Wer ein Haus mit Grundstück in einer Erbgemeinschaft erbt, braucht für dass Umändern im Grundbuch keine Verwaltungskosten mehr zu zahlen. Zu diesem Urteil ist es aber erst gekommen, als eine Erbgemeinschaft vor Gericht gezogen ist. Durch den Verzicht eines der Erben aus der Erbengemeinschaft auf dass Grundstück, wurde schon vorab der andere Erbe zum alleinigen Erben bestimmt. Laut geltenden Recht muss man aber für einen Grundbuch Eintrag die Verwaltungskosten zahlen. Damit man als rechtmäßiger Besitzer auch als Eigentümer eingetragen wird.

Mit einer Abschichtungsvereinbarung Kosten sparen
Die Landesjustizkasse und dass Amtsgericht waren der Meinung, dass für den Eintrag im Grundbuch Gebühren fällig werden. Die Erben trafen jedoch eine sogenannte Abschichtungsvereinbarung. Durch den Verzicht des Miterben ist der zweite Erbe automatisch der Besitzer des Grundstückes geworden. Deshalb darf die notwendige Grundbucheintragung auch nicht wie ein Verkauf eines Grundstückes behandelt werden. Damit können nun alle Erben mit Grundstücken in einer ähnlichen Situation die rechtmäßige Übertragung kostenlos durchführen.

Unterschied zwischen Erben und Kaufen
Die Umschreibung des Erbes muss aber innerhalb von zwei Jahren vollzogen werden. Für die Umschreibung wird nur der Erbschein als Vorlage benötigt. Bisher musste der alleinige Erbe alle Kosten für die Verwaltungsaufwände alleine tragen, weil man die Erbschaft mit einem Kauf gleichgestellt hat. Die Abschichtung des Erbes durch die Miterben ist nicht mit einem Grundstückskauf vergleichbar. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist durch Teilung oder Verkauf der Nachlassgegenstände als auch durch Übertragen von Erbanteilen möglich. Dabei gebe einer der Erben seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft auf, so dass sein Erbteil auf den anderen übergehe. Bei Grundstücken geschehe dies genauso, worauf der Grundbucheintrag dann auch kostenfrei sei. Nur bei einem Kauf ist der Grundbucheintrag kostenpflichtig.


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