KfW, BAFA & Co. – Was ist neu bei Förderprogrammen und wie kann man profitieren

förderkredite

Die Einbindung von Fördermitteln ist bei der Immobilienfinanzierung häufig sehr sinnvoll. Als Folge des Klimaschutzprogramms 2030 der deutschen Bundesregierung gibt es mit dem Jahresbeginn 2020 zahlreiche Änderungen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen können Sie sich hier verschaffen.

Die KfW-Bank stockt ihre Programme auf
Als positive Neuerungen sind zunächst die angehobenen Kredithöchstbeträge und die deutlich erhöhten Zuschüsse der KfW-Förderbank zu nennen. So liegt der Kredithöchstbetrag im Rahmen des Programms „Energieeffizient Bauen“ (KfW 153) ab dem 24. Januar 2020 bei 120.000 Euro statt 100.000 Euro. Außerdem können Bauherren ab diesem Zeitpunkt bis zu 30.000 Euro ihrer Kreditschuld erlassen bekommen (bisher 15.000 Euro), wenn die Immobilie den Energiestandard „KfW 40 Plus“ aufweist.

Auch im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 151) hat sich der Kredithöchstbetrag auf 120.000 Euro erhöht. Wird die Bestandsimmobilie sogar zum KfW-Effizienzhaus saniert, winken – je nach Energiestandard – bis zu 48.000 Euro Tilgungs- oder (für die Variante 430) Investitionszuschuss. Besteht die Sanierung aus Einzelmaßnahmen (KfW 152), bleibt es beim bisherigen Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro, der Höchstzuschuss beträgt in diesem Fall 10.000 Euro.

Unabhängig davon, ob Neu- oder Altbau: Der Energieträger Öl ist jetzt komplett aus der Förderung ausgeschlossen. Im KfW-Programm 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ werden jedoch weiterhin Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen (Pellet und Holzvergaser), Wärmepumpen, Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Anlage auf Basis erneuerbarer Energien) gefördert.

Wie sollte der Staat den Erwerb von Wohneigentum fördern?

Einen Überblick über die Änderungen bei den KfW-Programmen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur KfW-Neubauförderung sind hier hinterlegt.
Die KfW-Bestandsbauförderung ist hier zusammengefasst.

Die BAFA übernimmt Förderungen
Einen Teil der Förderungen von energieeffizienten bzw. regenerativen Heizungen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des „Marktanreizprogrammes zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ von der KfW-Bank übernommen und leicht verändert. Neu ist zum Beispiel, dass die bisherigen Festbeträge auf eine anteilige Förderung umgestellt werden. Grundlage für die prozentuale Berechnung der Zuschüsse sind jetzt die förderfähigen Kosten. Für diese Kosten können Antragsteller bis zu 45 Prozent Zuschuss erhalten.

Weitere Eckpunkte zum BAFA-Förderprogramm stehen hier.

Steuerliche Ermäßigungen statt Förderungen
Für die Gebäudesanierung können Eigentümer als Alternative zur Förderung durch KfW und BAFA jetzt auch eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen. Wer seine Immobilie dämmt oder Fenster, Türen, Lüftung oder Heizung erneuert, kann – beginnend mit dem Steuerjahr 2020 – unter bestimmten Umständen die Kosten hierfür von seiner Steuerschuld für einen begrenzten Zeitraum anteilig abziehen. Die Immobilie muss in diesem Fall älter als zehn Jahre sein. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Wohneinheit über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden, sodass Sanierungskosten von maximal 200.000 Euro förderfähig sind. Ob KfW, BAFA oder steuerliche Abschreibungen im Falle einer Sanierung passen und welche Förderung die größte Ersparnis mit sich bringt, lässt sich im Zuge der Beratung gemeinsam mit Ihren Kunden herausfinden.

Weitere Kriterien der steuerlichen Förderung führt diese Internetseite.

Öfen und Kamine: Das gilt es ab diesem Jahr zu beachten
Viele Interessenten freuen sich, dass in der Bestandsimmobilie ein Ofen oder Kamin vorhanden ist. Doch ihnen ist häufig nicht bewusst, dass diese Feuerstätten nachträglich hohe Kosten verursachen können. Der Grund: Ältere Anlagen mit einer Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Nur Öfen und Kamine, die die Grenzwerte der Stufe 2 der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BimSchV) einhalten, dürfen dann weiterhin genutzt werden. Deshalb ist es wichtig, auf diese Neuregelungen hinweisen, um zu vermeiden, dass man nachträglich von den Kosten überrascht wird und zugleich die Möglichkeit hat, die absehbaren Zusatzkosten bei den Kaufverhandlungen geltend zu machen.

Aktuelle Fristen zu Öfen und Kaminen lassen sich hier nachlesen:
https://www.bmu.de/heizen-mit-holz/uebergangsfrist/

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Zinskommentar Februar 2020 – Bauzinsen sinken wieder und EZB-Präsidentin erwartet von Euro-Staaten mehr Reformen

baufinanzierung marktlage

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat unter Mario Draghi nach acht Jahren der expansiven Geldpolitik nahezu ihren gesamten Instrumentenkasten ausgereizt. So liegt der Leitzins seit vier Jahren bei null Prozent und der „Strafzins“ für Banken seit mehreren Monaten bei -0,5 Prozent. Darüber hinaus, hat die EZB mittlerweile Staatsanleihen und weitere Wertpapiere im Volumen von fast 3 Billionen Euro aufgekauft. Sollte es jetzt zu einer Rezession kommen, so hat die Europäische Zentralbank (EZB) daher nur noch beschränkte Möglichkeiten, der Konjunktur geldpolitisch unter die Arme zu greifen.

EZB-Präsidentin Christine Lagarde nimmt die Politik stärker in die Pflicht
Während Mario Draghi bis zuletzt die Handlungsfähigkeit der EZB verteidigte, so betont Christine Lagarde bereits nach 3 Monaten Amtszeit auch die negativen Langzeitfolgen der lockeren Geldpolitik und erhöht den Druck auf die Politik. Denn die nationalen Regierungen der Euro-Staaten müssten die niedrigen Zinsen nutzen, um mit konsequenten Reformen die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Auch andere Experten sehen politische Maßnahmen ebenfalls für unerlässlich an. Allerdings muss leider bezweifelt werden, dass die Forderungen von Christine Lagarde bei den verantwortlichen Politikern Gehör finden werden. Man kann davon ausgehen, dass Christine Lagarde die Euro-Nationalstaaten mit mehr Vehemenz und in kürzeren Abständen zu Reformen auffordern wird als ihr Vorgänger Mario Draghi. Die Regierungen werden sich davon leider nicht so schnell beeindrucken lassen, solange von der Europäischen Zentralbank (EZB) keine Konsequenzen ausgehen.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Betrachtet man Deutschland, so wären die von Christine Lagarde geforderten Strukturreformen durchaus dringend notwendig. Denn der deutsche Wirtschaftsmotor geriet im vergangenen Jahr 2019 deutlich ins Stottern. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte im gesamten Jahr gerade einmal um 0,6 Prozent zu und befindet sich damit auf dem Niveau von 2013, als die Griechenland-Krise ihre Auswirkungen hinterließ. Die deutsche Konjunktur ist langfristig durch die fehlenden Reformen gefährdet. Denn die deutsche Regierung hat in den letzten Jahren viel zu wenig in Infrastruktur, Bildung und Digitalisierung investiert. Dadurch werden uns andere EU-Staaten beim Wachstumstempo überholen.

Alte und neue Marktrisiken und deren Auswirkungen für die Weltwirtschaft
Für das Jahr 2020 sind die Wirtschaftsprognosen etwas besser ausgefallen als für das vergangene Jahr. Zu verdanken ist dies hauptsächlich zum einen dem Teilabkommen im Handelsstreit zwischen den USA und China und zum anderen der abnehmenden Unsicherheit durch einen harten Brexit. Die anstehenden Verhandlungen für ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien werden für beide Seiten nicht einfach werden. Aus heutiger Sicht sind keine großen Auswirkungen auf die Finanzmärkte zu erwarten. Experten gehen davon aus, dass es bis zum Ende diesen Jahres maximal eine Teileinigung erreicht werden kann und die Verhandlungen auch im Jahr 2021 weitergehen werden. Auch wenn Boris Johnson derzeit auf ein Verhandlungsendergebnis zum 31. Dezember 2020 pocht, kann man davon ausgehen, dass das Brexit-Thema den Finanzmarkt über die Zeit immer weniger belasten wird. Denn auch der britischen Regierung ist bewusst, dass ein harter Brexit für Großbritannien ebenfalls enorme negative wirtschaftliche Folgen haben würde.

Zu den bekannten Unsicherheiten an den Finanzmärkten hat sich derzeit ein neues und noch wenig berechenbares Risiko hinzugefügt: das Coronavirus. An den Folgen des in China ausgebrochenen Coronavirus sind bisher ca. 2.760 Menschen weltweit gestorben und die Anzahl der bestätigten Infektionen liegt bei ca. 78.160 in China und ca. 2.950 im Rest der Welt (Stand: 24.02.2020). Über die weitere Ausbreitung und Entwicklung des Virus, sowie die Auswirkungen auf die globale Konjunktur, kann aktuell keine eindeutige Meinung abgegeben werden. Fest steht auf jeden Fall, dass die globale Konjunktur darunter leiden wird. Nicht ohne Grund, hat die chinesische Zentralbank bereits massiv interveniert und mehr als 270 Milliarden Euro in die Wirtschaft gepumpt. Deshalb kann man einen Wachstumseinbruch der chinesischen Wirtschaft im 1. Quartal 2020 erwarten. Da sich der Coronavirus nun auch über China hinaus stärker ausbreitet als erwartet, wird es auch einen nicht unerheblichen Bremseffekt auf die Weltwirtschaft geben. Mehrere Notenbanken, wie die japanische Bank of Japan (BoJ), die amerikanische Federal Reserve System (Fed) und die Europäische Zentralbank (EZB) haben bereits mitgeteilt, das Coronavirus und dessen Auswirkungen genau zu beobachten und gegebenenfalls mit Geldpolitischen Mitteln zu reagieren.

US-Vorwahl: Republikaner haben Donald Trump und die Demokraten suchen noch ihren Kandidaten
Trotz des Teilabkommens im Handelsstreit zwischen den USA und China, bleibt die protektionistische Haltung von Donald Trump für die Weltwirtschaft weiter eine Belastung. Europas Hoffnungen ruhen daher auf einen starken demokratischen Kandidaten, der Donald Trump im November 2020 als Präsidenten ablösen könnte. Welchen Kandidaten die Demokraten ins Rennen schicken, dürfte sich in den nächsten Tagen am sogenannten Super Tuesday entscheiden. Am 3. März 2020 wählen zahlreiche US-Staaten wie beispielsweise Kalifornien, Minnesota und Texas gleichzeitig. Dadurch werden ganze 1.357 der insgesamt 3.979 Delegiertenstimmen vergeben.

Experten gehen davon aus, dass der demokratische Kandidat Michael Bloomberg die besten Chancen gegen Donald Trump hätte. Obwohl Bernie Sanders sicher zu den aussichtsreicheren Demokraten gehört, vertritt er jedoch extreme Gegenpositionen zu Donald Trump. Der Milliardär Michael Bloomberg ist dagegen deutlich gemäßigter und besitzt daher bessere Chancen, bisherige Trump-Wähler für sich zu gewinnen. Für Europa wäre Michael Bloomberg damit wohl der Wunschkandidat. Die zunehmend protektionistische Ausrichtung der USA wird jedoch auch ein anderer US-Präsident nicht völlig zurück drehen können. Denn die Amerikaner sehen auch die Erfolge von Donald Trumps protektionistischer Haltung und wie er sich beispielsweise der aufstrebenden Großmacht China entgegen stellt und amerikanische Innovationen schützt. Deshalb müssen sich Europa und der Rest der Welt grundsätzlich darauf einstellen, dass es nicht mehr so wird, wie es einmal war.

Bei den Bauzinsen geht es wieder abwärts
Seit Ende Januar 2020 sinken bereits die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe als auch die Bauzinsen. Der Durchschnittszins für ein Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung liegt aktuell bei 0,66 Prozent und ist damit nicht mehr allzu weit vom absoluten Tiefstand im September 2019 entfernt. Derzeit kann man davon ausgehen, dass sich die Bauzinsen in den kommenden Monaten viel bewegen werden. Denn solange die Konjunktur sich nicht nachhaltig positiv entwickelt, wird an der aktuellen Zinssituation keine große Änderung geben. Der derzeitige Rückgang der Bauzinsen liegt allerdings nicht nur an der Konjunkturschwäche, sondern auch am aktuell starken Wettbewerb zwischen den Banken. Da auch geldpolitische Maßnahmen der Zentralbanken wegen des Coronavirus im Raum stehen, kann man ein neues Rekordtief in diesem Jahr nicht auszuschließen.

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Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend fallend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: schwankend steigend

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

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Zinskommentar Januar 2020 – EZB behält auf der ersten Sitzung 2020 die bisherige Zinspolitik bei

baufinanzierung marktlage

Auf der letzten EZB-Ratssitzung im Dezember 2019 hatte Christine Lagarde eine umfassende Strategieprüfung angekündigt. Dabei ging es darum, dass alle geldpolitischen Instrumente und Ziele der Zentralbank – inklusive des Kernziels der Inflation von nahe bei, aber unter zwei Prozent – neu betrachtet und bewertet werden sollen. Die Prüfung soll im Januar 2020 beginnen und vor Ende 2020 abgeschlossen sein soll. Laut der neuen EZB-Präsidentin werde dabei kein Stein auf dem anderen bleiben.

Reformiert Christine Lagarde die Notenbank?
Fachleute halten eine Anpassung des Inflationsziels für relativ wahrscheinlich. Denn trotz der massiven geldpolitischen Intervention in den letzten Jahren, konnte die Europäische Zentralbank (EZB) das 2-Prozent-Ziel bei der Inflation nicht nachhaltig erreichen. Daher ist es vorstellbar, dass eine Absenkung des Ziels oder auch die Entscheidung für ein breiter gefasstes Inflationsband, beispielsweise einen Korridor zwischen ein und zwei Prozent eingeführt wird. Auch eine grundsätzliche Diskussion über radikalere geldpolitische Maßnahmen wie das Helikoptergeld ist durchaus denkbar. Erwarten kann man in jedem Fall eine Positionierung zu mehr nachhaltigen Investments durch die EZB, was Christine Lagarde bereits zum Beginn ihrer Amtszeit durch blicken lies. Allerdings sind die Mitglieder der Notenbank über den Vorstoß von Christine Lagarde, dass die EZB den Klimawandel stärker in ihrer Arbeit berücksichtigen müsse, gespalten.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Der deutsche Bundesbank-Chef Jens Weidmann geht unter anderem nicht davon aus, dass die Berücksichtigung der Klimaschutzaspekte mit dem Mandat der EZB vereinbar sind. Aber selbst wenn die EZB ihre Strategie langfristig ändern könnte, dürften wir uns im laufenden Jahr geldpolitisch überwiegend in dem bisher gewohnten Fahrwasser bewegen. Man kann deshalb davon ausgehen, dass die Zinsen weiterhin niedrig bleiben und der Leitzins im Jahr 2020 aus heutiger Sicht nicht angepasst wird. Auch beim Einlagezins ist nicht mit einer signifikanten Anhebung oder Senkung von Seiten der Währungshüter auszugehen. Allenfalls bei Anleihekaufprogramm sind Anpassungen wahrscheinlich.

Weltwirtschaftsrezession ist zwar erst einmal abgewendet, das Risiko bleibt dennoch
Die Schwäche der Weltwirtschaft hält weiter an, allerdings haben sich die Aussichten für das Jahr 2020 zumindest leicht verbessert. Die neue IWF-Chefin Kristalina Georgiewa hat auf der Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums in Davos erklärt, dass zumindest die Gefahr einer Weltwirtschaftskrise vorerst abgewendet sei. Der lockeren Geldpolitik führender Notenbanken wie der Europäische Zentralbank (EZB) und der Federal Reserve System (Fed) sowie dem Teilabkommen im Handelsstreit zwischen den USA und China sei es zu verdanken, dass sich die Konjunktur zuletzt wieder etwas stabilisierte. Allerdings reicht diese Nachricht zum Aufatmen nicht aus, denn das Damoklesschwert aus politischen, sozialen und ökologischen Unsicherheitsfaktoren hängt weiterhin über der globalen Konjunktur. Aus der Sicht des Internationalen Währungsfonds (IWF) sind grundlegende Strukturreformen für eine langfristige Stabilisierung der Wirtschaft dringend notwendig. Dabei geht es hauptsächlich um eine bessere internationale Zusammenarbeit, sowie einem entschlossenen Kampf gegen Klimawandel und soziale Ungleichheiten. Die meisten Experten gehen deshalb nicht von einer nachhaltigen Entspannung im Jahr 2020 aus.

Denn die wesentlichen Unsicherheitsfaktoren des vergangenen Jahres bleiben auch im laufenden Jahr präsent. Die wichtigsten Handelskonflikte dürften weiterhin auf der Tagesordnung bleiben, bzw. Donald Trump wird diese bisherigen Drohgebärden zur Durchsetzung seiner Vorstellungen weiter einsetzen. Auch der Brexit bleibt weiter ein Unsicherheitsfaktor. Dieser ist zwar auf den Finanzmärkten eingepreist, doch nach dem Austritt am 31. Januar 2020 gehen die Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien aufs Neue los. Hinzu kommen neue Risiken wie der geopolitische Konflikt zwischen den USA und Iran, die sich jederzeit zuspitzen und für weitere Unsicherheit sorgen können. Deshalb kann man zusammenfassen, dass das Wachstum weiter gedämpft bleibt und die Unsicherheiten hoch bleiben. Die Notenbanken werden deshalb weiterhin Geld in die Märkte pumpen, um die stotternde Konjunktur mit niedrigen Zinsen zu unterstützen.

Die Immobilienpreise steigen weiter und die Bauzinsen bleiben niedrig
Die Konjunktur tritt im Euroraum weiter auf der Stelle. Bei der zehnjährigen deutschen Bundesanleihe pendelt die Rendite seit Oktober 2019 zwischen  minus 0,2 und  minus 0,4 Prozent. Der Topzins für zehnjährige Hypothekendarlehen stieg nach dem Jahreswechsel kurzfristig von 0,81 auf 0,83 Prozent, nur um wenig später wieder auf die aktuellen 0,79 Prozent zu fallen. Deshalb kann man sagen, dass eine Trendwende im Jahr 2020 nicht in Sicht ist. Derzeit sind keine Anzeichen für eine Aufwärtsdynamik zu erkennen und man davon aus gehen, dass die Zinsen mittelfristig weiter auf einem niedrigem Niveau bleiben werden. Für angehende Immobilienbesitzer bleiben daher die günstigen Bauzinsen weiterhin die gute Nachricht.

Allerdings trifft die Schattenseite der anhaltenden Niedrigzinsphase in Form immer höherer Kaufpreise für Immobilien auch die angehenden Immobilienbesitzer. Im Jahr 2020 kann von deutlich steigenden Immobilienpreisen ausgegangen werden, was den Zinsvorteil wieder vernichtet. In sehr vielen Regionen deckt das Angebot weiterhin nicht die bestehende Nachfrage. Es wird einen Nettozuzug verzeichnet und ein fortgesetzter Trend zu mehr Wohnfläche je Einwohner bzw. zu mehr Singlehaushalten. Hinzu kommen die historisch niedrigen Zinsen und mangelnde Anlagealternativen außerhalb des Immobiliensektors. Das alles deutet auf weiter steigende Immobilienpreise hin.

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Zinskommentar Dezember 2019 – Lagarde positioniert sich und Bauzinsen steigen leicht an

baufinanzierung marktlage

Christine Lagarde sorgte als neue EZB-Präsidentin schon vor ihrer ersten geldpolitischen Sitzung für Schlagzeilen. Viele Marktteilnehmer erwarteten, dass Christine Lagarde weitestgehend die lockere Geldpolitik von Mario Draghi fortführt. Die neue EZB-Chefin setzt jedoch auch schon eigene Akzente und positioniert sich bereits bei ihren ersten öffentlichen Auftritten deutlich politischer als ihr Vorgänger. Sie wird zwar vorerst die lockere Geldpolitik fortführen, gleichzeitig kündigte sie allerdings eine Überprüfung der geldpolitischen Instrumente und Ziele an. Darunter dürfte auch das Kernziel der Europäischen Zentralbank (EZB) fallen, eine Inflation von knapp unter zwei Prozent zu erreichen.

Christine Lagarde rückt neben den klassischen geldpolitischen Themen zudem weitere Punkte wie politische Reformen der Euro-Staaten oder die Außenkommunikation der Europäischen Zentralbank (EZB) in den Fokus der Notenbank. Auch müsse die EZB den Bürgern besser erklären, warum sie tut, was sie tut. Die neue EZB-Chefin Christine Lagarde will auch den Klimaschutz auf die EZB-Agenda setzen. Deshalb wird gerade darüber diskutiert, ob die EZB künftig nur noch in grüne oder nachhaltige Anleihen investierten soll. Vom deutschen Bundesbank-Chef Jens Weidmann gab es dazu bereits eine klare Positionierung. Jens Weidmann geht darin nicht davon aus, dass die Berücksichtigung der Klimaschutzaspekte mit dem EZB-Mandat vereinbar ist.

Sollte sich die EZB bei Klimaschutzthemen im Finanzmarkt einmischen?
Es ist zumindest aktuell so, dass an den Finanzmärkten Umwelt- und Klimaverträglichkeit oder soziale Standards noch eine untergeordnete Rolle spielen. Wer in klassische Anlageformen investiert, kann damit zwar eine gute Rendite erzielen, finanziert unter Umständen aber auch Waffen, die Ausbeutung von Bodenschätzen, Kohlekraftwerke oder Kinderarbeit mit. Emissionen und langfristig schädliche Umweltauswirkungen werden bisher nicht in die kurzfristige Rendite eingepreist.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Man könnte also meinen, dass es sinnvoll wäre, wenn die EZB mit gutem Beispiel voran ginge und künftig nur noch grüne Anleihen aufkauft. Allerdings bezweifeln Kritiker zurecht, ob die EZB das richtige Institut für derartige Maßnahmen ist. Denn die Europäische Zentralbank (EZB) ist schließlich kein klassischer Investor, sondern vor allem der Preisstabilität und der politischen Neutralität verpflichtet. Die Maßnahmen der EZB, beispielsweise die Anleiheaufkäufe, dürfen keine Marktverzerrungen auslösen. Vom Bundesbank-Chef Jens Weidmann wird in seiner Positionierung zudem ein weiteres zentrales Problem angeführt: Was passiert, wenn das Inflationsziel erreicht ist und die Anleihekäufe beendet werden? Dann müsste die Europäische Zentralbank (EZB) die aufgekauften Anleihen – auch die nachhaltigen – sukzessive wieder verkaufen. In diesem Fall könnte das Klima- und umweltbewusste Wirtschaften durch die EZB mit den Anleiheaufkäufen nicht mehr dauerhaft gefördert werden. Im schlimmsten Fall würde es sogar dazu kommen, dass die EZB den nachhaltigen Projekten und Unternehmen mit dem Verkauf der Anleihen sogar schaden.

Strafzinsen auf Spareinlagen werden immer mehr an die Sparer weitergegeben
Die Meldungen über Strafzinsen für Sparer haben in den letzten Wochen sehr stark zugenommen. Man kann sich daher fragen: Werden Negativzinsen auf Spareinlagen bald zur Norm? Bisher betrafen die Strafzinsen der Banken hauptsächlich Großinvestoren und Firmenkunden, nun werden aber auch immer mehr Privatkunden und Kleinanleger mit den Strafzinsen konfrontiert. Bei der Volksbank Fürstenfeldbruck werden die Strafzinsen bereits ab dem ersten Euro erhoben und als erste große Online-Direktbank verlangt die comdirect ab dem 1. Januar 2020 nun auch Negativzinsen, allerdings erst auf einer Sichteinlage ab 250.000 Euro. Und diesem Trend noch weitere Banken folgen, so dass man daraus ableiten kann, das Negativzinsen für Spareinlagen sukzessive zur Norm werden dürften. Dabei wird bei vielen Banken das Kind nicht beim Namen genannt, sondern es werden „Verwahrentgelte“ oder andere Gebühren eingeführt. Dabei handelt es sich allerdings eher um eine Scheindiskussion. Selbst wenn weder Strafzinsen noch Gebühren gezahlt werden müssen, ist die Realverzinsung auf Tages- und Festgeldkonten seit Jahren faktisch negativ. Das Geld auf diesen Konten wird also schon längere Zeit entwertet – auch ohne Negativzinsen.

Die Bauzinsen haben weiter einen leichten Aufwärtstrend
Trotz der geldpolitischen Maßnahmen, welche die Europäische Zentralbank (EZB) im Herbst 2019 beschlossen hatte, um noch einmal für mehr Schub in der Wirtschaft zu sorgen, treten im Euroraum die Konjunktur und die Inflation weiter auf der Stelle. Bei der zehnjährigen deutschen Bundesanleihe pendelt die Rendite weiterhin um die -0,3 Prozent und eine dauerhafte Aufwärtsbewegung ist nicht in Sichtweite. Der Topzins für zehnjährige Hypothekendarlehen verharrte lange Zeit bei rund 0,79 Prozent und bewegt sich Ende Dezember marginal nach oben – auf ca. 0,82 Prozent. Von einer Trendwende kann bei diesen kleinen Zinsbewegungen allerdings nicht gesprochen werden. Denn solange im Handelsstreit zwischen den USA und China keine umfassende positive Lösung in Sicht ist und auch der anstehende Brexit weiter für Unsicherheit sorgt, gibt es nur begrenztes Aufwärtspotential. Sollte Donald Trump aus wahltaktischen Gründen im Laufe des kommenden Jahres eine Gesamtlösung herbeiführen, hätte das sicher positive Auswirkungen auf die Konjunktur und könnte zu einem spürbaren Zinsanstieg führen. Das bisher erzielte Teilabkommen wird wohl eher dafür sorgen, dass im Jahr 2020 mit einer vergleichbaren Zinsentwicklung wie im Jahr 2019 zu rechnen ist.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht steigend
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Zinskommentar November 2019 – KfW-Bank beschäftigt sich mit Negativzinsen auf Förderkredite

baufinanzierung marktlage

Der KfW-Bank-Chef Günther Bräunig sorgte kürzlich für Aufregung, als er in einem Interview ankündigte, dass die staatliche KfW-Bank ab 2020 Förderkredite mit Negativzinsen auf den Markt bringen könnte. Derzeit sind jedoch die Banken, welche die Anträge für die Baufinanzierer bei der KfW-Bank beantragen, allerdings IT-technisch noch nicht in der Lage einen Minuszins abzubilden. Deshalb ist es für Baufinanzierer vorerst auch nicht direkt möglich, von den in Aussicht gestellten KfW-Angebot zu profitieren. Günther Bräunig rechnet jedoch damit, dass alle Banken und Sparkassen bis zum Herbst 2020 in der Lage sein werden, einen Negativzins an die Endkunden weiter geben zu können. Für die Baufinanzierer würde dies bedeuten, dass wenn man sich Geld für eine Baufinanzierung leiht, am Ende des Darlehensvertrages weniger zurück zahlt, als man am Anfang aufgenommen hat.

Allerdings haben Experten an dieser optimistischen Prognose ihre Zweifel, denn die IT-Systeme der Banken ist teilweise extrem veraltet und für eine Umstellung auf Minuszinsen werden hohe Investitionsaufwände nötig sein. Dass alle Banken und Sparkassen bis Ende 2020 in der Lage sein werden, Negativzinsen abzubilden, wird deshalb von den Experten stark bezweifelt. Hinter der Äußerung von KfW-Bank-Chef Günther Bräunig wird eine eher ganz pragmatische Vorgehensweise vermutet. Denn die KfW-Bank vergibt ja ihre Kredite nicht direkt an die Endkunden und ist somit auf eine technische Abbildbarkeit ihrer Produkte in den Banksystemen angewiesen. Vermuten kann man deshalb, dass die Prognose und das Zeitfenster – „in einem Jahr“ – bewusst platziert wurde, um auf die Banken den Druck zu erhöhen, die von der KfW-Bank avisierten negativen Zinsen auch die Privatkunden weiterzugeben.

Deutschland schrammt an einer Rezession vorbei und die Wirtschaft wächst weiter nur ganz langsam
Im dritten Quartal 2019 ist Deutschland nur knapp an einer technischen Rezession vorbei geschrammt. Die deutsche Wirtschaft konnte überraschend um 0,1 Prozent wachsen, nachdem sie im zweiten Quartal 2019 um -0,2 Prozent gesunken war. Somit erweist sich die deutsche Wirtschaft aktuell widerstandsfähiger als von den meisten Beobachtern erwartet wurde. Von einer Entwarnung oder gar Trendwende kann man bei dem minimalen Wachstum jedoch nicht sprechen. Denn für den überraschenden Zuwachs haben vor allem die privaten Konsumenten gesorgt. Denn das wichtige deutsche Exportgeschäft und die Industrieproduktion werden weiter von der schwächelnden Weltwirtschaft in Mitleidenschaft gezogen.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Hier geht es weiterhin hauptsächlich um den Handelskonflikt zwischen den USA und China und einem immer noch möglichem Brexit-Chaos. Obwohl es im Handelsstreit zwischen den USA und China zuletzt zwar minimale Lichtblicke gab, bleibt der Ausgang des Brexits aktuell weiterhin so ungewiss wie bisher, denn der Termin für eine Entscheidung wurde nur verschoben. Diese Verunsicherungen schwächen weltweit die Wirtschaft und sorgen auch hierzulande dafür, dass wichtige Investitionen gebremst, verschoben oder auf Eis gelegt werden. Dazu kommt, dass die derzeitige „lahme“ Politik der Bundesregierung in Deutschland dafür sorgt, dass die massiven Überschüsse der letzten Jahre nicht für Zukunftsinvestitionen in Bildung oder Infrastruktur genutzt wurden, sondern eher für Rentengeschenke. Damit verliert der Standort Deutschland bei Investoren langsam aber sicher an Attraktivität.

In den USA mehren sich die Warnsignale und die Fed handelt
Die Warnsignale in den USA für eine Trendwende verdichten sich weiter. So senkte Fed-Chef Jerome Powell Ende Oktober 2019 den Leitzins nochmals auf eine derzeitige Spanne von 1,5 bis 1,75 Prozent, um einer Konjunkturabschwächung vorzubeugen. Wenn man die Aussagen Jerome Powell genau analysiert, so kann vorerst keine weitere Zinssenkung erwartet werden. Derzeit kann man eher davon ausgehen, dass die Federal Reserve System (Fed) erst einmal die weitere Entwicklung abwarten und beobachten wird. Die Federal Reserve System (Fed) wird allerdings auch im nächsten Jahr bereit sein, kurzfristig mit weiteren Zinssenkungen auf eine sich eintrübende konjunkturelle Aussicht zu reagieren.

Bei den Bauzinsen ist eine gravierende Zinswende nicht in Sichtweite
Die Rendite der zehnjährigen deutschen Bundesanleihe bewegt sich bereits seit dem 7. Mai 2019 unterhalb von 0 Prozent. Die Bundesanleihe pendelt zwar seit ihrem absoluten Tiefstand von -0,72 Prozent im August 2019 wieder auf einem marginal höheren Niveau, eine dauerhafte Aufwärtsbewegung ist allerdings nicht abzusehen. Auch der Topzins für ein zehnjähriges Hypothekendarlehen verharrt seit mehreren Wochen bei einem Tiefstand von ca. 0,8 Prozent. Solange es keine umfassende und positive Lösung im Handelsstreit und Klarheit bezüglich des Brexits gibt, werden diese Unsicherheiten die konjunkturelle Entwicklung auch im Jahr 2020 weiter nicht sonderlich positiv beeinflussen. Erst wenn wieder Sicherheit in diesen beiden Fragen herrscht oder konsequente Strukturreformen in den für die Weltwirtschaft wesentlichen Ländern wie Deutschland oder Italien umgesetzt werden, kann sich die Konjunktur wieder nachhaltig positiv entwickeln.
Bis dahin ist eine größere Änderung bei den aktuellen Bauzinsen nicht in Sicht.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht steigend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: schwankend steigend

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Das Haus oder die Wohnung Ihrer Träume ist gefunden, aber es könnte leider einen Tick teurer werden als geplant! Dann ist ein wenig Verhandlungsgeschick notwendig. Nun liegt Verhandeln nicht jedem. Doch wenn es um die eigene Immobilie geht, lohnt es sich, über den eigenen Schatten zu springen. Erstens geht es um hohe Beträge und zweitens kann man gleich doppelt profitieren: Denn mit einem niedrigeren Kaufpreis sinken auch Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer und die Maklerkosten. Wie man Schritt für Schritt zu einer erfolgreichen Verhandlungsstrategie kommt, ist in den folgenden 7 Schritten beschrieben.

Schritt 1: Festlegung des Budgets
Als Kaufinteressent sollte man zunächst die Obergrenze festlegen: Wie viel möchte und kann man zahlen? Eine fundierte Finanzierungsberatung durch einen Finanzierungsberater hilft, das Budget realistisch zu ermitteln. Mit einem Budgetrechner kann der Spielraum anschaulich und für den Kaufinteressent nachvollziehbar dargestellt werden. Außerdem ist eine vorgeprüfte Finanzierung (Finanzierungszusage) bei der späteren Preisverhandlung als Sicherheit von Vorteil.

Schritt 2: Ermittlung des Immobilienwerts
Um dem Verkäufer ein Preisangebot zu machen, das er auch akzeptieren kann, sollte man in etwa den Marktwert der Immobilie kennen. Vergleichspreise ähnlicher Immobilien können wichtige Anhaltspunkte sein. Diese kann unter anderem beim örtlichen Katasteramt und Online-Immobilienportalen einholen. Genauer ist ein Verkehrswertgutachten, das allerdings nicht gerade günstig ist. Ein Gefühl für das Preisniveau kann auch Scoperty geben, ein neuer virtueller Marktplatz.

Motive zur Schaffung von Wohneigentum

Schritt 3: Sammeln von Argumenten zur Preisminderung
Schönheitsreparaturen oder persönlicher Geschmack sind keine triftigen Gründe für einen Rabatt. Preismindernde Kriterien aber sind:

  • nachteilige Lage (z. B. Lärm- oder Emissionsquellen, weit entfernte Schule/ Kindergarten/ Einkaufsmöglichkeiten, sichtbare Funkmasten)
  • schlechte Ausstattung (z. B. Fehlen von Einbauküche, Balkon, Garten, Garage oder Aufzug sowie niedrige Energieeffizienz)
  • schlechte Beschaffenheit (z. B. ungünstiger Grundriss, veraltete Böden/ Fenster/ Wasser- und Stromleitungen, altes Dach und feuchte Räume).

Schritt 4: Schätzung der Reparaturkosten
Als Kaufinteressent sollte man eine Liste mit Reparaturen erstellen, die in Kürze oder in den nächsten fünf Jahren an der Immobilie fällig werden. In diesem Zuge sollte man Kostenschätzungen bei verschiedenen Handwerksbetrieben einholen, um den anfallenden Betrag realistisch einschätzen zu können.

Schritt 5: Planung des Settings
Es ist ratsam, dass man als Kaufinteressent den Termin mit einem privaten Verkäufer an einem ruhigen Ort und zu einem ruhigen Zeitpunkt plant, z.B. am Wochenende und nicht an einem stressigen Werktag. Ist ihm das persönliche Gespräch unangenehm, kann die Verhandlung in der Regel auch (zunächst) telefonisch erfolgen.

Schritt 6: Planung des konkreten Gesprächs
Als erstes sollte man mit dem Verkäufer zunächst die Reparaturliste durchgehen. Dabei sollte aber das Objekt nie schlecht geredet werden. Stimmt der Verkäufer den genannten Punkten im Prinzip zu, kann kann man als nächstes die entsprechenden Kostenschätzungen aufführen. Im Anschluss bietet es sich an, das Ergebnis der Hauswertermittlung herzuleiten. Werden davon die Reparaturkosten abgezogen, hat man in der Regel bereits einen guten Anhaltspunkt für einen angemessenen Preis.

Schritt 7: Punkten durch Zusatzangebote
Verhandlungen lassen sich manchmal mit Zusatzangeboten in eine positive Richtung lenken, etwa mit der Zusicherung einer raschen Zahlung des Verkaufspreises oder der Mithilfe beim Umzug bzw. Entrümpelung. Man kann auch vorschlagen, dass teures Inventar (z. B. Küche, Markisen) separat abgelöst werden. Dadurch mindert sich der Hauspreis und beide Seiten können unkompliziert prozentuale Nebenkosten wie Steuern und Notarkosten sparen.

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Quelle: Prohyp GmbH

Zinskommentar Oktober 2019 – EZB-Führungswechsel: Draghi geht und Lagarde kommt – Bauzinsen weiter auf Rekordtief

baufinanzierung marktlage

Mario Draghi markierte im Jahr 2012 mit den drei Worten „whatever it takes“ den Beginn der europäischen Krisenpolitik. Drei Worte, die vermutlich dafür ausschlaggebend sind, dass der damals neue EZB-Präsident den Euro rettete. Denn weniger als ein Jahr vorher, übernahm Mario Draghi am 1. November 2011 das Amt von seinem Vorgänger Jean-Claude Trichet. Es war ein undankbarer Zeitpunkt, denn die Eurokrise war in vollem Gang. Deshalb musste er, obwohl kaum im Amt, bereits schnell zahlreiche schwere Entscheidungen treffen.

Mario Draghi wird zum Synonym der niedrigen Zinsen
Mario Draghi hat mit seinem „whatever it takes“ Ruhe in einen Finanzmarkt gebracht hat, welcher zu diesem Zeitpunkt sehr instabil und von Spekulanten beherrscht war. Mit seinen Entscheidungen hat er in den hoch verschuldeten Ländern der Politik Zeit für strukturelle Reformen erkauft. Mario Draghi hat die europäische Notenbank also erfolgreich durch eine turbulente Krisenzeit geführt. Er hat in den acht Jahren seiner Amtszeit eine bisher beispiellose Lockerung der Geldpolitik durchgeführt. Bis zu seinem Amtsende hält er den Kurs der niedrigen Zinsen bei, da sich seine währungspolitischen Zielvorstellungen nicht einstellt haben. Für diesen Kurs muss er mittlerweile viel Kritik einstecken. Beispielsweise hat er es nicht geschafft, den Druck gegenüber der Politik für nötige Reformen zu erhöhen, in dem ein klares Exit-Szenario aus der ultralockeren Geldpolitik festgelegt wurde. So hat sich der Handlungsspielraum der Europäischen Zentralbank (EZB) für zukünftige Krisen erheblich eingeschränkt. Es deutet derzeit auch nichts darauf hin, dass in absehbarer Zukunft wieder zu einer „Normalität“ früherer Jahre zurückkehrt werden kann.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Auch für Christine Lagarde ist es kein leichter Einstieg
Die ehemalige geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF) Christine Lagarde wird die Führung der europäischen Zentralbank am 1. November 2019 übernehmen. So wie Mario Draghi bei seinem Amtsantritt, wird auch sie keinen leichten Start haben. Denn viele europäische Staaten haben sich inzwischen an das „billige“ Geld gewöhnt und ihre Verschuldung in der Niedrigzinsphase noch erhöht und notwendige Reformen verschlafen. Deshalb würden aktuell einige Länder in der Europäischen Union (EU) mit einem höheren Zinsniveau haushaltspolitische Probleme bekommen. Christine Lagarde ist damit zu Beginn ihrer Amtszeit in einer schwierigen Situation. Einerseits muss sie auf eine Normalisierung der Geldpolitik hinarbeiten, um bei zukünftigen Krisen handlungsfähig zu sein. Andererseits könnte gerade der Ausstieg aus der ultralockeren Geldpolitik einige Staaten in eine erneute Schuldenkrise stürzen. Als ehemalige IWF-Direktorin verfügt sie über gute politische Kontakte und es beseht die Hoffnung, dass sie diese gut nutzen kann, um auf politischer Ebene für mehr Reformen zu sorgen. Denn sie muss die Politiker dazu bewegen, dass diese mehr fiskalpolitische Maßnahmen ergreifen, um die Wirtschaft in konjunkturell schwierigeren Phasen durch staatliche Investitionsprogramme zu stimulieren und darüber hinaus längst notwendige Strukturreformen angegangen werden.

In den USA ist eine weitere Zinssenkung wahrscheinlich
Während in den USA die Arbeitsmarkt- und Inflationsdaten noch positive Werte haben, bremst jedoch die Wirtschaft weiter ab. Fachleute gehen davon aus, dass Fed-Chef Jerome Powell auf der kommenden geldpolitischen Sitzung Ende Oktober proaktiv auf die uneinheitliche Entwicklung reagieren wird. Dies kann zu einem weiteren Zinsschritt nach unten führen. Vorstellbar ist aber auch, dass von der Federal Reserve System (Fed) ankündigt wird, wieder Anleihen aufkaufen zu wollen. Wenigstens beim Handelsstreit zwischen den USA und China gibt es allerdings immer mehr Lichtblicke. US-Präsident Donald Trump hat die nächste Zollerhöhungsrunde gegenüber China ausgesetzt und es ist zumindest eine Teileinigung in Sicht.

Das Brexit-Chaos und der Handelsstreit sorgen abwechselnd für anhaltende Unsicherheit oder Hoffnungsschimmer
Die zwei Dauerthemen Brexit und Handelsstreit begleiten uns weiterhin und schüren seit vielen Monaten politische und wirtschaftliche Unsicherheiten. Während beim Handelsstreit langsam Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist, wird dagegen das Brexit-Ping-Pong-Spiel uns noch etwas länger begleiten. Zum 30. Oktober 2019 wollte Boris Johnson Großbritannien aus der EU führen und „Lieber tot im Graben liegen“ als um eine Fristverlängerung bitten. Nun, er lebt noch, obwohl er eine neue Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2020 bei der Europäischen Union (EU) beantragt hat. Das britische Parlament benötigt mehr Zeit, um über den neu ausgehandelten Brexit-Deal zu beraten und auch ein No-Deal-Brexit ist durch das einknicken des Brexit-Hardiners Boris Johnson unwahrscheinlicher geworden. Dies sorgt auch am Finanzmarkt für einen vorsichtigen Optimismus: Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe ist seit ihrem Rekordtief von -0,71 Prozent am 28. August 2019 wieder gestiegen und befindet sich aktuell bei -0,40 Prozent.

Die Bauzinsen befinden sich in einer stabilen Seitwärtsbewegung
Der Aufschub des Brexits und eine mögliche Einigung im Handelsstreit setzen nicht nur dem Sinkflug der Bundesanleihen-Rendite ein Ende. Auch bei den Bauzinsen wurden keine neuen Rekord-Tiefstände mehr erreicht, sondern es erfolgte eher eine leichte Erhöhung der Zinsen. Der Topzins für eine zehnjährige Zinsbindung bei Hypothekendarlehen verharrt seit mehreren Wochen bei 0,5 bis 0,8  Prozent. Weiter bergab wird es nach heutigen Erkenntnissen nicht gehen, allerdings auch nicht nennenswert nach oben, sondern eher seitwärts Entwicklung.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht steigend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: schwankend steigend

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

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Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen Wohneigentumsprogramm (124/134), Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

KfW Förderprogramme

Die KfW-Bank informiert, dass im Förderprogramm KfW-Wohneigentumsprogramm 124/134, Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167 ab dem 1. Oktober 2019 Veränderungen vorgenommen werden. Weiterhin werden von der KfW-Bank zu den betreffenden KfW-Wohnwirtschaftsprogrammen überarbeitete Merkblätter veröffentlicht.

Bei den Änderungen handelt es sich um folgende Anpassungen:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124):
    Der maximale Kreditbetrag wird von bisher 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Der neue Kredithöchstbetrag gilt für alle Anträge, die ab dem 1.Oktober 2019 bei der KfW-Bank eingehen.
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167), KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134):
    Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird von 4 auf 12 Monate verlängert. Eine Bereitstellungsgebühr für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also künftig erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW-Bank berechnet. Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 1. Oktober 2019 bei der KfW eingehen.

KfW-Wohn­eigentums­programm 124 – was wird gefördert
Die KfW-Bank fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentums­wohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Im Einzelnen sind dies:

  • Bei einem Neubau
    • Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang bei der KfW erworben haben
    • Baukosten wie Material- und Arbeits­kosten
    • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Makler­gebühren und die Grund­erwerb­steuer
    • Kosten für Außenanlagen
  • Bei einem Kauf
    • Kaufpreis
    • Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
    • Nebenkosten wie die Notar- oder Makler­gebühren und die Grunderwerb­steuer

Altersgerecht Umbauen – Kredit
Die KfW-Bank fördert Modernisierungs­maßnahmen, mit denen Barrieren reduziert, der Wohn­komfort erhöht oder in Einbruch­schutz­maßnahmen investiert wird. Die Arbeiten müssen von einem Fachunter­nehmen ausgeführt werden. Dazu gehören:

  • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
  • Einzelmaßnahmen zum Barrierereduzierung
  • Umbaumaßnahmen zum Stand Altersgerechtes Haus
  • Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohngebäude
  • Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungs­kredit
Die KfW-Bank fördert den Ersatz bzw. die Unterstützung einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizungs- oder Kühlanlage im Wohngebäude. Im Einzelnen sind dies:

  • Einzelmaß­nahmen
    Als Einzelmaß­nahmen fördern wir zum Beispiel folgende Heizungs­anlagen:

    • thermische Solar­kollektor­anlagen bis 40 m2 Brutto­kollektor­fläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trink­warmwasser­bereitung)
    • Biomasse­anlagen mit einer Nennwärme­leistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Holzvergaser, Pellet­heizungen, Holzhack­schnitzel­heizungen)
    • Wärme­pumpen mit einer Nennwärme­leistung bis 100 kW
    • kombinierte Heizungs­anlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energie­träger
  • Kauf von saniertem Wohnraum
    Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der neuen Heizungs­anlage gefördert werden, wenn diese gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kauf­vertrag).

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Quelle: KfW-Bank

Baukredit: Der BGH erklärt Gebühren bei einer Umschuldung für unzulässig

Grundbuch

Wer nach Ende der Laufzeit bei seinem Immobilienkredit noch eine Restschuld hat, kann zu deren Finanzierung ein neues Darlehen bei einer günstigeren Bank aufnehmen. Dabei darf das bisherige Finanzierungsinstitut den Wechsel aber nicht mit Extragebühren erschweren, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen eine Gebühr für den Wechsel des Kreditgebers.

Aufwand der Bank sei mit dem Zins abzugelten
Demnach dürfen Banken von Kunden, die eine Restschuld aus einem Immobilienkredit nach Ende der Laufzeit von einer neuen Bank finanzieren lassen möchten, keine Wechselgebühren verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. September 2019 in einem Urteil (Az. XI ZR7/19) gegen die Kreissparkasse Steinfurt entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte, dass diese Praxis gegen Paragraf 307 des BGB verstößt. Demnach dürfen Kunden nicht „unangemessen benachteiligt“ werden.

Was bereitet bei Handwerkern den meisten Ärger?

Die Kreissparkasse Steinfurt hatte eine Gebühr von 100 Euro dafür verlangt, dass eine bestehende Grundschuld im Zuge von Treuhandauflagen auf eine andere Bank übertragen wird. Die Sparkasse rechtfertigte die Gebühren damit, dass als Sicherheit bei einem Immobilienkredit eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wird. Diese Grundschuld muss dann auf die neue Bank übertragen werden. Nach Auffassung der Sparkasse stellt dies jedoch einen kostenpflichtigen Verwaltungsakt dar, den sie sich vergüten lassen wollte. Die obersten Richter folgten dieser Interpretation jedoch nicht: „Mit der hierfür nötigen Bestellung, Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten verfolgt die Beklagte allein eigene Vermögensinteressen, so dass die Klausel als kontrollfähige Preisnebenabrede einzuordnen ist. Dies gilt auch dann, wenn für die Übertragung von Sicherheiten zu ihren Gunsten ein Treuhandauftrag erforderlich ist“, beschreibt der Bundesgerichtshof (BGH) das Vorgehen der Bank.

Umschuldung ist keine Seltenheit
Nach Informationen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) werden von vielen Banken und Sparkassen solche Bearbeitungskosten von ihren Kunden verlangt, wenn ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie von einem anderen Institut übernommen wird. Zu einer solchen Umschuldung kommt es regelmäßig, wenn Kunden nach Ende der Zinsbindung ihres Vertrags einen neuen Baukredit aufnehmen. Hintergrund ist, dass viele Verbraucher für ihre Immobilienkredite eine Standard-Laufzeit von 10 oder 15 Jahren wählen und nach deren Ablauf häufig eine noch ungetilgte Restschuld übrig bleibt. In diesen Fällen können die Darlehensnehmer entscheiden, ob sie zur Weiterfinanzierung bei der bisherigen Bank bleiben oder zu einer anderen wechseln, die beispielsweise günstigere Zinskonditionen anbietet. Zudem würden viele Darlehensnehmer die unzulässige Gebühr in den Abrechnungen schnell übersehen, denn es stehen bei Baufinanzierungen meist größere Summen im Raum.

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Zinskommentar September 2019 – Mario Draghi sorgt zum Ende seiner Amtszeit für Rekordtief beim Einlagenzins

baufinanzierung marktlage

Die letzte EZB-Sitzung am 12. September 2019 wurde den Kapitalmärkten mit Spannung erwartet, denn es wurde mit „Abschiedsgeschenken“ vom schneidenden EZB-Präsident Mario Draghi gerechnet. Und in der Tat enttäuschte er die Erwartung in seiner vorletzten geldpolitischen Sitzung nicht. Da sich nach wie vor das konjunkturelle Umfeld nicht entscheidend verbesserte, wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) ein neues Maßnahmen-Paket geschnürt. Dies soll der europäischen Wirtschaft einen erneuten Impuls geben, damit die Notenbank ihre geldpolitischen Ziele erreicht. Die Notenbänker haben die weitere Senkung des Einlagezinses auf -0,5 Prozent beschlossen und sie kündigten die Wiederaufnahme der Anleihekäufe an. So wird die Europäische Zentralbank (EZB) ab dem 1. November 2019 monatlich wieder Staatsanleihen im Wert von 20 Milliarden Euro kaufen. Zudem signalisierte Mario Draghi die Bereitschaft, wenn es notwendig erscheinen sollte, deutlich über dieses Paket hinauszugehen.

Zinssenkung hat für Banken Vor- und Nachteile
Von vielen Banken wird die Senkung des Einlagezinses von -0,4 auf -0,5 Prozent heftig kritisiert, denn es würde dadurch kaum eine gesamtwirtschaftliche Wirkung erreicht. Für die Banken und die Sparer bedeute dies lediglich eine zusätzliche Belastung, wird von den Banken argumentiert. Fachleute sehen allerdings für den Großteil der Sparer keine Nachteile. Eine direkte Belastung erscheint eher unwahrscheinlich, da die Negativzinsen wohl kaum an die Kunden weitergeben werden. Die Politik hat hier bereits einen Warnschuss abgegeben, indem sie schon vorsorglich darüber debattiert hat, Negativzinsen für Sparer per Gesetz zu verbieten. Unstrittig ist jedoch, dass für die Banken selbst der verschärfte Strafzins eine weitere Belastung darstellt.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Die Bankinstitute im Euroraum zahlen bereits jetzt schon jährlich rund 7,5 Milliarden Euro an Negativzinsen an die Europäische Zentralbank (EZB). Deshalb hat die EZB gleichzeitig die Einführung eines Staffelzinses beschlossen, um die Beeinträchtigung durch die Zinssenkung abzumildern. Allerdings trifft der negative Einlagezins die verschiedenen Banken unterschiedlich. Sparkassen oder genossenschaftliche Banken die einen hohen Einlageüberhang besitzen, werden durch den sogenannten Strafzins überproportional stark getroffen. Es sollte aber auch nicht übersehen werden, dass die niedrigen Zinsen für die Banken auch extrem gute Refinanzierungskonditionen ermöglichen. Deshalb hat das aktuelle Zinsniveau weder für Banken noch für Verbraucher nicht nur Nachteile.

Christine Lagarde folgt als neue EZB-Chefin – Fortsetzung oder Neuanfang in der Geldpolitik?
Christine Lagarde wird ab November 2019 die Europäische Zentralbank (EZB) für acht Jahre als Präsidentin leiten. Bereits vor ihrem Amtsantritt steht fest, dass die ehemalige französische Ministerin an der lockeren Geldpolitik ihres Vorgängers festhalten wird. Unterscheiden könnte sie sich darin, dass die EZB unter ihrer Präsidentschaft eine deutlich politischere Ausrichtung erfährt. Christine Lagarde sieht auch andere Themen wie Klimaschutz oder die Außenkommunikation der EZB im Fokus, denn die Notenbank müsse beispielsweise den Bürgern besser erklären, warum sie tut, was sie tut. In einer Anhörung vor dem EU-Parlament betonte Christine Lagarde, wie wichtig strukturelle Reformen für einige europäische Länder sind.

Sie forderte aber auch gleichzeitig, dass die EU-Staaten, welche über ausreichenden finanziellen Spielraum verfügen, mehr für die Konjunktur tun müssten. Diese Aussage zielt vor allem auf Deutschland ab, wo mit der „schwarzen Null“ und hohen Haushaltsüberschüssen zu wenig investiert wird. Denn die deutsche Bundesregierung hat die massiven Überschüsse der letzten Jahre vor allem für Umverteilung und nicht für wichtige Zukunftsinvestitionen eingesetzt. Deshalb ist es denkbar, dass der Ton zwischen der EZB und deutschen Politikern unter Christine Lagarde etwas rauer werden wird, wenn die deutsche Regierung weiter an der „schwarzen Null“ festhält und sich gegen Konjunkturprogramm sträubt. Es ist möglich, dass diese Diskussion bereits in diesem Herbst aufkommt, wenn die BIP-Zahlen für das dritte Quartal vorliegen und für Deutschland die technische Rezession amtlich sein wird.

Weitere Zinssenkung im September 2019 in den USA
Beim Handelskonflikt zwischen China und den USA gab es in den vergangenen Wochen, außer verbaler Attacken von Donald Trump, wenig Bewegung. Es steht zwar im Oktober 2019 die nächste Verhandlungsrunde zwischen den beiden Seiten an, doch die Gespräche dürften noch einige Zeit ziehen. Obwohl die US-Wirtschaft nach wie vor wächst, reagiert Fed-Chef Jerome Powell daher proaktiv und signalisiert die Bereitschaft für weitere Zinssenkungen. Deshalb kam der von vielen Ökonomen erwartete nächste Zinsschritt in der letzten Sitzung am 18. September 2019 nicht unerwartet. Die US-Notenbank Federal Reserve System (Fed) hat ihren Leitzins zum zweiten Mal in Folge um 0,25 Prozentpunkte gesenkt und liegt damit nun in der Spanne von 1,75 bis 2,00 Prozent. Die Aussichten für die weitere Konjunkturentwicklung bleiben trotz des Handelskonfliktes unverändert gut. Es gibt zwar eine leichte Verlangsamung beim Wachstum, jedoch bleiben die Arbeitsmarktdaten und auch die Inflationserwartung in den USA positiv.

Abwärtstrend der Bauzinsen ist beendet
Nach zuletzt immer neuen Rekord-Tiefständen, sank die 10-jährige Bundesanleihe im August 2019 auf erstmals unter minus 0,7 Prozent. Die Lösung der Regierungskrise in Italien und der wahrscheinliche Aufschub des Brexits stoppten scheinbar den Sinkflug der Bundesanleihe. So entfernte sich die Negativrendite wieder von ihren neuen Allzeittiefständen. Auch die Bauzinsen haben nach dem ständigen Abwärtstrend in diesem Jahr im August ihren Boden gefunden und sich wieder nach oben entwickelt. Nach einem erneuten Rekordtiefstand von 0,60 Prozent Ende August bei den zehnjährigen Hypothekendarlehen ging es wieder marginal nach oben und liegt aktuell bei 0,70 Prozent.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht steigend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: schwankend steigend

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

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