Weitere Öfen sind zum Austausch fällig

Schornsteinfegerin

Für Hausbesitzer, bei denen die Öfen über 30 Jahre alt sind, ist der Stichtag zum 31. Dezember 2017 ein wichtiger Termin. Es muss dann so mancher alte Kamin- und Kachelofen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Der Austauschgrund ist ein zu hoher Schadstoffausstoß.

Ältere Modelle müssen bis Ende 2017 ausgetauscht oder nachgerüstet werden
Bei alten Kamin- und Kachelöfen ist es bekanntlich so, dass sie viele Schadstoffe ausstoßen. Deshalb wurde eine gesetzliche Regelung eingeführt, dass schon seit einigen Jahren nach und nach alte Modelle ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen. Mit dem Jahresende 2017 steht der nächste Stichtag vor der Tür, der bei manchem langjährigen Hausbesitzern ein Handlungsbedarf an seinem Kamin- oder Kachelofen auslöst. Denn bis zu diesem Termin müssen Öfen mit einem Baujahr bis einschließlich 1984, welche die geforderten Emissionsgrenzwerte überschreiten, mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Auf diese Änderung weist der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hin.

Renovierung der eigenen vier Wände

Schonfrist für Öfen mit einem Baujahr ab 1985
Bisher waren alle Öfen die vor 1975 zugelassen wurden betroffen. Diese Öfen dürfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter an Schadstoffen ausstoßen. Mit der Austauschpflicht soll der Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die allgemeine Umweltbelastung zu reduziert werden.

In Zukunft werden noch weitere Altersgruppen der Kamin-und Kachelöfen von der Regelung betroffen sein:

  • 2020 müssen Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ausgetauscht oder nachgerüstet sein
  • 2024 müssen Modelle der Baujahre 1995 bis 31. März 2010 ausgetauscht oder nachgerüstet sein

Der HKI – Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. bietet unter der Internetadresse http://cert.hki-online.de eine Datenbank an, auf der man die Werte des jeweiligen Ofens recherchieren kann. Für den zuständigen Bezirksschornsteinfeger reicht ein Ausdruck der Angaben als Nachweis. Alternativ kann der Schornsteinfeger bei der nächsten Feuerstättenschau die Werte auch messen.

Gibt es auch Ausnahmen?
Wenn man in seinen Räumen einen historischen Ofen hat, dann gibt es auch Ausnahmereglungen. Bei Modellen, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, muss auch bei einer Überschreitung der Grenzwerte keine Stilllegung vorgenommen werden. Dies gilt jedoch nicht für offene Kamine und Kochherde. Ein Gespräch mit dem Heizungsfachmann oder Schornsteinfeger kann hier für Klarheit sorgen.

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