Tipps wie Sie günstiger weiterfinanzieren

Meine Darlehenszinsen sind zu hoch. Wann kann ich die Bank wechseln?

Auf was muss ich beim Bankenwechsel achten? Ist ein Wechsel möglich? Fallen Gebühren an? Antworten auf diese Fragen und noch einiges mehr erfahren sie hier …

Fragen über Fragen.
Doch jetzt mal ganz von vorne. Gründe für einen Bankwechsel können vielfältig sein. Zum einen kann man mit dem Service nicht mehr zufrieden sein oder die Zinsen sind ganz einfach zu hoch. Doch wann kann ich zu einer günstigeren Bank wechseln?

Wann kann ich die Bank wechseln?
Am einfachsten ist ein Wechsel am Ende der Zinsbindungsdauer. Das heißt, läuft Ihre Zinsfestschreibungszeit 10 Jahre, so können Sie nach 10 Jahren die Bank wechseln. Bitte beachten Sie hier die Kündigungsfrist von meistens 3 Monaten zum Ablauf.
Möchten Sie schon früher die Bank wechseln, so ist meist eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen. (siehe hierzu weiter unten: Welche Kosten fallen bei einem Bankwechsel an?)
Ist Ihre Zinsbindung länger als 10 Jahre, so haben Sie ab dem 10-ten Jahr immer ein Sonderkündigungsrecht mit 6-monatiger Kündigungsfrist.

Was muss ich tun, um die Bank zu wechseln?
Holen Sie sich rechtzeitig von mehreren Banken die aktuellen Zinskonditionen ab und vergleichen Sie. Ist eine andere Bank günstiger, so stellen Sie dort einen Darlehensantrag. Wird Ihr Antrag angenommen, so können Sie das alte Darlehen mit entsprechender Kündigungsfrist auflösen. Die neue Bank zahlt dann bei Ihrer alten Bank das Darlehen ab. Sie schulden jetzt ein neues Darlehen bei der neuen Bank.
Zur Absicherung des neuen Darlehens wird meistens die Grundschuld von der alten Bank abgetreten. (Siehe hierzu unten: Welche Kosten fallen bei einem Bankwechsel an?)

Welche Kosten fallen bei einem Bankwechsel an?
Bei einer Kündigung des Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit ist an die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten. Die Höhe dieser Entschädigung ist abhängig von der Darlehenshöhe, der restlichen Festschreibungszeit, dem Darlehenszins und dem aktuellen Zinsniveau. Bevor Sie ein Darlehen kündigen, lassen Sie sich unbedingt zuvor diese Entschädigung berechnen. So können Sie prüfen, ob ein Wechsel zu einer günstigeren Bank rentabel ist.
Zum Ablauf der Zinsbindung, bzw. nach einer Zinsbindung ab 10 Jahren ist ein Wechsel nach Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Gebühren möglich. Vergleichen Sie hier auch die verschiedenen Zinsangebote. Meist ist das Zinsangebot Ihrer bisherigen Bank schlechter als die anderen Angebote. Das liegt daran, dass Ihre Bank die Darlehensverlängerung für sicher glaubt.

Die neue Bank benötigt für das Darlehen noch eine Absicherung in Form der Grundschuld. Meist wird die Grundschuld von der alten Bank an die neue Bank abgetreten. Hier fallen in der Regel nur ein paar Euro Schreibgebühren an.
Ist die Abtretung nicht möglich, so muss die alte Grundschuld gelöscht und für die neue Bank neu eingetragen werden. Hier werden dann wieder Notar- und Grundbuchgebühren fällig. Die Höhe ist von der Darlehenshöhe abhängig.

Ist Ihnen dies alles zu kompliziert?
Kein Problem! Nutzen Sie unseren Service:

  • Sie erhalten eine Schätzung der Vorfälligkeitsentschädigung.
    Damit können wir gemeinsam prüfen, ob eine Umschuldung zu einer günstigeren Bank rentabel ist.
  • Sie erhalten Zinsangebote von verschiedenen Banken.
    So finden Sie für sich das günstigste Angebot.
  • Wir kümmern uns um die Formalitäten.
    Von der Kündigung des alten Darlehens über die Beantragung des neuen Darlehens bis hin zur Absicherung des neuen Darlehens. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
  • Geben Sie uns Ihre bestehenden Darlehenskonditionen bekannt.
    So erhalten Sie automatisch 6 Monate vor Ablauf des Zinsfestschreibungszeit ein neues unabhängiges Zins-Angebot. Die Kündigungsfrist wird so eingehalten.

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