Beim Baukindergeld läuft Ende des Jahres eine wichtige Frist ab. Den künftige Häuslebauer und Immobilienbesitzer haben nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres Zeit, dass Baukindergeld zu beantragen. Ob es aufgrund der Corona-Krise zu einer Fristverlängerung kommt, wird gerade thematisiert und diskutiert. Dennoch sollten Interessenten mit ihrem Antrag nicht mehr allzu lange warten.
Baukindergeld entwickelte sich zu einem Erfolgsmodell
Die Nachfrage nach dem im September 2018 eingeführten Baukindergeld boomt. Nach Angaben der Bundesregierung sind bis zum 31. Mai dieses Jahres ca. 233.000 Anträge für das Baukindergeld bei der KfW-Bank eingegangen. Das finanzielle Volumen der Baukindergeldförderung erreichte damit knapp 4,9 Milliarden Euro und entspricht damit im Schnitt 1,7 geförderten Kindern pro Antrag. Vorgesehen sind insgesamt zehn Milliarden Euro an Mitteln für das Baukindergeld.
Auf der politischen Ebene wird jedoch mittlerweile darüber diskutiert, ob diese Form der Förderung von Wohneigentum über den Stichtag 31. Dezember 2020 hinaus verlängert werden könnte. Die Befürworter für eine Fristverlängerung begründen dies damit, dass wegen der Corona-Pandemie viele Wohnungsbesichtigungen nicht stattfinden konnten und es außerdem zu Verzögerungen bei der Anbahnung möglicher Kaufverträge kam. Zudem sind die Pläne für einige Neubauvorhaben aufgrund des Lockdowns in Zeitverzug geraten oder die relevanten Baugenehmigungen für das Baukindergeld brauchen im Verwaltungsweg mehr Zeit. Die Bundesregierung hat verlauten lassen, dass sie in der kommenden Legislaturperiode entscheiden will, ob das Baukindergeld verlängert werden soll.
Bislang gilt die Regelung: Nur wer bis zum 31. Dezember 2020 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der KfW-Förderbank stellen. Die Unterlagen dafür finden Interessenten auf der Internetseite der KfW-Bank unter der Adresse www.kfw.de/zuschussportal.
Wer bekommt das Baukindergeld
Das Baukindergeld kann von Familien und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, die ein Haus bauen sowie ein bestehendes Gebäude oder eine Eigentumswohnung kaufen, beantragt werden. Für die Beantragung des Baukindergeldes müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragssteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer der selbstgenutzten Wohnimmobilie sein.
- Die Einkommensgrenze beim zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen darf bei maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren liegen.
- Der Antragsteller muss Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag erhalten, und das Kind muss mit in der Immobilie wohnen.
- Zum Stichtag darf keine andere Immobilie im Besitz des Antragstellers sein.
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