Baukindergeld – Das sollte man darüber wissen

Zuschuesse

Auch wenn die Bundesregierung es erst noch formal beschließen muss: Das Baukindergeld ist bereits in aller Munde. In diesem Artikel sind für Sie wichtige Fakten zu der geplanten Förderung zusammengestellt. So können Sie im Vorfeld Fragen klären und sich auf die Beantragung vorbereiten, die voraussichtlich ab Herbst 2018 möglich sein wird.

Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
Noch geht nichts: Das Kindergeld wurde noch nicht formal beschlossen und kann daher noch nicht beantragt werden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass es nach der parlamentarischen Sommerpause den Bundestag passiert. Ist das der Fall, kann es voraussichtlich ab Herbst 2018 über die KfW-Bank beantragt werden – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2018. Die Rahmenbedingungen für die Antragsstellung und die Auszahlungsmodalitäten sind noch nicht final geregelt. Fest steht aber: Menschen, die jetzt schon bauen oder kaufen, sind nicht im Nachteil: Die Zulage wird auch dann gewährt, wenn das Eigenheim vor der Antragsstellung erworben wurde – maßgebend ist, dass die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag nicht vor dem 1. Januar 2018 erteilt beziehungsweise geschlossen wurde.

Welche Unterstützung für Immobilienerwerber durch Politik wird gewünscht

Wer kann die Zulage beantragen?
Das Baukindergeld soll Familien den Eigenheimerwerb erleichtern. Zumindest ein Kind (leiblich oder adoptiert), das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sowie Anspruch auf Kindergeld hat, muss mit den Eltern in einem Haushalt leben. Zudem darf ein gewisses Jahreseinkommen nicht überschritten werden (75.000 Euro plus jeweils 15.000 Euro pro Kind). Maßgebend ist das Einkommen der vorherigen beiden Kalenderjahre. Dabei wird aber etwa nicht das Bruttogehalt hinzugezogen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Von den Einkünften können zum Beispiel Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge abgezogen werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Für jedes förderberechtigte Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei förderfähigen Kindern bekommt demnach bis zu 24.000 Euro, eine mit drei förderfähigen Kindern bis zu 36.000 Euro. Diesen Betrag werden Familien aber nicht auf einmal erhalten. In der Diskussion ist eine monatliche oder jährliche Auszahlung.

Für welche Bauvorhaben wird das Baukindergeld gewährt?
Baukindergeld wird unabhängig davon gewährt, ob eine Familie neu baut oder eine gebrauchte Immobilie erwirbt. Der Gebäudetyp ist nicht relevant. Entscheidend ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird.

Motive zur Schaffung von Wohneigentum

Was ist beim Zweiterwerb von Wohneigentum zu beachten?
Baukindergeld erhalten nur diejenigen, die als Familie erstmalig ein Eigenheim erwerben. Ein Beispiel: Eine Familie, die nach der Geburt des ersten Kindes zunächst eine Eigentumswohnung gekauft hat und später ein Haus erwirbt, hat KEINEN Anspruch auf Baukindergeld. Allerdings: Wohneigentum, das ein Partner in die Ehe mit einbringt oder eingebracht hat, bleibt unberücksichtigt. Das heißt: Wenn etwa die Ehefrau noch vor der Hochzeit eine Wohnung erworben hat und später mit Mann und Kind(ern) den Bau oder Kauf einer anderen Immobilie plant, dann kann prinzipiell Baukindergeld beantragt werden. Es handelt sich nämlich um den ersten gemeinsamen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Ist das Baukindergeld in den Bundesländern gleich hoch?
Die geplanten Regelungen gelten deutschlandweit. Allerdings setzt Bayern noch „eins“ obendrauf: Dort kann das „Baukindergeld plus“ beantragt werden, das pro Kind eine jährliche Förderung von 1.500 Euro (statt 1.200 Euro) vorsieht. Damit kann eine in Bayern ansässige Familie mit zwei Kindern 6.000 Euro zusätzlich erhalten, eine mit drei Kindern 9.000 Euro mehr. Hinzu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro, die sowohl Familien als auch kinderlosen Paaren und Singles gewährt wird. Die Anträge für diese in Bayern gültige Eigenheimzulage können Förderberechtigte voraussichtlich ab September 2018 stellen.

Was ist, wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt?
Wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt, ist keine Förderung im Zuge des Baukindergelds möglich.

Wie lange kann das Baukindergeld beantragt werden?
Das Baukindergeld kann voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. Abgewickelt wird die Baukindergeldförderung über die staatliche KfW-Bank und wie es bei anderen Förderprogrammen üblich ist, wird der Antrag vermutlich über die Finanzierungsbank gestellt werden. Die KfW-Bank hat zumindest für das Baukindergeld bereits eine Informationsseite auf seiner Internetseite eingerichtet und weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit noch keine Anträge gestellt werden können.

Für wen lohnt die Maßnahme?
Das Baukindergeld lohnt sich prinzipiell für alle Familien. Wo die Belastungen – etwa in Bezug auf die Immobilienpreise – geringer sind, profitieren Förderberechtigte prozentuell stärker. Unabhängig davon sollte das Baukindergeld nicht den Ausschlag geben, ob eine Immobilie finanziert wird oder nicht.

Wie lässt sich die Zulage in die Finanzierung einbinden?
Da das Baukindergeld nicht als Ganzes, sondern voraussichtlich monatlich oder jährlich ausbezahlt wird, zählt es nicht als Eigenkapital. Es könnte sich jedoch anbieten, das Baukindergeld in die Sondertilgung zu stecken. So ist man schneller schuldenfrei und verringern die Zinskosten. Das Baukindergeld könnte aber auch bei der Kalkulation der monatlichen Rate einfließen.

Können darüber hinaus weitere staatliche Förderungen berücksichtigt werden?
Ja. Zusätzlich zum Baukindergeld stehen Familien beim Erwerb von Wohneigentum im Prinzip auch die Fördermittel der KfW sowie gegebenenfalls die der landeseigenen Förderbanken zur Verfügung. Nutzen sie die Erfahrung eines erfahrenden Baufinanzierungsberaters, um Hinweise auf die vielfältigen Möglichkeiten zu erhalten und die Einbindung in die Finanzierung zu besprechen.

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Quelle: Prohyp GmbH

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