Startschuss für das KfW-Förderprogramm Baukindergeld 424 ist gefallen

KfW Förderprogramme

Das Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 bei der KfW-Bank beantragt werden. Pro Kind gibt es zehn Jahre lang 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr, also insgesamt 12.000 Euro. Bei zwei Kindern sind es 24.000 Euro. Die Förderung wird jährlich in Teilbeträgen überwiesen. Sie gilt rückwirkend für Immobilienkäufe und Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2018 getätigt bzw. genehmigt wurden. Das Gute daran: Sie müssen das Baukindergeld nicht zurückbezahlen. Lassen Sie sich deshalb die staatliche Finanzspritze für Ihr Eigenheim nicht entgehen!

Was sind die wesentlichen Punkte der Baukindergeld-Förderung?
Die Baukindergeld-Förderung dient der finanziellen Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Durch die Berücksichtigung bei der Gesamtfinanzierung senkt das Baukindergeld die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht oder erleichtert dadurch vielen Familien erst den Schritt ins Wohneigentum. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

Ansprüche an eine Finanzierung

Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person, 

  • die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
  • die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
  • in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?
Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.

Einzugsdatum Antrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018 ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
ab 18.09.2018 innerhalb von 3 Monaten nach Einzug
(Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Nach dieser müssen Sie Ihre Identität nachweisen (siehe Punkt „Identifizierung“). Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. In Betracht kommt zum Beispiel eine Kombination mit Mitteln aus den Förderprodukten: 

  • Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit oder Zuschuss (151/152/430)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
  • Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA) oder
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit oder Zuschuss (159/455).

Die kumulierte Förderung darf dabei nicht höher als die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums sein.

Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.

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Quelle: KfW-Bank

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