Die KfW Bank wird am 01.04.2016 das Programm 153 „Energieffizientes Bauen“ neu auflegen und erhöht sowohl die Zinsbindungszeit von bisher 10 auf 20 Jahre als auch die Darlehenssumme von bisher 50.000 EUR auf 100.000EUR.
Föderung im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes
Auf Grund der gestiegenen Anforderungen gemäß EnEV 2014 entfällt die KfW-Förderung für den Standard „KfW-Effizienzhaus 70“. Anträge können noch bis zum 31.03.2016 (Antragseingangsdatum bei der KfW Bank) gestellt werden. Dafür wird – neben den bereits bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 – ein weiterer Standard „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt. Parallel zum Darlehen kann man den Zuschuss „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431)“ beantragen.
Wie wird die KfW-Förderung beantragt
Der folgende Film erklärt, welche Maßnahmen die KfW Bank im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren bzw. altersgerechtes Umbauen fördert, welche Formen der Förderung die KfW Bank bietet und wie Sie die Förderung erhalten.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW Bank.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/index-2.html
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