Viele Bauherren setzen bei der Finanzierung ihres Hauses oft auch auf die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank). Aber wenn das Bauunternehmen pleite geht, verlieren viele diese eingeplanten Gelder, da ihnen wichtige Papiere fehlen.
Das Bauunternehmen ist pleite
Der Bauherr steht nun mit einem unbewohnbaren Rohbau da und hat womöglich bereits gezahltes Geld verloren. Hat man Fördermittel der KfW-Bank mit in die Finanzierung eingebunden, gibt noch ein Problem, welches viele erst später bemerken. Der Bauherr kann ohne die Unterlagen des Bauunternehmers die fest eingeplante Förderung der KfW-Bank nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall fordert die KfW-Bank dann Teile oder auch den ganzen Kredit zurück, was dann einen Bauherrn ruinieren kann.
KfW-Förderkredite haben strikte Auflagen
Bauexperten schätzen, dass bis zu zehn Prozent der Neubauten und Sanierungen von Insolvenzen eines Bauunternehmens betroffen sind. Und viele dieser Bauprojekte werden heute mit Fördermitteln der KfW-Bank mitfinanziert. Da die Förderkredite aber an strikte Auflagen gebunden sind, müssen die Handwerker und die Bauunternehmen diese bestätigen. Nach der Insolvenz des Bauunternehmens kommt der Bauherr aber meist nicht mehr an die Lieferscheine mit Angaben zu Materialkennwerten heran oder er erhält keine Fachunternehmererklärung, dass die Arbeiten gemäß den Vorgaben erledigt wurden.
Was tun, wenn das Bauunternehmen insolvent wird
Die Bauherren sollten in diesem Fall zuerst die finanzierende Bank über das Problem zu informieren. Weiter sollte man sich dann einen Experten zu suchen, der im Haus nachvollzieht, was das insolvente Bauunternehmen bisher an Leistungen erbracht hat. Es gibt verschiedene Vereine und Verbände auf dem Markt, welche einen Experten vermitteln. Selbst wenn das Haus schon fast fertig ist, kann man noch im Nachhinein einiges ermitteln. Es könne nachvollzogen werden, wie dick z.B. die Dachdämmung ist. Zu 70 bis 80 Prozent der nötigen Informationen können so nachträglich beschafft werden. Als Dokumentersatz können auch Fotos verwendet werden, auf denen der Sachverständige die Ausführung von Bauabschnitten nachvollziehen und mit den Angaben im Energieausweis vergleichen kann. Der Sachverständige könne mit guten Gewissen damit eine Abschlusserklärung ausstellen, welche die KfW-Bank bei Baufertigstellung anfordert.
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