Bei Gutachten gut achtgeben

Geschäftsbesorgungsverträge

Eine Immobilie kostet viel Geld und sie wird daher in den meisten Fällen über ein Darlehen finanziert. Doch es ist Vorsicht angebracht, denn immer wieder versuchen Kreditinstitute, Kunden mit separaten Entgelten zusätzlich zur Kasse zu bitten, obwohl sie das gar nicht dürfen. Das haben Verbraucherschützer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart beobachtet.

Wertermittlungskosten sind unzulässig
Ein Beispiel für unzulässige Entgelte sind Wertermittlungskosten für die Immobilie. Bei der Bonitätsprüfung spielt der Wert der Wohnung oder des Hauses eine wesentliche Rolle. Dies ist schließlich die wichtigste Sicherheit für die finanzierende Bank. Deshalb ist es verständlich, dass die Kreditinstitute wissen wollen, wie viel eine Immobilie Wert ist, bevor sie eine Finanzierungszusage über das Darlehen machen. Für den Darlehensnehmer kann sich hier ein Problem ergeben, denn einige Kreditinstitute lassen sich die Kosten für die Schätzung des Immobilienwertes von ihren Kunden separat bezahlen. Einige Kreditinstitute bewegten sich dabei in einer rechtlichen Grauzone. Denn nach Auffassung der Gerichte dürfen die Institute den Aufwand für die Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten, womit die Bonitätsprüfung gemeint ist, nicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihre Kunden abwälzen. So entschieden es unter anderem das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I U 17/09) sowie das Landgericht Stuttgart (Az.: 20 0 9/07).

Bauzinsenentwicklung 1995 bis 2014

Vorsicht bei separaten Geschäftsbesorgungsverträgen
Nach diesen Urteilen sind einige Kreditinstitute dazu übergegangen, einen separaten Geschäftsbesorgungsvertrag zur Beauftragung eines mehrere Hundert Euro teuren Wertgutachtens zu verlangen. Damit umgingen sie die bisherige Rechtsprechung. Wenn Darlehensnehmer mit solchen Geschäftsbesorgungsverträgen konfrontiert werden, sollten sie in solchen Fällen ihrer finanzierenden Bank andere Optionen zur Wertermittlung anbieten. Dies kann etwa ein ausführliches Exposé des Verkäufers oder ein vom Käufer selbst beauftragtes Wertgutachten sein. Sobald alternativlos eine kostenpflichtige Wertermittlung durch die Bank erfolgt oder ein Entgelt dafür im Kreditvertrag auftaucht, sollten man sich als Darlehensnehmer dagegen wehren und das Entgelt gegebenenfalls zurückzuverlangen. Wird eine Finanzierungsberechnung mit einem professionellen Vergleichsprogramm erstellt, sieht man bereits bei der Vorauswahl der einzelnen Anbieter, wer z.B. kostenpflichtige Wertermittlungen als Bedingung hat.

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