Neue Regeln für das Baudarlehen

neue finanzierungsregeln

Eigentumswohnungen und Häuser werden in der Regel zum größten Teil über Darlehen finanziert. Damit sich Verbraucher dabei nicht übernehmen, sollen in der EU ab dem kommenden Jahr neue Regeln gelten. Mitunter verkalkulieren sich Immobilienkäufer, weil sie ihre finanzielle Leistungskraft nicht richtig einschätzen. Damit das weniger oft passiert, hat das EU-Parlament neue Regeln zum Verbraucherschutz beschlossen.

EU einigt sich auf gemeinsame Standards
Diese neuen Verbraucherschutzregeln sollen voraussichtlich von April 2015 an gelten. Verbraucher sollen demnach künftig vor einem Abschluss eines Immobiliendarlehens umfassend über die Risiken und die Kosten informiert werden. Das finanzierende Institut muss dann den Kunden genau über die spätere Zins- und Tilgungslast aufklären. Außerdem müssen die Anbieter ein einheitliches europäisches Informationsblatt benutzen, damit Käufer die Darlehen besser miteinander vergleichen können.

Die Vorfälligkeitsentschädigungen kommen auf den Prüfstand
Kunden sollen die Möglichkeit bekommen, die Darlehen in der Zukunft leichter vorzeitig zurück zahlen zu können. In Deutschland sind die Baudarlehen meist mit einer langen Zinsbindung verbunden. Möchte der Kunde die Summe vor dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit vorzeitig zurückzahlen, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben und man legt drauf. Diese Entschädigungszahlungen werden eingeschränkt, bleiben aber erlaubt.
Von den dann zu erbringenden Aufklärungspflichten werden Verbraucher vor allem hierzulande profitieren. Denn in der Regel werden sie heute von den finanzierenden Instituten nicht darüber aufgeklärt, wie sich steigende Zinsen auf Ihre Finanzierung in der Zukunft auswirken. Die Banken tun oft so, als ob der heute gültige Zinssatz in den nächsten 50 Jahren bestehen bleibt. Wer in der derzeitigen Niedrigzinsphase ein Darlehen aufnimmt, sollte sich in Zukunft wohl auf höhere Zinsen einstellen.

Eine lange Zinsbindung bringt Sicherheit
Die meisten Immobiliendarlehen werden in Deutschland mit einer festen Laufzeit vergeben. Es gilt dabei die Regelung, dass je länger die Laufzeit des Darlehens ist, desto höher wird der Zinssatz. Es kann sich aber dennoch lohnen, auf eine langfristige Zinsbindung zu setzen. Sie zahlen zwar bei einer Laufzeit von 15 Jahren etwa 0,5 Prozent mehr als bei 10 Jahren, haben dafür aber auch eine längere Zinssicherheit und können sich in Ruhe um die Anschlussfinanzierung kümmern. Denn nach 10 Jahren kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten im Regelfall jedes länger laufende Darlehen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgelöst oder umfinanziert werden. Weiterhin sollten Kunden mit dem finanzierenden Institut Sondertilgung und Tilgungsveränderungen schriftlich vereinbaren.

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