Neue Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015

Grunderwerbssteuer

Nach der letzten Grunderwerbsteuererhöhung in Nordrhein-Westfalen und im Saarland, wird nun auch Brandenburg die Grunderwerbsteuer ab dem 1. Juli 2015 von 5 auf 6,5 Prozent erhöhen. Wer dann in Brandenburg ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, muss mehr ausgeben als bisher. Dies sollte ein guter Grund für Käufer in Brandenburg sein, sich möglichst rechtzeitig noch einen Notartermin zu besorgen. Damit zählt nun auch Brandenburg, wie Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein zu den Spitzenreitern beim Grunderwerbsteuersatz der Bundesländer.

Die Bundesländer wollen am Immobilienboom mitverdienen
Aufgrund der anhaltenden niedrigen Bauzinsen und dem Trend zu Sachwertanlagen wegen den derzeitigen geldpolitischen Verwerfungen, interessierten sich in den letzten Jahren immer mehr Menschen für eine selbst genutzte Immobilie und auch Investoren entschieden sich vermehrt für das „Betongold“. Die Bundesländer haben Immobilien als Geldquelle entdeckt, um die klammen Staatskassen zu füllen. Viele Bundesländer haben in den letzten 2 bis 3 Jahren bereits zum wiederholten mal die Grunderwerbsteuersätze angehoben. Der einheitliche Steuersatz von 3,5 Prozent der bundesweit von 1998 bis 2006 galt, ist einzig in Bayern und Sachsen noch aktuell.

Hier die aktuellen Steuersätze im Überblick:

  • Baden-Württemberg: 5 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6 Prozent
  • Bremen: 5 Prozent
  • Brandenburg: 5 Prozent (ab 01.07.2015 6,5 Prozent)
  • Hamburg: 4,5 Prozent
  • Hessen: 6 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
  • Niedersachsen: 5 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
  • Thüringen: 5 Prozent

Eine Grunderwerbsteuer ist immer dann zu entrichten, wenn ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erworben werden.

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:

  • bei einer Erbschaft
  • bei einer Schenkung
  • bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern

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