Neue Grunderwerbsteuern seit dem 1. Januar 2015

Grunderwerbssteuer

Nach der letzten Grunderwerbsteuererhöhung in Hessen, haben nun auch Nordrhein-Westfalen und das Saarland die Grunderwerbsteuer ab dem 1. Januar 2015 von 5 bzw. 5,5 auf 6,5 Prozent erhöht wird. Wer jetzt in Nordrhein-Westfalen und im Saarland ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, muss mehr ausgeben als bisher. Für Nordrhein-Westfalen ist es nach 2011 und das Saarland nach 2013 eine Erhöhung in relativ kurzer Zeit. So viel verlangt sonst nur noch Schleswig-Holstein.

Die Bundesländer lassen die Preise steigen
Von beiden Landesregierungen wurden die Steuererhöhung mit der geplanten Senkung der Neuverschuldung und dem Einhalten der Schuldenbremse im Jahr 2020 begründet. Dies ist sicher nur ein vorgeschobener Grund, denn wegen des derzeitigen Immobilienbooms bringt die Grunderwerbsteuer den Bundesländern immer mehr Geld ein. Im Jahr 2005 betrugen die Einnahmen 4,8 Milliarden Euro und werden auf geschätzte 9,2 Milliarden Euro in diesem Jahr ansteigen. Die Grunderwerbsteuer lag in Deutschland bis 1996 einheitlich bei 2 Prozent und wurde dann auf 3,5 Prozent erhöht. Wegen einer Änderung im Grundgesetz im Zuge der Föderalismusreform setzen die Bundesländer seit 2006 die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst fest.

Hier die aktuellen Steuersätze im Überblick:
◾Baden-Württemberg: 5 Prozent
◾Bayern: 3,5 Prozent
◾Berlin: 6 Prozent
◾Bremen: 5 Prozent
◾Brandenburg: 5 Prozent
◾Hamburg: 4,5 Prozent
◾Hessen: 6 Prozent
◾Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
◾Niedersachsen: 5 Prozent
◾Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent (alt: 5 Prozent)
◾Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
◾Saarland: 6,5 Prozent (alt: 5,5 Prozent)
◾Sachsen: 3,5 Prozent
◾Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
◾Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
◾Thüringen: 5 Prozent

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:
◾bei einer Erbschaft
◾bei einer Schenkung
◾bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern

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