Grunderwerbsteuer in Hessen steigt bereits zum 1. August 2014

Grunderwerbssteuer

Der hessische Landtag hat am 15.07.2014 eine Anhebung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozent beschlossen. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. August dieses Jahres und nicht, wie erst ursprünglich geplant, zum Jahreswechsel 2014/2015. Damit stößt Hessen in die Spitzengruppe der Bundesländer in Sachen Grunderwerbsteuer.

Zweite Erhöhung innerhalb kurzer Zeit
Damit wird innerhalb von eineinhalb Jahren schon zum zweiten Mal die Grunderwerbsteuer in Hessen erhöht. Ende 2012 betrug der Steuersatz noch 3,5 Prozent. Die zweieinhalb Prozentpunkte Unterschied machen sich bisher bereits beim Immobilienkauf drastisch bemerkbar. Das bedeutet für den Käufer einen über 70 Prozent höheren Steuerbetrag, der an das Finanzamt gezahlt muss. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro sind z.B. ab August 12.000 Euro Steuer zu zahlen. Dagegen waren es bis 2012 nur 7.000 Euro gewesen.

Die Bundesländer wollen am Immobilienboom mitverdienen
Aufgrund niedriger Bauzinsen und den Nachwehen der Finanzkrise, interessierten sich in den letzten Jahren immer mehr Menschen für eine selbst genutzte Immobilie und auch Investoren entschieden sich vermehrt für das „Betongold“. Die Bundesländer haben Immobilien als Geldquelle entdeckt, um die klammen Staatskassen zu füllen. Anfang des Jahres 2014 hatten schon Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuersätze angehoben. Als nächstes Bundesland plant das Saarland eine Erhöhung von 5,5 auf 6,5 Prozent. Diese wird voraussichtlich zum 1. Januar 2015 umgesetzt.

Hier die aktuellen Steuersätze im Überblick:
◾Baden-Württemberg: 5 Prozent
◾Bayern: 3,5 Prozent
◾Berlin: 6 Prozent
◾Bremen: 5 Prozent
◾Brandenburg: 5 Prozent
◾Hamburg: 4,5 Prozent
◾Hessen: 6 Prozent (alt: 5 Prozent)
◾Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
◾Niedersachsen: 5 Prozent
◾Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
◾Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
◾Saarland: 5,5 Prozent
◾Sachsen: 3,5 Prozent
◾Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
◾Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
◾Thüringen: 5 Prozent

Eine Grunderwerbsteuer ist immer dann zu entrichten, wenn ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erworben werden.

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:
◾bei einer Erbschaft
◾bei einer Schenkung
◾bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern

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