Änderung bei KfW-Programm Energieeffizient Bauen

Zuschuesse

Bei der KfW-Bank wird es zum 01.04.2016 für die Wohnwirtschaft beim Programm Energieeffizient Bauen (Programmnummer 153) Produktveränderungen geben. Hintergrund ist die ab dem 01.01.2016 in Kraft tretende 25%ige Verringerung des zulässigen Primärenergiebedarfs bei Neubauten gemäß EnEV 2014.

Die Veränderungen beinhalten die folgenden Bereiche:

  • Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70
    Zum 31.03.2016 wird die in den letzten Jahren überaus erfolgreiche Förderung des KfWEffizienzhaus 70 eingestellt. Bis 31.03.2016 können Bauherren über ihren Finanzierungspartner noch einen Förderantrag bei der KfW-Bank einreichen. Mit der Förderzusage werden für drei Jahre die Mittel zum Abruf bereit gestellt.
  • Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
    Ab dem 01.04.2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.
  • Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55
    Für das KfW-Effizienzhaus 55 wird zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren angeboten
    („KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“). Dabei können die Sachverständigen aus
    standardisierten Maßnahmenpaketen für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen.
  • Erhöhung des Förderkreditbetrages auf 100.000 Euro
    Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht.
  • Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung
    Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
  • Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate
    Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert.
  • Schutzklausel beim Ersterwerb
    Der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude und Eigentumswohnungen wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.

Förderprogramme KfW-BankDamit bietet die KfW-Bank ab 01.04.2016 folgende Förderstandards im Neubau an:

  • KfW-Effizienzhaus 55 (alternativ mit vereinfachtem Nachweisverfahren)
  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus

Quelle: KfW-Bank

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