Ab 01.06.2014 gelten neue Merkblätter und Anlagen in den Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren. Mit der Bündelung der Aufgaben der Energiewende im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Zuständigkeit für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf das BMWi übertragen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) 151/152, 153, 167, 430
Die Änderungen entsprechen im Wesentlichen den bereits am 10. Januar 2014 im veröffentlichten Artikel „Änderung bei KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren“ dargelegten Anpassungen. Darüber hinaus wurden die Merkblätter und Anlagen auf ein neues Layout umgestellt. Es wird noch auch Änderungen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) geben. Darüber werde ich Sie auf dem laufenden halten.
Die Leistungen für die Planung und Begleitung des Bauvorhabens nach den neuen Technischen Mindestanforderungen für Energieeffizient Sanieren ab dem 01.06.2014 werden weiterhin mit einem Baubegleitungszuschuss gefördert.
Altersgerecht Umbauen 159
Die Produktbedingungen wurden weiter vereinfacht. Insbesondere entfällt ab 01.06.2014 die „Bestätigung nach Durchführung“ durch Sachverständige für das Altersgerechte Haus. Für die Kreditbearbeitung der Hausbank werden optionale Checklisten für die einzelnen Förderbausteine zur Verfügung gestellt. Diese enthalten auch eine Bestätigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der Produktanforderungen.
KfW-Wohneigentumsprogramm 124/134
Im Merkblatt wurden einzelne Formulierungen mit den übrigen wohnwirtschaftlichen Produkten vereinheitlicht. Inhaltlich ergeben sich keine Neuerungen.
Die Dokumente sind im Internet auf den Seiten der KfW-Förderprogramme eingestellt.
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Quelle: KfW-Bank