Die KfW-Bank informiert, dass im Förderprogramm KfW-Wohneigentumsprogramm 124/134, Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167 ab dem 1. Oktober 2019 Veränderungen vorgenommen werden. Weiterhin werden von der KfW-Bank zu den betreffenden KfW-Wohnwirtschaftsprogrammen überarbeitete Merkblätter veröffentlicht.
Bei den Änderungen handelt es sich um folgende Anpassungen:
- KfW-Wohneigentumsprogramm (124):
Der maximale Kreditbetrag wird von bisher 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Der neue Kredithöchstbetrag gilt für alle Anträge, die ab dem 1.Oktober 2019 bei der KfW-Bank eingehen. - Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167), KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134):
Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird von 4 auf 12 Monate verlängert. Eine Bereitstellungsgebühr für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also künftig erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW-Bank berechnet. Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 1. Oktober 2019 bei der KfW eingehen.
KfW-Wohneigentumsprogramm 124 – was wird gefördert
Die KfW-Bank fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Im Einzelnen sind dies:
- Bei einem Neubau
- Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
- Kosten für Außenanlagen
- Bei einem Kauf
- Kaufpreis
- Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- Nebenkosten wie die Notar- oder Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
Altersgerecht Umbauen – Kredit
Die KfW-Bank fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert, der Wohnkomfort erhöht oder in Einbruchschutzmaßnahmen investiert wird. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Dazu gehören:
- Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
- Einzelmaßnahmen zum Barrierereduzierung
- Umbaumaßnahmen zum Stand Altersgerechtes Haus
- Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohngebäude
- Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit
Die KfW-Bank fördert den Ersatz bzw. die Unterstützung einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizungs- oder Kühlanlage im Wohngebäude. Im Einzelnen sind dies:
- Einzelmaßnahmen
Als Einzelmaßnahmen fördern wir zum Beispiel folgende Heizungsanlagen:- thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trinkwarmwasserbereitung)
- Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen)
- Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
- kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger
- Kauf von saniertem Wohnraum
Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der neuen Heizungsanlage gefördert werden, wenn diese gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).
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Quelle: KfW-Bank
Danke für die Vorstellung. Schade ist nur, dass immer mehr Programme von der KfW eingestampft werden. Der Nutzen verrinnt in meinen Augen dadurch. Zumal die KfW ja dafür sorgen soll, dass die Bevölkerung Eigentum anschaffen kann.
[…] dass der damals neue EZB-Präsident den Euro rettete. Denn weniger als ein Jahr vorher, übernahm Mario Draghi am 1. November 2011 das Amt von seinem Vorgänger Jean-Claude Trichet. Es war ein undankbarer […]
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