Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen Wohneigentumsprogramm (124/134), Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

KfW Förderprogramme

Die KfW-Bank informiert, dass im Förderprogramm KfW-Wohneigentumsprogramm 124/134, Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167 ab dem 1. Oktober 2019 Veränderungen vorgenommen werden. Weiterhin werden von der KfW-Bank zu den betreffenden KfW-Wohnwirtschaftsprogrammen überarbeitete Merkblätter veröffentlicht.

Bei den Änderungen handelt es sich um folgende Anpassungen:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124):
    Der maximale Kreditbetrag wird von bisher 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Der neue Kredithöchstbetrag gilt für alle Anträge, die ab dem 1.Oktober 2019 bei der KfW-Bank eingehen.
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167), KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134):
    Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird von 4 auf 12 Monate verlängert. Eine Bereitstellungsgebühr für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also künftig erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW-Bank berechnet. Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 1. Oktober 2019 bei der KfW eingehen.

KfW-Wohn­eigentums­programm 124 – was wird gefördert
Die KfW-Bank fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentums­wohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Im Einzelnen sind dies:

  • Bei einem Neubau
    • Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang bei der KfW erworben haben
    • Baukosten wie Material- und Arbeits­kosten
    • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Makler­gebühren und die Grund­erwerb­steuer
    • Kosten für Außenanlagen
  • Bei einem Kauf
    • Kaufpreis
    • Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
    • Nebenkosten wie die Notar- oder Makler­gebühren und die Grunderwerb­steuer

Altersgerecht Umbauen – Kredit
Die KfW-Bank fördert Modernisierungs­maßnahmen, mit denen Barrieren reduziert, der Wohn­komfort erhöht oder in Einbruch­schutz­maßnahmen investiert wird. Die Arbeiten müssen von einem Fachunter­nehmen ausgeführt werden. Dazu gehören:

  • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
  • Einzelmaßnahmen zum Barrierereduzierung
  • Umbaumaßnahmen zum Stand Altersgerechtes Haus
  • Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohngebäude
  • Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungs­kredit
Die KfW-Bank fördert den Ersatz bzw. die Unterstützung einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizungs- oder Kühlanlage im Wohngebäude. Im Einzelnen sind dies:

  • Einzelmaß­nahmen
    Als Einzelmaß­nahmen fördern wir zum Beispiel folgende Heizungs­anlagen:

    • thermische Solar­kollektor­anlagen bis 40 m2 Brutto­kollektor­fläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trink­warmwasser­bereitung)
    • Biomasse­anlagen mit einer Nennwärme­leistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Holzvergaser, Pellet­heizungen, Holzhack­schnitzel­heizungen)
    • Wärme­pumpen mit einer Nennwärme­leistung bis 100 kW
    • kombinierte Heizungs­anlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energie­träger
  • Kauf von saniertem Wohnraum
    Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der neuen Heizungs­anlage gefördert werden, wenn diese gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kauf­vertrag).

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Bildnachweis

Quelle: KfW-Bank

3 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Danke für die Vorstellung. Schade ist nur, dass immer mehr Programme von der KfW eingestampft werden. Der Nutzen verrinnt in meinen Augen dadurch. Zumal die KfW ja dafür sorgen soll, dass die Bevölkerung Eigentum anschaffen kann.

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