Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen 124, 134, 167 und 159

KfW Förderprogramme

Zum 23. November 2017 werden von der KfW-Bank zu den KfW-Wohnwirtschaftsprogrammen überarbeitete Merkblätter veröffentlicht. Dies betrifft die Programme KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134), Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167) und Altersgerecht Umbauen – Kredit (159). Neben einem neuen Aufbau zur Orientierung, gibt es aktuelle Hinweise zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG und grundsätzliche steuerliche Hinweise.

Förderziel KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134):
Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum in Deutschland.

Änderungen:

  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise

Mehr Informationen finden Sie unter:
KfW-Wohneigentumsprogramm

Förderziel Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167):
Die KfW fördert mit zinsgünstigen Krediten den Einbau von Heizungsanlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energien. Die Förderung kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, siehe dazu www.bafa.de) genutzt werden. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.

Änderungen:

  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen
  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise

Mehr Informationen finden Sie unter:
Energieeffizient Sanieren

Förderziel Altersgerecht Umbauen – Kredit (159):
Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt Menschen mit Behinderung oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch. Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können für natürliche Personen alternativ mit einem Zuschuss aus Altersgerecht Umbauen (Produktnummer 455) gefördert werden.

Änderungen:

  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG

In der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ wurden Klarstellungen vorgenommen zu:

  • Förderfähige Maßnahmen und Anforderungen zum Einbruchschutz
  • Förderbereich 6, Einbau oder Erweiterung von Altersgerechten Assistenzsystemen

Die Änderungen im Merkblatt „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ und in der Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ haben auch die Anpassung der Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ erforderlich gemacht.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Alters­gerecht Umbauen

Quelle: KfW-Bank

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