Nicht jeder Besitzer muss umrüsten

Energieeinsparung

Sparen ist bei Energie angesagt und mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 soll der Energieverbrauch reduziert werden. Das gilt auch für den Strom. Das Inkrafttreten der EnEV 2014 nimmt die Deutsche Energie-Agentur (dena) zum Anlass, um auf einige Details hinzuweisen.

Bei Altbauten gut informieren ob man nachbessern muss

Es muss nicht jeder Hausbesitzer zwangsläufig „nachbessern“, doch einige spürbare Veränderungen ergeben sich doch. Für den Gebäudebestand, hier handelt es sich um Altbauten, sind nach den dena-Informationen nur geringe Verschärfungen der energetischen Anforderungen vorgesehen. Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem zum Stichtag 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung vom Eigentümer genutzt wurde, muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht für alte Heizkessel allerdings innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Privathaushalte Energieverbrauchsänderung

Für Neubauten gelten höhere Anforderungen

Neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab 1. Januar 2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Viele Hausbauer erfüllen laut dena aber schon heute freiwillig ähnlich hohe Energieeffizienzstandards, weil sie auf diese Weise ihren Energieverbrauch deutlich senken und ihre Heizkosten minimieren. Bei dem Energieausweis werden die energetischen Kennwerte künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala dabei von A+ (niedriger Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-Verbrauch).

Viel Wissenswertes zu der Thematik bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Internet unter www.dena.de. Dort gibt es auch eine Energie-Effizienz-Expertenliste.

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