Für KfW – Förderprogramme ist die Identifikationsnummer jetzt verbindlich

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Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die KfW-Bank zum 1. Juni 2014 für die Beantragung der Förderprogramme des Bundes verbindlich festgelegt, dass die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de angewendet werden muss. Die von einem Energiesachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste ordnungsgemäß bestätigten Anträge enthalten eine 15-stellige Identifikationsnummer, die sogenannte BzA-ID. Diese hat dann eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Übergangsreglung endet
Bis zum 1. Oktober 2014 galt eine Übergangsregelung, in deren Rahmen auch noch Finanzierungsanträge ohne diese Identifikationsnummer bearbeitet wurden. Diese Übergangsregelung endet nun und die KfW-Bank bearbeitet nur noch Anträge, bei denen die Online-Bestätigungen zum Antrag inklusive der BzA-ID mit eingereicht wurden.

Welche Programme sind betroffen

  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (151, 152, 153 und 430)
  • Energieffizient Sanieren Ergänzungskredit (167)

Zeitlichen Vorlauf einplanen
Da man bei der Beantragung einer Finanzierung auch auf Fristen und Bearbeitungszeiten achten muss, sollte man sich, wenn es um die betroffenen Förderprogramme geht, rechtzeitig mit einem zugelassenen Energiesachverständigen in Verbindung setzen. Wenn die Bauzinsen gleich bleiben oder fallen ist eine Verschiebung der Darlehenszusage wegen einer noch nicht verfügbaren BzA-ID sicher nicht so tragisch. Dies ist jedoch bei steigenden Zinsen dann schon ärgerlicher und kann das Bauvorhaben dann verteuern.

Förderprogramme KfW-Bank

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