Änderung bei KfW-Programm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss

Zuschuesse

Bei der KfW-Bank wird zum 01.10.2014 die neue Zuschussvariante im Programm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 455) aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeführt und ergänzt damit das erfolgreiche Kreditangebot der KfW-Bank, welches sich seit fünf Jahren am Markt befindet. Die Zuschussvariante spricht private Antragsteller an, die Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Komfortverbesserung planen und bei denen eine Kreditfinanzierung nicht in Frage kommt. Das Programm fördert beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruch-hemmende Haus- und Wohneingangstüren. Das Programm ermöglicht damit zusätzlich einen Schutz vor Wohnungseinbrüchen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Private Eigentümer und Mieter erhalten für die Durchführung von Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 8 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Die Förderung kann mit dem Programm Energieeffizient Sanieren (Programm 151/152, 430) kombiniert werden.

Was wird gefördert?
In bestehenden Wohngebäuden werden barrierereduzierende Maßnahmen gefördert, welche wie in der Kreditvariante, jeweils einzeln durchführbar oder frei kombinierbar sind oder mit denen der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird. Hierzu müssen Anforderungen aus sechs Förderbereichen umgesetzt werden. Eine detaillierte Beschreibung der förderfähige Investitionsmaßnahmen finden Sie am Artikelende.

Förderprogramme KfW-Bank

Wer kann einen Antrag stellen?
Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter.

Einbindung von Fachunternehmen und Sachverständigen
Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch Fachunternehmen. Für Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“ ist zusätzlich ein Sachverständiger für Barrierereduzierung erforderlich, der insbesondere die erforderlichen Maßnahmen identifiziert.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW-Bank. Die Unterlagen zur Antragstellung sind ab sofort im Internet unter www.kfw.de/455 verfügbar.

Förderfähige Investitionsmaßnahmen
Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der jeweiligen barrierereduzierenden Maßnahmen erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau oder die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Sofern im Rahmen der Barrierereduzierung weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durchgeführt werden, sind die den Einzelleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) nach einem nachvollziehbaren Schlüssel anteilig auf die förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen umzulegen.

In Anspruch genommene Rabatte einschließlich Skonto und Abzüge, Nachlässe oder Minderungen des Rechnungsbetrages reduzieren im vollen Umfang die förderfähigen Investitionskosten. Zu den im Merkblatt und in der Anlage „Technischen Mindestanforderungen“ beschriebenen Maßnahmen werden auch die Maßnahmen und notwendigen Nebenarbeiten gemäß nachfolgender beispielgebender Tabelle gefördert. Es können weitere (Neben-) Kosten berücksichtigt werden, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem barrierereduzierenden Umbau stehen.

Die eigene Arbeitsleistung oder die Leistung privater Helfer ist nicht förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung der Maßnahme durch ein Fachunternehmen. Das Material kann separat durch den Bauherrn erworben werden. Die Materialkosten können gefördert werden, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. Wenn beim Investitionszuschuss (455) der Standard „Altersgerechtes Haus“ gefördert wird, können bei separatem Kauf des Materials die Materialkosten angesetzte werden, wenn die fachgerechte Durchführung der Maßnahme formlos zusätzlich durch einen Sachverständigen im „Verwendungsnachweis Zuschuss“ bestätigt wird.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder beim Umbau zum Altersgerechten Haus können auch Kosten für mechanische Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen Einbruch sowie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mitfinanziert werden. Wir empfehlen vor Durchführung der Maßnahmen zum Einbruchschutz eine unabhängige Beratung zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch polizeiliche Beratungsstellen. Einen Überblick zu den Beratungsmöglichkeiten finden Sie unter www.k-einbruch.de.

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