Änderung bei KfW-Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455

KfW Förderprogramme

Die KfW-Bank informiert, dass im Zuschussprodukt Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455) die Mindestinvestitionskosten für Maßnahmen zum Einbruchschutz ab dem 17. März 2017 auf 500 Euro (bisher 2.000 Euro) gesenkt wurden. Der Mindestzuschussbetrag beträgt nun 50 Euro
(bisher 200 Euro). Damit können jetzt auch kleinere Sicherungsmaßnahmen mit einem Zuschuss
gefördert werden. Der Mindestzuschussbetrag für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bleibt
dagegen unverändert bei 200 Euro und die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro.

Was wird im Programm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455) gefördert
Die Kfz-Bank fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert, Wohnkomfort erhöht oder in Einbruchschutzmaßnahmen investieren wird. Dazu gehören:

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz

  1. Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
  2. Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Türspione (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
  3. Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
  4. Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
  5. Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)

Interesse an Modernisierungsmaßnahmen

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung

Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:

  1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
    • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
    • Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
    • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
    • sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
    • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
    • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
    • Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
  3. Überwindung von Treppen und Stufen
    • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
    • Treppenlifte
    • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
    • Rampen zur Überwindung von Barrieren
  4. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
    • Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
    • Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
    • Schwellenabbau
    • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
  5. Badumbau
    • Änderung der Raumaufteilung des Bades
    • Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
    • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)
  6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
    • Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
    • Modernisierung von Bedienelementen
    • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
  7. Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
    • Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)
Quelle: KfW-Bank

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