Änderung bei KfW-Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)

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Bei der KfW-Bank sind Beantragungen zur Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz zur Zeit nicht möglich. Die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat in diesem Jahr bereits die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 49 Millionen EUR aufgebraucht.

Die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Bereits durch die KfW zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert. Falls Sie bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie zeitnah eine Information darüber, ob noch eine Zusage erteilt werden konnte. Deshalb sollte von telefonischen Anfragen zum aktuellen Stand abzusehen werden.

Renovierung der eigenen vier Wände

Weiterhin möglich ist Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455 sowie die Kreditförderung für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159.

Quelle: KfW-Bank

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