KfW begrenzt Nutzungsmöglichkeit im Programm 124 zum 01.04.2016

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Anfang Dezember 2015 veröffentlichte die KfW weiterführende aber auch neue interessante Informationen zu anstehenden Änderungen in 2016, zu denen ich Ihnen einen kurzen Überblick geben möchte. Es geht dabei um das Programm Energieeffizient Bauen 153, das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 und die Programme Energieeffizient Sanieren-Kredit 151/152 und Investitionszuschuss 430.

Förderprogramme KfW-Bank1. Programm Energieeffizient Bauen 153
Folgende Anpassungen im Programm Energieeffizient Bauen (153) sind bereits bekannt:

  • Wegfall KfW-Energieeffizienzhaus 70
  • Einführung KfW-Effizienzhaus 40 Plus
  • Vereinfachter Nachweis für KfW-Effizienzhaus 55
  • Höchstbetrag steigt auf 100.000 € je Wohneinheit
  • Baubegleitungszuschuss (431) auch für Neubau
  • 20 Jahre Zinsbindung möglich
  • Zeitraum für Mitteileinsatz wird auf 6 Monate verlängert
  • Bei Ersterwerb haftet Verkäufer für Effizienzhausstandard

Nun stehen auch die Tilgungszuschüsse für die einzelnen Effizienzhäuser fest:
Effizienzhaustyp                    Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 Plus            15%
Effizienzhaus 40                    10%
Effizienzhaus 55                    5%

Die „Bestätigungen zum Antrag“ für die neuen KfW- Effizienzhäuser können voraussichtlich ab Mitte März 2016 durch die Sachverständigen erstellt werden.

Immobilienkauf: Haben Sie Ihre Finanzierung mit einer Förderung wie z.B. einem KfW-Darlehen kombiniert?

2. KfW-Wohneigentumsprogramm 124

  • Begrenzung des Beleihungsauslaufs auf 100 Prozent ab 01.04.2016
    Die KfW hat sich entschlossen, für die Vergabe von Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm mit Wirkung zum 01.04.2016 für die Gesamtfinanzierung den Beleihungsauslauf auf 100 Prozent des Beleihungswerts der Immobilie zu begrenzen, die als Sicherheit verwendet wird.
  • Wegfall der Antragstellung für BGB-Gesellschaften
    Zur weiteren Harmonisierung der Programmbestimmungen wird die Möglichkeit zur Antragstellung für die BGB-Gesellschaft bzw. der GbR im KfW-Wohneigentumsprogramm aufgrund der geringen Inanspruchnahme abgeschafft.

3. Programme Energieeffizient Sanieren-Kredit 151/152 und Investitionszuschuss 430
Ab 01.01.2016 verbessert die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen durch die Einführung eines „Heizungs- und Lüftungspakets“ als Ergänzung zur bisherigen Förderung von Einzelmaßnahmen, die unverändert fortgeführt wird. Der Investitionszuschuss für „Heizungs- und Lüftungspakete“ beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss wird mit 12,5 Prozent auf den Kreditbetrag verrechnet werden. Weitere Einzelmaßnahmen, die zusammen mit dem „Heizungs- oder Lüftungspaket“ durchgeführt werden, erhalten ebenfalls den höheren Tilgungs- oder Investitionszuschuss (für weitere Einzelmaßnahmen erfolgt eine Zusage unter den Verwendungszwecken für das „Heizungs- oder Lüftungspaket“).

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