Mehr Geld für Bau, Kauf und Sanierung – Unterstützung der KfW für Immobilienbesitzer

KfW Förderprogramme

Im vergangenen Jahr 2016 hat die Förderung von Wohneigentümern durch die staatliche KfW-Bank einen neuen Höchststand erreicht. Die Programme bieten finanzielle Unterstützung bei der energetischen Sanierung, dem altersgerechten Umbau sowie dem Bau und Ersterwerb eines energieeffizienten Hauses. Welche Sparchancen sich für Verbraucher ergeben, sind nachfolgend zusammengefasst.

KfW-Förderung auf Rekordhöhe
Auf der einen Seite kämpfen Immobilieninteressenten mit steigenden Nebenkosten beim Bau und Kauf, zum Beispiel durch eine hohe Grunderwerbsteuer. Auf der anderen Seite bietet der Staat finanzielle Hilfestellungen: Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Häuslebauern, Immobilienkäufern und Wohneigentümern insgesamt 15,2 Milliarden Euro an Krediten und Zuschüssen für wohnwirtschaftliche Zwecke zugesagt – und damit 2,3 Milliarden Euro mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2015.

Etwas weniger Gelder hat die KfW allerdings bislang für den „Klassiker“ – für das KfW-Wohneigentumsprogramm (Fördernummern 124 und 134) – ausgereicht. Im Zuge des Programms, mit dem der Bau und Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum unabhängig von der Energiebilanz gefördert wird, hat die KfW von Januar bis Ende September dieses Jahres 3,7 Milliarden Euro bereitgestellt. Das sind 0,5 Milliarden Euro weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

So bewerten Eigentümer den energetischen Zustand ihres Hauses

Mehr Geld für energieeffiziente Maßnahmen
Angesichts verschärfter energetischer Anforderungen entfällt im Jahr 2016 der größte Anteil auf die KfW-Programme energieeffizient Bauen sowie energieeffizient Sanieren (11,1 Milliarden Euro), mit denen Investitionen in den energetisch hochwertigen Neubau und die energieeffiziente Sanierung von Bestandsimmobilien unterstützt werden.

So vergab die KfW im Programm „Energieeffizient Bauen“ (Fördernummer 153) in den ersten drei Quartalen 2016 Kredite mit einem Gesamtvolumen von 7,7 Milliarden Euro und damit 2,1 Milliarden Euro mehr als im gleichen Zeitraum 2015. Die KfW verzeichnete somit bei der Förderung energieeffizienter Neubauten eine Zunahme von über 37 Prozent. Für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien reichte die KfW im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Fördernummern 151, 152) mit 3,1 Milliarden Euro eine halbe Milliarde Euro mehr an Wohneigentümer aus als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch das Volumen der nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse für die energieeffiziente Sanierung nahm in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 deutlich zu: Es lag bei 273 Millionen Euro und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt.

Die KfW fördert zudem Modernisierungsmaßnahmen, mit den Barrieren reduziert, der Wohnkomfort erhöht oder sogar der Einbruchschutz verbessert wird. Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Fördernummern 159 und 455) reichte sie von Januar bis Ende September 2016 Fördermittel in Höhe von insgesamt 0,4 Milliarden Euro aus, was einem Plus von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Die Nachfrage nach einem Investitionszuschuss im Zuge des Produkts „Altersgerecht Umbauen“ war 2016 so groß, dass die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für das Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (Fördernummer 455) vor Jahresablauf bereits ausgeschöpft wurden und keine Anträge mehr für diesen Investitionszuschuss gestellt werden konnten. Ähnliche KfW-Förderprodukte stehen aber weiterhin zur Verfügung, so zum Beispiel die Zuschussförderung im Produkt „Altersgerecht Umbauen“ für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.

Was Modernisierung bringt

Rahmenkriterien können sich ändern
Bei der Einbindung von KfW-Darlehen und -Zuschüssen ist eine gute Beratung gefragt. Denn die meisten Eigentümer, bzw. Mieter wissen nicht, welche KfW-Förderprogramme für sie infrage kommen und welche Punkte sie bei der Antragstellung beachten müssen (etwa in Bezug auf Fristen und die eventuelle Prüfung des Förderungsgrunds durch einen Sachverständigen). Deshalb sollte eine fachliche Unterstützung in Anspruch genommen werden, da sich auch die Rahmenkriterien der KfW-Programme (etwa in Bezug auf Antragsberechtigung, Gegenstand der Förderung, Art und Höhe der Förderung sowie Antragsverfahren) immer mal wieder ändern können.

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