Die KfW-Bank nimmt zum 22. Juli 2016 einige Änderungen beim Wohneigentumsprogramm 124 vor. Hier werden die maximale Laufzeit auf 25 Jahre und die maximale tilgungsfreie Zeit auf 3 Jahre reduziert. Alle sonstigen Rahmenbedingungen des Wohneigentumsprogramms 124 bleiben jedoch unverändert bestehen.
Was fördert das Wohneigentumsprogramm
Das Kfw-Programm fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 50.000 Euro pro Bau- oder Kaufobjekt.
Im Einzelnen sind das:
- bei Bau:
- Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
- Kosten für Außenanlagen
- bei Kauf:
- Kaufpreis
- Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- Nebenkosten wie die Notar- oder Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
- bei Schenkung oder Erbschaft:
- Sanierungs- und Umbaukosten
- Neubaukosten
- Auszahlung der Miterben
- Nebenkosten, beispielsweise für den Notar und die Grundbucheintragung
Wie wird ein KfW-Darlehen beantragt
Wie die KfW-Förderung genutzt und beantragt werden kann, erfahren Sie hier in dem kurzen Video.
Mehr Informationen zum KfW-Wohneigentumsprogramm finden Sie unter:
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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