Änderung bei KfW-Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)

KfW Förderprogramme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat vor kurzem die Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen erweitert. Ab sofort können neben Privatpersonen auch Freiberufler, Unternehmen, Contractoren sowie kommunale und gemeinnützige Organisationen attraktive Zuschüsse erhalten. Gefördert werden Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW, die im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus in Wohn- oder Nichtwohngebäuden installiert werden.

Deutlich erweiterte Förderung
Je nach elektrischer Leistung ist ein Zuschuss bis zu 28.200 EUR pro eingebaute Brennstoffzelle möglich. Ziel der erweiterten Förderung ist es, die zukunftsweisende Brennstoffzellentechnologie zur Strom- und Wärmeversorgung in Gebäuden breitenwirksam am Markt zu etablieren. Die Förderung ist Teil des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ der Bundesregierung. Seit August 2016 wurden bereits rund 1000 Brennstoffzellen-Heizungen mit ca. 14 Mio. EUR bezuschusst.

sparen mit der brennstoffzelle

Wer erhält die Förderung?
Anträge für eine Förderung des Einbaus eines Brennstoffzellensystems in ein selbstgenutztes oder vermietetes Wohn- oder Nichtwohngebäude können stellen:

  • Natürliche Personen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • Alle Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen (einschließlich
    Contractoren)
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition, die ein
    Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren).
    KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens
    50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Haben. Diese
    Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen.
    Vertiefende Informationen zu KMU finden Sie im KfW-Merkblatt zur „KMU-Definition“ unter
    www.kfw.de/433 in der Rubrik „Downloads“
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder
    mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder
    Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %)
  • Alle gemeinnützigen Organisationsformen (z. B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH)
    einschließlich Kirchen. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende
    Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie
    kommunale Zweckverbände

Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) einzubinden.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit einer elektrischen Leistung von mindestens Pel = 0,25 kWel bis maximal Pel = 5,0 kWel in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:

  • einem Festbetrag (Grundförderung) von 5.700 Euro
  • einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatzförderung) von 450 Euro je angefangene 0,1 kWel

Es werden maximal 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Unter „Weitergehende Informationen zu diesem Förderprodukt“ finden Sie eine beispielhafte Berechnung der Zuschussbeträge auf Grundlage der elektrischen Leistung.

Mehr Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

Quelle: KfW-Bank

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