Alte Heizkessel müssen bis 2015 ersetzt werden

Immobilienbesitzer müssen bis 2015 tief in die Tasche greifen und ihre alten Öl- und Gasheizkessel austauschen, sind diese vor dem 1. Januar 1985 installiert worden. Im Zuge der Energiesparverordnung wird es zur Pflicht, alte Heizanlagen in Eigenheimen und Miethäusern zu erneuern und so eine energieeffiziente Heizung zu generieren.

Was auf Immobilienbesitzer zukommt
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass der Austausch alter Heizkessel bis zu Beginn des Jahres 2015 zur Pflicht wird. Während bislang nur Öl- und Gas Heizanlagen, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, getauscht werden mussten, sieht die Energiesparverordnung nun eine Erneuerung der Anlagen die bis 1985 eingebaut wurden vor. Ausnahmen bestätigen die Regel, sodass Hausbesitzer die Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel verbaut haben, von dieser Pflicht ausgenommen sind. Auch Immobilienbesitzer die erst seit Februar 2002 im Haus wohnen, müssen sich nicht in aller Eile nach einer neuen Heizanlage umsehen.

Auswirkungen der Neuregelung
Nach Schätzungen des Bundesverbandes sind von der Neuregelung rund 500.000 Haushalte betroffen. Bei Eigenheim- und Immobilienbesitzern, die den Hauskauf nach 2002 realisiert haben und über eine 30 Jahre alte Heizanlage verfügen, gilt die Regelung zum Austausch nicht. Alle anderen Hausbesitzer müssen sich an die neue Energiesparverordnung halten und die alten Heizkessel unbedingt erneuern.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter der Internetseite www.bmvbs.de. Um direkt in den Bereich der Energieeinsparverordnung zu kommen, klicken Sie hier.


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