Nicht verheiratete Paaren müssen auf die richtige Grundbucheintragung achten

Eine Studie von immowelt.de hat ergeben, dass es bei 35 Prozent der unverheirateten Partner, die ein Eigenheim besitzen, nur einen rechtmäßigen Eigentümer gibt. Immowelt.de gehört zu den größten Immobilienportalen und rät Eigentümern, dass Paare ohne Trauschein ihre Eigentumsverhältnisse unbedingt durch einen Eintrag ins Grundbuch regeln sollten.

Bei unverheirateten Paaren gehört das Eigenheim nicht unbedingt beiden, zumindest aus rechtlicher Sicht. Laut immowelt.de ist bei jedem dritten Paar ohne einen Trauschein, nur ein Partner im Grundbuch eingetragen. Das hat den Nachteil, dass der Partner im Falle einer Trennung oder im Todesfall keinerlei Ansprüche, sondern nur finanzielle Pflichten, hat. Aus diesen Gründen sollte man sich früh genug Gedanken über den Grundbucheintrag für beide Partner machen, so können viele Probleme vermieden werden.

Ansprüche bei einer Trennung
Generell gilt bei einer Trennung, dass meist eine vereinbarte Gütertrennung stattfindet und jeder sein Hab und Gut bekommt. Doch anders sieht es bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung, oder bei einem Haus aus. Auch wenn der Darlehensvertrag von beiden Partnern unterschrieben wurde, so hat nur derjenige Anspruch auf die Immobilie, der im Grundbuch eingetragen ist. Der andere Partner geht demnach leer aus. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass es für bereits erfolgte Zahlungen keinen finanziellen Ausgleich gibt und so die Bank auf die Tilgung der Raten drängt. Demnach sollten Partner darauf achten, dass beide als gleichberechtigte Eigentümer im Grundbuch erfasst sind.

Im Todesfall
Wenn einer der Partner verstirbt, kommt es im rechtlichen Sinne zu einer schwierigen Situation. Verstirbt derjenige, der als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, hat der andere Partner keinerlei Rechte auf das Eigenheim und muss es sogar räumen. Zusätzlich zum Grundbucheintrag von beiden Partnern, sollte zusätzlich noch ein Testament angefertigt werden. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass bei unverheirateten Paaren dann noch eine Erbschaftssteuer anfällt.

Ergebnisse der Studie
Die genauen Ergebnisse der Studie haben ergeben, dass bei 61 Prozent der nicht verheirateten Paare, ein Partner im Grundbuch steht. Demnach sind 35 Prozent nicht im Grundbuch eingetragen und etwa 4 Prozent wissen nicht ob sie im Grundbuch stehen. Bei der Umfrage von immowelt wurden 1.1012 Personen befragt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*