Zur Finanzierung der Beseitigung von Hochwasserschäden wird für private Selbstnutzer das „KfW-Wohneigentumsprogramm (124)“ und für Vermieter von Wohngebäuden das Programm „Altersgerecht Umbauen (159)“ geöffnet. Förderfähig sind alle Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden bis zu 50.000 Euro. Der Sollzinssatz beträgt in der jeweiligen Hochwasser-Variante für alle Laufzeiten 1 Prozent p.a. Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 30. Juni 2014 möglich. Anträge die bis zum 31. August 2013 gestellt werden, erhalten eine unbürokratische Bearbeitung, ohne die üblichen Reglungen.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Kosten für die Beseitigung der durch das Hochwasser 2013 entstandenen Schäden an Wohngebäuden förderfähig sind! Die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar) zählt nicht dazu.
KfW-Hotline für Opfer des Hochwasser
Über die aktuellen Hilfsangebote des Aktionsplans können sich Geschädigte des Hochwassers kostenfrei an die KfW-Hotline von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 – 17:30 Uhr wenden und eine zielgruppenspezifische Informationen erhalten:
Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001
Wohnwirtschaft: 0800 5399002
Infrastruktur: 0800 5399008
Bei Fragen können Sie sich aber auch direkt mit Ihrem Kreditinstitut in Verbindung setzen und auf die KfW-Aktion „Hochwasser 2013“ verweisen.
Mehr Informationen zur KfW-Aktion „Hochwasser 2013“ erhalten Sie unter dem folgenden Link: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Pressematerial/Themen-kompakt/Hochwasserhilfe/
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