Notarkosten sorgen für Erhöhung der Nebenerwerbskosten

Nach der Zustimmung durch den Bundesrat zum „Kostenrechnungsmodernisierungsgesetz“, erhöhen sich ab dem 1. August 2013 unter anderem auch die Notar– und Grundbuchgebühren. Durch die Verabschiedung eines neuen Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), wird die bisherige Gebührenordnung für Notare ersetzt. In dem neuen Gesetz gibt es negative wie auch positive Veränderungen. Tatsache ist jedoch, dass  für Grundstücks- und Immobilieninteressen ab 01.08.2013 deutlich mehr Notargebühren fällig werden.

Was gehört zu den Notarkosten
Die Gebühren eines Notars richten sich nach der Leistung, welche er erbringt und unterscheiden sich in Beratung, Entwurf, Beurkundung, Veranlassung der Grundbucheintragung und anderes. Grundlage für die Gebührenberechnung ist der Grundstücks- oder Immobilienpreis, bzw. der Geschäftswert. Je nach dem Aufwand der notariellen Betreuung, werden Grundstücks- und Immobilienkäufer künftig mit Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent rechnen müssen. Im Gegenzug sieht das neue Gerichts- und Notarkostengesetz Gebührensenkungen im Bereich des Notaranderkontos vor. Hier kann es z.B. im Stadtstaat Hamburg, wo die Abwicklung von Immobilienkäufen über Notaranderkonten eine alte Tradition besitzt, eine Kostensenkungen durch das neue Gesetz von bis zu 60 Prozent geben. Von einer Gebührensenkung profitieren auch Grundstücks- und Immobilienbesitzer bei der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld.

Was gibt es für die Praxis zu beachten
Deshalb sollte bei einer Finanzierungskalkulation künftig mit einer Pauschale von 2 Prozent für Notar und Grundbuch anstelle der bisherigen 1,5 Prozent gerechnet werden.

Mehr Information zum Gerichts- und Notarkostengesetz erhalten Sie auch der Internetseite der Bundesnotarkammer oder auch auf der Internetseite zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).


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