Änderung bei KfW-Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren

Zuschuesse

Ab 01.06.2014 gelten neue Merkblätter und Anlagen in den Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren. Mit der Bündelung der Aufgaben der Energiewende im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Zuständigkeit für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf das BMWi übertragen.

Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) 151/152, 153, 167, 430
Die Änderungen entsprechen im Wesentlichen den bereits am 10. Januar 2014 im veröffentlichten Artikel „Änderung bei KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren“ dargelegten Anpassungen. Darüber hinaus wurden die Merkblätter und Anlagen auf ein neues Layout umgestellt. Es wird noch auch Änderungen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) geben. Darüber werde ich Sie auf dem laufenden halten.
Die Leistungen für die Planung und Begleitung des Bauvorhabens nach den neuen Technischen Mindestanforderungen für Energieeffizient Sanieren ab dem 01.06.2014 werden weiterhin mit einem Baubegleitungszuschuss gefördert.

Altersgerecht Umbauen 159
Die Produktbedingungen wurden weiter vereinfacht. Insbesondere entfällt ab 01.06.2014 die „Bestätigung nach Durchführung“ durch Sachverständige für das Altersgerechte Haus. Für die Kreditbearbeitung der Hausbank werden optionale Checklisten für die einzelnen Förderbausteine zur Verfügung gestellt. Diese enthalten auch eine Bestätigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der Produktanforderungen.

KfW-Wohneigentumsprogramm 124/134
Im Merkblatt wurden einzelne Formulierungen mit den übrigen wohnwirtschaftlichen Produkten vereinheitlicht. Inhaltlich ergeben sich keine Neuerungen.

Die Dokumente sind im Internet auf den Seiten der KfW-Förderprogramme eingestellt.
zu den Merkblättern

Quelle: KfW-Bank

Zinskommentar Juni 2014 – Begünstigte Finanzierungspläne durch EZB Stabilisierungsmaßnahmen

baufinanzierung marktlage

Wie die Finanzmarktexperten erwartet hatten, brachte die Sitzung der europäischen Zentralbank (EZB) im Juni eine Reihe neuer Maßnahmen für frisches Geld, welches direkt in kleine und mittelständische Unternehmen, sowie in Privathaushalte gelenkt werden soll. Weiter gilt es, deflationäre Tendenzen innerhalb der EU mit Nachhaltigkeit einzudämmen. Schon vor der Sitzung äußerte sich EZB Präsident Draghi mehrmals, dass weitere Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der Wachstums- und Inflationsprognosen geplant sind. Nachdem die Inflation im Mai auf 0,5 Prozent sank und die EZB Besorgnis über weitere Abwärtstendenzen zeigte, kamen die neuen fiskalpolitischen Maßnahmen und optionale Schritte zum tragen. Kredite von Banken müssen in die reale Wirtschaft integriert und nicht bei der EZB geparkt werden. Bei Zuwiderhandlung können Banken mit Repressalien rechnen.

Details zu neuen Maßnahmen der EZB
Derzeit sind die Leitzinsen von ehemals 0,25 Prozent auf 0,15 Prozent gesenkt wurden. Mit dieser Senkung sieht Draghi die mögliche Untergrenze erreicht und wird lediglich im Bedarfsfall technische Anpassungen einleiten. Bei kurzfristigen Krediten ändert sich der Zinssatz von 0,75 Prozent auf 0,40 Prozent, während der Einlageneinsatz zum ersten Mal unter die Grenze von 0 Prozent geführt wurde. Dies heißt im Detail, wenn eine Bank ihr Geld bei der EZB einlagern möchte, wird hierfür ein Strafzins von 0,10 Prozent fällig. Mit dieser neuen Regelung möchte die EBZ dazu animieren, dass Kredite an Privathaushalte und Unternehmen vergeben, nicht aber bei der Zentralbank eingelagert werden.
Eine zusätzliche Ankurbelung der Wirtschaft ist in Form längerfristiger Refinanzierungen mit einem Volumen von rund 400 Milliarden Euro geplant. Damit die Gelder wirklich in der realen Wirtschaft ankommen und auf dem nichtfinanziellen Sektor zum Einsatz gelangen, wird hier auf die strikte Einhaltung von Auflagen geachtet. Die Mittel sind nicht für eine Vergabe von Hypotheken, sondern für Unternehmenskredite gedacht. Eine unbegrenzte Versorgung mit Liquidität gehört ebenfalls zu den neuen Maßnahmen der europäischen Zentralbank. Diese Garantie war bisher auf Mitte 2015 beschränkt und wurde nun bis zum Ende 2016 verlängert. Verbriefte Unternehmenskredite, welche unter dem Namen Asset-Backed Securities (ABS) auftauchen, befinden sich derweil noch in der Vorbereitung. Auch hier handelt es sich um eine transparente und nichtfinanzielle Option für den privaten EU Sektor.

Änderungen für Privatkunden durch das EZB Maßnahmepaket
In der Politik und von verschiedenen Ökonomen stießen die Maßnahmen auf rege Kritik. Die Renditen für Privatkunden würden sich dadurch weiter verringern, prangerten Finanzexperten aus Politik und Wirtschaft an. Darüber hinaus wird eine Bildung von Finanzblasen befürchtet, sowie auf eine zunehmende Tendenz von riskanten Anlagemöglichkeiten und Transaktionen verwiesen. Vor allem Inhaber einer Lebensversicherung, aber auch Anleger die auf Festgeld oder Tagesgeld fokussieren werden durch diese neuen Maßnahmen weiter bestraft und müssen mit einer noch niedrigeren Verzinsung als bisher rechnen. Was für die Wirtschaft lohnt, führt zu einer erneuten schleichenden Enteignung der kleinen privaten Sparer.

Baufinanzierer profitieren weiter von den günstigen Zinsen
Immobilienkäufer oder Bauherren, die derzeit eine Baufinanzierung abschließen, profitieren weiterhin von historisch niedrigen Finanzierungszinsen. In den ersten Juni-Tagen hat sich der Bestzins für 10-jährige Hypothekendarlehen leicht auf ca. 1,8 Prozent reduziert. Greift der neue Kurs der EZB und die wirtschaftliche Erholung gewinnt insbesondere in den südeuropäischen Krisenstaaten an Stärke, werden die Renditen für langfristige Staatsanleihen und Baufinanzierungszinsen auf lange Sicht deutlich zulegen, da dann die EZB den Leitzins perspektivisch wieder anheben muss.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts

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Sonderkontingent Modernisierungs-Darlehen ohne Grundschuldeintragung

Darlehen

Für eine kurze Zeit, steht ein Sonderkontingent für Modernisierungsdarlehen ohne eine Grundschuldeintragung zu einem Zinssatz von 3,75 Prozent statt 4,75 Prozent zur Verfügung. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 30.000,00 Euro. Feste Zinsen, niedrige Raten und ausreichend Flexibilität für die gesamte Finanzierungsdauer zeichnen dieses Sonderangebot aus.

Ihre Modernisierungspläne – jetzt günstig finanzieren

  • niedrige und feste Zinsen für das Darlehen über die gesamte Finanzierungsdauer
  • feste Raten für die gesamte Finanzierungsdauer
  • niedrige monatliche Zins- und Tilgungszahlung
  • überschaubare Laufzeit ca. 14 Jahre
  • Sonderzahlungen jederzeit möglich

Eigentumsbesitzer können damit Modernisierungen vornehmen 

  • energetisch als neue Heizung oder Dämmung
  • familiär als Ausbau des Dachgeschosses für die Kinder
  • altersgerecht als Umbau für die anstehende Zeit im Ruhestand
  • komfortabel als Sauna, Wintergarten, Carport
  • und anderes…

Kredit für ModernisierungDie Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Was sind die Bedingungen

  • Modernisierungsmaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien, die vor mindestens 3 Jahren erworben bzw. fertig gestellt wurden (keine Rest- und Fertigstellungsfinanzierungen)
  • Eigentumsbesitzer hat maximal 3 Ratenkredite/Leasingverträge (Rahmenkredite werden nicht mit gezählt, gehen aber mit dem vollen Betrag in die Bonitätsberechnung mit ein)
  • Eigentumsbesitzer sind Angestellte / Beamte / Arbeiter mit regelmäßigem Einkommmen oder nicht-bilanzierende Selbständige und Freiberufler mit sehr guter Bonität und positiver Schufa
  • Ein Kreditnehmer mit ausreichendem eigenem Einkommen ist unter 61 Jahre alt

Das Angebot gilt maximal bis zum 13.07.2014 und hat auch ein begrenztes Gesamtvolumen. Sobald dieses erreicht ist, wird das Sonderangebot schon früher nicht mehr zur Verfügung stehen. Deshalb reagieren Sie bei Interesse möglichst schnell und fragen Ihre Konditionen an. Dies können Sie bequem mit dem folgenden Kontaktfomular machen.

Bei der Anschlussfinanzierung eines KfW-Kredits das KfW-Angebot genau prüfen

Zinsbindung

Während Bauherren durch KfW-Programme beim Erstkredit ihre Kreditkonditionen oftmals senken können oder von der Tilgungsaussetzungsmöglichkeit profitieren können, ist bei Anschlusskrediten über die KfW Vorsicht angebracht. Das von der KfW unterbreitete Angebot ist nicht immer die günstigste Variante für die Prolongation.

Zuschüsse des Bundes entfallen
Beim KfW-Anschlussdarlehen entfällt die Förderung des Bundes, was den Zins für die Prolongation erhöht. Wenn sich die KfW zusätzlich nicht optimal refinanziert, kann der Anschlusskredit deutlich teurer sein als bei einem „normalen“ Kreditinstitut oder Versicherer.

Rechtzeitig neue Angebote einholen
Als Darlehensnehmer sollten Sie sich rechtzeitig vor Auslaufen der Zinsbindung um neue Angebote bei Finanzierungsinstituten bemühen. Die Konditionen für Anschlusskredite liegen aktuell bei ca. 1,75 Prozent bei 5 Jahren Zinsbindung, 2,30 Prozent bei 10 Jahren Zinsbindung und 2,90 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung. Durch kurz laufende Forward-Darlehen können Darlehensnehmer bereits heute ihre Anschlussfinanzierung, welche zum Beispiel erst Ende 2014 fällig werden, zu einem sehr guten Zinssatz verlängern.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinsentwicklung letzte 12 Monate

Fangen Sie am besten zwei bis drei Jahre vor Auslaufen der Zinsbindung an, die Zinsen zu beobachten und holen Sie zwölf bis sechs Monate vor dem Ablauf Ihres Darlehens Vergleichsangebote ein.
Viele Verbraucher verlassen sich immer noch auf das Angebot ihrer Hausbank, denn sie glauben, dass ein Wechsel der Bank bei einem Darlehen kompliziert und teuer ist. Um eine wesentlich günstigere Anschlussfinanzierung zu bekommen, lohnt sich eine Beratung bei einem unabhängigen Finanzierungsexperten. Er vergleicht die Angebote verschiedener Banken und Versicherungen, wodurch es möglich ist, eine optimale individuelle Lösung für den Verbraucher zu finden. Dabei ist es wichtig, die aktuellen Lebensumstände zu berücksichtigen, die sich durch Heirat, die Geburt von Kindern oder deren späterem Auszug eventuell verändert haben.

Niedrigzinsen langfristig sichern
In einer Niedrigzinsphase lohnt es sich zu prüfen, ob eine lange Zinsbindung über 15, 20 oder noch mehr Jahre Vorteile bringt. Denn bei solch langfristigen Darlehensverträgen besteht die Möglichkeit, den niedrigen Zinssatz für die Gesamtlaufzeit festzuschreiben. Wenn das Darlehen zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem weiter fallende Zinsen nicht zu erwarten sind, ist ein Vertrag mit festgeschriebenem Zinssatz von Vorteil. Ein Risiko geht man mit der langen Laufzeit nicht ein, denn ein Immobilienkredit ist grundsätzlich immer zehn Jahre nach der Vollauszahlung kündbar, sofern für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Wird dieses Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB in Anspruch genommen, muss der Darlehensnehmer nur eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten.

Lange Darlehenslaufzeiten – flexibler als gedacht

Hypothekenzinsen

Der Abschluss eines Darlehensvertrags für eine Baufinanzierung mit einer Bank oder Versicherung ist für beide Seiten verbindlich. Das heißt nicht nur, dass alle Ratenzahlungen pünktlich überwiesen werden müssen, sondern auch, dass der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden kann. Sollte der Kreditgeber doch einer vorzeitigen Kündigung zustimmen, tut er das in der Regel nicht, ohne vom Kunden eine Entschädigung zu verlangen.

Vorzeitige Darlehenskündigung kostet Geld
Vorfälligkeitsentschädigung“ heißt das Schreckenswort. Da die Bank das vergebene Darlehen langfristig refinanziert hat, darf sie bei vorzeitiger Kündigung laut Rechtsprechung die Differenz zwischen Anlagezins und Kreditzins dem Bauherrn in Rechnung stellen. Wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung für Ihr Darlehen ist, können Sie mit dem DSL-Bank-Entschädigungsrechner berechnen. Die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung hängt stark von der Restschuld ab, der verbleibenden Dauer der Sollzinsbindung, den vereinbarten Hypothekenzinsen und dem Sollzinssatz, zu dem die Bank das zurückgezahlte Geld anlegen kann. Alle notwendigen Angaben zur Berechnung finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Dieser Entschädigungsrechner dient für eine grobe Orientierung. Um konkrete Beträge für seinen persönlichen Darlehensvertrag zu bekommen, ist eine kostenfreie Anfrage bei der finanzierenden Bank am sinnvollsten.

Vertrag nach Ablauf von zehn Jahren immer zum Ende eines Quartals kündbar
Dennoch macht es beim derzeit extrem niedrigen Zinsniveau Sinn, ein Darlehen mit langer Zinsfestschreibung abzuschließen. Wer sich heute einen Zinssatz von 3 Prozent auf 20 Jahre sichert, kann fast nichts falsch machen. Die monatliche Rate ist kalkulierbar und wer circa 3 Prozent tilgt, ist nach 20 Jahren schuldenfrei. Und das, ohne 20 Jahre lang an den Kreditgeber gebunden zu sein. Was viele Baufinanzierer nicht wissen, nach 10 Jahren der Vollauszahlung des Darlehens kann der Kreditvertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses außerordentliches Kündigungsrecht ist im BGB § 489 Abs. 1 Nr. 3 vom Gesetzgeber für den Schuldner verankert worden.

Zinskommentar Mai 2014 – Risiken in der Konjunkturerholung – geringer Preisdruck und zu starker Euro

baufinanzierung marktlage

Der April kam mit einem erhöhten Risiko für Anleger und Investoren. Auch im Mai bleibt die Warnung der EZB erhalten und eine Lockerung der Geldpolitik außen vor. Die OECD riet zu einer Lockerung der Geldpolitik, doch zeigt sich die EZB gegen den Hinweis beratungsresistent und hält weiter am historischen Tiefstand des Leitzins von 0,25 Prozent fest. Laut Mario Draghi sei die EZB aber in Alarmbereitschaft und in der Lage, jederzeit auf eine Notwendigkeit zu reagieren und in die Märkte auch mit unkonventionellen Mitteln einzugreifen. Alle Augen richten sich auf die EZB, die in den kommenden Wochen zu einer Handlung tendieren muss.

Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit
Gegenüber dem US Dollar zeigt sich der Euro stark. Wer in Dollar kalkuliert hat den Vorteil, seine Waren günstiger anbieten zu können als Unternehmen, die im Euroraum ansässig sind und demzufolge in Euro kalkulieren. Doch wird die Abwertung des Euro zum Greenback erwartet, da die amerikanische Wirtschaft sich robust entwickelt und deutlich höhere Renditen auf Anleihen präsentiert. Draghi ist nicht unschuldig am Höhenflug des Euro, da er schon vor einiger Zeit den Ankauf von Staatsanleihen und privaten Anleihen in Aussicht stellte und darauf spekulierte, damit den starken Euro und die schwache Inflation zu bekämpfen. Daraus resultierte eine große Hoffnung auf billiges Geld und ließ Anleger nicht selten unbedacht und unüberlegt handeln. Doch Dragi spricht sich nun gegen seine Aussagen aus, präsentiert sich mit einem kleinen Rückzieher und verärgert die Anleger und Investoren. Die Frage im Raum bleibt präsent, ob den Worten der Notenbanker letztendlich auch Taten folgen werden.

Leichter Preisanstieg, doch keine Entwarnung
Im April war eine Steigerung der Inflationsrate von 0,5 auf 0,8 Prozent ersichtlich. Die Teuerung zog somit auf 1,3 Prozent an, doch ist dies keine Entwarnung auf den Märkten. Experten hatten mit einem steileren Anstieg gerechnet, der bisher aber ausblieb. Das Deflationsrisiko scheint vorerst nicht mehr prägnant, kann aber keinesfalls als gebannt angesehen werden. Man darf auf den Monat Juni gespannt sein, in dem die EZB überarbeitete Preisprojektionen präsentieren wird. Für das Jahr 2014 wird die EZB die Prognose um 1 Prozent abgesenkt und dies zum Anlass für eine geldpolitische Handlung zugrunde gelegt. Tritt dies ein, könnte das die Glaubwürdigkeit der EZB steigern. In den vergangenen Wochen äußerten sich einige Ratsmitglieder öffentlich mit ihrer Meinung und zur Thematik, dass die aktuelle Geldpolitik keine konjunkturelle Erholung bringen kann. Bis 2017 soll die Preisstabilität in Kraft treten, wobei Maßnahmen für eine stärkere Kreditvergabe ebenfalls auf der Agenda stehen.

Weiterhin gute Rahmenbedingungen für Baufinanzierer
Auch wenn von einer Erholung der Konjunktur nicht die Rede sein kann, blicken Anleger gespannt in Richtung der EZB und hoffen, dass den großen Worten im Ernstfall auch große und schnelle Taten folgen werden. Ungeachtet der Frage, was die EZB tatsächlich beschließt, werden auch in den kommenden Monaten die Zinsen am Kapitalmarkt nahe ihrer historischen Tiefstände verharren. Für Immobilienkäufer oder Bauherren mit Kapitalbedarf sind das weiterhin traumhafte Rahmenbedingungen. Ein klassisches Hypothekendarlehen mit zehn Jahren Zinsbindung liegt im Durchschnitt aktuell rund 2,35 Prozent. Wer die Angebote sorgfältig vergleicht und ausreichend Eigenkapital mitbringt, kann für das Baugeld sogar auf weniger als zwei Prozent kommen.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinsentwicklung letzte 12 Monate

mehr Informationen über FMH
 

 

KfW-Aktionsplan „Hochwasser 2013“ läuft aus

förderkredite

Die KfW-Bank teilt mit, dass die Hochwasser-Varianten in den Kreditprogrammen zum 30.06.2014 eingestellt werden. Im Rahmen des KfW-Aktionsplans Hochwasser 2013 werden derzeit vom Hochwasser betroffene Unternehmen, soziale Organisationen sowie private Selbstnutzer von Wohneigentum und Vermieter bei der Beseitigung von Hochwasserschäden mit besonders zinsgünstigen Krediten gefördert.

Anträge in den Hochwasser-Varianten der Programme

  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
  • IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
  • Altersgerecht Umbauen (159)

können noch bis zum 30.06.2014 bei der KfW-Bank gestellt werden.

Auslaufen der Stundungsmöglichkeiten für bestehende KfW- und ERRP-Förderkredite zum 30.06.2014
Für alle bestehenden KfW- und EERP-Förderkredite bietet die KfW-Bank aktuell zur Überwindung kurzfristiger Liquiditätsengpässe im Zusammenhang mit Hochwasserschäden die Möglichkeit zur Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen an. Anträge können ebenfalls noch bis zum 30.06.2014 bei der KfW-Bank gestellt werden.

Zu den Formularen der KfW-Bank kommen Sie hier.

Quelle: KfW-Bank

Regelmäßige Kontrolle der Solaranlage ist wichtig

Photovoltaikanlage

Besitzer von Photovoltaikanlagen sollten Ihre Anlage regelmäßig überprüfen, dazu rät der Bundesverband Solarwirtschaft in Berlin. Die Anlage muss einwandfrei funktionieren, damit möglichst viel aus den Sonnenstrahlen herausgeholt werden. Wenn die am Stromzähler angezeigte Leistung deutlich unter dem Erwartbaren liegt, sollte man einen Experten mit hinzuziehen. Hausbesitzer können vom Boden die Solarmodule fotografieren und die Bilder am Computer vergrößert betrachten. So kann geprüft werden, ob die Solarmodule oder andere Teile beschädigt oder verdreckt sind, bevor man einen Profi hinzuzieht.

Stimmt der Ertrag?
Als Anlagenbesitzer sollte man regelmäßig auf den Stromzähler schauen. Hier kann man ablesen, wie viel Energie durch die Photovoltaikanlage erzeugt wird. Auch am Wechselrichter kann die aktuelle Anlagenleistung abgelesen werden. Durch den Einsatz von Zusatzgeräten, ist es möglich, die Anlagenleistung auch über einen längeren Zeitraum zu verfolgen. Wenn es hier zu Abweichungen zu der ursprünglich zu erwarteten Leistungen kommt, sollte man der Sache umgehend auf den Grund gehen.

Sind die Module kaputt?
Die verschiedenen Jahreszeiten hinterlassen auf den Solarmodulen ihre Spuren. Durch Schnee auf der Anlage oder durch Äste, Laub und Hagel können Schäden eintreten. Daher sollten die Besitzer die Anlage regelmäßig auf Schäden überprüfen. Selbst auf das Dach zu steigen, ist gefährlich und nicht jedermanns Sache. Mit dem fotografieren Solarmodule vom Boden aus, kann man dann am Computer auch sehen, ob Module vorstehen, sie verrutscht oder gebrochen sind.

Liegt Schmutz auf der Anlage?
Das Regenwasser schwämmt in der Regel den meisten Schmutz von den Solarmodulen. Dagegen können aber Vogelkot und Blütenpollen hartnäckig auf den Solarmodulen haften. Die Reinigung durch einen Fachmann kann bei einem Einfamilienhaus je nach Aufwand und Größe zwischen 300 bis 600 Euro liegen. Die Kosten sind zwar von der Steuererklärung als Betriebskosten absetzbar, jedoch ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Wird alles herausgeholt?
Die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage wird bei der Inbetriebnahme vom Installateur der Anlage gemessen. Es ist sinnvoll, die Funktionstüchtigkeitsprüfung alle vier bis fünf Jahre zu wiederholen. Dadurch können nicht sichtbare Mängel, wie zum Beispiel Kabelschäden gefunden werden.

Frühjahrscheck fürs Eigenheim

Hausreinigung

Wenn der Winter vorüber ist, dann ist es meist auch Zeit für einen Frühjahrscheck am eigenen Haus. Hierbei sollten Sie klären, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Alle Arbeiten lassen sich sicher nicht sofort erledigen, aber die Bestandsaufnahme ist hierbei der richtige Anfang. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.

Mängel ermitteln
Mängel, die der Winter hervorgerufen hat, sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben, denn aus kleinen Mängeln können schnell große Probleme werden. Wichtig ist, den Zustand des Daches zu klären oder ob die Fassade den Winter über Schaden genommen hat. Auch die Dachrinnen oder loser Putz an der Fassade dabei nicht vergessen. Oft lassen sich an der Fassade Schimmelpilz oder Algen aufgrund der Winternässe nieder.

Prioritäten setzen – Dach, Fassade und Co.
Bei eventuell vorhandenen Mängeln sollten Sie Prioritäten setzen. Hier gehört vor allen Dingen das Dach. Es können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten Sie schnellstens beheben, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern. Hierbei kann die Dämmung Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden. Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass auch hier der Winter nicht vor halt macht. An den Außentüren kann unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen.

Auf die Gewährleistungspflicht achten
Haben Sie Mängel gefunden und wohnen noch nicht lange in Ihrem neuen Haus kann es sein, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Firma, die Ihr Haus gebaut hat. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger vor Ort mit sein.

Nach dem Urlaub Wasserleitungen spülen

Wasser ist das Elixier des Lebens und daher von großer Bedeutung. Speziell in Sachen Urlaub sollte diese Flüssigkeit nicht aus den Augen verloren werden, denn gleich ob im Urlaub oder bei der Rückkehr nach Hause können durchaus Probleme entstehen.

Das Umweltbundesamt informiert
Vielen Personen ist der Umgang mit Wasser nicht sehr bewusst. Doch gerade das Umweltbundesamt hat sich dieser Sache angenommen und eine Schätzung herausgegeben. Diese besagt, dass rund 30.000 Menschen pro Jahr an Legionellen erkranken, was wiederum durch verunreinigtes Wasser eingeleitet und in die Wege geleitet wird. An diesem Punkt kann jedoch mit etwas Vorsicht gegen das vorhandene Risiko etwas unternommen werden.

Im Urlaub und nach dem Urlaub auf das Wasser achten
Die Rückkehr nach dem eigenen Urlaub ist zumeist mit viel Freude und etwas Last im Alltag verbunden. Es gilt hierbei jedoch zu bedenken, dass das Wasser einige Zeit in den Leitungen gestanden ist, weshalb durchaus Verunreinigungen entstehen können. Genau aus diesem Grunde können Keime entstehen, weshalb Wasser aus der Leitung erst einmal ablaufen sollte, ehe es beispielsweise zum Trinken verwendet wird. Auch im Urlaub gilt es darauf zu achten. Hierbei gilt es meist wärmere Temperaturen zu beachten, weshalb Keime und andere Schädlinge sich schneller bilden können. Hierbei kann beispielsweise das Aufdrehen von Warmen Wasser in der Dusche helfen, um die dort möglicherweise vorhandenen Legionellen abzutöten. Diese sterben bei Temperaturen von mehr als 60 Grad ab. Bei einer
Ferienwohnung oder einem Ferienhaus sollten anfangs drinnen und draußen alle Wasserhähne,
Duschbrausen, Geräte- und Schlauchanschlüsse durchgespült werden.