Energieeffizienz, Einbruchschutz oder Erleichterungen im Alltag – für das Thema Smart Home gibt es viele gute Gründe sich damit zu beschäftigen. Aus den aktuellen Ergebnissen einer Umfrage der Interhyp Gruppe geht hervor, dass angehende Immobilienbesitzer ein Potenzial der Anwendungen für sich sehen. Besonders für die Sicherheit der eigenen vier Wände erhoffen sich 55 Prozent der Befragten eine Verbesserung. Eine digitale Wärmeregelung zur Senkung von Energiekosten finden beispielsweise 49 Prozent attraktiv.
Förderung von Neubau und Bestand
Smart-Home-Lösungen lassen sich für den Neubau etwa über das KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen Kredit“ fördern. Im Rahmen dieses Programmes werden Bauherren unterstützt, die den zulässigen Primärenergiebedarf der Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 45 Prozent unterbieten. Förderfähig aus dem Smart-Home-Bereich sind in dem Zuge unter anderem verschiedene Maßnahmen, die dem Energiemanagement dienen – wie zum Beispiel die vernetzte Raumtemperaturregelung oder eine bedarfsgesteuerte Lüftung.
Auch in bestehenden Gebäuden fördert die KfW-Bank den Einsatz smarter Technik auf vielfache Weise. So hat man die Wahl zwischen Kredit- oder Zuschussprogrammen. Bei den Krediten sind die KfW-Programme “Energieeffizient Sanieren 151/152“ zu nennen. Wer die Energieeffizienz eines Hauses optimiert, zum Beispiel durch die Erneuerung der Heizungs- oder Lüftungsanlage, und diese Technik in eine Smart-Home-Anlage integriert, kann diese Anbindung zu den förderfähigen Kosten hinzurechnen. So lässt sich der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro (Programm 151) bzw. 50.000 Euro (Programm 152) pro Wohneinheit leichter ausschöpfen. Auch andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können häufig geltend gemacht werden. So zum Beispiel die automatische Bedienung von Beleuchtung, Jalousien oder Rollläden und die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Ein besonderes Anliegen der KfW-Bank ist der altersgerechte Umbau von Gebäuden. Hierfür stellt sie zinsgünstige Kredite aus dem Programm 159 zur Verfügung. Auch hier kann smarte Technologie gefördert werden. Denn die KfW-Bank akzeptiert nicht nur bauliche Maßnahmen, die Hindernisse wie Treppen oder Schwellen beseitigen. Die Förderbank unterstützt auch das smarte, sprich automatisierte Öffnen und Schließen von Fenstern, Rollläden, Türen oder Vorhängen, um Menschen mit Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Kredite oder Zuschüsse?
Alternativ zu den Kreditprogrammen stellt die KfW-Bank auch reine Zuschussprogramme zur Verfügung, mit denen unter anderem Smart-Home-Anwendungen unterstützt werden können. Statt der Programme 151/152 kann es beispielsweise für Modernisierer attraktiver sein, das KfW-Angebot 430 “Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ mit einem Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro für energieeffiziente Maßnahmen in Anspruch zu nehmen und in dem Zuge ausgewählte Smart-Home-Lösungen geltend zu machen (z.B. Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Beleuchtung, Lüftung und Klima). Außerdem bietet die KfW die Zuschussvariante 455 an. Dieses Programm ist zweigeteilt: Bis zu 6.250 Euro Zuschuss gibt es für barrierereduzierende Maßnahmen (455-B), für die Erhöhung des Einbruchschutzes gibt es bis zu 1.600 Euro (455-E). Das kann Smart-Home-Lösungen durchaus mit einbeziehen, so zum Beispiel intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten oder Video-Türsprechanlagen. Diese wirken nicht nur barrierereduzierend, sondern erhöhen auch die Sicherheit.
So kann man in Bezug auf Smart Home also unter Umständen doppelt profitieren – und zwar von intelligenten Techniklösungen und von staatlichen Förderungen gleichermaßen.
Weitere Informationen zu Smart-Home-Fördermaßnahmen der KfW-Bank unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Smart-Home/
Eine Zusammenfassung, was man unter Smart Home versteht
Unter Smart Home oder Hausautomation werden alle Systeme zusammengefasst, mit deren Hilfe sich verschiedene Hausfunktionen wie Licht, Jalousien/Rollläden, Lüftung, Heizkörperthermostate, die Heizung an sich und zum Beispiel Überwachungskameras zentral programmieren und steuern lassen. Es gibt spezielle Geräte zur Bedienung, jedoch geht der Trend zur Steuerung über das Smartphone oder Tablet. Welche Lösungen wie gefördert werden, gilt es vorab zu klären. Nicht förderfähig sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik wie Mobiltelefone, Tablets, Computer, Fernseher und Lautsprecher. Die Kosten für Smart-Home-Systeme variieren.
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