Verbesserungen bei den KfW-Förderprogrammen

Die KfW Bank teilt mit, dass sich folgende Förderprogramme ändern:

Verbesserung der Förderung im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (Programm-Nr. 430)
Am 12.12.2012 hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das Vermittlungsverfahren über eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden für gescheitert erklärt. Das Bundeskabinett hat als Alternative zu der steuerlichen Förderung am 19.12.2012 eine verbesserte Zuschussförderung für hocheffiziente Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ beschlossen, die insbesondere Sanierungsanstrengungen von selbstnutzenden Wohneigentümern unterstützt. Mit der Bereitstellung der Mittel aus dem Energie- und Klimafonds kann ab sofort eine verbesserte Förderung für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und besonders ambitionierter Effizienzhaus-Standards im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (Programm-Nr. 430) angeboten werden.

Die verbesserte Zuschussförderung auf einen Blick:

KfW-Effizienzhaus 55:

  • Anhebung des Investitionszuschusses von 20% auf 25% der förderfähigen Investitionskosten von max. 75.000 Euro pro Wohneinheit
  • Max. Zuschussbetrag: 18.750 Euro (bisher: 15.000 Euro) pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 70:

  • Anhebung des Investitionszuschusses von 17,5% auf 20% der förderfähigen Investitionskosten von max. 75.000 Euro pro Wohneinheit
  • Max. Zuschussbetrag: 15.000 Euro (bisher: 13.125 Euro) pro Wohneinheit

Einzelmaßnahmen:

  • Anhebung des Investitionszuschusses von 7,5% auf 10% der förderfähigen Investitionskosten von max. 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Max. Zuschussbetrag: 5.000 Euro (bisher: 3.750 Euro) pro Wohneinheit

Diese erhöhten Zuschüsse werden rückwirkend für alle Anträge, die nach dem Beschluss der Bundesregierung ab dem 20.12.2012 bei der KfW eingegangen sind, zugesagt. Die Zuschusshöhen für die weiteren KfWEffizienzhaus-Standards bleiben unverändert.

Für das Programm antragsberechtigt sind wie bisher natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen. Alle weiteren Programmbedingungen bleiben unverändert bestehen.

Erhöhung der Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser 55 und 70 im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ ab 01.03.2013 (Programm-Nr. 151)
Analog zur verbesserten Förderung in der Zuschussvariante passen wir auch die Förderung für die Umsetzung energetisch anspruchsvoller KfW-Effizienzhäuser im Kreditprogramm an. Ab 01.03.2013 werden die Tilgungszuschüsse für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 70 angehoben.

Die verbesserte Förderung auf einen Blick:

KfW-Effizienzhaus 55 (Programm-Nr. 151):

  • Anhebung des Tilgungszuschusses von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrages

KfW-Effizienzhaus 70 (Programm-Nr. 151):

  • Anhebung des Tilgungszuschusses von 10% auf 12,5% des Zusagebetrages Die Tilgungszuschüsse für die weiteren KfW-Effizienzhaus-Standards bleiben unverändert. Anträge zu den verbesserten Förderbedingungen können ab 01.03.2013 bei der KfW gestellt werden. Aus technischen Gründen können die von der Anhebung der Tilgungszuschüsse betroffenen Zusagen erst ab 01.04.2013 erteilt werden. Alle Anträge, die bis zum 28.02.2013 (einschließlich) bei der KfW eingehen, werden nach den derzeitigen Programmbedingungen entschieden.

Quelle: KfW Bank

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