Fortführung von KfW-Kreditvariante  „Altersgerecht umbauen (155)“

Für das bisherige KfW-Programm Altersgerecht umbauen (155) stehen ab dem 1. Januar 2012 keine Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung. Die KfW hat nun aber beschlossen eine Kreditvariante aus KfW-Mitteln ab 1. Januar 2012 fortzuführen, dessen Zins über KfW-Mittel subventioniert wird. Diese Verbilligungsleistung wird aber nur teilweise der der bisherigen Subvention des Bundes entsprechen.

Diese Darlehensvariante des Programms Altersgerecht Umbauen wird erst einmal unverändert im 1. Quartal 2012 weitergeführt. Voraussichtlich zum 1. April 2012 wird dann ein überarbeitetes und vereinfachtes Programm angeboten werden. Sobald es weitere Details gibt, informieren wir Sie.

Wer das Programm Altersgerecht umbauen zu den jetzt noch vom Bund subventionierten Konditionen sichern will, muss den KfW-Antrag bis zum 16. Dezember 2011 über das durchleitende Kreditinstitut bei der KfW eingereicht haben.

Die Zuschussvariante im Programm Altersgerecht Umbauen (455) wird weiterhin zum Jahresende eingestellt. Interssenten müssen auch hier den Original-Antrag bis spätestens 16. Dezember 2011 direkt bei der KfW eingereicht haben.

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