Die KfW hat diverse Änderungen in ihren wohnwirtschaftlichen Programmen für 2012 beschlossen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen.
Wohneigentumsprogramm (124)
Der maximale Förderbetrag in diesem Programm sinkt auf 50.000 Euro. Dafür entfällt der bisher gültige maximale Finanzierungsanteil von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Die neuen Programmbedingungen gelten für Anträge, die ab 1. Januar 2012 bei der KfW eingehen.
Wohnraum Modernisieren (141)
Das Programm „Wohnraum Modernisieren“ entfällt zukünftig. Allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können mit dem Ende dieses Programms nicht mehr finanziert werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden zukünftig ausschließlich über das Programm „Energieeffizient sanieren“ abgewickelt. Um das Programm 2011 noch zu nutzen, müssen die Anträge für „Wohnraum Modernisieren“ von den durchleitenden Banken bis zum 16. Dezember 2011 bei der KfW eingereicht werden.
Altersgerecht Umbauen (155)
Für dieses Programm sind aktuell im Haushaltsentwurf der Bundesregierung keine Mittel vorgesehen. Deshalb bittet die KfW, Anträge für die Nutzung von diesem Programm in 2011 bis zum 16. Dezember von der durchleitenden Bank vorlegen zu lassen. Falls für dieses Programm doch noch Mittel zur Verfügung gestellt werden, informieren wir Sie entsprechend.
Monatliche Abrechnung
Für alle ab dem 1. Januar 2012 zugesagten Darlehen gilt zukünftig eine monatliche Abrechnung der Darlehen. Bisher wurde die Zins- und Tilgungsrate quartalsweise abgerechnet.
Profitieren Sie von meinem Insiderwissen und vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Online-Beratung oder treten Sie unverbindlich mit mir in Kontakt. Es wird sich für Sie lohnen!