Kann man ein Forward-Darlehen kündigen? – Das müssen Sie beachten

Die derzeit günstigen Zinsen sind bahnbrechend und halten Immobilienbesitzer an, über eine Sicherung der niedrigen Zinsen durch ein Forward-Darlehen nachzudenken. Dieses Darlehen wird aber nicht kostenlos gewährt. Bei einem noch längere Zeit laufenden Darlehen können Sie überprüfen, ob sich in Ihrem speziellen Fall ein Forward-Darlehen lohnt und es für Sie effektiv ist, Kosten für eine Absicherung der Zinshöhe zu zahlen. Je länger die Laufzeit noch ist, umso höher sind die Kosten für ein Forward-Darlehen.

Ein Forward-Darlehen zur Anschlussfinanzierung nutzen
Endet Ihre Finanzierung in Kürze, erhalten Sie von Ihrer kreditgebenden Bank sicher bald ein Angebot zum Anschlusskredit. Dies wird über günstige Zinsen verfügen und Ihnen eine preiswerte Restzahlung ermöglichen. Läuft Ihre Finanzierung aber noch ein oder zwei Jahre, sollten Sie sich über das Forward-Darlehen informieren und haben so die Möglichkeit, sich günstige Zinsen zu sichern und auch bei einem Anstieg der Zinsen, von der Erhöhung unbetroffen zu bleiben. Wenn die Zinsen sich erhöhen, haben Sie die richtige Entscheidung getroffen. Sollte der Zinssatz aber weiter so niedrig bleiben, zahlen Sie durch das Forward-Darlehen mehr und haben höhere Zinsen, sowie die Gebühren für die Absicherung Ihrer Verzinsung zu tragen. Weiter sollten Sie es sich genau überlegen, da Sie ein Forward-Darlehen nicht kündigen und wieder zum niedrigeren Zinssatz zurückkehren können.

Kosten und Besonderheiten
Für dieses Darlehen wird je nach Kreditinstitut ein gewisser Aufschlag von 0.01 bis 0.04% pro Monat erhoben. Sie binden sich mit Abschluss des Vertrages und können das Forward-Darlehen nicht kündigen, auch wenn die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung sinken. Betrachten Sie diese Absicherung und das besondere Darlehen wie eine Versicherung, von der Sie auch hoffen, das der Schadensfall und somit die Inanspruchnahme der Versicherung zur Schadensübernahme nicht eintritt. Ebenso wie ein normaler Immobilienkredit kann auch diese besondere Finanzierung in keinem Fall einseitig gekündigt werden.

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