KfW Nutzungsänderung – Nichtwohnfläche wird Wohnfläche

Die KfW hat eine Änderung in den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ bei der Umwidmung von Nichtwohnflächen vorgenommen. Bisher war bei einer Nutzungsänderung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen nur eine anteilige Förderung der KfW möglich bzw. es wurden ganzheitliche Umwidmungen im Programm „Energieeffizient Bauen“ erst ab der Förderstufe KfW-Effizienzhaus 70 gefördert.

Das ist neu
Ab sofort ist die Nutzungsänderung in den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ vollständig förderfähig. Bitte vermerken Sie bei Kreditanträgen unter Ziffer 5 im Feld Vorhabensbeschreibung, das es sich um eine Umwidmung handelt.

Gilt nicht für Neubaumaßnahmen
Wichtig ist, das es sich hierbei insgesamt nicht um eine Neubaumaßnahme handeln darf. Die Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag ist die Anzahl der durch die Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohneinheiten. Die geänderte Regelung kann ab sofort für alle neuen Kredit- oder Zuschussanträge angewandt werden. Eine nachträgliche Anwendung der neuen Regelung ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Tipps/Umwidmung.jsp auf der KfW-Internetseite.

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