Zinskommentar November 2013 – Fallen durch die Leitzinssenkung auch die Baufinanzierungszinsen?

Mario Draghi hat die Leitzinsen bereits Anfang November auf ein Rekordtief von 0,25 Prozent gesenkt. Banken die sich von der EZB Geld leihen, profitieren von diesem kontrovers diskutierten Schritt. Die Begründung gab Mario Draghi mit dem Fokus auf eine niedrigere Inflationserwartung in der Eurozone ab. Doch der Baufinanzierer erhält durch die erneute Senkung der Leitzinsen keine Vergünstigung und muss sogar damit Vorlieb nehmen, dass ein leichter Anstieg der Zinsen zur Baufinanzierung erfolgte.

Jetzt langfristig günstige Zinsen sichern
Wer eine günstige Baufinanzierung nutzen möchte, sollte sich jetzt auf einen langfristigen Vertrag mit gleichbleibenden Zinsen fokussieren. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die europäische Inflationsrate derzeit auf einem Tiefstand von 0,7 Prozent angesiedelt ist und somit die geringste Inflation in den vergangenen 4 Jahren aufzeigt. Draghi sieht derzeit keine Deflationsgefahr und betont, dass die Inflation weit unter dem Grundlagewert von 2 Prozent befindlich ist. Ein langfristiger Preisrückgang ist nicht zu erwarten, sodass eine Aufschiebung von Kaufvorhaben sich nicht rentiert. Sparer müssen noch einmal tief durchatmen und sich auf eine weitere Senkung der bereits schon geringen Tagesgeldzinsen einstellen. Auf die Baufinanzierung wird die Senkung der Leitzinsen keinen weiteren Einfluss nehmen, sodass sich eine Sicherung der günstigen Zinsen auf langer Basis lohnen wird.

Wohneigentum schaffen ist günstig
Seit Mitte Oktober sind die Zinsen zur Baufinanzierung um 0,20 Prozent gesunden. Dies begründete sich in der Zahlungsunfähigkeit der USA und konnte durch einen politischen Kompromiss aufgehalten werden. Die EZB Zinssenkung nimmt in ihrer Form keinen direkten Einfluss auf die Zinsen der Baufinanzierung, sodass sich leichte Höhen und Tiefs nicht an der Vergünstigung der Zinsen für Banken fixieren lassen. In wirtschaftlich riskanten Zeiten neigen Investoren dazu, deutsche Staatsanleihen in großer Menge zu kaufen und so sinkende Renditen und damit einhergehend, auch sinkende Baufinanzierungszinsen zu begünstigen. In den kommenden Wochen wird eine starke Zinsschwankung erwartet, sodass Kunden sich jetzt schon günstige Konditionen bei Darlehen sichern sollten. Wohneigentum schaffen und so eine attraktive Vorsorge für den Lebensabend treffen, zeigt sich noch immer als beste Form der Vorsorge und als eine viel rentablere Anlage als ein Tagesgeld- oder Festgeld Konto.

Das Resultat aus Zinssenkungen
Da die EZB Zinssenkung den Baufinanzierer in seiner Person nicht wirklich betrifft, können in Kombination mit einem Bausparvertrag optimale Entscheidungen getroffen werden. In der Voraussicht auf einen längeren Zeitraum handeln und die günstigen Zinsen festlegen, kann sich für die Schaffung von Wohneigentum lohnen und eine Erhöhung der Zinsen ausschließen lassen. Von kleinen Schwankungen müssen Sie nicht irritiert sein und diese in direkten Zusammenhang mit dem Leitzins bringen. Viele Faktoren sorgen für Kursschwankungen an den Börsen und damit einhergehend auch für veränderliche Zinsen bei Baufinanzierungen. Wenn Sie eine optimale Baufinanzierung finden, sichern Sie sich dauerhaft feste Zinssätze.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts

Zinsentwicklung letzte drei Monate


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Alte Heizkessel müssen bis 2015 ersetzt werden

Immobilienbesitzer müssen bis 2015 tief in die Tasche greifen und ihre alten Öl- und Gasheizkessel austauschen, sind diese vor dem 1. Januar 1985 installiert worden. Im Zuge der Energiesparverordnung wird es zur Pflicht, alte Heizanlagen in Eigenheimen und Miethäusern zu erneuern und so eine energieeffiziente Heizung zu generieren.

Was auf Immobilienbesitzer zukommt
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass der Austausch alter Heizkessel bis zu Beginn des Jahres 2015 zur Pflicht wird. Während bislang nur Öl- und Gas Heizanlagen, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, getauscht werden mussten, sieht die Energiesparverordnung nun eine Erneuerung der Anlagen die bis 1985 eingebaut wurden vor. Ausnahmen bestätigen die Regel, sodass Hausbesitzer die Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel verbaut haben, von dieser Pflicht ausgenommen sind. Auch Immobilienbesitzer die erst seit Februar 2002 im Haus wohnen, müssen sich nicht in aller Eile nach einer neuen Heizanlage umsehen.

Auswirkungen der Neuregelung
Nach Schätzungen des Bundesverbandes sind von der Neuregelung rund 500.000 Haushalte betroffen. Bei Eigenheim- und Immobilienbesitzern, die den Hauskauf nach 2002 realisiert haben und über eine 30 Jahre alte Heizanlage verfügen, gilt die Regelung zum Austausch nicht. Alle anderen Hausbesitzer müssen sich an die neue Energiesparverordnung halten und die alten Heizkessel unbedingt erneuern.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter der Internetseite www.bmvbs.de. Um direkt in den Bereich der Energieeinsparverordnung zu kommen, klicken Sie hier.


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Laub gehört zum Leben – ein Spiel zwischen Romantik und Nachbarschaftsstreit

Die Farbenpracht des Herbstes hat seit jeher Dichter zu romantischen Gedanken inspiriert. Doch dort wo es Glück gibt, gibt es auch immer die Gegenseite. Unter Nachbarn kann der Laubfall im Herbst zu einem wahrhaftigen Kleinkrieg führen und den Frieden im Grundstück beenden. Welche Möglichkeiten hat man, um sich gegen auf dem Balkon oder der Terrasse liegendes Laub aus dem benachbarten Grundstück zu wehren?

Gerichtsurteile berufen sich auf Metaphern 
Zitat: Fallen die Blätter, so ist das Gott gewollt. Mit dieser Metapher versuchen viele Juristen, Nachbarschaftsstreitigkeiten um Herbstlaub zu beenden. Doch ist hierbei der minimale Laubfall und nicht die verstopfte Regenrinne durch Laub aus dem Nachbargarten gemeint. Denn auch wenn Gott den Laubfall gewollt hat, müssen Nachbarn nicht mit einer Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität Vorlieb nehmen. Bei wesentlicher Beeinträchtigung kann der Nachbar eine Aufwandsentschädigung verlangen. Doch dafür muss eine nachweisliche und starke Beeinträchtigung vorliegen. Eine Beeinträchtigung liegt hauptsächlich dann vor, wenn die Grenzabstände der Bäume nicht eingehalten werden. Doch die Regelungen sind in den Bundesländern und auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, sodass hier ein einheitliches Urteil nicht getroffen werden kann.

Welche Maßnahmen sind denkbar

Wer unter vermehrtem Laubfall aus dem Nachbargarten leidet, muss einen Nachweis erbringen und dies möglichst per Gutachten belegen. Jedoch können auch einfache Maßnahmen zum Erfolg führen:

  • Bäume beschneiden 
    Wenn nur ein paar Äste überhängen oder wuchernde Wurzeln für Ärger sorgen, kann ein Rückschnitt verlangt werden. Sollte der Nachbar nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf den Wunsch reagieren, darf man entweder selbst zur Säge oder zur Heckenschere greifen oder eine Fachfirma mit der Umsetzung beauftragen. Die entstanden Kosten für die Fachfirma sind dann vom Baumbesitzer zu bezahlen (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 99/03).
  • Bäume fällen
    Wenn es einen starken Laubfall gibt, ist zu überlegen, einen Baum deutlich zu stutzen oder sogar zu fällen. Dabei müssen jedoch Schutzfristen beachtet werden. In den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer ist geregelt, dass Bäume meist nach fünf Jahren einen Bestandsschutz genießen. Wird nach dieser Zeit trotzdem gefällt, droht ein Bußgeld. Beschwert sich ein Nachbar also zu spät, muss er mit dem nicht gewünschten Baum und seinen Folgen leben.
  • Entschädigung
    Wenn der Baum unter Schutz steht, ist der Laubfall nicht mehr zu verhindern. Jedoch kann der Nachbar dann eine sogenannte Laubrente fordern. Laut Paragraf 906 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB) ist damit eine zu zahlende regelmäßige Entschädigung gemeint, um die eigenen Aufwendungen zur Reinigung oder die Kosten für die Durchführung durch eine Fachfirma auszugleichen. Hat man jedoch selbst durch eigenes Laub Reinigungsarbeiten auszuführen, kann der Anspruch auf eine Laubrente entfallen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 6 U 184/07).

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, sollte beachtet werden, dass in einigen Bundesländern die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung eingeführt wurde. Dies hat zur Folge, dass bei typischen Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder bei Streitwerten bis 750 Euro, eine Klage vorm Amtsgericht erst zulässig ist, wenn durch eine Gütestelle versucht wurde, den Streit einvernehmlich beizulegen. In Bundesländern, die keine außergerichtliche Streitschlichtung vorschreiben, kann der Weg über eine Gütestelle freiwillig beschritten werden. Es ist auf jeden Fall günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Möglich sind außergerichtliche Streitschlichtung bei Schiedsleuten. Mehr Informationen dazu findet man auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) unter www.schiedsstellen.de.


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Welche Heizung soll’s sein?

In den zahlreichen Angeboten zu Heizungen ist es ohne eine fachkundige Beratung kaum möglich, die ganzen Unterschiede und somit seine Ressourcen in der Einsparung von Kosten zu kennen. Hier bietet die Verbraucherzentrale eine umfassende Beratung, welche als Basis zur Entscheidung für den Kauf einer Heizung überzeugt und dauerhafte Ersparnisse durch einen geringeren Verbrauch bei optimierter Leistung ermöglicht. Bei einer Sanierung der Heizung vor 20 Jahren hatte es der Verbraucher verhältnismäßig leicht, sich zwischen Heizöl und Erdgas zu entscheiden.

Energieberater helfen bei Überlegungen zur Heizung
Wie Hans Weinreuter, seines Zeichens Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert, ist die Entscheidung für die richtige Heizung heute eine Herausforderung. Viele Faktoren entscheiden über Effizienz oder zu hohen Verbrauch, sodass der Hausbesitzer nicht einfach zwischen 2 Varianten entscheiden kann. Eine günstige Heizung erkennt der Verbraucher nicht nur an den Kosten der Anschaffung, sondern an einer Berechnung der Ersparnis im Betrieb. Ebenso fließen Kosten für Wartung und Installation, sowie für Heizmaterial in die Berechnung der Effizienz ein. Solaranlagen stehen hoch im Kurs, müssen aber nicht immer die wirklich günstigste Entscheidung sein. Auch die unterschiedlichen Konditionen für Schornsteinfeger und den Betriebsstrom sind Faktoren, die bei der Auswahl einer Heizung Bestand in den Kriterien haben sollten.

VZ-Berater arbeiten lösungsorientiert
Wer die Heizung solitär betrachtet, so Weinreuter, wird wichtige Kostenfaktoren vernachlässigen und so nicht die optimalste Möglichkeit für sich erkennen. Die Dämmung am Haus, der Wasserverbrauch zum Beheizen, sowie die Energie zum Erwärmen des Wassers sollten nicht außer Acht gelassen und stiefmütterlich behandelt werden.

Eine Tabelle über Energieträger, Wärmeerzeuger und Kosten kann unter www.energieberatung-rlp.de heruntergeladen werden. Dort findet man auch Adressen und Telefonnummern zu den VZ-Energieberatungsangeboten.


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Zinskommentar Oktober 2013 – Niedrige Bauzinsen resultieren aus der US-Krise

Die Wirtschaft der Eurozone ist stabil. Auch Krisenstaaten wie Griechenland, Spanien, Irland oder Portugal zeigen trotz vorhandener Probleme Fortschritte in der Struktur und den Haushaltskonsolidierungen. Das die Sitzung der EZB im Oktober langweilig war, wunderte unter dieser Prämisse nicht. Aufgrund der bereits bekannten Handlungen der EZB, beziehungsweise der marginalen Handlungsbereitschaft ist das Vertrauen der Bevölkerung in die EZB getrübt. Sämtliche Diskussionen rund um Finanzierungen und Hilfen für Griechenland lassen den Anleger nahezu unberührt.

So geht es auf dem Finanzmarkt weiter
Eine Veränderung der geldpolitischen Ausrichtung ist daher kein Thema. Weiter bleibt der Leitzins für Geschäftsbanken bei 0.5 Prozent und Banken die ihre Liquidität über die EZB absichern müssen mit einem Nullzins Vorlieb nehmen. Wie nicht anders erwartet, äußerte sich Draghi über das Fortbestehen des niedrigen Zinsniveaus. Es wird sogar in Erwägung gezogen, dass europäische Banken über die üblichen 6 Monate hinaus eine weitere Geldversorgung erhalten können. So versucht Draghi eine mögliche Störung der Finanzmärkte von vornherein zu stoppen und sieht steigende Zinsen als Risiko an. Im Gegensatz zu Draghis legerer Geldpolitik hat sein Amtskollege Bernanke eine Straffung der Geldpolitik angekündigt. Darauf reagierten Anleger umgehend und verkauften sichere und niedrig verzinste Staatsanleihen. Auch bei deutschen Bundesanleihen und bei Immobilienkrediten war eine Steigerung zu erkennen.

Was auf den Anleger zukommt
Bernanke überzeugte zwar mit großen Worten, doch sind bisher keine Taten gefolgt. Man munkelt, er habe Angst vor seiner eigenen Courage und hatte den Zinsanstieg der letzten Monate unterschätzt. Mit seiner Befürchtung der Einflussnahme auf die US-Konjunktur sorgt er für Unsicherheit auf dem Markt und gilt in der Finanzwelt als jemand, der zwar mit Vorschlägen kommt, die Umsetzung aber aufschiebt. Die Kapitalmarktzinsen sind werden von den USA vorgegeben. Seit Bernankes Rückzieher sind die Renditen der Staatsanleihen gesunden. wobei sich Bundesanleihen im Oktober stabilisiert haben.

Vorteile für Interessenten Baufinanzierung
Wer eine Baufinanzierung plant kann aufatmen. Der kontinuierlich geplante Zinsanstieg bei Baukrediten ist nicht nur gestoppt, sondern wurde mit günstiger angesetzten Zinsen vollständig von der Agenda gestrichen. Für 2,7 Prozent laut Biallo-Index lässt sich eine Baufinanzierung mit 10 jähriger Zinsbindung erhalten. Derzeit ist also keine Eile geboten. Die finanziellen Probleme der USA wirken sich natürlich negativ auf die Weltwirtschaft aus und das Drama steht noch bevor. Solange der Haushaltsstreit eskaliert und keine Klärung in Aussicht steht, wird sich im Bereich Baufinanzierung und am Aktienmarkt keine spürbare Veränderung aufzeigen und der Niedrigzins wird auch weiterhin von Bestand sein.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts


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Wieviel ist eine Immobilie wert?

Passend zu meinem Artikel vom 01.10.2013 „Die Suche nach dem Immobilienpreis“ ist bei der Stiftung Warentest ein Sonderheft „Spezial Immobilien“ heraus gekommen.

Welchen Preis ist eine Immobilie wert?
Für Häuser und Wohnungen legt niemand Kurse fest. Viele Eigentümer wissen nicht einmal, was der Nachbar für sein Haus gezahlt hat. In dem neuen Sonderheft „Spezial Immobilien“ der Stiftung Warentest wird ein detaillierter Überblick über Kaufpreise und Mieten von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in 100 Städten und Kreisen gegeben. 13 Groß- und Universitätsstädte werden ausführlich porträtiert.

Gutschein für eine Online-Bewertung
Das Sonderheft „Spezial Immobilien“ informiert über Preise und Mieten in 100 Städten und Kreisen. Denn oft zahlen Anleger viel zu viel für eine Eigentumswohnung. Als Käufer dieses Heftes profitieren Sie doppelt: Sie erhalten einen kompetenten Überblick über den deutschen Immobilienmarkt. Und Sie können exklusiv eine Online-Bewertung des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken nutzen, um den Wert einer Immobilie Ihrer Wahl schätzen zu lassen. Hierzu nutzen Sie den Gutschein-Code im Heft. Der Gutschein steht Ihnen selbstverständlich auch in der PDF-Variante des Heftes zur Verfügung.

Über den folgenden Link gelangen Sie zum Angebot der Stiftung Warentest.
http://www.test.de/shop/eigenheim-miete/finanztest-spezial-immobilien-fs0062/?mc=newsletter.sp-immobilien.link


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Die Suche nach dem Immobilienpreis

Wenn Sie Ihre Immobilie oder Eigentumswohnung verkaufen möchten kann ein Gutachten hilfreich sein. Gerade an der Frage nach dem Wert scheiden die Geister und es ist keine Seltenheit, dass durch den Verzicht auf ein professionelles Gutachten ein zu geringer, oder ein zu hoher Preis angesetzt wird. Aufgrund der anfallenden Kosten wird häufig auf ein Gutachten verzichtet und sich selbst auf einen Preis forciert, der sich aber nicht unbedingt mit dem realen Wert der Immobilie oder Wohnung decken muss. Hier stellt sich die Frage, ob eine günstigere Alternative die Lösung für ein Gutachten ist. Fakt ist, dass die Suche nach dem realen Preis vor Problemen bewahrt. Wird eine Immobilie verkauft, bewertet der Verkäufer positiv, der Käufer hingegen sucht nach Mängeln um einen günstigeren Preis zu erhalten.

Fehlerhaften Bewertungen kann man vorbeugen
Der vom Verkäufer festgelegte Preis liegt meist einer enormen Fehleinschätzung zugrunde. Unrealistische und viel zu hohe Preisvorstellungen dominieren und es werden Details als Wertsteigerung benannt, die für den Verkäufer zwar von Mehrwert sind, dem Käufer aber eher zur Last fallen. Die Sauna im Keller oder der Wintergarten müssen nicht unbedingt eine Wertsteigerung sein, möchte der Käufer sie nicht nutzen oder sogar nach dem Kauf entfernen und die Räumlichkeiten anderweitig nutzen. Das Objekt, sowie die Umgebung sind ein wichtiger Faktor für eine korrekte Bewertung. Je besser sich die Infrastruktur in der näheren Umgebung aufzeigt, umso mehr kann eine Immobilie oder Wohnung im Wert steigen. Käufer bevorzugen Häuser, die in einer guten Infrastruktur gelegen sind und zeigen sich bereit mehr zu zahlen, sind Kindergärten in der Nähe, Parkplätze vorhanden, Einkaufsmöglichkeiten oder Bushaltestellen zu Fuß erreichbar.

Fachkundige Gutachten sind nicht emotional
Die attraktiven Details und für den Eigentümer wichtigen Neuerungen am Haus bleiben in vielen Fällen bei einem professionellen Gutachten außen vor. Wichtiger sind dichte Fenster, eine gute Bausubstanz und das Dach. Auch die Heizung spielt eine Rolle und steigert den Marktwert, muss der neue Eigentümer nach dem Kauf nicht den Heizkessel austauschen oder eine komplett neue Heizungsanlage bauen. Eine moderne Dämmung, sowie ein den aktuellen Standards entsprechendes Badezimmer fließen ebenfalls als positive Kriterien in ein Gutachten ein und steigern den Wert. Unwichtig sind Verschönerungsarbeiten und eine moderne Tapete, sowie Einbauten die vom Eigentümer selbst vorgenommen wurden. Eine Suche und ein Vergleich können helfen, den teuren Makler oder Architekten als Gutachter zu sparen und sich auf günstige, ebenso hochwertige Gutachten von fachkundigen Stellen zu berufen.


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Baugemeinschaften bergen Risiken

Wer aufgrund der Kosteneinsparung eine Baugemeinschaft gründen möchte, sollte sich der eingehenden Verpflichtungen im Klaren sein. Um hier keinen Fehler zu begehen und sein Risiko vor finanziellen Verlusten zu erhöhen, kann ein Notar als unabhängiger Berater für eine Sicherheit bei allen Beteiligten der geplanten Baugemeinschaft dienen.
Trotz günstiger Bauzinsen ist für viele Bürger der Traum vom Immobilienbesitz immer schwieriger zu realisieren. Regional steigen die Preise für Immobilien wieder an und steuerliche Förderungen werden immer seltener ermöglicht. Um bei den Kosten für einen Bauträger zu sparen, denken zukünftige Immobilienbesitzer immer häufiger über einen Zusammenschluss mit Gleichgesinnten nach und möchten auf diesem Weg eine Kostensenkung anstreben.

Selbst informieren und nicht den Werbeaussagen verfallen
Schnell kann der Traum vom Eigenheim mit einer Baugemeinschaft aber auch zum Albtraum werden. Interessenverbände äußern sich meist nur über die hohe Kostenersparnis und lassen in ihren Informationen die Risiken einer Baugemeinschaft außen vor. Auch in zahlreichen Online Auftritten ist zwar alles über die Vorteile einer Baugemeinschaft zu lesen, nicht aber, über die mit ihr verbundenen Risiken für jedes einzelne Mitglied der Baugemeinschaft. Rechtliche Informationen können einer Fehlentscheidung vorbeugen und dafür sorgen, dass die Baugemeinschaft sich nicht als Albtraum und Kostenfalle, sondern als tatsächlich sinnvolle Handlung zur Kostensenkung beim Immobilienbau wird. Da es sich bei einer Baugemeinschaft um eine GbR handelt, gelten die Gesetzgebungen für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, welche besagen, dass bei Ausfall eines Mitglieds die anderen Mitglieder der GbR haften. Diese Haftung kann durch vertragliche Zusätze ausgeschlossen werden, was aber nur die wenigsten Bauwilligen wissen.

Ein Notar muss hinzugezogen werden
Die notarielle Beurkundung beim Grundstückskaufvertrag ist bekannt. Weniger bekannt ist die Tatsache, dass dies auch für die Kaufoption und den Vertrag der Baugemeinschaft, sowie die Baurichtung gilt. Eine Optionsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und der Baugemeinschaft hat keine rechtliche Bindung und begründen keinerlei Ersatzansprüche, auch nicht dann, wenn das Grundstück anderweitig veräußert wird. Der GbR Vertrag regelt verschiedene Aspekte, an die private Bauherren nicht denken. Hierzu gehört beispielsweise eine Nachfolgeregelung, verstirbt ein Mitglied der Baugemeinschaft oder wird in der Bauphase zahlungsunfähig. Auch die Tatsache, dass beim Erwerb von Grundstück und Immobilie an sich aus verschiedenen Händen, ein einzelner notarieller Vertrag nicht ausreicht und ein Vertrag für jeden Kauf vom Notar beurkundet werden muss. Allen Bauherren in der geplanten GbR muss klar sein, dass sie ohne eine gesonderte Regelung für die Ausfälle der anderen Mitglieder in die Haftung treten und finanziell aufkommen.


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Zinskommentar September 2013 – Korrektur oder Wende auf dem Zinsmarkt?

Auf den weltweiten Kapitalmärkten herrscht schon seit längerem ein Unwohlsein aus Unsicherheit. Seit 30 Jahren sinken die Zinsen stetig. Die Marktteilnehmer befürchten, dass sich hier keine Trendwende aufzeigt, sondern trotz kurzer Stabilisierung und sogar einem marginalen Aufwärtstrend im Bereich Kapitalmarktzinsen, keine deutlicher Besserung einstellen wird. Der unaufhaltsame Abwärtstrend bei der Rendite beschäftigt Investoren und Kreditnehmer gleichermaßen.

Die Notenbanken haben das Zinstief zu verantworten
Als Handlanger der Politik haben sich die Notenbanken gerade in Zeiten der Eurokrise keinen guten Ruf erarbeitet. Durch Aufkäufe von Staatsanleihen wurde das Zinsniveau so enorm gesenkt und nach unten gedrückt, dass eine Stabilisierung des Marktes für Kenner in weiter Ferne liegt. Auch die EZB, welche sich selbst als unabhängige Notenbank bezeichnet hat in der Vergangenheit bewiesen, dass auch sie nur ein Spielball der Politik ist und sich den aktuellen Forderungen die aus der Krise entstehen, stellen muss. Durch fehlende Handlungen in der Politik wird die Notenbank gezwungen, Schritte einzuleiten, die sich mit ihrem eigentlichen Mandat nicht kombinieren lassen. Der Leidtragende ist am Ende der Sparer, aber auch der Investor und der wirtschaftliche Markt an sich. Die Lage an den Anleihenmärkten in Krisenländern hat sich wohl beruhigt, ohne dabei aber eine höhere Verzinsung auf den Kapitalmärkten zu begünstigen. Durch ständiges Nachdrucken von Banknoten steigt die Inflation. Das Geld wird entwertet und ist praktisch nur noch eine Zahl auf dem Papier, hinter der keine wirtschaftliche Kraft steckt. Mit dieser Geldmarktpolitik wird sich der Kapitalmarkt nicht entspannen und wieder mit attraktiven Zinsen für Anleger und Investoren überzeugen.

Auf dem Immobilienmarkt ist eine lange Zinsbindung sinnvoll
Was Sparer und Investoren auf die Palme bringt, zeigt sich für Kreditnehmer vorteilhaft. In einem Vergleich der letzten 5 Jahre zeigte sich, dass die Bauzinsen, auch wenn sie derzeit im Anstieg sind, immer noch bei 50% der damaligen Bauzinsen liegen und sich so für den Kauf von Immobilien durchaus anbieten. Fakt ist aber auch, dass die Bauzinsen im Vergleich zum Zinssatz den die Bank bei der Notenbank erhält, enorm hoch angesetzt sind und in keiner wirklichen Übereinstimmung stehen. Verdienen tun ausschließlich die Banken, die Geld zu einem günstigen Zinssatz von unter 1% erhalten und die Möglichkeit außen vor lassen, diese günstigen Zinsen direkt an die Kreditnehmer zu übertragen. In der Baufinanzierung sollte eine Kalkulationssicherheit mit fester Zinsbindung gewählt werden, sodass die Tilgung im vereinbarten Rahmen stattfinden und sich eine schnellere Schuldenfreiheit durch nicht ansteigende Bauzinsen problemlos generieren lässt.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts


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Augen auf vor dem Immobilienkauf

In Zeiten der Eurokrise sind nur Sachwerte sicher und werden aus diesem Grund von immer mehr Anlegern und Investoren bevorzugt gewählt. Betongold steht besonders hoch im Kurs und ist derzeit die härteste Währung auf dem Markt. Natürlich hat der Immobilienmarkt den Trend durchaus bemerkt und mit einer Preiserhöhung für Immobilien reagiert. Fallen dann noch hohe Kosten für eine notwendige Sanierung an, kann der Kauf einer Immobilie sich als wenig vorteilhafte und nicht gut überlegte Entscheidung aufzeigen. Damit das Eigenheim, Mehrfamilienhaus oder die Eigentumswohnung nicht zum Geldgrab wird und durch eine teure Sanierung mit unerschwinglichen Kosten aufwartet, sollten Käufer den Zustand des Hauses im Auge behalten und gleichzeitig auch die Auflagen vom Gesetzgeber kennen, die in den kommenden Jahren auf Hausbesitzer zukommen.

Eine kostspielige Sanierung lieber ausschließen?
Vor allem beim Kauf einer Eigentumswohnung wird oftmals nicht bedacht, dass der Käufer nicht nur die Wohnung, sondern auch Anteile der Immobilie selbst erwirbt und sich so an allen Aufwendungen für die Sanierung mit beteiligen muss. Je älter ein Gebäude ist, umso mehr Kosten für eine anfallende Sanierung und Modernisierung nach aktuellen Standards müssen eingeplant werden. Beim Kauf einer Immobilie mit offenen Augen auf sichere Anzeichen von Trockenheit und einer guten Bausubstanz achten, hat schon manchen Käufer vor hohen Kosten einer Sanierung bewahrt. Auch wenn Spinnweben und deren Bewohner als wenig angenehme Begleiterscheinung vor allem in alten Gemäuern angesehen werden, so sind sie beim Kauf einer Immobilie doch ein sicheres Zeichen für trockene Wände. Spinnen mögen Feuchtigkeit nicht und weben ihre Netze somit nicht in Gebäuden, in denen das Mauerwerk einer umfassenden Sanierung zur Trockenlegung bedarf. Bei sehr alten Bauten aus Ziegeln und Holz spielt weniger die Feuchtigkeit, dafür aber ein möglicher Schädlingsbefall eine Rolle vor dem Kauf. Müssen Holzbalken ausgetauscht oder vollständig ersetzt werden, steigen die Kosten für eine Sanierung ins Unermessliche und können für ein finanzielles Problem beim neuen Hausbesitzer sorgen.

Verschiedene Baujahre, verschiedene Fakten zum Kauf
In den verschiedenen Generationen der zum Kauf angebotenen Immobilien ist es sinnvoll, sich jeweils zu der Bauweise und den Optionen im Innenausbau in diesem Zeitfenster zu informieren. Neben dem Fokus auf Feuchtigkeit und offensichtlich beschädigte Substanz beim Haus, fallen die bautypischen Zeichen der Zeit zwar nicht auf den ersten Blick auf, können aber ebenfalls eine notwendige und kostspielige Sanierung nach sich ziehen. Ob Rohre aus Blei oder eine minderwertige Holzqualität aus den 50er Jahren sorgen für dringend notwendigen Sanierungsbedarf. Käufer sollten derzeit im Auge behalten, dass ab Ende 2013 neue Grenzwerte von 0,01 Milligramm Blei pro Liter laut Trinkwasserverordnung beim Trinkwasser gelten. Dies kann bei noch vorhandenen Bleirohren umfangreihe Sanierungsmaßnahmen verursachen.

Anhand der Jahrgänge lassen sich mögliche Mängel identifizieren

Gebäude die zwischen 1890 bis etwa 1920 gebaut wurden:

  • gelten bei Fachleuten meist als solide mit guter Bausubstanz
  • jedoch fehlende Wärmedämmung und Schallisolierung
  • Rohre und Elektroinstallationen sind, sofern sie inzwischen saniert wurden veraltet und teilweise schadhaft

Gebäude die zwischen 1930 und 1940 gebaut wurden:

  • Ziegelbauten waren damals typisch und die Klinkerfassaden machen meist noch einen guten Eindruck
  • der Mangel an guten Baustoffen durch die beiden Weltkriege hat z.B. bei Holz zu geringer Qualität geführt und kann dadurch einen verstärkten Schädlingsbefall nach sich ziehen

Gebäude die zwischen 1950 und 1960 gebaut wurden:

  • in der Wiederaufbauphase wurden oft Restmaterialien verwendet und vor allem an tragenden Bauteilen gespart
  • die verwendeten Wasserrohre aus Blei können durch die neue Trinkwasserverordnung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auslösen

Gebäude die ab 1970 gebaut wurden:

  • da die Neuinstallation von Bleirohren 1973 verboten wurde, sind später gebaute Immobilien von der Problematik nicht betroffen.
  • durch die eingeleitete Betonepoche traten nun häufiger Kältebrücken auf, was nicht nur den Energieverbrauch erhöht, sondern auch die Neigung zu Feuchtigkeitsbildung mit Schimmelbefall an diesen Stellen fordert, woraus sich schwere Bauschäden entwickeln können

Die Beratung eines Bausachverständigen kann helfen, Mängel vor dem Kauf einer Immobilie aufzudecken. Expertenlisten gibt es unter anderem bei den Architektenkammern.

zur Architektenkammer Rheinland-Pfalz kommt man hier


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