Die Prüfkosten der Abwasserleitung von Steuer absetzen

Recht

Die für das Überprüfen einer Abwasserleitung entstandenen Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei ist es nicht entscheidend, ob der Handwerker Mängel oder keine Mängel feststellt. Die Aufwendungen zählen zu den steuerbegünstigten Handwerkerleistungen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VI R 1/13). Die Richter kamen zum Ergebnis, dass eine solche Überprüfung als eine vorbeugende Erhaltungsmaßnahme zu werten ist.

Der konkrete Fall
Ein Hausbesitzer hatte für die Dichtheitsprüfung seiner Abwasserleitungen 357,36 Euro bezahlt. Diese Kosten für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung wollte er als Handwerkerleistung in seiner Steuererklärung absetzen. Das Finanzamt lehnte dies ab, denn es war der Auffassung, dass die Prüfung mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar sei. Somit seien auch die Ausgaben steuerlich nicht zu berücksitigen. Der BFH entschied jedoch zugunsten des Eigentümers. Denn durch die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen werde deren Lebensdauer erhöht und sichere die nachhaltige Nutzbarkeit. Weiterhin diene eine Dichtheitsprüfung der vorbeugenden Schadenabwehr und gehört damit zur Instandhaltung.

Renovierung der eigenen vier Wände

Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar
Wenn ein Handwerker zum renovieren, erhalten oder modernisieren zu Ihnen nach Hause kommt, können Sie 20 Prozent vom Arbeitslohn, den Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, bei der Steuererklärung als Aufwendungen ansetzen. Denn der Arbeitslohn, die Fahrt- und Maschinenkosten für die erbrachte Handwerkerleistung zählen zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und ist steuerlich absetzbar. Die Kosten für das Material zählen nicht dazu. Deshalb sollten Sie bei Handwerkerrechnung darauf achten, dass der Arbeitslohn und die Materialkosten getrennt aufgeschlüsselt werden.

Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Essen zubereiten, Wohnung reinigen, Fenster putzen
  • Kleinere Schäden am Haus und im Garten reparieren
  • Kleinere Renovierungsarbeiten am Haus oder der Wohung durchführen
  • Gartenarbeiten auf dem eigenen Grundstück ausgeführen
  • Kamin oder Kachelofen nachträglich einbauen oder Heizung warten lassen
  • Winterdienst wie Schnee räumen oder streuen
  • Kinderbetreuung Zuhause
  • Pflegedienstleistungen für kranke oder ältere Menschen

Eine umfassende Liste finden Sie in dieser PDF-Datei des Bundesfinanzministeriums (BMF).

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