Finanzamt belohnt Handwerkerarbeiten mit Steuervorteilen

Seit kurzer Zeit beteiligt sich der Finanzamt auch an Handwerkerarbeiten, zum Beispiel am Ausbau des Daches, der Erweiterung der Terrasse oder beim Bau eines Wintergartens.

Steuern sparen durch Wohnraumerweiterungen
Durch Handwerkerarbeiten sparen Sie künftig bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Bisher durften Sie nur Ihre Ausgaben für eine Renovierung oder eine Modernisierung absetzen. Von nun an werden Sie auch dann mit einem Steuerbonus von Ihrem Finanzamt belohnt, wenn Sie zusätzlichen Wohnraum schaffen. Für sogenannte haushaltsnahe Handwerkerarbeiten und Dienstleistungen erhalten Sie bereits seit dem Jahr 2006 als Mieter oder Vermieter zahlreiche Steuervorteile. Welche Leistungen Sie konkret absetzen dürfen, können Sie dem 37-seitigen Anwendungsschreiben zum Paragraf 35a Einkommensteuergesetz vom 10. Januar 2014 entnehmen. Die Steuervorteile wurden vom Staat beschlossen, um der Schwarzarbeit den Kampf anzusagen.

Handwerkerrechnungen sind grundsätzlich von der Steuer absetzbar
Sie dürfen davon ausgehen, dass immer dann, wenn Sie einen Handwerker beauftragen in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung eine Reparatur durchzuführen, etwas auszutauschen, auszubessern oder einen Raum zu renovieren, ein Absetzen von der Steuer möglich ist. Sie müssen allerdings für die Handwerkerarbeiten eine Rechnung ausstellen und nachweisen, dass der jeweilige Betrag überwiesen wurde. Steuerlich absetzbar sind die Anfahrtskosten, die Arbeitsleistung sowie die Kosten für das Ausleihen von Maschinen. Die Materialkosten sind nicht absetzbar. Falls Sie bereits im Vorjahr durch Handwerkerarbeiten zusätzlichen Wohnraum geschaffen haben, dann können Sie die Rechnungen zusammen mit Ihrer Steuererklärung bis Ende Mai beim Finanzamt einreichen. Sofern Sie noch vorläufige Steuerbescheide für frühere Jahre besitzen, dürfen Sie auch diese Handwerkerrechnungen nachträglich von der Steuer absetzen.

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