Zinskommentar Dezember 2014 – Keine Leitzinserhöhung, dafür milliardenschwere Staatsanleihenkäufe im Gespräch

baufinanzierung marktlage

Eine Erhöhung der Leitzinsen von Seiten der EZB scheint in weiter Ferne zu liegen. Die Jahressteuerung ist von September auf Oktober von 0,3 auf 0,4 Prozent angestiegen, was aber ersichtlich weit von der mit 2,0 Prozent benannten Zielmarke entfernt liegt. Finanzexperten blicken mit Skepsis auf die erste Jahressitzung der EZB in 2015 und mutmaßen, dass der Ankauf von Staatsanleihen mit 1.000 Milliarden Euro zum Hauptthema werden könnte. Damit verspricht sich die EZB die Entlastung von Banken, vor allem in den Krisenstaaten der EU, die eine Menge an Staatsanleihen besitzen. Der Kauf würde mehr Freiraum für die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen schaffen, so die Mutmaßung der EZB.

Inflation oder Deflation – das ist hier die Frage
Weiter ist von einer Beendigung der niedrigen Inflationswerte und einem Schub von 0,15 bis 0,6 Prozent die Rede. Der Monat November brachte eine Inflationsrate von 0,3 Prozent und zeigte sich auf einem neuen Tiefstand. Im Dezember ist sogar von einer Deflation die Rede. Es besteht Handlungsbedarf in der EU, doch das geplante Programm der EZB wirft Fragen auf. Für die niedrigen Inflationswerte sind beispielsweise die rückläufigen Rohölpreise verantwortlich, die von OPEC Staaten einen Anteil am globalen Ölmarkt ausmachen. Durch den Fokus auf eine mögliche Deflation werden die Stimmen lauter, dass ein Beschluss zum Kauf der Staatsanleihen nicht aufgeschoben, sondern bereits in der EZB Sitzung am 22. Januar beschlossen wird. Nach wie vor ist die EU gebeutelt, Kredite an Unternehmen werden kaum vergeben und vor allem in den Krisenländern hat sich im Bezug auf die Wirtschaft keine wirklich positive Veränderung ergeben. Vorteile erhalten nach wie vor einzig und allein Häuslebauer, die ihr Darlehen zur Baufinanzierung so günstig wie nie aufnehmen können.

Bauen und Immobilien kaufen noch immer günstig
Die Senkung der Hypothekenzinsen von 1,5 auf 1,35 Prozent lässt auf den Tiefstand vom Monat August zurückblicken. Auch die Bauzinsen sind weiter auf einem sehr niedrigen Niveau angesiedelt, sodass sich die Entscheidung für eine Baufinanzierung nachhaltig lohnt. Kurzfristig kann eine Erhöhung der Zinsen ausgeschlossen werden, auf langer Bahn sollte der Kreditnehmer aber mit steigenden Zinsen rechnen. Trotz günstiger Baufinanzierungen müssen Immobilienkäufer und Bauherren die optionale Entwicklung der Gesamtkosten im Auge behalten und sich zum Beispiel auf eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer einstellen. Hier bringt das Jahr 2015 eine Steigerung von bisher 5 auf schließlich 6,5 Prozent. Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer lässt die Gesamtkosten durch eine Anhebung der Baunebenkosten steigen und erschwert es vor allem Verbrauchern mit einem normalen Einkommen, die Kostenlast beim Hausbau oder Kauf dauerhaft zu tragen. Kommt noch eine Zinserhöhung hinzu, könnte die günstige Baufinanzierung allein langfristig nicht mehr ausreichen und durch steigende Baunebenkosten beinahe vollständig negiert und langfristig problematisch werden.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts schwankend
mittelfristig: seitwärts

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Stromfresser im Dauerlauf

Stromanbietervergleich

Durch eine Umwälzpumpe wird das warme Wasser in der Heizung angetrieben und es fließt durch die Rohre und in die Heizkörper. Die Pumpe verursacht aber auch hohe Stromkosten. Der Austausch alter Modelle lohnt sich daher in vielen Fällen. Viele Hausbesitzer denken in erster Linie beim Energiesparen an die Heizung. Dass man mit modernen Geräten nicht nur Gas und Öl, sondern auch Strom einsparen kann, ist nicht jedem Eigenheim- und Mehrfamilienhausbesitzer bewusst. Denn der Hauptstromfresser der Zentralheizung ist die Umwälzpumpe. Diese arbeitet fast geräuschlos und ist meist gut verborgen.

Alte Umwälzpumpen laufen teilweise rund um die Uhr
Die Leistungsfähigkeit der Motoren hat enorm zugenommen und die Regelungstechnik wurde weiter automatisiert. Dadurch sind die Effizienzunterschiede heutiger und veralteter Umwälzpumpen enorm.
In manchen Altbauten findet man noch ungeregelte Umwälzpumpen. Sie sind auf eine einzige Leistungsstufe eingestellt und oft überdimensioniert, da Reserven einberechnet wurden. In der kalten Jahreszeit hat dies dann zur Folge, dass diese Geräte rund um die Uhr pumpen. Dies sind dann 5000 bis 6000 Betriebsstunden. Dabei kann die Umwälzpumpe durchaus 400 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, was 5 bis 10 Prozent des Gesamtstromverbrauchs in einem Einfamilienhaus bedeutet.

Technischer Fortschritt senkt den Stromverbrauch
Diese „Dauerläufer“ können jedoch nicht berücksichtigen, ob die Wärme tatsächlich benötigt wird. Unter Umständen wird dann auch ständig gegen geschlossene Ventile einzelner Heizkörper angepumpt. Bei neueren Generation der Umwälzpumpen lassen sich Drehzahl und Leistung des Motors manuell in mehreren Stufen regeln. Mit einem dreistufigen Modell kann die Strommenge unter Umständen bereits halbiert werden. In Neubauten seien Hocheffizienzpumpen Standard und sie stellen vollautomatisch fest, wie hoch der Widerstand im Heizkreislauf ist. Wenn weniger Wärme gebraucht wird, verringert die Umwälzpumpe die Leistung. Mit einer Hocheffizienzpumpe liegt der Stromverbrauch nur noch bei 50 bis 60 Kilowattstunden im Jahr. Als Verbraucher erkennt am ehesten am Typenschild, um welchen Stand der Technik es sich bei seinem Modell handelt. Dieses findet man meist als kleine Metallplatte oder Kunststoffplakette direkt an der Pumpe. Darauf finden sich manchmal das Baujahr und immer eine Angabe zur Leistung. Je niedriger die elektrische Nennleistung ist, umso besser. Wenn mehrere Werte angegeben sind, weiß man zumindest, dass man über eine in Stufen verstellbare Pumpe verfügt.

Endenergieverbrauch der privaten Haushalte 2005 bis 2012

Vor Austausch auf Bauart der Umwälzpumpe achten
Bei einer mehrstufigen Pumpe könne ausprobiert werden, ob eine niedrigere Stufe ausreicht, um das Haus zu erwärmen. In den meisten Fällen lohne sich jedoch bei betagten Umwälzpumpen der Austausch gegen eine Hocheffizienzpumpe. Ein Tausch ist bei Geräten, die sich außerhalb des Kessels befinden, problemlos möglich, nicht jedoch bei Wandgeräten mit integrierter Pumpe. Wird sie ausgebaut, dann verliert das Gerät die Bauartzulassung. Ein guter, aber nicht zwingender Zeitpunkt für den Austausch sei vor der Heizperiode. Unter Umständen sei der Tausch auch anlässlich einer Reparatur oder Wartung sinnvoll, weil man dann nicht die doppelte Anfahrt für den Installateur zahlt.

Auf Energieeffizienzindex achten
Seit 2005 gibt es für Umwälzpumpen ein freiwilliges Label zur Energieeffizienz. Es ist allerdings mittlerweile durch die Ökodesign-Richtlinie überholt. Mit ihr wurde für alle nicht fest in das Heizgerät eingebauten Pumpen ab 2013 ein sogenannter Energieeffizienzindex (EEI) verpflichtend eingeführt. Durch den Index ließen sich bei den Hocheffizienzpumpen besonders energieeffiziente Modelle erkennen. Diese hätten einen EEI-Wert von 0,20 oder weniger. Zum Pumpentausch und zur Effizienzverbesserung gehört zwingend ein hydraulischer Abgleich. Durch ihn wird gewährleistet, dass es in allen Anlagenteilen mit möglichst geringem Gesamtaufwand ausreichend warm wird.

Prüfen Sie hier Ihre Strompreiseinsparung.

Zinskommentar November 2014 – Kritische Stimmen zweifeln Draghis Entscheidung an

baufinanzierung marktlage

Gerüchte sprechen von kritischen Stimmen im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB). Bekannt ist ja, das Draghis lockere Geldpolitik nicht bei allen Mitgliedern des Gremiums auf Wohlgefallen und Zustimmung stößt. Doch wie so oft hebt der EZB Chef auch diesmal beschwichtigend die Hand und gibt vor, dass es keinen Zoff, sondern nur eine ganz normale Meinungsverschiedenheit durch individuelle Ansichten der Mitglieder im Gremium gibt. Man sei „im Fortschritt weit und auf alle Eventualitäten vorbereitet“, so Draghi. Der Leitzins liegt derzeit bei 0,05 Prozent und dazu kommen zahlreiche Ankäufe von Staatsanleihen, die genauso umstritten wie der Leitzins selbst sind.

Ein Bollwerk gegen die Deflation?
Draghis primärer Fokus liegt auf der drohenden Deflation, der er entgegenwirken und vor der er Europa schützen möchte. Durch die schwächelnde Konjunktur und kaum steigende Preise ist die Deflation keine Erfindung der EZB, sondern tatsächlich eine Gefahr für die europäische Wirtschaft. Die EZB beraumte eine Performance von 2 Prozent Preissteigerung im Oktober an, die Realität zeigte aber nur eine 0,4 prozentige Steigerung. Das Wirtschaftsklima in Europa ist so schlecht wie seit Mitte 2013 nicht mehr, wie das Münchner Ifo-Institut anmerkte. Dabei blickt vor allem Deutschland mit steigender Skepsis auf die Entwicklung der Konjunktur. Alle Zahlen weichen von den bisherigen Prognosen ab und liegen weit darunter. So wurde eine wirtschaftliche Verbesserung von 1,2 Prozent für 2014 prognostiziert, der aktuelle Stand der Dinge zeigt aber nur eine Performance von 0.8 Prozent an. Auch in 2015 werde sich nicht viel ändern, sind sich Experten einig. Die anberaumten 1,7 Prozent Steigerung sind mit dem derzeitigen Wachstum utopisch und man spricht real von einem 1,1 Prozent Wachstum in der Prognose.

Die lockere Geldpolitik bleibt erhalten
Wie ein Märtyrer hält sich Draghi an der lockeren Geldpolitik fest und erwähnt am Rande, das er die Bilanzsumme der EZB um eine Billion Euro erweitern möchte. Vor allem die Nennung der Zahl ist bei Kritikern und Notenbank Kollegen auf harte Kritik gestoßen. Die schwächere Gemeinschaftswährung soll für Notenbanker einen Impuls für Europas Exportwirtschaft setzen und wird derzeit hoffnungsvoll beobachtet. Von einer schwächeren Gemeinschaftswährung erhoffen sich die Notenbanker Impulse für Europas Exportwirtschaft. Im Zusammenhang mit der EZB wird der Begriff „Bad Bank“ immer lauter und vor allem Unternehmer fühlen sich zu wenig unterstützt. Letztendlich gelangen die günstigen Zinsen nur zu den kreditnehmenden Banken und werden kaum im angedachten Maß in der Realwirtschaft vergeben. Wer profitiert also tatsächlich von den Maßnahmen, die die EZB gegen die Deflation unternimmt und mit der sie laut Draghis Aussagen Europa stärken möchte?
Fakt ist, dass nur Baukreditnehmer derzeit immer noch mit einer optimalen Performance und Niedrigzinsen bevorteilt werden. Für die Wirtschaft selbst haben die aktuellen Änderungen der EZB keine positive Entwicklung erbringen können.

Zinswende meilenweit entfernt
Welche Maßnahmen die EZB letztlich auch ergreifen wird, von einer Zinswende ist Europa derzeit meilenweit entfernt ist. Als Folge werden auch in den kommenden Monaten die Zinsen am Kapitalmarkt nahe ihrer historischen Tiefstände verbleiben. Für Bauherren und Immobilienkäufer bietet dies weiterhin exzellente Finanzierungsbedingungen. Bei einem klassischen Hypothekendarlehen mit zehn Jahren Zinsbindung liegt der Zinssatz im Durchschnitt aktuell unter 1,90 Prozent. Wer ausreichendes Eigenkapital mitbringt und die Finanzierungsangebote sorgfältig vergleicht, kann sogar noch günstiger ans Baugeld kommen. Es sollte dabei jedoch die wichtige Regel beherzigt werden, dass je niedriger der Zinssatz ist, desto höher sollte die Tilgung gewählt werden. Bei einer vernünftig gestalteten Finanzierung ist gerade jetzt genug Spielraum dafür vorhanden.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: seitwärts

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Nicht jeder Besitzer muss umrüsten

Energieeinsparung

Sparen ist bei Energie angesagt und mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 soll der Energieverbrauch reduziert werden. Das gilt auch für den Strom. Das Inkrafttreten der EnEV 2014 nimmt die Deutsche Energie-Agentur (dena) zum Anlass, um auf einige Details hinzuweisen.

Bei Altbauten gut informieren ob man nachbessern muss

Es muss nicht jeder Hausbesitzer zwangsläufig „nachbessern“, doch einige spürbare Veränderungen ergeben sich doch. Für den Gebäudebestand, hier handelt es sich um Altbauten, sind nach den dena-Informationen nur geringe Verschärfungen der energetischen Anforderungen vorgesehen. Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem zum Stichtag 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung vom Eigentümer genutzt wurde, muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht für alte Heizkessel allerdings innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Privathaushalte Energieverbrauchsänderung

Für Neubauten gelten höhere Anforderungen

Neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab 1. Januar 2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Viele Hausbauer erfüllen laut dena aber schon heute freiwillig ähnlich hohe Energieeffizienzstandards, weil sie auf diese Weise ihren Energieverbrauch deutlich senken und ihre Heizkosten minimieren. Bei dem Energieausweis werden die energetischen Kennwerte künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala dabei von A+ (niedriger Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-Verbrauch).

Viel Wissenswertes zu der Thematik bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Internet unter www.dena.de. Dort gibt es auch eine Energie-Effizienz-Expertenliste.

So rettet man seine KfW-Förderung

förderkredite

Viele Bauherren setzen bei der Finanzierung ihres Hauses oft auch auf die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank). Aber wenn das Bauunternehmen pleite geht, verlieren viele diese eingeplanten Gelder, da ihnen wichtige Papiere fehlen.

Das Bauunternehmen ist pleite
Der Bauherr steht nun mit einem unbewohnbaren Rohbau da und hat womöglich bereits gezahltes Geld verloren. Hat man Fördermittel der KfW-Bank mit in die Finanzierung eingebunden, gibt noch ein Problem, welches viele erst später bemerken. Der Bauherr kann ohne die Unterlagen des Bauunternehmers die fest eingeplante Förderung der KfW-Bank nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall fordert die KfW-Bank dann Teile oder auch den ganzen Kredit zurück, was dann einen Bauherrn ruinieren kann.

Bauunternehmen Insolvenzen

KfW-Förderkredite haben strikte Auflagen
Bauexperten schätzen, dass bis zu zehn Prozent der Neubauten und Sanierungen von Insolvenzen eines Bauunternehmens betroffen sind. Und viele dieser Bauprojekte werden heute mit Fördermitteln der KfW-Bank mitfinanziert. Da die Förderkredite aber an strikte Auflagen gebunden sind, müssen die Handwerker und die Bauunternehmen diese bestätigen. Nach der Insolvenz des Bauunternehmens kommt der Bauherr aber meist nicht mehr an die Lieferscheine mit Angaben zu Materialkennwerten heran oder er erhält keine Fachunternehmererklärung, dass die Arbeiten gemäß den Vorgaben erledigt wurden.

Was tun, wenn das Bauunternehmen insolvent wird
Die Bauherren sollten in diesem Fall zuerst die finanzierende Bank über das Problem zu informieren. Weiter sollte man sich dann einen Experten zu suchen, der im Haus nachvollzieht, was das insolvente Bauunternehmen bisher an Leistungen erbracht hat. Es gibt verschiedene Vereine und Verbände auf dem Markt, welche einen Experten vermitteln. Selbst wenn das Haus schon fast fertig ist, kann man noch im Nachhinein einiges ermitteln. Es könne nachvollzogen werden, wie dick z.B. die Dachdämmung ist. Zu 70 bis 80 Prozent der nötigen Informationen können so nachträglich beschafft werden. Als Dokumentersatz können auch Fotos verwendet werden, auf denen der Sachverständige die Ausführung von Bauabschnitten nachvollziehen und mit den Angaben im Energieausweis vergleichen kann. Der Sachverständige könne mit guten Gewissen damit eine Abschlusserklärung ausstellen, welche die KfW-Bank bei Baufertigstellung anfordert.

Bei Gutachten gut achtgeben

Geschäftsbesorgungsverträge

Eine Immobilie kostet viel Geld und sie wird daher in den meisten Fällen über ein Darlehen finanziert. Doch es ist Vorsicht angebracht, denn immer wieder versuchen Kreditinstitute, Kunden mit separaten Entgelten zusätzlich zur Kasse zu bitten, obwohl sie das gar nicht dürfen. Das haben Verbraucherschützer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart beobachtet.

Wertermittlungskosten sind unzulässig
Ein Beispiel für unzulässige Entgelte sind Wertermittlungskosten für die Immobilie. Bei der Bonitätsprüfung spielt der Wert der Wohnung oder des Hauses eine wesentliche Rolle. Dies ist schließlich die wichtigste Sicherheit für die finanzierende Bank. Deshalb ist es verständlich, dass die Kreditinstitute wissen wollen, wie viel eine Immobilie Wert ist, bevor sie eine Finanzierungszusage über das Darlehen machen. Für den Darlehensnehmer kann sich hier ein Problem ergeben, denn einige Kreditinstitute lassen sich die Kosten für die Schätzung des Immobilienwertes von ihren Kunden separat bezahlen. Einige Kreditinstitute bewegten sich dabei in einer rechtlichen Grauzone. Denn nach Auffassung der Gerichte dürfen die Institute den Aufwand für die Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten, womit die Bonitätsprüfung gemeint ist, nicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihre Kunden abwälzen. So entschieden es unter anderem das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I U 17/09) sowie das Landgericht Stuttgart (Az.: 20 0 9/07).

Bauzinsenentwicklung 1995 bis 2014

Vorsicht bei separaten Geschäftsbesorgungsverträgen
Nach diesen Urteilen sind einige Kreditinstitute dazu übergegangen, einen separaten Geschäftsbesorgungsvertrag zur Beauftragung eines mehrere Hundert Euro teuren Wertgutachtens zu verlangen. Damit umgingen sie die bisherige Rechtsprechung. Wenn Darlehensnehmer mit solchen Geschäftsbesorgungsverträgen konfrontiert werden, sollten sie in solchen Fällen ihrer finanzierenden Bank andere Optionen zur Wertermittlung anbieten. Dies kann etwa ein ausführliches Exposé des Verkäufers oder ein vom Käufer selbst beauftragtes Wertgutachten sein. Sobald alternativlos eine kostenpflichtige Wertermittlung durch die Bank erfolgt oder ein Entgelt dafür im Kreditvertrag auftaucht, sollten man sich als Darlehensnehmer dagegen wehren und das Entgelt gegebenenfalls zurückzuverlangen. Wird eine Finanzierungsberechnung mit einem professionellen Vergleichsprogramm erstellt, sieht man bereits bei der Vorauswahl der einzelnen Anbieter, wer z.B. kostenpflichtige Wertermittlungen als Bedingung hat.

Zinskommentar Oktober 2014 – Deutschland reagiert mit Unmut auf Finanzpolitik

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Schon lange zwitschern es die Vögel von den Dächern. Ökonomen, Notenbanker und selbst die Politik zweifelt an den Entscheidungen der EZB und befindet Draghis Handlungen und Maßnahmen für gut. Es stellt sich die Frage, ob die kürzlich beschlossenen Maßnahmen erlaubt und geeignet sind, um die Inflation und Konjunktur in Europa wirklich zu steigern. Insbesondere geht es um die Anfang September angekündigte Performance, die sich aus dem Kauf von verbrieften Kreditpaketen und Pfandbriefen ergeben soll. Dragi kündigte an, ab sofort für die kommenden zwei Jahre Papiere mit einem Volumen von theoretisch einer Billion Euro aufzukaufen.

Wird der Euro zum Spielgeld?
An keinem Pokertisch geht es so undurchsichtig zu wie bei der EZB. Mit bestem Wissen kauft die EZB Kreditverbriefungen minderer Qualität an und orientiert sich dabei unter anderem an griechischen oder zyprischen Anleihen. Doch der EZB Rat hat den Beschluss erlassen und sich in seiner Entscheidung gegen Jens Weidmann und dessen Kritik an den Maßnahmen gestellt. Wie Weidmann anmerkte, sei das Programm gefährlich und voller Risiken. Private Banken tragen dieses Risiko aber nicht allein, wie Weidmann sich weiterführend äußerte. Auch der deutsche Steuerzahler haftet und selbst die EZB ist vom Haftungsprinzip nicht ausgenommen. Wer zahlt also beim Finanzpoker und wer wird letztendlich den finanziellen Schaden tragen und mit Teuerungen, Steuererhöhungen und sonstigen Repressalien Vorlieb nehmen müssen? Draghi als Schirmherr der EZB selbst und natürlich der Steuerzahler, der bei dieser Entscheidung keine Stimme hatte.

Deutschland fordert mehr Transparenz
Auch Weidmanns Vorgänger Axel Weber sieht an den neu gepflanzten Bäumen der EZB keine Früchte. Geschäftsbanken werden durch diese Maßnahmen nicht mehr Kredite vergeben, so Weber. Noch kritischer blickt er aber auf die Kreditanleihen, die auf dem Markt nicht oder nur sehr schwer platzierbar sind. Schon seit Längerem ist der Markt für verbriefte Anleihen tot und soll nun wiederbelebt werden, um die Krise der Eurozone zu überwinden. Wenn hier keine neue Finanzkrise ins Haus steht, hängt dies mehr mit dem Zufall als mit der Entscheidung der EZB zusammen. Noch direkter äußern sich haushaltspolitische Sprecher der Union und informieren darüber, dass der, der nur Schrott kauft, am Ende dem Steuerzahler schadet und für niemanden einen Mehrwert erbringt. Dragis Finanzpolitik macht die EZB zu einer Ramschbank, wie Barthle von der CDU gegenüber Draghi direkt äußerte.

Die Wirkungslose Geldpolitik bringt weiter billige Immobilienkredite
Während die deutsche Finanzwelt aufschreit und ihre warnenden Blicke in Richtung der EZB schweifen lässt, lehnt sich Draghi entspannt zurück und ist von seinen Maßnahmen überzeugt. Er möchte den Euro als Gemeinschaftswährung retten und sagt hierzu: „koste es, was es wolle“. Die Lage in der Eurozone könnte sich weiter zuspitzen und in eine nicht aufzuhaltende Krise führen. Draghis dauerhafter Niedrigzins und die unkonventionellen, riskanten und in den Augen von Finanzexperten wenig dienlichen Maßnahmen sorgen für Magengeschwüre und bringen weder den Eurostaaten, noch dem Steuerzahler einen Vorteil.
Einzig und allein der Immobilienmarkt profitiert derzeit. Die Bauzinsen waren noch nie so günstig und der Weg ins Eigenheim noch nie so einfach. Doch stellt sich die Frage, zu welchem Preis wird der Niedrigzins geboten?

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: seitwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr
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Für KfW – Förderprogramme ist die Identifikationsnummer jetzt verbindlich

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Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die KfW-Bank zum 1. Juni 2014 für die Beantragung der Förderprogramme des Bundes verbindlich festgelegt, dass die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de angewendet werden muss. Die von einem Energiesachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste ordnungsgemäß bestätigten Anträge enthalten eine 15-stellige Identifikationsnummer, die sogenannte BzA-ID. Diese hat dann eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Übergangsreglung endet
Bis zum 1. Oktober 2014 galt eine Übergangsregelung, in deren Rahmen auch noch Finanzierungsanträge ohne diese Identifikationsnummer bearbeitet wurden. Diese Übergangsregelung endet nun und die KfW-Bank bearbeitet nur noch Anträge, bei denen die Online-Bestätigungen zum Antrag inklusive der BzA-ID mit eingereicht wurden.

Welche Programme sind betroffen

  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (151, 152, 153 und 430)
  • Energieffizient Sanieren Ergänzungskredit (167)

Zeitlichen Vorlauf einplanen
Da man bei der Beantragung einer Finanzierung auch auf Fristen und Bearbeitungszeiten achten muss, sollte man sich, wenn es um die betroffenen Förderprogramme geht, rechtzeitig mit einem zugelassenen Energiesachverständigen in Verbindung setzen. Wenn die Bauzinsen gleich bleiben oder fallen ist eine Verschiebung der Darlehenszusage wegen einer noch nicht verfügbaren BzA-ID sicher nicht so tragisch. Dies ist jedoch bei steigenden Zinsen dann schon ärgerlicher und kann das Bauvorhaben dann verteuern.

Förderprogramme KfW-Bank

Änderung bei KfW-Programm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss

Zuschuesse

Bei der KfW-Bank wird zum 01.10.2014 die neue Zuschussvariante im Programm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 455) aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeführt und ergänzt damit das erfolgreiche Kreditangebot der KfW-Bank, welches sich seit fünf Jahren am Markt befindet. Die Zuschussvariante spricht private Antragsteller an, die Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Komfortverbesserung planen und bei denen eine Kreditfinanzierung nicht in Frage kommt. Das Programm fördert beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruch-hemmende Haus- und Wohneingangstüren. Das Programm ermöglicht damit zusätzlich einen Schutz vor Wohnungseinbrüchen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Private Eigentümer und Mieter erhalten für die Durchführung von Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 8 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Die Förderung kann mit dem Programm Energieeffizient Sanieren (Programm 151/152, 430) kombiniert werden.

Was wird gefördert?
In bestehenden Wohngebäuden werden barrierereduzierende Maßnahmen gefördert, welche wie in der Kreditvariante, jeweils einzeln durchführbar oder frei kombinierbar sind oder mit denen der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird. Hierzu müssen Anforderungen aus sechs Förderbereichen umgesetzt werden. Eine detaillierte Beschreibung der förderfähige Investitionsmaßnahmen finden Sie am Artikelende.

Förderprogramme KfW-Bank

Wer kann einen Antrag stellen?
Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter.

Einbindung von Fachunternehmen und Sachverständigen
Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch Fachunternehmen. Für Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“ ist zusätzlich ein Sachverständiger für Barrierereduzierung erforderlich, der insbesondere die erforderlichen Maßnahmen identifiziert.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW-Bank. Die Unterlagen zur Antragstellung sind ab sofort im Internet unter www.kfw.de/455 verfügbar.

Förderfähige Investitionsmaßnahmen
Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der jeweiligen barrierereduzierenden Maßnahmen erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau oder die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Sofern im Rahmen der Barrierereduzierung weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durchgeführt werden, sind die den Einzelleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) nach einem nachvollziehbaren Schlüssel anteilig auf die förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen umzulegen.

In Anspruch genommene Rabatte einschließlich Skonto und Abzüge, Nachlässe oder Minderungen des Rechnungsbetrages reduzieren im vollen Umfang die förderfähigen Investitionskosten. Zu den im Merkblatt und in der Anlage „Technischen Mindestanforderungen“ beschriebenen Maßnahmen werden auch die Maßnahmen und notwendigen Nebenarbeiten gemäß nachfolgender beispielgebender Tabelle gefördert. Es können weitere (Neben-) Kosten berücksichtigt werden, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem barrierereduzierenden Umbau stehen.

Die eigene Arbeitsleistung oder die Leistung privater Helfer ist nicht förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung der Maßnahme durch ein Fachunternehmen. Das Material kann separat durch den Bauherrn erworben werden. Die Materialkosten können gefördert werden, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. Wenn beim Investitionszuschuss (455) der Standard „Altersgerechtes Haus“ gefördert wird, können bei separatem Kauf des Materials die Materialkosten angesetzte werden, wenn die fachgerechte Durchführung der Maßnahme formlos zusätzlich durch einen Sachverständigen im „Verwendungsnachweis Zuschuss“ bestätigt wird.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder beim Umbau zum Altersgerechten Haus können auch Kosten für mechanische Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen Einbruch sowie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mitfinanziert werden. Wir empfehlen vor Durchführung der Maßnahmen zum Einbruchschutz eine unabhängige Beratung zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch polizeiliche Beratungsstellen. Einen Überblick zu den Beratungsmöglichkeiten finden Sie unter www.k-einbruch.de.

Zinskommentar September 2014 – Erneute Lockerung der Geldpolitik sorgten für heftige Reaktion

baufinanzierung marktlage

Der DAX schoss innerhalb weniger Minuten um 100 Indexpunkte hoch und der Euro fiel unter 1,30 Dollar. Warum? Anfang September holte die EZB unter der Führung von Mario Draghi zu einem erneuten Rundumschlag aus und beschloss die erneute und noch exzessivere Lockerung der Geldpolitik. Der Leitzins mit historischen 0,05 Prozent, wie auch der Strafzins mit 0,2 Prozent sorgten für Aufregung.

Wirkung der lockeren Geldpolitik
Die Senkung des Strafzins und die erneute Lockerung der Geldpolitik sollen, so äußerte sich Draghi, die Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen der Eurozone beleben. Weiter ist für den Monat Oktober ein Ankaufprogramm von Kreditpaketen und Pfandbriefen geplant. Mit diesen Maßnahmen soll die Risikobereitschaft der Banken erhöht und für eine steigende Performance gesorgt werden. die Anleger an den Kapitalmärkten sehen einigen neuen Ankündigungen mit euphorischer Spannung entgegen. Dies lässt vermuten, dass sich die Zahl der Befürworter für den Ankauf von Staatsanleihen steigert. Laut Draghi soll der Einstieg in die quantitative Lockerung mit dem bevorstehenden ABS Programm nur eine Maßnahme in Form eines Kompromisses sein. Es ist zu vermuten, dass bei einer weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage und der Senkung der Inflation ein hoher Druck entstehen und das Tabu gebrochen wird.

Begeisterung mit Spätfolgen?
So groß die Begeisterung nach Verkündung der Änderungen auch war, so schnell wird sich die Katerstimmung unter den Anlegern ausbreiten. Immerhin spricht die zweite Änderung der geldpolitischen Maßnahmen in einem Zeitraum von nur 3 Monaten nicht wirklich dafür, dass die wirtschaftliche und geldpolitische Struktur in der Eurozone gut ist. Auch lässt sich nicht vermeiden, die Wirksamkeit der Geldpolitik anzuzweifeln und den erneuten Änderungen mit einer ausgesprochenen Skepsis gegenüber zu stehen. Europas Währungshüter befinden sich in der Liquiditätsfalle, äußerte sich Professor Hans Werner Sinn, seines Zeichens Chef des Ifo Instituts und bekannter Kritiker der geldpolitischen Reformen. Auch der ökonomische Ausblick aus Draghis Mund ermutigt nur wenig. Die niedrigen Zinsen werden sich auch bis Ende 2015 nicht ändern, äußerte er sich.

Womit müssen Anleger rechnen?
Die Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit sind unter die 1 Prozent Marke gefallen. Auch wenn dies nicht allein der EZB und ihrer Geldpolitik geschuldet ist, spielt Draghi mit seinen Maßnahmen keine unbedeutende Rolle im Börsenpoker. Ein weiterer Faktor für diese Performance begründet sich in der Ukraine Krise, die viele Anleger auf sichere Häfen zugesteuert und vor allem die bonitätsstarken Staatspapiere aus Deutschland in den Fokus gebracht haben. Unabhängig von allen Maßnahmen der EZB ist zu erwarten, dass eine geopolitische Entspannung die Risikobereitschaft der Anleger erhöht. Nach wie vor gilt das Eigenheim als beliebte und äußerst sichere Kapitalanlage. Da Immobilienkredite so günstig wie nie sind, wird sich dieser Aspekt so schnell auch nicht ändern. Die historisch günstigen Finanzierungsbedingungen bleiben weiterhin als Vorteil vorhanden.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: seitwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr
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