Zinskommentar April 2014 – Illusionen und ihre Auswirkungen auf den Zinsmarkt

Offen gibt Mario Draghi die Einstimmigkeit zum Einsatz unkonventioneller Maßnahmen zu und spricht sie gezielt an, sollte die Inflation auch weiter niedrig bleiben. Doch eine schnelle Handlung ist, so äußerte sich Draghi, jederzeit möglich. Weiter benannte der Notenbanker die niedrigen Teuerungsraten in der Eurozone und die daraus resultierende Gefahr für Währung und Aufschwung. Draghi konnte gar nicht aufhören zu versichern, dass er mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Deflation im Keim ersticken möchte. Anhand seiner Aussagen könnte man die sehr lockere Geldpolitik also als wirkungsvolles Mittel empfinden und davon ausgehen, dass sie sich auf dem Währungsmarkt positiv auswirkt. Doch realistisch betrachtet, handelt es sich um eine gut klingende und von Menschengedanken geschaffene Illusion.

Immobilienkäufer profitieren noch immer
Das Baugeld ist nach wie vor erstaunlich günstig, ein Hypothekendarlehen mit 10 jähriger Zinsbindung liegt durchschnittlich bei 2,44 Prozent und ist somit nur 0,13 Prozentpunkte vom Rekordtief entfernt.
Wer Immobilienkredite vergleicht und sich ein günstiges Angebot sucht, kann sein Eigenheim mit erstaunlich günstigen Mitteln finanzieren. Wenn die EZB in den kommenden Monaten zu einem Ankauf von Anleihen tendieren sollte, könnten langfristige Zinsen noch weiter gesenkt und Hypothekendarlehen noch günstiger vergeben werden. Bisher läuft die Notenpresse in Europa noch nicht und von einem Ankauf ist derzeit abgesehen, da die Kosten gescheut werden und man lieber weiter am bisher gewählten Prinzip festhält. Über kurz oder lang wird es zu einem Anleihenkauf kommen und so einem flächendeckenden Preisverfall Vorsorge geleistet. Verwunderlich ist diese Aussage allerdings, verschließt Mario Draghi die Augen vor sinkenden Preisen und weist offen darauf hin, dass er diese und seine Vorzeichen nicht sieht.

Veränderungen in absehbarer Zeit?
Ob der derzeitige Plan der Währungshüter aufgeht und sich Investoren auf den Kapitalmärkten in die gewünschte Richtung lenken lassen, bleibt offen. In den kommenden Monaten wird man vielleicht eine Tendenz erkennen und herausfinden, ob die getätigten Aussagen der Notenbanker wirklich der Wahrheit entsprächen oder eine schöne und gewünschte Illusion schüren. Fakt ist, dass die stetig sinkenden Inflationsraten den Glauben an eine mittel- oder langfristige Preissteigerung ausschließen lassen.
Sollte sich in den kommenden Monaten keine Besserung einstellen, hat sich Draghi durch seine Aussagen zu einer Handlung gezwungen und kann die Glaubwürdigkeit der Währungshüter nur mit dem Ankauf von Anleihen erhalten. Der Finanzmarkt bleibt also weiter spannend und bietet dem Immobilienkäufer und Baufinanzierer optimale Möglichkeiten für langfristig günstige Kreditbindungen. Die Wirtschaft hingegen zieht aus dem aktuellen Lauf wenig positiven Nutzen und wird sich ohne eine schnelle Handlung im richtigen Spektrum kaum dauerhaft und sichtbar erholen.

Große Versprechungen können die Aufmerksamkeit zwar vom eigentlichen Problem ablenken, sind aber als Basis für eine sinkende Inflation oder gar die Vermeidung einer Deflation keine wirklich akzeptable und vor allem wirkungsvolle Grundlage.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinsentwicklung letzte 12 Monate

mehr Informationen über FMH

Auf Bereitstellungszinsen und bereitstellungszinsfreie Zeit achten

Beim Kauf einer Bestandimmobilie fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages. Anders ist das beim Neubau, egal ob der Kunde in Eigenregie oder über einen Bauträger baut. Hier wird der Kaufpreis erst nach Baufortschritt fällig. Diese Baufinanzierer müssen das Thema Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit mit in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Auswahl der Möglichkeiten an Finanzierungsbedarf anpassen
Die Kreditinstitute haben hier ein breit gefächertes Angebot. Sie bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von 3 bis 15 Monate an. Mit der richtigen Auswahl auf den Bedarf des Baufinanzierers bei der bereitstellungszinsfreien Zeit werden unnötige Kosten vermieden.

Als Faustregel gilt
Wählen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit so, dass circa drei Viertel des beantragten Darlehens innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit ausbezahlt werden. Bereitstellungszinsen, im Schnitt 0,25 Prozent pro Monat, für das restliche Viertel sind in der Regel kostengünstiger als ein Zinsaufschlag auf den Darlehenssollzins für die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit.

Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen:

Darlehensbetrag: 100.000,00 EUR
Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent ab dem 120. Tag (4. Monat)

Abschluss Zinsfestschreibung: 01.02.2014
Auszahlung: 01.08.2014
Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis 01.06.2014

Bereitstellungszinsen werden ab dem 01.06.2014 für 2 Monate = 60 Tage fällig.
Zu zahlende Bereitstellungszinsen: 100.000,– EUR x 0,25 Prozent x 60 ./. 100 ./. 30

Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500,00 EUR.

 

Zinskommentar März 2014 – Keine Überraschungen in der Geldpolitik

Das wohl am intensivsten auffallendste Detail in der aktuellen Geldpolitik der EZB ist die Tatsache, dass kein Detail auffällt. Untätig in ihrer Reaktion auf die derzeitige Inflationsquote und der stockenden Kreditvergabe im Euroraum, belässt die EZB den Leitzins ohne eine Veränderung bei 0.25 Prozent. Ebenfalls vergeblich wartet man auf Maßnahmen zur Erhöhung der Liquiditätsversorgung von europäischen Geschäftsbanken.

Auswirkungen der Geldpolitik auf die Wirtschaft im Euroraum
Früher wurde dem Markt Geld durch den Kauf von Staatsanleihen zugeführt. Heute wird dieses Geld entzogen und ist somit nicht aktiv in der Wirtschaft. Auch die angekündigte Bestrafung kleiner Banken, die ihre Liquidität bei der EZB parken und sie nicht wie eigentlich angesprochen, für Unternehmen und Privathaushalte in Form von Krediten zur Verfügung zu stellen, bleibt bisher aus. Abwarten und Tee trinken ist die derzeitige Praktik, auf die unterschiedliche Reaktionen sichtbar wurden. Akteure am Aktienmarkt waren enttäuscht, da billiges Geld als Treibsatz für steigende Notierungen steht. Eine Lockerung der Geldpolitik ist nicht zu rechnen, sodass vorerst alles beim Alten und somit wirtschaftlich uneffizient bleiben wird.
Auf den Devisen- und Anleihenmärkten sieht es allerdings weniger negativ ist. Hier konnte sich der Euro stärken und marschiert geradewegs auf eine Marke von 1,40 Dollar pro Euro zu. Der Devisenmarkt bleibt ohne Erwartungen auf eine Handlung der EZB und geht nicht davon aus, dass in absehbarer Zeit wirkungsvolle Änderungen auf der Agenda stehen.

Sichere Häfen in der Anlage
Unter der Geldpolitik leiden vor allem die Schwellenländer. Unsichere Anlagen in Schwellenländern werden immer mehr gemieden und der Fokus auf krisensichere Zinspapiere in Deutschland, den USA und Japan gelenkt. In Befürchtung einer Wirtschaftskrise wurden Gelder aus Krisenländern abgezogen und in sichere Anlagen der Märkte gesteckt. Auch die politische Lage der Halbinsel Krim nimmt einen Einfluss auf die Aktien- und Devisenmärkte. Die politische Unsicherheit, aber auch die Angst vor steigenden Energiepreisen und einem globalen Einbruch der Konjunktur lenken Anleger auf bonitätsstarke Staatsanleihen. Zum Jahreswechsel ließ sich eine Rendite von deutlich über 2 Prozent erkennen, doch schon im März zeigten sich zehnjährige Bundesanleihen mit gerade einmal 1,60 Prozent Rendite. Ob die Zulage der Basispunkte auf 1,65 Prozent im Anschluss an die EZB Entscheidung hierüber hinweg trösten können, bleibt allerdings fraglich.

Immobilienkredite bleiben weiter günstig
Freuen können sich derzeit am ehesten Kreditnehmer mit Interesse am Immobilienkauf. Hier sind die Zinsen weiterhin so günstig, dass dem Eigenheim als Altersvorsorge nichts im Wege steht. Ein stetiger Wettbewerb der Banken und Versicherungen, sowie der Vermittler für Finanzen findet um finanzierwillige Eigenheimer statt. Hierbei spielen die marginalen Schwankungen am Anlagemarkt kaum ins Gewicht. Immobilienkredite sind so günstig, dass sie lediglich 0.2 Prozentpunkte vom Rekord Tiefstand entfernt sind. Das soll heißen, Bauen und selbstbestimmt wohnen lohnt nach wie vor.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinsentwicklung letzte 12 Monate

mehr Informationen über FMH

Finanzamt belohnt Handwerkerarbeiten mit Steuervorteilen

Seit kurzer Zeit beteiligt sich der Finanzamt auch an Handwerkerarbeiten, zum Beispiel am Ausbau des Daches, der Erweiterung der Terrasse oder beim Bau eines Wintergartens.

Steuern sparen durch Wohnraumerweiterungen
Durch Handwerkerarbeiten sparen Sie künftig bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Bisher durften Sie nur Ihre Ausgaben für eine Renovierung oder eine Modernisierung absetzen. Von nun an werden Sie auch dann mit einem Steuerbonus von Ihrem Finanzamt belohnt, wenn Sie zusätzlichen Wohnraum schaffen. Für sogenannte haushaltsnahe Handwerkerarbeiten und Dienstleistungen erhalten Sie bereits seit dem Jahr 2006 als Mieter oder Vermieter zahlreiche Steuervorteile. Welche Leistungen Sie konkret absetzen dürfen, können Sie dem 37-seitigen Anwendungsschreiben zum Paragraf 35a Einkommensteuergesetz vom 10. Januar 2014 entnehmen. Die Steuervorteile wurden vom Staat beschlossen, um der Schwarzarbeit den Kampf anzusagen.

Handwerkerrechnungen sind grundsätzlich von der Steuer absetzbar
Sie dürfen davon ausgehen, dass immer dann, wenn Sie einen Handwerker beauftragen in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung eine Reparatur durchzuführen, etwas auszutauschen, auszubessern oder einen Raum zu renovieren, ein Absetzen von der Steuer möglich ist. Sie müssen allerdings für die Handwerkerarbeiten eine Rechnung ausstellen und nachweisen, dass der jeweilige Betrag überwiesen wurde. Steuerlich absetzbar sind die Anfahrtskosten, die Arbeitsleistung sowie die Kosten für das Ausleihen von Maschinen. Die Materialkosten sind nicht absetzbar. Falls Sie bereits im Vorjahr durch Handwerkerarbeiten zusätzlichen Wohnraum geschaffen haben, dann können Sie die Rechnungen zusammen mit Ihrer Steuererklärung bis Ende Mai beim Finanzamt einreichen. Sofern Sie noch vorläufige Steuerbescheide für frühere Jahre besitzen, dürfen Sie auch diese Handwerkerrechnungen nachträglich von der Steuer absetzen.

Welche Heizanlage für Ihr Eigenheim?

Moderne Lebensqualität im eigenen Zuhause orientiert sich nicht an Heizperioden eines Eigentümers. Warmes Wasser und Wohlfühlwärme zu allen Jahreszeiten ist ein wichtiges Detail für Ihr Wohlbefinden und für ein zeitgemäßes Lebensgefühl.

Dass Sie wert auf eine funktionierende Heizanlage legen, ist Ihnen bewusst. Doch ist der Markt so riesig, dass die Entscheidung oft schwer fällt und Ihnen den Überblick nimmt. Wenn Sie neu bauen oder Ihr Haus energetisch sanieren möchten, sollten Sie sich im Vorfeld über die verschiedenen Heizanlagen informieren. Mit einem neuen Ratgeber finden Sie hilfreiche Tipps und können Ihr Wissen optimieren. Als eBook können Sie diesen Ratgeber hier herunterladen.

Hilfreiche Tipps zur Sanierung und zum Neubau
Beim Neubau sollte der Architekt die Heizanlage direkt in der Hausplanung kalkulieren. Ein plausibles und günstiges Energiekonzept ist Ihr Vorteil. Aber auch beim Altbau haben Sie die Chance auf eine umweltfreundliche und günstige Heizung. Informieren Sie sich in erster Linie über alternative Heizmethoden und finden heraus, welche Gesamtkosten mit der notwendigen Dämmung und einem Umbau der Heizung entstehen. Am besten bringen Sie die Unterschiede der zentralen und dezentralen Heizung in Erfahrung, ehe Sie sich auf der Suche nach einem Heizkonzept begeben. Prüfen Sie die vorhandenen Heizkörper und Rohre. Sind diese intakt, lassen sie sich in der Regel auch mit einer modernen Heizanlage noch nutzen und müssen nicht ausgetauscht werden.

Erneuerbare Ressourcen, Top oder Flop?
Das Heizen und die Aufbereitung von Warmwasser mit solaren Anlagen ist ein aktueller Trend. Lassen Sie sich von einem versierten Energieberater dahingehend informieren, in welchem Umfang die solare Energie für Sie eine Option wäre. Um eine richtige Entscheidung zur neuen Heizung zu treffen, sollten Sie sich nicht allein auf die Anschaffungskosten konzentrieren. Ebenso wichtig ist der Aspekt, dass die Heizung auf Dauer energieeffizient und Ihren persönlichen Bedürfnissen, sowie den Gegebenheiten in Ihrem Eigenheim angepasst und darauf in Präzision ausgelegt ist.

KfW-Förderung Energieeffizient Sanieren für Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden
Für die Erneuerung der bestehenden Heizungsanlage bittet die KfW-Bank ein Förderprogramm an. Welche Möglichkeiten bestehen finden Sie in der folgenden Übersicht:

Vorhaben   Förderung KfW Förderung BAFA*

Heizungsanlage auf Basis
fossiler Energieträger
z.B. Brennwertkessel Gas/Öl

 

KfW-Effizienzhaus  151 oder 430  Nein²
Einzelmaßnahme  152 oder 430 Nein²

Kleine Heizungsanlage auf Basis
erneuerbarer Energien
z.B. Wärmepumpe

 

KfW-Effizienzhaus  151 oder 430  Ja³
Einzelmaßnahme  167 Ja³

Kleine Kombinierte Heizungsanlage
auf Basis erneuerbarer Energien
und fossiler Energieträger
z.B. Brennwertkessel Gas/Öl
kombiniert mit solarthermischer Anlage

 

KfW-Effizienzhaus  151 oder 430 Ja³
Einzelmaßnahme  167 Ja³

KfW-Programme
151 – Energieeffizient Sanieren – Kredit / KfW-Effizienzhaus
152 – Energieeffizient Sanieren – Kredit / Einzelmaßnahme
167 – Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit
430 – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Erklärung Fußnoten
* Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) fördert kleine Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit Investitionszuschüssen im Marktanreizprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“. (www.bafa.de).
² Ein vom BAFA ggf. gewährter „Kesselaustauschbonus“ ist für die KfW-Förderung unschädlich. Die Summe der Förderung darf die Gesamtkosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen.
³ KfW- und BAFA-Förderung können kombiniert werden. Die Summe der Förderung darf die Gesamtkosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen.

Quelle: KfW-Bank

Gratis-Baupläne sind hilfreich bei Projekten

Projekte zur Renovierung oder baulichen Veränderung im Haus setzen voraus, dass Sie handwerklich versiert sind. Doch ist dies keine Bedingung, wenn Sie sich an den zahlreichen Faltplänen im Baumarkt, oder aber an Bauplänen aus dem Internet orientieren.

Durch richtige Anleitungen zum Erfolg
Heimwerkerzeitschriften sind aufgrund der beschriebenen Produkte und Tipps für einen Umbau oder die Gartengestaltung sinnvoll. Doch einen konkreten Plan für den Umbau sucht man hier meist vergebens. Wer wirklich agieren und eine bauliche Veränderung vornehmen möchte, kann sich in der Infothek im Baumarkt informieren und hier sogar kostenlose Bauanleitungen und Pläne erhalten. Eine Zeitschrift dient also nur der Inspiration, der kostenlose Bauplan hingegen ist eine wirklich effiziente Hilfe. Das Augenmerk kann der Heimwerker hier auf die Rubrik „in eigener Regie“ lenken. Unter dieser Bezeichnung gibt es eine Menge Baupläne für leichte Arbeiten im Haus, aber auch für zeitintensive Projekte am Eigenheim und im Garten.

Selbst ist der Heimwerker
Durch Heimwerken spart man eine Menge Geld. Doch kann ein Projekt von vornherein zum Scheitern verurteilt sein, holt man sich nicht die nötigen Tipps und verfügt selbst nicht über die Kenntnisse zu allen Fertigkeiten. Kostenlose Baupläne sind wirkliche Helfer, die viele Arbeiten enorm erleichtern können. Damit sich ein Selbermacher nicht übernimmt, gibt es z.B. bei der Baumarkt-Kette Hornbach, wie bei vielen anderen Baumärkten auch, auf den Falt- oder Bauplänen einen „Herausforderungsmaßstab“, auf dem man erkennt, ob die Baumaßnahme leicht oder schwer ist.

Es genügt oft schon ein (Gratis-) Blick in Internet-Bau- und Heimwerker-Portale wie www.heimwerker.de, www.baumarkt.de, www.bau-welt.de oder www.do-it-yourself.de, um sich einen schnellen Überblick über den Umfang einer Baumaßnahme zu verschaffen.

 

 

 

Ratgeber für den richtigen Umgang mit Handwerkern

Wenn im Notfall Hilfe erforderlich ist, soll es ohne zusätzlichen Ärger abgehen. In einem neuen Ratgeber der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen zu Handwerkern und Kundendiensten wird erklärt, wie dies funktioniert. Wenn ein Wasserrohr geplatzt ist, der Schlüssel innen steckt oder die Waschmaschine streikt, befindet sich ein Haushalt in Not. Um den Schaden zu beheben, braucht man meist einen Experten.

Kurzinfo zum Buch
Erste Hilfe für die Suche nach einem Helfer, welcher einem nicht noch zusätzlichen Ärger beschert, leistet der neue Ratgeber „Handwerker und Kundendienste – meine Rechte und Ansprüche“ der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Im Buch bekommt man Antworten auf alle Fragen rund um eine Reparatur oder Wartung. Es zeigt, worauf man vom Auftrag bis zur Abrechnung zu achten hat.
Als Verbraucher erfährt man zudem das Wichtigste über seine Rechte, wenn ein Handwerker gepfuscht hat, wenn er mit der Reparatur in Verzug gerät oder den Kostenvoranschlag überschreitet.

Hier die behandelten Themen in der Übersicht:

1. Auftrag und Abwicklung
2. Reparatur und Wartung
3. Vergütung und Abrechnung
4. Probleme und Streitfälle
5. Notsituation und Handwerkerdienste
6. Kündigung und Widerruf
7. Schlichten und Richten
8. Anhang mit einem Register und einem Adressenverzeichnis

Mehr über das Buch

Das ändert sich im neuen Jahr in Sachen Energie

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2014 rund um die Immobilie neue Gesetze oder Verordnungen auf den Weg gebracht, bzw. werden in diesem Jahr umgesetzt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Seit diesem Jahr gibt es für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung.
Damit dies finanziert werden kann, muss hierfür jedoch eine Umlage eingeführt werden, die den Strom für den Verbraucher teurer machen, wenn dieser nicht entgegenwirkt. Die Umlage wird voraussichtlich 6,24 Cent je Kilowattstunde betragen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich auch Gedanken machen, über unscheinbare Stromfresser, die Sie jeden Tag im Haushalt begleiten. Beim Thema Stromverbrauch denken Sie sicherlich auch als allererstes an Geräte wie Gefrier- oder Kühlschrank, jedoch auch kleinere Haushaltshelfer wie ein Staubsauger verschlingen den Strom förmlich. Dies wird durch eine neue Richtlinie der EU geregelt, um den Verbraucher von allzu hohen Strompreisen zu schützen.


Die EU-Ökodesign-Richtlinie
Hierbei wird geregelt, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Ab dem 1. September 2014 müssen die neuen Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen und es werden erhöhte Anforderungen an ihre Energieeffizienz eingeführt.

Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Diese Fassung tritt voraussichtlich im Frühsommer 2014 in Kraft. Darin wird geregelt, dass sich die Anforderungen für Neubauten, was den Energieverbrauch und die Wärmeverluste angeht, verschärft werden. Gerade für neue Häusle-Bauer und Mieter, die Neubauwohnungen beziehen, werden sich die Strom– und auch Heizkosten dann wohl deutlich senken lassen. Und auch die Umwelt provitiert natürlich davon. So können Sie heute schon aktiv am Umweltschutz teilnehmen.

Heizkostenverordnung
Mieter haben zudem Grund zur Freude, denn laut dieser neuen Heizkostenverordnung müssen Vermieter nun geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Sonst darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, welcher nicht gemäß der neuen Verordnung erfasst wurde, um 15 Prozent pauschal kürzen.

Jetzt den Strompreis vergleichen und sparen!

Zinskommentar Februar 2014 – Werden die Auswirkungen des Niedrigzins bald spürbar?

Mario Draghi signalisiert Handelsbereitschaft, ohne derzeit auf eine Handlung zu forcieren. Anfang Februar begründet Draghi die ausbleibende Handlung mit der Begründung, dass mehr Informationen zum aktuellen Markt benötigt werden. Noch immer liegt der Leitzins auf einem historischen Tiefstand von 0,25 Prozent. Noch immer müssen Geschäftsbanken keinen Strafzins zahlen und können ihr Geld bei der Zentralbank parken. Noch immer steht es der realen Wirtschaft aus diesem Grund nicht zur Verfügung.
Schon jetzt sind sich Finanzexperten und Marktkenner einig, dass die Lockerung der Geldpolitik in Europa noch nicht auf ihrem maximalsten Stand ist.

Wie glaubwürdig ist die EZB für den Verbraucher?
Die Glaubwürdigkeit hält sich derzeit schon in Grenzen. Doch wenn Draghi nicht handelt und die lockere Finanzpolitik weiter im gewohnten Maß vor sich hin trudeln lässt, wird die EZB beim Bürger den letzten Funken an Glaubwürdigkeit einbüßen. Auch weiter bleibt die Konjunktur in Krisenländern Europas anfällig für Störungen. Damit die Rezession ausbleibt und das lodernde Feuer der Staatsschuldenkrise im europäischen Raum nicht erneut entflammt, werden die Notenbanker um Draghi kaum um eine erneute Zinssenkung oder den umstrittenen Ankauf von Staatsanleihen umhin kommen. Während der EZB Rat einen Preisverfall und dieAusbremsung des Konsums auf dem europäischen Markt für unbegründet erachtet, kann die Realität anders aussehen. Die Inflationsrate ist derzeit auf 0,7 Prozent gesunken und aus diesem Grund sehr weit von einer stabilen Zielmarke knapp unter 2 Prozent entfernt. Auch Draghi ist bewusst, dass eine längere Phase nur marginaler Preiserhöhungen der wirtschaftlichen Stabilität schaden würden.

Risiken in den Schwellenländern
Die Risiken in Krisenländern sind schon jetzt ernst zu nehmen. Erhöhen sie sich aber weiter, kann dies für die Erholung der Weltwirtschaft eine reale und nicht zu unterschätzende Gefahr nach sich ziehen. Bekannt ist, dass die EZB im März bei Bedarf handeln wird. Wenn die US Konjunktur in den kommenden 4 Wochen schwächelt und eine weitere Senkung der Inflationsrate auf die Agenda setzt, lockert sich die Geldpolitik auf ein Neues. Von der Entwicklung würden alle Schuldner in Deutschland profitieren. Bisher sieht die Lage leider so aus, dass die Kurse für Hypothekendarlehen mit sinkenden Renditen einhergehen und auch die Rendite des Bundes mit einer 1,6 Prozent Marke auf einem Sechsmonatstief angesiedelt ist.

Wer derzeit als einziger von der Finanzkrise profitiert und immer noch ein Schnäppchen machen kann, ist der Käufer von Immobilien und potenzielle Bauherr. Die lockere Geldpolitik sorgt für mehr als günstige Zinsen für Baukredite. Der kleine Sparer, aber auch der Investor an der Börse hat allerdings wenig zu lachen. Zinsen auf Guthaben oder Aktien, sowie Renditen auf kapitalbildende Versicherungen sind in gleicher Höhe mit der Inflation zu erkennen und somit für den Sparer, wenn überhaupt, gerade mal ein Ausgleich zum finanziellen Werterhalt.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinsentwicklung letzte 12 Monate

mehr Informationen über FMH

 

Gegen Schimmel helfen auch kostengünstige Hausmittel

Nicht nur teure Spezialprodukte helfen wirksam gegen Schimmel. Auch Hausmittel bewähren sich beim Kampf gegen Schimmelflecken, was Warentester herausgefunden haben. Nicht immer muss in einem solchen Fall die chemische Keule eingesetzt werden, denn auch preiswerte Mittel bekämpfen das lästige Schimmelproblem.

Marktübliche Schimmelentferner nicht immer gut
Nicht immer ist es erforderlich, dass chemische Mittel gegen den Schimmelbefall eingesetzt werden müssen. Auch klassische Hausmittel können Schimmel nachhaltig entfernen. Die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „test“ mit dem Heft 01/2014 kommt ebenfalls zu diesem Ergebnis. Hierbei wurden 20 Produkte unter die Lupe genommen und das Ergebnis war, dass alle 20 getesteten Schimmelentferner Pilze töten. Jedoch sind einige Lösungen und Sprays mit Hypochlorit versetzt und entfernen nicht nur den Schimmel, sondern belasten ebenfalls die Atemwege. Hausmittel dagegen haben keine Nebenwirkungen und befreien ebenfalls vom Schimmel. Hierzu gehört Alkohol, Brennspiritus, Isopropyl-Alkohol, Essig und andere.

Wirkungsweise und Vorteile der Hausmittel
Isopropyl-Alkohol und Brennspiritus wirken sofort und direkt. Nach der Anwendung verflüchtigen sich dann die Alkohole. Wasserstoffperoxid wird in Sauerstoff und Wasser verwandelt. Um einen besseren Effekt erzielen zu können, sollten diese Mittel auf die befallenen Stellen mindestens zweimal aufgetragen werden. Hausmittel haben den Vorteil, dass beispielsweise ein halber Liter Brennspiritus nur ungefähr einen Euro kostet, markenübliche Schimmelentferner dagegen kosten meist 8 bis 9 Euro.