Ab 2014 können mehr Hauseigentümer die Riesterförderung nutzen

Die Wohn-Riesterförderung ist ab dem 01. Januar 2014 für viele Immobilienbesitzer attraktiver geworden. Die neuen Regelungen im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz bringen vor allem diejenigen Vorteile, die bereits im eigenen Heim wohnen. Ein Überblick, was sich zum Jahreswechsel bei der Eigenheimförderung geändert hat.

In diesen Bereichen hat der Gesetzgeber nachgebessert:

  • Jederzeitige Kapitalentnahme für die Entschuldung des selbstgenutzten Wohneigentums – unabhängig vom Herstellungsdatum des Gebäudes. Auch das Bauspardarlehen kann gefördert zur Entschuldung eingesetzt werden.
  • Förderung von alters- und behindertengerechten Umbaumaßnahmen
  • Größere Zeitfenster bei Wohnungswechsel (Reinvestition)
  • Sofort-Besteuerung auch während der Auszahlungsphase wählbar
bisher ab 01.01.2014
Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum
Entnahme jederzeit für Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum unverändert
Entnahme zur Entschuldung von Finanzierungs-kosten aus Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum nur zum Beginn der Auszahlungsphase Jederzeitige Entnahme zur Entschuldung von Finanzierungskosten aus Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum.
Das Kauf- oder Herstellungsdatum ist unerheblich
Nach Zuteilung kann auch das Bauspardarlehen gefördert zur Entschuldung verwendet werden
Kein Mindest-Entnahmebetrag Mindest-Entnahmebetrag von 3.000,- EUR gefördertes Altersvorsorgevermögen
Kapitalentnahme für barrierefreier Umbau
Keine Förderung von Modernisierungskosten Förderung von alters- und behindertengerechten Umbaumaßnahmen Voraussetzungen:

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für einen barrierefreien Umbau der ImmobilieBestätigung von einem zertifizierten Sachverständigen
  • Keine weiteren Zuschüsse oder Steuererleichterungen für die gleichen Aufwendungen in Anspruch genommen
  • Mindestentnahme 20.000 EUR; liegt der Erwerb weniger als 3 Jahre zurück, ist mindestens 6.000 Euro zu entnehmen
Die Zeiträume für Reinvestition wurden erweitert
Verkauf von gefördertem Wohneigentum ist unschädlich, wenn ein Reinvestition in neue selbstgenutzte Wohneinheit erfolgt unverändert
Fristen:
ein Jahr vor bzw. vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wird/wurde
Fristen:
zwei Jahre vor bzw. fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wird/wurde
Die weiteren, bisher bekannten Maßnahmen zur Reinvestition (z.B. Einzahlung in einen anderen Riester-Vertrag) gelten unverändert weiter.
Sofort-Besteuerung auch während der Auszahlungsphase wählbar
Rabatt von 30 Prozenz bei Wahl der sofortigen Besteuerung unverändert
Sofortige Besteuerung nur wählbar zu Beginn der Auszahlungsphase Sofortige Besteuerung auf Antrag jederzeit in der Auszahlungsphase möglich

Zinskommentar Januar 2014 – Bringt 2014 einen neuen Kurs auf dem Zinsmarkt?

Der EZB Chef Draghi beginnt das Jahr mit einer klaren Aussage und spricht über seine Entschlossenheit, die wachstumsfördernde Politik und die dementsprechenden Maßnahmen auch in diesem Jahr beizubehalten. Vorerst blieb es bei den klaren Ausführungen, denen wie erwartet, keine Handlung des EZB Chef folgte.

Die Eurokrise – wo führt sie hin?
Auch wenn die Eurokrise derzeit kontrolliert wirkt, ist sie keinesfalls beendet. Einige positive Informationen aus Südeuropa sprechen von einer Erholung der Konjunktur. Dabei handelt es sich aber nicht um stabile Bäume, sondern eher zum zarte und in ihrem Wachstum noch nicht sichere Pflanzen. Ein eher lauer Aufschwung, sowie die geringe Vergabe von Krediten an Unternehmen sind nach wie vor beängstigend. Banken die ihr Geld bei der EZB parken und es nicht in der realen Wirtschaft einbringen, müssen nach wie vor mit einem Strafzins rechnen. Die Inflationsdaten sorgen für Unwohlsein und bereiten Kopfzerbrechen. Rückblickend auf den Monat Dezember des vergangenen Jahres, zeigt sich eine Preissteigerung in Euroland von 0,8 Prozent. In den Bereichen außerhalb der schwankungsanfälligen Güter wie Nahrung und Energie war sogar nur eine Rate von 0,7 Prozent zu verzeichnen. Gedanken zur Deflation breiten sich aus und können zur Bedrohung der Wirtschaftslage im europäischen Raum werden. Hier führt der Blick nach Japan und der Deflationsspirale der Volkswirtschaft, die seit Mitte der 90er Jahre vorherrscht. Wenn der Preistrend in Euroland so bleibt, könnte mit einer weiteren Lockerung der Geldpolitik von Seiten der EZB zu rechnen sein.

Wer von der Krise profitiert
Die wirklichen Gewinner der Eurokrise sind Kreditnehmer und Finanzierer von Eigenheimen. Hier zeigt sich der Niedrigzins als vorteilhaftes Detail. Auch wenn die Baufinanzierung in den vergangenen Monaten einer leicht ansteigenden Tendenz unterlag, haben sich aber durchaus auf eine Entspannung der Kapitalmarktzinsen in europäischen Krisenländern ausgewirkt. Das Eigenheim finanzieren bleibt nach wie vor günstig, wodurch viele Investoren von dieser Option Gebrauch machen. Sollte die wirtschaftliche Erholung gestört oder gar eine erneute Eurokrise auf den Plan gerufen werden, könnte sich dies noch positiver für Baukreditnehmer aufzeigen. Damit die Baufinanzierung wirklich günstig ist, sollten Kreditnehmer die schwankenden Zinsen und Gebühren der Banken und Versicherungen betrachten. Hier können bei einem 10jährigen Hypothekendarlehen Differenzen von 10.000 Euro beobachtet werden. Wer keinen Vorteil aus der Zinspolitik der EZB und den günstigen Kreditzinsen erhält, ist der kleine Sparer. Auch in 2014 sind Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld so niedrig, dass diese in keiner Relation zur Inflationsrate stehen und einen skeptischen Blick auf Sparanlagen, sowie Finanzprodukte zur Altersvorsorge werfen lassen.

Bei der richtigen Investition kann sich die Niedrigzins Politik positiv auf die Rendite auswirken. Wer Sicherheit wünscht und sich nicht auf das Eigenheim konzentriert, muss allerdings weiterhin mit Einbußen und unvorteilhaft niedrigen Zinsen für die Altersvorsorge rechnen.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinsentwicklung letzte 12 Monate

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Neue Grunderwerbsteuern seit dem 1. Januar 2014

Grunderwerbssteuer

Für Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der Traum vom Eigenheim seit 1. Januar 2014 teurer. Der Grund ist die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozent.

Nachdem sich im August bereits die Notarkosten um rund 200 Euro erhöht hatten, drehen im Januar schon wieder einige Bundesländer an der Steuerschraube. In Berlin und Schleswig-Holstein haben sich damit die Steuerbelastung beim Immobilienkauf von 2006 bis 2014 schon fast verdoppelt. Bis 2006 lag der Steuersatz bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent. Aktuell kommen nur noch Immobilienkäufer in Bayern und Sachsen in den Genuss dieses Steuersatzes.

Hier die neuen Steuersätze im Überblick:

  • Baden-Württemberg: 5 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6 Prozent (alt: 5 Prozent)
  • Bremen: 5 Prozent (alt: 4,5 Prozent)
  • Brandenburg: 5 Prozent
  • Hamburg: 4,5 Prozent
  • Hessen: 5 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
  • Niedersachsen: 5 Prozent (alt: 4,5 Prozent)
  • Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
  • Saarland: 5,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent (alt: 5 Prozent)
  • Thüringen: 5 Prozent

Die Grunderwerbsteuer ist immer dann zu zahlen, wenn ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erworben werden.

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:

  • bei einer Erbschaft
  • bei einer Schenkung
  • bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern

 

 

Änderung bei KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren

Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2013 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV)
verabschiedet, die zum 01.05.2014 in Kraft treten wird und u.a. eine Verschärfung der Neubauanforderungen um etwa 25 % zum 01.01.2016 enthält.

Folgende Hinweise können bereits heute geben werden:

  • Das energetische Niveau von KfW-Effizienzhäusern leitet sich weiterhin aus der unveränderten
    Referenzgebäudeausführung der EnEV ab. Die aktuellen KfW-Effizienzhaus-Standards können
    auch nach der neuen EnEV mit den gleichen baulichen Mitteln erreicht werden.
  • Mit Inkrafttreten der Novellierung sind die neuen Bilanzierungsvorschriften der EnEV in der
    dann gültigen Fassung auch für den Nachweis von KfW-Effizienzhäusern anzuwenden. Bei
    energetischen Berechnungen nach DIN V 18599 ist dann zu beachten, dass die jeweils
    verwendete Software die Neufassung der DIN aus dem Jahr 2011 umgesetzt hat.
  • Die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens („EnEV-Easy“) ist im Rahmen der
    Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren nicht zulässig.
  • Derzeit sind keine Anpassungen der Förderstandards geplant.

Neue Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung
Neu ist, dass zukünftig die Anzahl der sanierten Wohneinheiten im bestehenden Gebäude Bemessungsgrundlage für die maximal mögliche Förderung ist. Wohneinheiten, die durch Erweiterung oder Ausbau bestehender Gebäude neu entstehen, werden weiterhin im Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm-Nr.: 153) gefördert. Diese Vereinfachung wird auch in den Programmen „Altersgerecht Umbauen“ sowie „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ umsetzt. Die aktualisierten Merkblätter zu diesen Programmen werden von der KfW rechtzeitig veröffentlicht.

Zusätzliche qualifizierte Energieberater bei Einzelmaßnahmen
Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme der KfW eingetragen sind und gleichzeitig Bauleistungen erbringen oder vermitteln, können ab sofort im Rahmen der Umsetzung von Einzelmaßnahmen von den Bauherren als Sachverständige beauftragt werden. (Programm-Nr.: 152 und 430). Mit Umsetzung der verbindlichen Anwendung der Expertenliste ist eine hohe Qualität der Sachverständigen verbunden, die die KfW auch bei Sachverständigen voraussetzt, die bauausführend am Sanierungsvorhaben tätig sind. Ab sofort wird bei Bestätigungen nach Durchführung (Kredit) oder Verwendungsnachweisen (Zuschuss) für Einzelmaßnahmen die Nichteinhaltung des Unabhängigkeitskriteriums nicht weiter verfolgt und von einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung des Sanierungsvorhabens ausgegangen, sofern der Sachverständige in der Expertenliste eingetragen ist.

Überarbeitung der Anlage „Technische Mindestanforderungen“
Die Anlage „Technische Mindestanforderungen“ wurde zur Verbesserung der Lesbarkeit neu strukturiert und die Anforderungen an die Leistungen des Sachverständigen umfassender beschrieben. Damit wird der Leistungsumfang des Sachverständigen besser sichtbar und die Qualitätssicherung in den KfW-Programmen fortgesetzt. Die Regelungen zum KfW-Effizienzhaus Denkmal wurden übersichtlicher gestaltet und vereinfacht. Die Anforderungen an die Einzelmaßnahmen wurden geringfügig überarbeitet. Die Leistungen des Sachverständigen sind weiterhin im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitungszuschuss“ (Programm-Nr.: 431) förderfähig.

Liste der förderfähigen Maßnahmen: Förderfähigkeit von Gründächern und Nistplätzen
Die KfW informiert, dass die Einrichtung von Gründächern und Nistplätzen an Neubauoder Sanierungsvorhaben als förderfähige Maßnahmen in „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit der energetischen Wärmedämmung von Dächern können in der Sanierung und im Neubau Dachbegrünungen mitfinanziert werden. Gefördert werden das Bepflanzen von Dächern in Form von Dachgärten (oder des Bewachsenlassens nach entsprechender Herrichtung) einschließlich des notwendigen Unterbaus auf einem begrünten Dach.

Durch die energetische Sanierung von Gebäudehüllen können für Vögel, Insekten und Fledermäuse die Nistmöglichkeiten verloren gehen. Bauherren sind ggf. gesetzlich verpflichtet, die Nistplätze für Gebäudebrüter zu erhalten. Dafür stehen Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung, die mit wenig Aufwand und Kosten umgesetzt werden können: z.B. Nistkästen, Einbau von Niststeinen in die Fassade oder die Wärmedämmung, Konstruktion in Traufkästen, Dachschrägen oder im Giebelbereich. Die Kosten, die dafür bei Sanierung oder Neubau eines Gebäudes anfallen, sind in den KfW-Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren förderfähig. Weitere Informationen zum Erhalt und zum Einbau von Nistplätzen in der Wärmedämmung finden Sie auf den folgenden Seiten im Internet:
http://region-hannover.bund.net/themen_und_projekte/artenschutz_an_gebaeuden/

Informationsmaterial_zum_downloaden
http://region-hannover.bund.net/themen_und_projekte/artenschutz_an_gebaeuden
www.bund-dueren.de/uploads/media/Info-Gebaeudesanierung_Artenschutz.pdf

Die KfW wird diese Förderinformationen zum 01.06.2014 in die „Liste der förderfähigen Maßnahmen“ aufnehmen.

Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Quelle: KfW-Bank

Frohe Weihnachten

Ich wünsche allen besinnliche und fröhliche Weihnachtstage und hoffe, Sie können sich abseits des Alltagsstresses mit Genuss und Gemütlichkeit verwöhnen lassen.

Für das neue Jahr 2014 wünsche ich allen von Herzen viel Glück und Zufriedenheit.

 

Zinskommentar Dezember 2013 – Leitzins bleibt bei 0,25 Prozent und Bauzinsen erhöhen sich

Die Notenbanker befinden sich im Krisen-Modus und verzichten auf eine weitere Senkung der Leitzinsen. Mit 0,25 Prozent ist der Leitzins bereits auf einem historische Tief, sodass eine erneute Lockerung der Geldpolitik derzeit ausgeschlossen scheint. Die anfängliche Sorge zur Investitions- und Konsumbereitschaft hat sich zwar minimiert, doch bleiben die Augen wachsam auf der Inflationsentwicklung der Eurozone haften. Lang andauernde Teuerungsraten sind weiterhin ein Thema, welches durchaus als Risiko betrachtet wird. Die Inflationsprognose für 2014 tendiert weiter nach unten. Auch wenn die Banken derzeit zu einem rekordverdächtig niedrigen Zinssatz Gelder von der EZB beziehen, kommt zu wenig von dieser Liquidität in der Wirtschaft an. In mehreren südeuropäischen Mitgliedsstaaten der EU, herrscht derzeit eine straffe Kreditklemme vor.

Wo führt die Teuerung hin?
Draghi und Co. haben im Dezember nicht gehandelt und sind sich der Abwärtsrisiken durchaus bewusst. Sobald man einen Aufwärtstrend beobachtet, würde man geldpolitisch aktiv werden, so Draghi gegenüber der Politik und Wirtschaft. Derzeit diskutieren Notenbanker über einen Strafzins für Geschäftsbanken, die ihr Geld sicher bei der EZP parken und es nicht in der Wirtschaft einsetzen. Hiermit möchte man der Liquidität nachhelfen, die sich aus der lockeren Geldpolitik ergeben hat und eigentlich für ein steigendes Wirtschaftswachstum gedacht war. Die Refinanzierung verschuldeter Staaten und die Ankurbelung der europäischen Wirtschaft stehen auch im kommenden Jahr im Fokus der Notenbanker. Bisher profitieren Eigenheimer von niedrigen Zinsen und utopisch günstigen Krediten.  Auch wenn sich Hausbauer weiter auf die EZB verlassen können, wird sich die Verzinsung der Finanzierung in Zukunft an einigen weiteren Faktoren orientieren. Die Erholung der Konjunktur hat nicht nur in der Eurozone, sondern auch in den USA einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Zinsen. Steigert sich also die Wirtschaft, wird auch die lockere Geldpolitik zurückgefahren und der Kreditnehmer muss bei einer Baufinanzierung mit höheren Zinsen rechnen.

Jetzt noch bauen lohnt sich
Auch wenn die Kurskorrektur derzeit noch auf sich warten lässt, steht sie bereits in den Startlöchern. Schon im vergangenen Sommer bekamen Baufinanzierer einen kleinen Vorgeschmack auf die Zinserhöhung, die in den Sommermonaten um einen halben Prozentpunkt anstieg. Bisher zeigt sich die Baufinanzierung mit einer Verzinsung von unter 3 Prozent. Die meisten Baufinanzierer präsentieren den Kredit mit 2,6 Prozent für ein zehnjähriges Hypothekendarlehen. Im kommenden Jahr wird sich vor dem Komma wieder eine 3 befinden, sodass die Bauzinsen mit einem sichtbaren Anstieg gezeichnet sind. Wer jetzt noch baut und sich eine fest verzinste Baufinanzierung von unter 3 Prozent sichert, kann in den kommenden 10 Jahren entspannt abwarten und muss sich nicht vor einer Anhebung seiner Verzinsung fürchten. Auch wenn kein Grund zur Panik besteht, müssen Sie mit dem Abschluss einer Baufinanzierung nicht länger als nötig warten und haben jetzt die Chance, die vorhandene Zinsersparnis zu nutzen.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinsentwicklung letzte 12 Monate

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Mehr Flexibilität mit einem variablen Immobiliendarlehen und einer festen Zinsobergrenze

Derzeit steht bei Immobiliendarlehen das Cap-Darlehen hoch im Kurs und zeigt sich als verlockendes Angebot. Sondertilgungen können in enormer Höhe gewählt und so eine schneller als geplant erfolgende Begleichung der Schuld, trotz variablem Zinssatz ermöglichen. Wirklich lohnen wird sich das Cap-Darlehen aber nur, wenn die Zinsen tatsächlich enorm ansteigen. Beim Cap-Darlehen herrscht eine Zinsobergrenze vor.

Richtig finanzieren spart Kosten
Um den Kauf einer Immobilie zu tätigen ist es in den meisten Fällen notwendig, sich für ein Darlehen zur Finanzierung zu entscheiden. Die ehemals am häufigsten genutzten Festzinsen der Bank haben an Attraktivität verloren. Dies ist der Zinssenkung in den vergangenen Jahren geschuldet, wodurch Sie als Kreditnehmer immer die Option haben, dass die Zinsen auch weiter sinken könnten. Hier käme ein variabler Zinssatz als Vorteil in Frage, da dieser sich dem aktuellen Finanzmarkt anpasst und Sie nicht an die zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bestehenden Zinsen bindet. Allerdings sind solche gedeckelten Darlehen wie das Cap-Darlehen mit hohen Nebenkosten verbunden. Bei variablen Zinsen kann der Zinssatz innerhalb der Laufzeit sowohl sinken, als auch ansteigen.

Vor- und Nachteile flexibler Zinsen
Steigen die Zinsen an, kann der Bankkunde durch die Deckelung mit einer Obergrenze sparen. Sinken die Zinsen, kann er den günstigeren Zinssatz nutzen und wird von der Flexibilität der Finanzierung profitieren. In der Gesamtheit klingt das Cap-Darlehen also sehr gut, ist aber nicht gänzlich ohne Nachteile für den Kreditnehmer erhältlich. Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, die Sondertilgungen in gewünschter Höhe, sowie auch als Zahlung der Gesamtschuld mit einem Mal Gebrauch zu machen.
Diesen Vorteil, sowie die Zinsobergrenze beim Darlehen lässt sich die Bank natürlich honorieren. So sind die Zinsen am besten mit 2% Erhöhung zu kalkulieren, sowie ein Fokus auf die Cap Gebühren zu lenken. Da die Gebühren beim Cap-Darlehen auf die gesamte Laufzeit berechnet werden, kann eine zu frühzeitige Tilgung zum Verlust der Gebühren führen und sich als wenig dienliche Entscheidung mit sichtbarem Nachteil aufzeigen.

Ein Cap-Darlehen lohnt sich für Kreditnehmer, die eine gewisse Sicherheit wünschen und dafür bereit sind, in der Höhe der Gebühren ein wenig tiefer in die Tasche zu greifen. Ein Vergleich mit anderen Darlehen sollte vor dem Vertragsabschluss auf jeden Fall vom Kreditnehmer erfolgen.


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Freiheit für die Heizkörper

Um Heiz- und Energiekosten einzusparen ist nicht immer eine große Sanierung notwendig. Wenn die Heizung richtig bedient wird und keine Fehler unterlaufen, ist es möglich, mehrere Hundert Euro im Jahr zu sparen. Dabei spielt es eine große Rolle wie das Haus gelüftet wird. Besonders dann, wenn die Fenster tagsüber gekippt werden, kann es passieren, dass unnötig zum Fenster heraus geheizt wird.

Richtiges Durchlüften
Um das richtige Lüften durchzuführen, ist nicht viel Zeitaufwand nötig. Aus diesem Grund kann das Ankippen und damit auch Energiekosten gespart werden. Es ist nur nötig, das Fenster mehrmals täglich für ca. 5 Minuten weit zu öffnen. Ausreichend ist, wenn das ca. 2-3 Mal täglich passiert. Während dem Durchlüften können die Ventile des Heizkörpers geschlossen werden. Denn Heizungen sind so eingestellt, dass Sie bei einem Kälteeinfall plötzlich auf voller Leistung heizen. Auch Thermofolie kann beim Energiekosten und Heizkosten sparen helfen. Wenn diese an der Heizung angebracht ist, können ebenfalls Einsparungen gemacht werden. Diese Folie muss hinter dem Heizkörper befestigt werden.

Wärmespender nicht zu stellen
Es sollte auch nichts vor die Heizkörper gestellt werden, dass die Wärme unnötig auffängt. Auch ein Vorhang kann diesen Effekt schon erreichen und es gelangt nicht genug Wärme in den Raum. Wäsche, Handtücher und auch massive Heizkörperverkleidungen können einen Wärmeverlust erzeugen. Ebenso wie Wäsche, die auf dem Heizkörper getrocknet werden soll.

Temperatur richtig wählen
Wer den Regler nur um ein Grad verstellt, kann schon sparen. Für das Wohnzimmer sind 21 Grad vollkommen ausreichend und im Schlafzimmer genügen schon 18 Grad für einen erholsamen Schlaf. Sollte niemand zu Hause sein, kann die Heizung ebenfalls etwas geringer eingestellt werden, auch das hilft beim Sparen. Es sollte aber auf jeden Fall geheizt werden, denn die Wände können auch schnell auskühlen und in dem Fall dauert es sehr lange und kostet viel Energie, bis die Wärme wieder erreicht ist. Auch Schimmel wird durch solch eine Maßnahme gefördert.


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Nicht im Voraus bezahlen – Ratschläge für die Wahl eines Stromanbieters

Die Verbraucherzentrale warnt vor Verträgen, bei denen Sie als Kunde in Vorkasse gehen oder Kautionen zahlen müssen. Wenn Sie einen Stromanbieter Wechsel planen und wirklich sparen wollen, sollten Sie das Risiko von Vorauszahlungen umgehen und nicht aufgrund einer gebotenen Ersparnis, unvorsichtig handeln.

Auf das Kleingedruckte achten
Kommt es beim Stromanbieter nämlich zum Konkurs, sind Ihre bereits gezahlten Beiträge verloren. Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz warnt aber auch vor Verträgen, in denen Sie lange Kündigungsfristen einhalten und sich für einen unüberschaubaren Zeitraum an einen Stromanbieter binden.

Teuerung der Strompreise
Zum Jahresende können Kunden mit höheren Strompreisen rechnen. Das Vergleichsportal Check24 hat errechnet, dass bei einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden, mit einer Teuerung von 46 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Bereits 61 Anbieter haben eine Preiserhöhung bekanntgegeben. Vergleichen und Wechseln lohnt sich, wenn Sie als Kunde einen seriösen Stromanbieter mit monatlicher Zahlung und kurzen Kündigungsfristen, sowie Preisbindung fokussieren.

So finden Sie einen wirklich günstigen Stromanbieter


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