Zinskommentar Dezember 2018 – Die Geldpolitik der EZB zwischen Gelbwesten, Brexit und Haushaltsstreit

baufinanzierung marktlage

Die Abkehr von der expansiven Geldpolitik ist für die Hardliner unter den Notenbankern, allen voran Bundesbank-Chef Jens Weidmann, längst überfällig. Die gemäßigte Fraktion, zu denen auch EZB-Präsident Mario Draghi gehört, gehen den Beginn der restriktiveren Geldpolitik allerdings deutlich zurückhaltender an. Das merkt man daran, dass Mario Draghi die Märkte äußerst behutsam auf seine geldpolitischen Schritte vorbereitet. Jede Maßnahme wird lange im Voraus angedeutet und kann dadurch auch frühzeitig von den Marktteilnehmern entsprechend eingeschätzt werden.

Das Vorgehen der EZB hat Vor- und Nachteile
Einerseits ist ein langsamer Abbau der umlaufenden Geldmenge wichtig, um die Marktteilnehmer nicht zu verunsichern und auch die wirtschaftliche Erholung nicht auszubremsen. Andererseits birgt das anhaltende Rekordtief auch Risiken, denn die zur Europäische Zentralbank (EZB) hätte aktuell kaum Möglichkeiten bei einer erneuten Finanzkrise gegenzusteuern. Allerdings wurde nun der erste Schritt eingeleitet, die Krisenpolitik zurückzufahren. Auf der letzten EZB-Sitzung am 14. Dezember 2018, wurde von Mario Draghi der Ausstieg aus den Anleihekäufen zum Jahresende bestätigt. Obwohl Mario Draghi für das kommende Jahr die Wachstumsprognose nach unten korrigieren musste, bleibt er seinem bisher eingeschlagenen Kurs treu. Allerdings bleibt weiterhin unklar, ob im Jahr 2019 ein erster Zinsschritt erfolgt. Aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Eintrübung ist wohl nicht mit einer Zinserhöhung im kommenden Jahr zu rechnen. Es würde auch nicht in die bisher von Marion Draghi verfolgte Strategie passen, dass er selbst noch einen Zinsschritt einleiten würde. Wahrscheinlicher ist, dass sein Nachfolger im November 2019 direkt mit einer Anpassung des Leitzinses ins Amt starteten wird. Angesichts der zahlreichen politischen Unsicherheiten hat die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2019 wohl kein ruhiges Fahrwasser vor sich, so dass es mit einem ersten Zinsschritt auch noch länger dauern kann.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

USA wird von der aggressiven Handelspolitik Trumps eingeholt
Die US-Konjunktur erfährt eine leichte Abschwächung und Donald Trump verstärkt den Druck auf die zur Federal Reserve System (Fed). Schwächere Arbeitsmarktdaten, eine leicht rückläufige Inflation sowie die Angst vor einer weiteren Eskalation des Handelskonfliktes mit China bereiten Anlegern in den USA Sorgen. Die Renditen der Staatsanleihen spiegeln meistens in den Zukunftserwartungen der Marktteilnehmer wider. So ist zu erklären, dass es in den USA Ende November erstmals seit 2007 zu einer sogenannten inversen Zinskurve kam, bei der zweijährige Anleihen eine höhere Rendite als fünfjährige Anleihen erzielten. Dies ist ein Anzeichen dafür, dass einige Investoren von einer kommenden Rezession ausgehen, denn in der Vergangenheit kam es nach inversen Zinskurven immer zu einer Rezession. Die aktuelle Ausgangslage, in der die Märkte massiv von den Notenbanken beeinflusst wurden, ist allerdings historisch einmalig, weshalb es schwer möglich ist, allzu viel aus vergangenen Entwicklungen abzuleiten.

Donald Trump mischt sich verbal immer mehr in die Fed-Politik ein und bezeichnet derweil die Fed als seine „größte Bedrohung“ und fürchtet eine Abkühlung der Konjunktur. Allerdings zeigt sich Fed-Chef Jerome Powell unbeeindruckt von Trumps verbalen Attacken und betont die politische Unabhängigkeit der US-Notenbank. So hat die Fed auf ihrer letzten Sitzung am 18. und 19. Dezember 2019 einen erneuten angekündigten Zinsschritt verkündet wird. Dennoch gab es auch Hinweise, dass die Fed für 2019 eine langsamere Gangart als bisher geplant einlegen könnte. Es wurden bisher drei Zinsschritte im Jahr 2019 erwartet. Allerdings ist die Geldpolitik für 2019 noch nicht in Stein gemeißelt und die Notenbanker werden die wirtschaftliche Entwicklung weiter beobachten und ihren Kurs gegebenenfalls anpassen.

Die größte Bedrohung für die US-Wirtschaft dürfte aktuell Donald Trump selbst ausgehen. Nachdem er sich mit Xi Jinping in Argentinien auf eine Art Waffenstillstand geeinigt hatte, schien sich der Zollstreit zu entspannen. Die Festnahme der Huawei-Managerin Meng Wanzhou in Kanada und die jüngste Meldung aus China zu Rekord-Handelsüberschüssen im Geschäft mit den USA dämpften diese Hoffnung allerdings nur wenige Tage später. Deshalb wird das Thema Handelsstreit auch im Jahr 2019 ein Dauerbrenner bleiben, denn Donald Trump hat scheinbar keinerlei Interesse an einer Deeskalation.

Rendite der Bundesanleihen und Bauzinsen erreichen tiefsten Stand des Jahres
Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe sank bereits im letzten Monat leicht. Im Dezember erreicht sie nun mit nur noch 0,25 Prozent den bisher tiefsten Stand des Jahres. Das gleiche gilt auch für die Baufinanzierungszinsen. Diese sinken zum ersten Mal in diesem Jahr wieder unter die Ein-Prozent-Grenze. Die Turbulenzen am Finanzmarkt sorgen erneut dafür, dass sich Anleger in den sicheren Hafen der deutschen Staatsanleihen flüchten. Es gibt aktuell viele Unsicherheiten an den Märkten und die Nachfrage nach Bundesanleihen wird deshalb vorerst nicht abreißen. Dadurch ist auch das Aufwärtspotenzial der Baufinanzierungszinsen begrenzt und man kann vom derzeitigen Stand davon ausgehen, dass es, wenn überhaupt, nur einen geringen Anstieg im ersten Quartal 2019 geben wird.

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Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

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Smart Home: Welche Fördermöglichkeiten es gibt und was ist dabei zu berücksichtigen

KfW Förderprogramme

Energieeffizienz, Einbruchschutz oder Erleichterungen im Alltag – für das Thema Smart Home gibt es viele gute Gründe sich damit zu beschäftigen. Aus den aktuellen Ergebnissen einer Umfrage der Interhyp Gruppe geht hervor, dass angehende Immobilienbesitzer ein Potenzial der Anwendungen für sich sehen. Besonders für die Sicherheit der eigenen vier Wände erhoffen sich 55 Prozent der Befragten eine Verbesserung. Eine digitale Wärmeregelung zur Senkung von Energiekosten finden beispielsweise 49 Prozent attraktiv.

Förderung von Neubau und Bestand
Smart-Home-Lösungen lassen sich für den Neubau etwa über das KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen Kredit“ fördern. Im Rahmen dieses Programmes werden Bauherren unterstützt, die den zulässigen Primärenergiebedarf der Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 45 Prozent unterbieten. Förderfähig aus dem Smart-Home-Bereich sind in dem Zuge unter anderem verschiedene Maßnahmen, die dem Energiemanagement dienen – wie zum Beispiel die vernetzte Raumtemperaturregelung oder eine bedarfsgesteuerte Lüftung.

Auch in bestehenden Gebäuden fördert die KfW-Bank den Einsatz smarter Technik auf vielfache Weise. So hat man die Wahl zwischen Kredit- oder Zuschussprogrammen. Bei den Krediten sind die KfW-Programme “Energieeffizient Sanieren 151/152“ zu nennen. Wer die Energieeffizienz eines Hauses optimiert, zum Beispiel durch die Erneuerung der Heizungs- oder Lüftungsanlage, und diese Technik in eine Smart-Home-Anlage integriert, kann diese Anbindung zu den förderfähigen Kosten hinzurechnen. So lässt sich der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro (Programm 151) bzw. 50.000 Euro (Programm 152) pro Wohneinheit leichter ausschöpfen. Auch andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können häufig geltend gemacht werden. So zum Beispiel die automatische Bedienung von Beleuchtung, Jalousien oder Rollläden und die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Ein besonderes Anliegen der KfW-Bank ist der altersgerechte Umbau von Gebäuden. Hierfür stellt sie zinsgünstige Kredite aus dem Programm 159 zur Verfügung. Auch hier kann smarte Technologie gefördert werden. Denn die KfW-Bank akzeptiert nicht nur bauliche Maßnahmen, die Hindernisse wie Treppen oder Schwellen beseitigen. Die Förderbank unterstützt auch das smarte, sprich automatisierte Öffnen und Schließen von Fenstern, Rollläden, Türen oder Vorhängen, um Menschen mit Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Kredite oder Zuschüsse?
Alternativ zu den Kreditprogrammen stellt die KfW-Bank auch reine Zuschussprogramme zur Verfügung, mit denen unter anderem Smart-Home-Anwendungen unterstützt werden können. Statt der Programme 151/152 kann es beispielsweise für Modernisierer attraktiver sein, das KfW-Angebot 430 “Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ mit einem Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro für energieeffiziente Maßnahmen in Anspruch zu nehmen und in dem Zuge ausgewählte Smart-Home-Lösungen geltend zu machen (z.B. Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Beleuchtung, Lüftung und Klima). Außerdem bietet die KfW die Zuschussvariante 455 an. Dieses Programm ist zweigeteilt: Bis zu 6.250 Euro Zuschuss gibt es für barrierereduzierende Maßnahmen (455-B), für die Erhöhung des Einbruchschutzes gibt es bis zu 1.600 Euro (455-E). Das kann Smart-Home-Lösungen durchaus mit einbeziehen, so zum Beispiel intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten oder Video-Türsprechanlagen. Diese wirken nicht nur barrierereduzierend, sondern erhöhen auch die Sicherheit.

Sicherheit als Grund für Smart-Home-Anschaffung

So kann man in Bezug auf Smart Home also unter Umständen doppelt profitieren – und zwar von intelligenten Techniklösungen und von staatlichen Förderungen gleichermaßen.

Weitere Informationen zu Smart-Home-Fördermaßnahmen der KfW-Bank unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Smart-Home/

Eine Zusammenfassung, was man unter Smart Home versteht
Unter Smart Home oder Hausautomation werden alle Systeme zusammengefasst, mit deren Hilfe sich verschiedene Hausfunktionen wie Licht, Jalousien/Rollläden, Lüftung, Heizkörperthermostate, die Heizung an sich und zum Beispiel Überwachungskameras zentral programmieren und steuern lassen. Es gibt spezielle Geräte zur Bedienung, jedoch geht der Trend zur Steuerung über das Smartphone oder Tablet. Welche Lösungen wie gefördert werden, gilt es vorab zu klären. Nicht förderfähig sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik wie Mobiltelefone, Tablets, Computer, Fernseher und Lautsprecher. Die Kosten für Smart-Home-Systeme variieren.

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Quelle: Prohy GmbH

Zinskommentar November 2018 – Italien-Krise, Brexit und schwächelnde Wirtschaft beschäftigen die Märkte

baufinanzierung marktlage

Der italienische Vizepremierminister Matteo Salvini hatte nach der Ablehnung des Haushaltsentwurfes und Androhung eines Defizitverfahrens durch die EU dafür zunächst nur Spott übrig: „Er warte auch noch auf einen Brief vom Weihnachtsmann“. Der EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici konterte mit klaren Worten auf die spöttische Aussage aus Rom: „Ich habe mir nicht den roten Anzug oder den weißen Bart angezogen und ich bin nicht der Weihnachtsmann.“ Auch wenn sich die italienische Regierung scheinbar gelassen gibt, so geraten Verbraucher und Unternehmen jedoch zunehmend unter Druck. Der Grund dafür ist, dass sich die Rendite zehnjähriger italienischer Staatsanleihen im letzten halben Jahr nahezu verdoppelt hat und aktuell bei 3,27 Prozent liegt. Die wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten haben dazu geführt, dass Investoren italienische Staatsanleihen verkaufen, wodurch deren Kurse fallen und die Renditen steigen.

Italien gerät durch steigende Renditen unter Druck
Die gestiegenen italienischen Zinsen belasten einerseits Wirtschaft und Konsumenten durch höhere Kreditkosten, zum anderen sind sie auch für den Staat problematisch. Denn Italien zahlt schon jetzt jedes Jahr einen Schuldendienst im hohen zweistelligen Milliardenbereich. Bei der Gesamtverschuldung von 2,3 Billionen Euro sorgen bereits geringe Zinsanstiege dafür, dass sich die Finanzierungskosten um mehrere Milliarden Euro weiter in die Höhe schrauben. Und das kann sich Italien kaum mehr leisten, vor allem weil das Wirtschaftswachstum seit der Finanzkrise im Jahr 2009 nur zögerlich wieder anzieht.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Italien-Haushalt, Brexit und eine schwächelnde Wirtschaft sorgen für wachsende Unsicherheiten in der EU
Die Wirtschaft im Euroraum hat sich dritten Quartal 2018 langsamer als zuvor entwickelt. So sank beispielsweise in Deutschland das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorquartal sogar leicht. EZB-Präsident Mario Draghi sieht trotz dieser Konjunkturdelle den Aufschwung in der Euro-Zone nicht in Gefahr, denn eine Verlangsamung des Wachstums sei ein normaler Teil des Konjunkturzyklus. Für eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft spricht auch die allmählich steigende Inflation. In Deutschland liegt die Kerninflation im Oktober bei 1,6 Prozent, im Euroraum bei 1,2 Prozent. Deshalb kann weiter davon ausgegangen werden, dass die EZB in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2018 den Ausstieg aus dem Anleihekaufprogramm zum Jahreswechsel bestätigen wird. Ob der für Ende 2019 von vielen Marktteilnehmern vermutete erste Zinsschritt kommen wird, gilt allerdings alles andere als sicher. Dies wird davon abhängen, wie sich Inflation und Wachstumsaussichten im kommenden Jahr entwickeln.

Der G20-Gipfel in Argentinien setzt die Hoffnung auf ein Ende des Handelsstreits
Der Handelsstreit zwischen den USA und China dauert bereits mehr als ein halbes Jahr an. Bisher gibt es nicht viel Lösungspotential und die Strafzölle werden in immer neue Höhen geschraubt. Derzeit sind chinesische Waren im Wert von 250 Milliarden Dollar mit US-Strafzöllen belegt, was praktisch die Hälfte aller Einfuhrgüter aus China bedeutet. Deshalb ruht für das G20-Treffen in Argentinien die Hoffnung, dass sich US-Präsident Donald Trump und Chinas Staatschef Xi Jinping zu einem deeskalierenden Gespräch treffen. Der schwelende Handelsstreit schadet der amerikanischen Wirtschaft bisher nicht und das starke Wachstum setzt sich fort. Dies sorgt weiter für steigende Renditen bei den US-Staatsanleihen, was ein Anzeichen dafür ist, dass Anleger von einer höheren Inflation ausgehen. So wird ein weiterer Zinsschritt im Dezember 2018 auf eine Spanne von 2,25 bis 2,5 Prozent als sicher angesehen. Die Fed wird auch im Jahr 2019 diese Strategie weiterverfolgen und voraussichtlich drei weitere Zinsschritte durchführen. Damit würde der Leitzins über das neutrale Niveau von drei Prozent hinaus gehen.

Die deutschen Bundesanleihen bleiben gefragt
Nachdem die Baufinanzierungszinsen im letzten Monat leicht angezogen hatten, haben sie sich im November wieder auf niedrigerem Niveau eingependelt. Als Grund dafür kann man die sinkenden Renditen der zehnjährigen Bundesanleihe ausmachen, denn die Anleihe ist trotz der geringen Rendite weiterhin stark nachgefragt. Da die Bonität anderer Schuldner wie Italien oder einiger Schwellenländer angezweifelt wird, flüchten sich viele Anleger in die Bundesanleihe als sicheren Hafen. Mittelfristig wird sich daran nicht viel ändern, langfristig ist allerdings weiterhin mit steigenden Zinsen zu rechnen.

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Eigenleistung: Was ist bei der Muskelhypothek zu beachten

Rohbau

Die Möglichkeiten, beim Hausbau mitzuwirken, sind groß und können die finanzielle Belastung verringern. Dabei kann es sich um Laminat verlegen, selbst tapezieren oder die Elektrik installieren gehen. Bei der Kalkulation der Muskelhypothek lauern jedoch einige Fallstricke. Welche das sind und wie man sie vermeiden kann finden Sie nachfolgend erklärt.

Eigenleistungen beim Hausbau liegen im Trend
Aus einer aktuellen repräsentative Umfrage der Interhyp Gruppe unter 1.000 Teilnehmern zu diesem Thema zeigt, dass die überwiegende Mehrheit auf Eigenleistungen zur Reduzierung von Baukosten setzen würde. Demnach trauen sich drei Viertel der Befragten zu, Eigenleistungen zu erbringen. Trotzdem gilt es, Art und Umfang der geplanten Eigenleistungen genau zu hinterfragen und diese eher vorsichtig zu berechnen.

Ein Zuhause schaffen verbinden viele mit Haus bauen

Denkfehler Nr. 1: Zeitaufwand und handwerkliche Fähigkeiten werden falsch eingeschätzt
Eine Gefahr besteht darin, dass man als Bauherr die Eigenleistungen zu hoch ansetzt, weil sie den Zeitaufwand für einzelne Maßnahmen unter- und ihre handwerklichen Fähigkeiten überschätzen. Mögliche Folgen sind, dass der Bau sich verzögert und/oder Fachkräfte nachträglich hinzugezogen werden müssen. Beides würde das Bauvorhaben aber verteuern. Vor diesem Hintergrund kann Hobbyhandwerkern nur empfohlen werden, dass sich diese den Wert der Eigenleistungen vom Bauunternehmer oder Architekten bestätigen lassen. Das verringert das Risiko von groben Fehlkalkulationen und nachträglichen Kosten und wird deshalb von vielen Banken für die objektive Kalkulation, bzw. Anrechnung der Eigenleistungen erwartet. Realistisch sind in der Regel Eigenleistungen in Höhe von etwa 5 Prozent, manchmal sogar von bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme. In welcher Höhe Eigenleistungen akzeptiert werden, variiert jedoch von Bank zu Bank und muss deshalb mit dem Finanzierungsinstitut geklärt werden.

Denkfehler Nr. 2: Die Materialkosten werden zu den Eigenleistungen hinzugerechnet
Viele Darlehensnehmer wissen zunächst nicht, dass sie lediglich die gesparten Lohnkosten als Eigenleistungen aufführen können – nicht aber die Materialkosten. Denn die fallen ja so oder so an. Um auf eine hohe Summe von Eigenleistungen zu kommen, müsste folglich ganz schön geschuftet werden. Wenn man als Darlehensnehmer zum Beispiel 20.000 Euro an Eigenleistungen angeben möchte, dann wäre diese Summe durch eigene Arbeitsleistungen zu erbringen. Hier empfiehlt sich eine kritische Betrachtung, ob das tatsächlich möglich ist. Legt man für eine Beispielrechnung einen Stundenlohn von 80 Euro zugrunde, wären die genannten 20.000 Euro nach 250 Arbeitsstunden erbracht. Deshalb sollte man sich objektiv fragen: Kann das ein voll Berufstätiger, der kein Handwerker ist, leisten – und wenn ja: in welchem Zeitraum? Berücksichtigt werden sollte außerdem, dass einige Eigenleistungen von fachkundiger Stelle kostenpflichtig abgenommen werden müssen. Nur so könne sichergestellt werden, dass Gewährleistungsansprüche bestehen.

Denkfehler Nr. 3: Eigenleistungen werden auf die Darlehenssumme hinzugerechnet
Eine weitere Fehleinschätzung in Bezug auf die Eigenleistungen betrifft häufig, wie sie sich auf die Darlehenshöhe auswirken. Nicht wenige Kreditnehmer gehen zunächst davon aus, dass sie die Eigenleistungen von der Bank zusätzlich zur Darlehenssumme bekommen. Zu einem Darlehensbetrag von zum Beispiel 220.000 Euro addieren sie in solchen Fällen die exemplarischen 20.000 Euro Eigenleistung und rechnen folglich mit einem Kredit über 240.000 Euro. Die Eigenleistungen werden aber von den Banken wie Eigenkapital behandelt. Anstatt dass sich der Darlehensbetrag erhöht, verringert er sich, im genannten Beispiel von 220.000 Euro auf 200.000 Euro.

Eigenleistung bei Hausbau

Mit Eigenleistungen wie Tapezieren und Streichen Baukosten reduzieren
Es spricht also nichts gegen das Einbeziehen der Muskelhypothek, doch sollte man dabei aber mit Umsicht und eher maßvoll agieren. Das verdeutlicht auch die erwähnte Interhyp-Umfrage. Demnach trauen sich immerhin 55 Prozent der Befragten das Tapezieren zu, 46 Prozent das Verlegen von Teppich oder Laminat und immerhin 29 Prozent Abbrucharbeiten. Fliesen legen halten wiederum 26 Prozent für machbar, Verputzen 23 Prozent. Aber: Das Einsetzen von Türen oder Fenstern würden nur noch 14 Prozent selbst erledigen, Wände hochziehen oder Elektronik installieren nur noch 12 Prozent.

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Vorsicht Herbstlaub: Regelmäßig räumen und vor Haftungsansprüchen schützen

Herbstlaub beseitigen

Durch nasses Laub können Gehwege und Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen werden, denn Unmengen von Laub auf einem Gehweg bergen Gefahren. Deshalb stehen Eigentümer oder Mieter der anliegenden Gebäude in der Pflicht, durch Laubräumung für Sicherheit zu sorgen. Kommt es dennoch zu einem Schadensfall, dann hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung.

Bei Stürzen auf glatten Wegen drohen Schadenersatzforderungen
Im Herbst ist das Laubfegen genauso wichtig wie im Winter das Schneeräumen. Denn Glätte und die daraus resultierende Rutschgefahr können Unfälle herbeiführen, die zu eventuellen Haftungsansprüchen führen können. Wenn jemand durch nicht geräumtes Laub zu Fall kommt, können finanzielle Belastungen drohen, welche schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen können. Dies kann der Fall sein, wenn eine geschädigte Person Schadenersatz verlangt, beispielsweise für beschädigte Bekleidung oder entstandene Behandlungs- oder Rehakosten. Bei schwereren Verletzungen sich auch Schmerzensgeldansprüche die Folge. Deshalb ist für Hauseigentümer wie auch für Mieter eine private Haftpflichtversicherung „unverzichtbar“. Für Mieter deshalb, da die Eigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag meist übertragen. Die Eigentümer bekommen diese Verkehrssicherungspflicht in der Regel von der jeweiligen Kommune oder Gemeinde übertragen.

kostenträchtigste Naturkatastrophen in Deutschland

Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn jemand ausrutscht, weil das Laub nicht geräumt wurde. Ohne eine Haftpflichtversicherung haftet der Eigentümer oder Mieter mit dem gesamten privaten Vermögen bis hin zur Pfändungsgrenze. Die Haftpflichtversicherung hat noch einen zweiten Vorteil, der zum tragen kommt, wenn die Versicherung die Schadenersatzzahlung ablehnt. Der Vertragsnehmer kann dann davon ausgehen, dass gegen ihn kein grundsätzlicher Anspruch besteht und er auch nichts aus eigener Tasche zahlen muss. Wenn die geschädigte Person trotzdem finanzielle Forderungen stellt, wehrt der Haftpflichtversicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht ab. Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter übertragen werden kann, ist es für Vermieter immer ratsam, auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu haben.

In der Regel muss werktags zwischen 7 und 20 Uhr gekehrt oder geräumt werden.
Die Laub-Räumpflichtzeiten richten sich meistens nach den Zeiten für den Winterdienst. Diese liegen in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt geht hervor, dass Passanten morgens gegen 7 Uhr noch nicht damit rechnen dürften, dass der Bürgersteig von Laub befreit ist (Az.: 2/23 0368/93). In der Rechtsprechung gibt es zur Intensität der Räumpflicht unterschiedliche Auffassungen. Für einige Gerichte ist eine umfangreiche Pflicht zur Beseitigung entscheidend, während für andere keine Veranlassung bestehe, dass sofort jedes Blatt weggefegt werden müsse. Für alle Gerichte steht im Grundsatz jedoch fest, dass mit einer wachsenden Laubmenge auch die Pflicht zur Beseitigung steigt. Deshalb ist ein Blick in die Satzungen der Gemeinden/Kommunen zu empfehlen, da hier meist die Zeiten und weiteren Details der Räumpflicht geregelt sind, beispielsweise auch die Frage, ob neben dem Gehweg auch die Fahrbahn mitgereinigt werden muss.

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Zinskommentar Oktober 2018 – EZB bleibt bei ihrem Fahrplan trotz Italiens umstrittenen Haushaltsplänen

baufinanzierung marktlage

Der EU bereitet die aktuelle Finanzpolitik der neuen italienischen Regierung reichlich Kopfschmerzen. Denn Italien ist jetzt bereits mit 2,3 Billionen Euro das am höchsten verschuldete Land innerhalb der Europäischen Union. Nun hat die italienische Regierung vor, die bisherige massive Staatsverschuldung mit dem neuen Haushalt um weitere 27 Milliarden Euro zu erhöhen und geht damit auf Konfrontationskurs mit der EU. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich in ihrer letzten Sitzung vom 25.10.2018 jedoch weder von Italiens Haushaltsplänen noch vom dem leicht abgeschwächten Wirtschaftswachstum in der Eurozone beeinflussen lassen.

EZB lässt sich nicht vom eingeschlagenen Kurs abbringen
Die europäischen Währungshüter bleiben ihren geldpolitischen Fahrplan treu. Die EZB halbierte im Oktober, wie bereits länger angekündigt, die Anleihekäufe und wird diese zum Jahresende voraussichtlich komplett einstellen. Auch mit einem ersten Zinsschritt beim EZB-Leitzins wird weiterhin frühestens Ende 2019 gerechnet. Der Einfluss von Italiens Neuverschuldungsplänen auf die Geldpolitik der EZB ist somit gering. Italien wird auf Druck der EU sicher noch etwas an ihrem Haushaltsentwurf nachbessern und die dennoch letztendlich höhere Neuverschuldung wird nicht zu einem Zerbrechen des Euro-Währungsraums führen. Damit beide Seiten ihr Gesicht wahren können, wird es am wahrscheinlichsten auf einen Kompromiss im Haushaltsstreit hinaus laufen. Und auch wenn dies nicht erreicht werden kann, könnte die EU den Konflikt auch einfach aussitzen und auf einen Bruch der italienischen Regierung spekulieren. Die Halbwertszeiten der italienischen Regierungen lagen in den letzten 70 Jahren im Schnitt bei nur rund 18 Monaten. Die EZB dagegen wird von ihrem geldpolitischen Kurs nicht abweichen, denn dazu müsste die europäische Wirtschaft massiv einbrechen. Dies ist aktuell aber nicht zu erwarten.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Die US-Wirtschaft ist stärker als erwartet gewachsen und in der EU geht es nur langsam vorwärts
Trotz einer guten Konjunktur in der europäische Union und steigender Verbraucherpreise, hat sich die europäische Kerninflationsrate kaum bewegt. Diese liegt um saisonale Preisschwankungen bereinigt, weiterhin unterhalb der von der EZB angestrebten Zwei-Prozent-Marke. Im September 2018 lag diese in Deutschland bei 1,4 Prozent und im Euroraum bei 1,1 Prozent. Dagegen wachsen Wirtschaft und Inflationsrate in den USA derweil stärker als erwartet. Damit erhöht sich die Gefahr, dass die US-Konjunktur heiß laufen könnte und deshalb versucht die Fed durch konsequente Zinsschritte nach oben dies zu verhindern. Im September 2018 hat die Fed den US-Leitzins auf die Spanne von 2,0 bis 2,25 Prozent angehoben und für die nächste Sitzung im Dezember 2018 wird mit einem erneuten Zinsschritt gerechnet. Um einer Überhitzung der US-Wirtschaft vorzubeugen, könnte laut Fed-Chef Jerome Powell im kommenden Jahr sogar eine Erhöhung des Zinsniveaus über 3 Prozent hinaus notwendig werden.

Baufinanzierungszinsen haben höchstes Niveau seit Mai 2018 erreicht
Nachdem die Bauzinsen in den vergangenen Monaten leicht gesunken waren, gab es seit Ende September einen kurzen Aufwärtstrend. Die Zinsen der 10-jährigen Bundesanleihe waren Anfang Oktober noch bei einem Stand von 0,57 Prozent und sind in den letzten Tagen wieder auf 0,40 Prozent gefallen, mit weiter sinkender Tendenz. Von daher kann man damit rechnen, dass die Bauzinsen kurzfristig wieder leicht sinken werden. Aus mittelfristiger Sicht ist weiterhin eher mit einer Seitwärtsbewegung zu rechnen und erst beim langfristigen Ausblick ist mit einem merklichen Anstieg zu rechnen.

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Kredit- und Konditionenanfragen: Mit schufaneutraler Anfrage die Bonität erhalten

Bonitätsprüfung

Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich zuerst einer Bonitätsprüfung unterziehen. Aber was ist, wenn man sich lediglich über die Konditionen einer Kreditaufnahme informieren möchte? In diesem Fall eine Kreditanfrage zu starten, kann schnell zum Verhängnis werden. Denn bei jeder Kreditanfrage werden die persönlichen Daten des Antragstellers gespeichert, außerdem wird bei der Schufa eine Anfrage nach der Kreditwürdigkeit gestellt. Leider kann eine solche Anfrage zur Folge haben, dass sich die Bonität des Antragstellers verschlechtert und ihm ein Kredit verweigert wird. Derart negativen Weichenstellungen kann man jedoch direkt entgegenwirken, indem man eine schufaneutrale Kreditanfrage stellt.

Was ist eine schufaneutrale Kreditanfrage?
Eine schufaneutrale Kreditanfrage ist nichts anderes als eine Konditionenanfrage. Dabei erkundet sich eine Person bei einer Bank über die Konditionen bei einer Kreditaufnahme. Diese Anfrage ist unverbindlich und bedarf deshalb keiner Schufa-Auskunft. Es ist besonders wichtig, dass die Konditionenanfrage schufaneutral bleibt, damit der Score des Antragstellers dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Score ist ein Indiz, dass es Banken ermöglicht, den Kunden nach seiner Bonität zu bewerten. Ein niedriger Schufa-Score kann zu Problemen bei der Kreditaufnahme oder bei der Wohnungssuche führen. Obwohl auch bei einer einfachen Konditionenanfrage ein Eintrag bei der Schufa erfolgt, ist diese nur für Sie einsehbar und hat somit keine Auswirkungen auf Ihre Bonität und Ihren Schufa-Score.

Bonitätsfaktoren

Was passiert bei einer Kreditanfrage?
Egal wie groß oder klein der Kredit ist – bei jeder Kreditanfrage müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen, um Ihre Kreditwürdigkeit nachzuweisen. Dazu gehören Gehaltsnachweise und Beleihungsunterlagen, sofern diese vorhanden sind. Ihre Daten werden zehn Tage lang in einer Datenbank gespeichert, auf die sämtliche Banken Zugriff haben. Außerdem holt die Bank auch bei der Schufa Informationen über Ihre Bonität ein.

Vorteile einer schufaneutralen Kreditanfrage
Wenn Sie erst einmal stöbern möchten, bevor Sie sich dazu entscheiden, einen Kredit aufzunehmen, sollten Sie sich auf jeden Fall für eine Konditionenanfrage entscheiden, denn diese erfolgt schufaneutral, unverbindlich und anonym. So können Sie sich einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Angebote verschaffen und sich das Kreditangebot aussuchen, das am besten zu Ihnen passt.

So gelangen Sie problemlos zu einem Kredit
Fangen Sie am besten damit an, verschiedene Kreditangebote auf einem Online-Portal zu vergleichen. Stellen Sie eine Konditionenanfrage, indem Sie die Kreditsumme und die gewünschte Laufzeit eingeben, prüfen Sie die Konditionen einzelner Anbieter und starten Sie dann Ihre Kreditanfrage. Wenn Ihre Bonität zu wünschen übrig lässt, kann es von Vorteil sein, sich die Kreditangebote von Privatanbietern anzusehen. Zwar muss bei Privatkrediten mit höheren Zinssätzen gerechnet werden, im Gegenzug kann in der Regel sogar bei einer geringen Kreditwürdigkeit ein Kredit über private Kreditvermittler aufgenommen werden.

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Zinsen sparen

Die Baufinanzierungszinsen sind derzeit noch im Keller. Allerdings werden diese auch irgend wann wieder steigen. Deshalb sollten sich Immobilienfinanzierer in jedem Fall darauf vorbereiten. Denn die Europäische Zentralbank (EZB) möchte die Anleihekäufe zum Ende des Jahres 2018 einstellen und könnte damit auch das Ende der niedrigen Zinsen in Europa einleiten.

Um sich abzusichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten
Wer als Immobilienerwerber in den nächsten Jahren für die Anschlussfinanzierung einen neuen Zins mit seinem Finanzierungsinstitut vereinbaren muss, sollte sich deshalb gegen zukünftig steigende Zinsen absichern.

Entwicklung der Bauzinsen von 2006 bis 2018

Drei Möglichkeiten zur Absicherung der derzeitigen niedrigen Zinsen:

  • Bausparvertrag: Mit einem Bausparvertrag hat man die Möglichkeit, sich einen Anspruch auf ein Darlehen zu festgelegten Zinskonditionen zu sichern. Als Voraussetzungen für die Darlehensvergabe ist die Zuteilungszeit und eine Mindestbesparung von 40 oder 50 Prozent zu nennen, weshalb man über einen längeren Zeitraum einen festgelegten Sparbeitrag einzahlen muss. Als Zeitfenster müssen Verbraucher hier aber mindestens zehn Jahre einkalkulieren, bevor das Baudarlehen ausgezahlt werden kann. Die Abschlusskosten liegen durchschnittlich bei einem Prozent der Bausparsumme.
  • Forwarddarlehen: Mit einem Forward-Darlehen wird einen Vertrag für die Anschlussfinanzierung abgeschlossen, bevor die Zinsbindung des bestehenden Darlehens abläuft. Ein Forward-Darlehen kann bis zu fünf Jahre im Voraus abgeschlossen werden. Als Kunde profitiert davon, wenn die Zinsen in diesem Zeitraum steigen und der Zinssatz für das neue Darlehen bei Vertragsabschluss auf einem niedrigem Niveau festgesetzt wurde. Allerdings wird für diese Sicherheit von den Finanzierungsbanken einen Aufschlag erhoben. Dies richtet sich nach der verbleibenden Restlaufzeit des bestehenden Darlehens. Deshalb sind Forwarddarlehen oft ein wenig teurer als ein sofort ausgezahltes Darlehen. Deshalb bergen sie ein kleines Risiko: Wenn die Zinsen nämlich niedrig bleiben, hat man als Kunde unter Umständen draufgezahlt.
  • Tilgungserhöhung: Mit einem finanziellen Spielraum, kann man auch seine Tilgung erhöhen und es sollten die jährlichen Sondertilgungsrechte voll ausgeschöpft werden. Wer nach dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist die Hälfte der Gesamtschuld abbezahlt hat, sollte bei der Zinsverlängerung die bisherige Rate weiter zahlen. Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen steigt dann der Tilgungssatz und die Rückzahlungszeit, sowie die Zinslast verringern sich. Wer allerdings die Raten verkleinert um beispielsweise Geld zu sparen, der braucht für die Tilgung länger und zahlt in der Gesamtsumme einen höheren Zinsbetrag zurück.

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Die Forward-Darlehen-Strategie

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Zinskommentar September 2018 – Straffung der Geldpolitik bei EZB und Fed setzt sich fort

baufinanzierung marktlage

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in ihrer Sitzung vom 13. September 2018 keine Änderung des zinspolitischen Fahrplans vorgenommen. EZB-Chef Mario Draghi bekräftigte wie erwartet seine Absicht, zum Jahreswechsel den Kauf von Staatsanleihen einzustellen. Im ersten Schritt reduziert die EZB ab Oktober 2018 das Nettoankaufvolumen bereits um die Hälfte, auf monatlich 15 Milliarden Euro. Weiterhin deutet einiges darauf hin, dass nach dem Ende des Anleihekaufprogramms auch der negative Einlagezins für Banken zurückgenommen wird. Als nächster Schritt könnte dann im Anschluss voraussichtlich ein erster Zinsschritt in den Fokus der Währungshüter rücken. Dies wird aus heutiger Sicht jedoch frühestens Ende 2019 der Fall sein.

EZB bereitet straffere Geldpolitik trotz einer stagnierenden Kerninflation vor
Trotz einer guten Konjunktur und steigender Beschäftigungsraten ist Entwicklung der Kerninflationsrate sowohl im Euroraum als auch in Deutschland leicht rückläufig. Dennoch bleibt die Inflationsprognose der EZB unverändert und Mario Draghi geht für das Jahr 2019 von einer Teuerung von 1,7 Prozent aus. Auch die wirtschaftliche Erholung werde weiter voranschreiten und die Risiken sind derzeit ausgewogen. Es wurde betont, dass der Ausstieg aus der lockeren Geldpolitik äußerst behutsam erfolgt. Deshalb wird die EZB auch nach Ende der Nettoanleihekäufe auslaufende Anleihen so lange wie nötig weiter reinvestieren.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Auch die Fed lässt sich nicht vom Kurs abbringen und nimmt die dritte Zinserhöhung vor
Fed-Präsident Jerome Powell bleibt ungeachtet der Kritik Donald Trumps an den Zinserhöhungen auf dem bereits eingeschlagenen Kurs. Die amerikanische Notenbank Fed hat wie erwartet auf ihrer Sitzung am 26. September 2018 den Leitzins um weitere 0,25 Prozent und damit auf eine Spanne von 2,0 bis 2,25 Prozent erhöht. Die Währungshüter kamen zu dem Schluss, dass ein erneuter Zinsschritt notwendig ist, um einer Überhitzung der Wirtschaft vorzubeugen. Hintergrund ist, dass die Inflationsrate in den USA anders als in Europa stabil bei 2 Prozent liegt und die Wirtschaftsentwicklung trotz Unsicherheiten aufgrund der Handelspolitik von Donald Trumps weiterhin stabil ist. Auch die jüngsten Arbeitsmarktdaten bestätigen die gute Konjunktur und die Gehälter sind beispielsweise im August mit 2,9 Prozent so stark wie seit über neun Jahren nicht mehr gestiegen.

Die Schwellenländer sind durch Schulden und schwache Währungen in der Krise
Die wachsende Inflation und zunehmende Verschuldung in Schwellenländern gilt aktuell als ein wirtschaftlicher Unsicherheitsfaktor. Die jüngsten Krisen in der Türkei oder in Argentinien sind nur zwei der unmittelbar sichtbaren Symptome. Betrachtet man diese Staaten einzeln, sind sie zu kleine Volkswirtschaften, um der Weltwirtschaft gefährlich zu werden. Jedoch könnte es dann problematisch werden, wenn weitere Schwellenländer durch einen Dominoeffekt mitgerissen werden. Dieses Szenario ist aktuell jedoch eher unwahrscheinlich. Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang China, da man von der chinesischen Regierung weiterhin eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik erwarten kann.

Als Unsicherheitsfaktor bleibt in China die private als auch die öffentliche Verschuldung, die seit einigen Jahren nur die Richtung nach oben kennt. Bei stabilen globalen Handelsbeziehungen und einem damit einhergehenden Wachstum stellt diese Verschuldung zwar kein Problem dar, doch der Handelsstreit mit den USA birgt einige Gefahren. Denn wenn die von US-Präsident Donald Trump verhängten Schutzzölle ihre Wirkung entfalten, könnte das der chinesischen Wirtschaft einen herben Dämpfer bereiten. Ein typischer Reflex darauf wäre, mit erhöhten Investitionen auf Pump gegenzusteuern. Das würde jedoch den Fokus ausländischer Investoren auf die chinesische Verschuldung richten. Allerdings kann durch die so unberechenbare Politik von Donald Trump, der Handelsstreit in einer Woche auch schon wieder Geschichte sein.

Baufinanzierungszinsen weiterhin niedrig, die steigen aber Bundesanleihen leicht an
Die Baufinanzierungszinsen sinken zwar derzeit leicht, jedoch befinden sich die Bundesanleihen dagegen in einem leichtem Aufwind. Ihre Rendite liegt derzeit bei 0,46 Prozent (Stand: 21.06.2018). Das niedrige Niveau der Baufinanzierungszinsen und der minimale Aufwärtstrend der Bundesanleihen lassen allerdings erwarten, dass in den nächsten Tagen mit leicht steigenden Baufinanzierungszinsen zu rechnen ist. Mittelfristig ist der Trend einer Seitwärtsbewegung jedoch intakt und deshalb ist auch erst langfristig mit merklich steigenden Baufinanzierungszinsen zu rechnen.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation der letzten fünf Jahre

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KfW Förderprogramme

Das Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 bei der KfW-Bank beantragt werden. Pro Kind gibt es zehn Jahre lang 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr, also insgesamt 12.000 Euro. Bei zwei Kindern sind es 24.000 Euro. Die Förderung wird jährlich in Teilbeträgen überwiesen. Sie gilt rückwirkend für Immobilienkäufe und Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2018 getätigt bzw. genehmigt wurden. Das Gute daran: Sie müssen das Baukindergeld nicht zurückbezahlen. Lassen Sie sich deshalb die staatliche Finanzspritze für Ihr Eigenheim nicht entgehen!

Was sind die wesentlichen Punkte der Baukindergeld-Förderung?
Die Baukindergeld-Förderung dient der finanziellen Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Durch die Berücksichtigung bei der Gesamtfinanzierung senkt das Baukindergeld die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht oder erleichtert dadurch vielen Familien erst den Schritt ins Wohneigentum. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

Ansprüche an eine Finanzierung

Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person, 

  • die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
  • die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
  • in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?
Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.

Einzugsdatum Antrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018 ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
ab 18.09.2018 innerhalb von 3 Monaten nach Einzug
(Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Nach dieser müssen Sie Ihre Identität nachweisen (siehe Punkt „Identifizierung“). Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. In Betracht kommt zum Beispiel eine Kombination mit Mitteln aus den Förderprodukten: 

  • Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit oder Zuschuss (151/152/430)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
  • Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA) oder
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit oder Zuschuss (159/455).

Die kumulierte Förderung darf dabei nicht höher als die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums sein.

Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.

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Quelle: KfW-Bank