Zinskommentar April 2019 – Für Europa wird es bei der aktuellen Wirtschaftslage ungemütlich

baufinanzierung marktlage

In Europa jagt seit Monaten eine negative Wirtschaftsmeldung die nächste. Weltweit kühlt die Konjunktur ab, die europäischen Inflationsraten sinken wieder und die deutschen Exporte brechen ein. Anfang April 2019 tagte der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank. IWF-Chefin Christine Lagarde teilte bereits im Vorfeld mit, dass sich die Weltwirtschaft in einer heiklen Lage befände und warnte vor verschlechterten Wachstumsbedingungen. Deshalb stellen sich Angesichts der zahlreichen schlechten Nachrichten aktuell nicht nur Finanzexperten die Frage: Wie schlimm wird es eigentlich? Es ist klar, dass es um das derzeitige Wirtschaftswachstum nicht gut bestellt ist. Blickt man jedoch etwas mehr in die Zukunft, so sehen die Prognosen für 2020 bei weitem nicht so düster aus. Obwohl langfristige Tendenzen deutlich unsicherer als kurz- und mittelfristige Vorhersagen sind, können sich viele der aktuellen Unsicherheitsfaktoren, wie etwa der Handelsstreit oder der Brexit, bis zum kommenden Jahr aufgelöst haben. Bis dahin kann es allerdings auf den Finanzmärkten durchaus noch einmal ungemütlich werden. Vor allem ein ungeregelter Brexit würde die europäische Wirtschaft massiv belasten.

Mario Draghi warnt auf der letzten EZB-Sitzung vor Risiken und entlastet Banken
Auf seiner März-Sitzung passte die Europäische Zentralbank (EZB) bereits den geldpolitischen Ausblick an und entschied, dass der Leitzins bis mindestens 2020 bei 0 Prozent bleibt. An diesem Ausblick gab es auch in der aktuellen Sitzung keine Änderung. Experten gehen davon aus, dass die Normalisierung der Geldpolitik sogar noch länger auf sich warten lassen könnte. Aufgrund der zahlreichen Unsicherheitsfaktoren sind kurz- und mittelfristig keine nachhaltigen positiven Impulse für die Wirtschaft zu erwarten. Auch die Kerninflation im Euroraum ist im März 2019 wieder auf 1 Prozent gesunken und hat sich damit deutlich von der 2-Prozent-Zielmarke der EZB entfernt. Hinzu kommt, dass das vermutlich anhaltende Brexit-Chaos oder ein ungeregelter Austritt das Wirtschaftswachstum sogar noch weiter ausbremsen könnte. Deshalb ist wohl ein erster Zinsschritt nicht vor Mitte 2020 zu erwarten und ein Ende der niedrigen Zinsen ist damit nicht in Sichtweite. Dies sorgt bei privaten Anlegern und auch den Banken Unbehagen aus, denn der Einlagezins liegt seit 2014 weiter bei -0,4 Prozent. Die Folge ist, dass europäische Banken einen Strafzins zahlen, wenn sie überschüssige Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Mario Draghi kündigte auf der letzten Sitzung jedoch an, dass sich die EZB die Nebenwirkungen des Strafzinses näher ansehen und über mögliche Entlastungen beraten wird.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Dem Sorgenkind Italien droht eine Rezession
Die Probleme Italiens sind in der öffentlichen Debatte über das Brexit-Chaos in den Hintergrund gerückt. Es wurde kaum wahrgenommen, dass sich die wirtschaftliche Lage in Italien zwischenzeitlich weiter verschärft hat: Eine gestiegene Arbeitslosigkeit, die Binnennachfrage und der Export schwächeln und die OECD prognostiziert für 2019 sogar ein Rezessionsjahr. Auch die weiterhin erhebliche Staatsverschuldung von mehr als 130 Prozent des BIP und die gleichzeitig steigenden Staatsausgaben der rechtspopulistischen Regierung sorgen für dunkle Wolken am Himmel. Das mühsam mit der EU verhandelte Defizitziel wird Italien mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich verfehlen. Eine Gefahr einer Schuldenkrise wegen der negativen Wirtschaftsdaten sehen Experten allerdings nicht. Denn die EZB wird die Zinsen niedrig halten, so dass sich Italien weiterhin extrem günstig refinanzieren kann. Und auch wenn sich die wirtschaftliche Situation trotzdem deutlich verschlechtern würde, so haben die europäischen Währungshüter noch die Option, durch weitere Ankäufe italienischer Anleihen das Land zu unterstützen.

Die Nachfolge von Mario Draghi ist weiter offen – Jens Weidmanns Chancen steigen wieder
Die EZB-Präsidentschaft von Mario Draghi endet in einem halben Jahr und wer seine Nachfolge antritt, ist noch völlig unklar. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass die Chancen als Nachfolger für Bundesbank-Chef Jens Weidmann wieder steigen, denn das Amt des EU-Kommissionspräsidenten wird auch in diesem Jahr neu besetzt. Emmanuel Macron brachte für diese Position jüngst den Chefunterhändler der EU für den Brexit Michel Barnier und die derzeitige IWF-Chefin Christine Lagarde ins Gespräch. Beide sind deutlich profilierter als der deutsche Kandidat Manfred Weber. Sollte es dadurch zu einem französischen Kommissionspräsidenten kommen, könnte dies im Gegenzug bedeuten, dass Frankreich nicht nur keinen Anspruch auf die Draghi-Nachfolge erhebt, sondern quasi als Gegenleistung für Webers ‚Verzicht‘ möglicherweise einen deutschen Kandidaten für die EZB-Präsidentschaft unterstützen würde. Denn selbst die bisherige Kritik der südeuropäischen Staaten am geldpolitischen „Falken“ Jens Weidmann legt sich langsam.

Bauzinsen bleiben weiter im Keller
Da die Anleger aktuell verunsichert sind und einen Wirtschaftsabschwung fürchten, ist in den letzten Wochen zunehmend in die als sicher geltende zehnjährige Bundesanleihe investiert worden. Dadurch ist die Rendite der Anleihe im März zeitweise wieder in den negativen Bereich gefallen. Damit kann man sagen, dass die Anleger dafür zahlen, dem deutschen Staat Geld leihen zu dürfen. Der Top-Zinssatz bei den 10-jährigen Hypothekendarlehen bewegt sich weiter bergab und hat mit 0,79 Prozent Ende März einen erneuten Tiefststand erreicht. Und es könnte noch weiter bergab gehen. Denn solange die politische Unsicherheit anhält, wird es weder bei der Rendite der Bundesanleihe noch bei den Bauzinsen nachhaltig bergauf gehen. Dazu kommt, dass mit jeder negativen Wirtschaftsmeldung die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Zinsen noch weiter nach unten gehen.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

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Frühjahrscheck für das Eigenheim

Hausreinigung

Wenn der Frühling anfängt und das Wetter wieder besser wird, empfiehlt sich für Hauseigentümer ein eingehender Frühjahrscheck für das eigene Haus und vorhandene Nebengebäude. Dies beginnt beim Dach und den Ziegeln, aber auch Dachrinnen, Putz, Fenster, Türen sollten vom Hausbesitzer im Frühjahr überprüft werden. Hierbei sollten Sie klären, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.

Durch eine Bestandsaufnahme erst einmal die Mängel auflisten
Ob es ein kalter oder warmer Winter war ist nicht entscheidend. Die durch den Winter hervorgerufenen Mängel sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Aus kleinen Mängeln können sich schnell große Probleme entwickeln. Wichtig ist, den Zustand des Daches zu prüfen oder ob an der Fassade über den Winter Schäden eingetreten sind. Auch die Dachrinnen oder loser Putz an der Fassade sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden, denn an der Fassade lassen sich oft Schimmelpilz oder Algen aufgrund der Winternässe nieder.

Hausbesitzer planen Investitionen ins Eigenheim

Checkliste für die Prüfung:

  • Dach und Fassade: Sind Dachziegel lose oder beschädigt, gibt es Undichtigkeiten in der Dacheindeckung, hat die Fassade Risse oder offene Stellen.
  • Regenrinnen und Fallrohre: Entfernen von Laub und Schutz, Suche nach Frostschäden
  • Solar- und Photovoltaik-Anlagen: Verschmutzungen an den Modulen reinigen, Prüfung der Bauteile
  • Fenster: Prüfung und Wartung der Dichtungen, Abschmieren der Mechanik
  • Holzelemente: Ist das Holz von Fensterläden, Carports oder Balkonen noch intakt oder schon angefault
  • Bäume: Trockene und beschädigte Äste entfernen
  • Gartenbewässerung: Leitungen durchspülen und Rohre, Wasserhähne auf Frostschäden prüfen.
  • Heizung: Die Heizungsanlage einem prüfenden Blick unterziehen, Reparaturen oder Erneuerungen lassen sich am besten in der heizfreien Zeit erledigen
  • Rauchmelder: Sind diese noch funktionstüchtig, sind die Batterien noch ausreichend geladen

Prioritäten richtig setzen – Dach, Fassade und Co. 
Wenn vorhandene Mängel entdeckt werden, sollten Sie für Abarbeitung Prioritäten setzen. Hier gehört vor allen Dingen das Dach. Durch Wind und Wetter können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten Sie schnellstens beheben, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern, denn die Dämmung kann dadurch Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden. Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass auch hier der Winter nicht vor halt macht. An den Außentüren kann unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen.

Bei einem noch neuen Haus die Garantiephase beachten
Haben Sie Mängel gefunden und wohnen noch nicht lange in Ihrem neuen Haus kann es sein, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Firma, die Ihr Haus gebaut hat. Neigt sich die Garantiephase bei einem neuen Haus dem Ende zu, kann man den Check mit einer Schlussbegehung verbinden. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger vor Ort mit sein.

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Grundbuch

Wenn man eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen möchte, dann ist man in aller Regel auf ein größeres Bankdarlehen angewiesen. Ein Bankdarlehen gibt es aber meist nur für ausreichend Sicherheiten. Bei einer Immobilienfinanzierung ist das wichtigste Mittel für die Besicherung die Grundschuld. Deshalb spielt die Grundschuld bei Darlehen für Häuslebauer oder Häuslekäufer eine wichtige Rolle.

Aber was ist die Grundschuld eigentlich?
Mit einer Grundschuld sichert sich die Bank das Recht zu, eine belastete Immobilie zu verpfänden, wenn das Darlehen trotz der Fälligkeit nicht zurückgezahlt wird. Dadurch gehört die Immobilie allerdings nicht der Bank, wie es im Volksmund heißt. Der Bank wird es lediglich ermöglicht, die Immobilie gegen den Willen des Eigentümers an den Meistbietenden zu versteigern oder die Erträge, wie beispielsweise Mieteinnahmen, für sich zu beanspruchen. Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus der Höhe der Grundschuld, dem sogenannten Nennbetrag und den Grundschuldzinsen. Die Grundschuldzinsen betragen meist 12 bis 18 Prozent. Allerdings hat dieser hohe Zinssatz nichts mit den Darlehenszinsen zu tun, sondern ist vielmehr eine Art Sicherheitspuffer für die finanzierende Bank. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die abgesicherten Forderungen wegen anfallender Verzugszinsen, Vollstreckungskosten und sonstigen Kosten den ursprünglichen Betrag übersteigen. Die Bank darf aus dem Versteigerungserlös nur das behalten, was tatsächlich aus dem Darlehensverhältnis geschuldet wird.

Ein Zuhause schaffen verbinden viele mit Haus bauen

Häufig sichert sich die Bank auch den Zugriff auf sonstiges Vermögen
Die finanzierende Bank verlangt meist neben der Verpfändung des Grundstücks oftmals auch noch ein persönliches Schuldanerkenntnis des Darlehensnehmers. Die Bank erhält dadurch einen Zugriff auf das sonstige Barvermögen und das Arbeitseinkommen. Dies ist dann ein zusätzliches, von der Grundschuld unabhängiges Sicherungsmittel. Dadurch kann die finanzierende Bank grundsätzlich frei wählen, in welche Vermögensgegenstände eine Vollstreckung vorgenommen wird. Ein fester Bestandteil der Grundschuldurkunde ist auch die „Unterwerfung des Darlehensnehmers unter die sofortige Zwangsvollstreckung, und zwar sowohl hinsichtlich der Grundschuld als auch hinsichtlich des persönlichen Schuldanerkenntnisses“. Die Bank sichert sich damit einen Vollstreckungstitel gegen den Darlehensnehmer und kann die Zwangsvollstreckung einleiten, ohne vorher vor Gericht ziehen und ein Urteil erstreiten zu müssen.

Eine notarielle Beurkundung ist immer zu enpfehlen
Als Darlehensnehmer sollte man auch ein besonderes Augenmerk auf die sogenannte Zweckerklärung richten, welche auch Sicherungsabrede oder Sicherungsvertrag genannt wird. In dieser vertraglichen Vereinbarung wird von der Bank und dem Darlehensnehmer festgelegt, für welche Forderungen die Grundschuldurkunde und das persönliche Schuldanerkenntnis als Sicherheit dienen sollen. Häufig handelt es sich nicht nur um Ansprüche aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag, sondern auch alle weiteren Forderungen, die die Bank jetzt oder zukünftig gegen den Darlehensnehmer hat. Es ist allerdings auch möglich, dass die Zweckerklärung auf das konkrete Darlehensverhältnis beschränkt wird. Eine solche „enge Zweckerklärung“ muss aber vorab mit der Bank verhandelt werden. Mit Blick auf die Grundschuld und insbesondere die Zwangsvollstreckungsunterwerfung empfiehlt sich auf jeden Fall eine notarielle Beurkundung. Denn das Ganze kann gravierende Folgen für den Darlehensnehmer haben, weshalb man sich bestmöglich absichern sollte. Deshalb ist es sinnvoll einen Notar als unabhängigen Berater bei der Beurkundung hinzuziehen. Denn der Notar kann auf die Bedeutung der einzelnen Regelungen und auf die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen hinweisen.

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Zinskommentar März 2019 – Brexit … denn sie wissen nicht was sie tun – Baufinanzierer profitieren davon

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Großbritannien sollte eigentlich am 29. März aus der Europäischen Union (EU) austreten. Die britische Politik treibt das Brexit-Chaos weiter auf die Spitze und glänzt mit Entscheidungsunfähigkeit. Bisher hat man es nur geschafft, sowohl gegen den Brexit-Deal als auch gegen den No-Deal-Brexit zustimmen und lediglich eine Verschiebung des Austrittsdatums zu beschließen. Die Fristverlängerung wurde zwar unter Auflagen von den 27 EU-Ländern angenommen, ändert aber an der Sache nichts, dass die britische Politik nicht weiß was sie will und immer mehr auf einen harten Brexit zusteuert.

Brexit-Ausgang weiterhin unsicher

Die Lage für die Europäische Union (EU) ist mittlerweile schwierig: Einerseits kann man den Sinn der Verlängerung in Frage stellen. Denn die britische Politik ist so gespalten, dass es eher an ein Wunder grenzen würde, dass eine Eignung in den kommenden Wochen zustande kommt. Denn der weiterhin größte Streitpunkt ist der sogenannte Backstop, also die Garantie für eine offene Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland, bis ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien geschlossen ist.

Andererseits hätte auch ein ungeregelter Brexit schwerwiegende Folgen für alle Seiten. Denn viele europäische Unternehmen sind auf ein No-Deal-Szenario nicht ausreichend vorbereitet. Auch auf die Europawahl Ende Mai 2019 könnte ein harter Brexit seine Schatten werfen und den Populisten auftrieb verschaffen. Und dann sind da noch die Finanzmärkte die einen harten Brexit am meisten fürchten, da dies zu unabsehbaren Folgen und einer extremen Volatilität mit Abwärtspotenzial sorgen würde. Für aktuelle Baufinanzierer dürften dann in diesem Fall die Bauzinsen neue Tiefstände erreichen. Eine weitere längere Fristverlängerung und neue Verhandlungen mit der EU wären für beide Seiten die sinnvollste Lösung. Dies sorgt zwar weiter für Unsicherheit, der Effekt ist allerdings überschaubar, da sich die Märkte inzwischen darauf eingestellt haben.

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

EZB sieht keine Zinserhöhung für 2019 und gibt neue Geldspritzen für Banken
Auch mit dem Frühlingsanfang haben sich die Wirtschaftsaussichten nicht gebessert. So haben die fünf Wirtschaftsweisen in Deutschland gerade die Wachstumsprognose auf 0,8 Prozent halbiert. Auch die europäischen Notenbanker der Europäische Zentralbank (EZB) haben in ihrer Sitzung vom 7. März 2019 auf die schwache Konjunktur reagiert und ihren Zinsausblick angepasst. So bleibt der Leitzins bis zum Jahresende 2019 bei null Prozent und man kann damit rechnen, dass sogar bis mindestens Mitte 2020 der Leitzins auf seinem Rekordtief bleiben könnte. Denn die negativen Einflussfaktoren auf die wirtschaftliche Entwicklung bestehen vorerst weiter und es fehlen positive konjunkturelle Aussichten. Sollten mehrere wichtige europäische Volkswirtschaften in eine Rezession abrutschen, ist es auch denkbar, dass es zu einer Wiederaufnahme der Anleihekäufe kommen kann.

Auch die im Vorfeld bereits diskutierten Pläne zu einer Neuauflage der sogenannten TLTROs, welche im Jahr 2014 erstmals zum Einsatz kamen, wurden in der EZB-Sitzung im März 2019 konkretisiert. Diese sollen verhindern, dass im Zuge einer Konjunkturabkühlung von den Banken Kredite zögerlicher vergeben werden. Im September 2019 wird nun ein neues Programm starten. Die EZB hat mit ihrer derzeitigen Zinspolitik schon massiv zu Marktverzerrungen beigetragen. Allerdings haben zahlreiche Volkswirtschaften in der Euro-Zone die erkaufte Zeit nicht für Strukturreformen genutzt und sich an die „Droge billiges Geld“ gewöhnt. Deshalb wird der Entzug von dieser „Droge“ noch länger auf sich warten lassen.

Auch die Fed stellt für 2019 keine weiteren Zinsschritte in Aussicht und wartet erst einmal ab
Das Wirtschaftswachstum schwächt sich auch in den USA etwas ab und die Inflation ging zuletzt auf den niedrigsten Stand seit über zwei Jahren zurück. Deshalb beschlossen die amerikanischen Währungshüter der Federal Reserve System (Fed) in ihrer geldpolitischen Sitzung am 20. März 2019, dass sie den Leitzins im laufenden Jahr 2019 nicht weiter erhöhen werden. Im Gegensatz zur Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich die Federal Reserve System (Fed) durch ihre vergangenen Zinserhöhungen wieder einen Handlungsspielraum verschafft und kann diesen bei Bedarf mittelfristig auch für Zinssenkungen nutzen. Die weitere Entwicklung der amerikanischen Konjunktur und der damit verbundenen Geldpolitik hängt stark vom weiteren Verlauf der Handelskonflikte ab.

Mit den Bauzinsen geht es weiter bergab und sie erreichen neue Tiefstände
Die Unsicherheit mit dem Brexit, sorgt nach wie vor dafür, dass Anlagegelder verstärkt in sichere Anlagen investiert werden. Deshalb ist die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe im März weiter gesunken und lag zwischenzeitlich bei nur noch 0,06 Prozent. Den absoluten historischen Tiefpunkt erreichte sie bisher im Jahr 2016, nach dem Brexit-Referendum am 23. Juni 2016. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe rutschte damals für mehrere Wochen sogar unter die 0-Prozent-Grenze. Der Top-Zinssatz bei den 10-jährigen Hypothekendarlehen bewegt sich weiter unter der Ein-Prozent-Marke und liegt aktuell bei 0,85 Prozent. Nach wie vor ist kein nennenswertes Aufwärtspotential für die Bauzinsen zu erkennen. Durch die Unsicherheiten vom Brexit könnten die Zinsen kurzfristig sogar noch weiter nach unten gedrückt werden.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: fallend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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Die KfW-Bank hat seine Broschüre zu den privaten wohnwirtschaftlichen Programmen aktualisiert. Diese Broschüre ist so aufgebaut, dass sie dem Finanzierungsinteressenten die KfW-Förderprodukte themenbezogen kurz und übersichtlich darstellt. Jetzt von günstigen Zinsen und Zuschüssen profitieren.

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Quelle: KfW-Bank

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Zinskommentar Februar 2019 – Bauzinsen sinken weiter und EZB sorgt sich um schwache Konjunktur

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Das drohende Brexit-Chaos, Konjunkturflaute, Schuldenberge, alte und neue Handelskonflikte. Es gibt derzeit eine Vielzahl von ungelösten wirtschaftlichen und politischen Problemen, weshalb bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zunehmend eine Besorgnis ausgelöst wird. Die Wirtschaftsaussichten für das Jahr 2019 wurden bereits mehrfach nach unten korrigiert und auch die EU-Kommission hat die Prognose für das Wirtschaftswachstum der Euro-Zone zuletzt von 1,9 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt. Für viele Experten ist diese Korrektur immer noch zu optimistisch eingeschätzt und gehen deshalb noch von weiteren Prognoseanpassungen nach unten aus. Auch das deutsche Finanzministerium kalkuliert aufgrund der abflauenden Konjunktur mit einem Haushaltsloch von 25 Milliarden bis zum Jahr 2023.

EZB zeigt sich besorgt von schwacher Konjunktur was vor allem für Schuldenstaaten problematisch ist
Für diejenigen Länder, die es trotz einer lockeren Geldpolitik und den Niedrigzinsen nicht geschafft haben, ihre Schuldenberge zu reduzieren, sind die düsteren Konjunkturaussichten allerdings besonders problematisch. So prognostiziert beispielsweise die EU-Kommission für Italien, dem Staat mit der höchsten Schuldenquote Europas, nur noch ein Wachstum im Jahr 2019 von gerade einmal 0,2 Prozent. Dadurch werden sich für die italienischen Banken ihre Refinanzierungsbedingungen deutlich verschlechtern. Denn Italien ist auf niedrige Zinsen angewiesen, um allein um den Schuldendienst leisten zu können. Da die aktuelle Regierung in ihrem Haushalt lieber Wahlgeschenke auszahlt und wichtige politische Reformen aufschiebt, wird Italien weiterhin für Unsicherheit sorgen. Deshalb ist es denkbar, dass die drittgrößte europäische Volkswirtschaft mittelfristig sogar eine handfeste Schuldenkrise landen kann.

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Neue Anleihekäufe, Helikoptergeld oder TLTROs – Europa braucht neue stimulierende Maßnahmen
Wegen der schwächelnden Wirtschaft und der weiter nachlassenden Inflationsentwicklung rückt eine Normalisierung der Geldpolitik wieder in weite Ferne. Deshalb wird es nach der derzeitigen Sachlage sicher keinen ersten Zinsschritt in diesem Jahr geben, sondern die Europäische Zentralbank (EZB) wird eher zusätzlich stimulierende Maßnahmen zu ergreifen. Denkbar ist, dass die EZB zunächst mit einer Neuauflage der TLTROs beginnen wird. Bei TLTRO handelt es sich um gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit einem milliardenschweren Anreizprogramm für Banken, dass mehr Kredite vergeben werden. Bei einer weiteren Konjunkturabkühlung, kann mittelfristig auch ein Wiederaufleben der Anleihekäufe nicht ausgeschlossen werden. Von einigen Finanzexperten wird auch das so genannte Helikoptergeld wieder ins Gespräch gebracht, bei dem die Notenbank mit Geldspritzen direkt in die Wirtschaft eingreift. Bisher galt dieses Geldinstrument jedoch als geldpolitisches Tabu und wurde nicht einmal während der letzten Finanzkrise eingesetzt. Deshalb ist es aktuell unwahrscheinlich, dass die EZB auf diese extreme und umstrittene Maßnahme zurückgreift.

Bei der Draghi-Nachfolge hat Bundesbank-Chef Weidmann kaum Chancen
Da viele Staaten in der EU weiterhin auf die niedrigen Zinsen angewiesen sind, bleibt der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB) und dem festhalten an der lockeren Zinspolitik hoch. Deshalb finden Befürworter einer restriktiveren Geldpolitik aktuell kaum eine Mehrheit für eine Draghi-Nachfolge. Zu den Anhängern einer restriktiveren Geldpolitik zählt auch Bundesbank-Chef Jens Weidmann, der auch als möglicher Nachfolger Mario Draghis ins Gespräch gebracht wurde. Derzeit sind seine Chancen allerdings nicht nur aufgrund seiner geldpolitischen Ausrichtung gering, sondern auch aus parteitaktischen Erwägungen. Denn die Unionsparteien CDU und CSU haben aktuell eher ein Interesse daran, den Nachfolger von Jean-Claude Juncker zu stellen als die EZB-Präsidentschaft zu übernehmen.

Auch die amerikanische Wirtschaft schaltet einen Gang zurück und bringt die Fed vom Kurs ab
Das Wirtschaftswachstum in den USA schwächt sich zwar tendenziell ebenfalls ab, allerdings bleibt es auf einem vorerst soliden Niveau. Dadurch ist die Federal Reserve System (Fed) erst einmal von dem bisher eingeschlagenen Zinserhöhungskurs zurückgerudert. Dies wird dazu führen, dass die Fed kurzfristig erst einmal keine weiteren Zinsschritte machen wird. Sie wird die weitere wirtschaftliche und politische Entwicklung abwarten, denn es ist erkennbar, dass auch die Effekte von Donald Trumps Steuersenkungsprogramm langsam verpuffen und sich die Wirtschaft in den USA in jedem Fall abschwächen wird. Wie stark sich das Wirtschaftswachstum abschwächen wird, hängt hauptsächlich von der Entwicklung der von Donald Trump angezettelten Handelskonflikte ab. Donald Trump bleibt zwar weiter bei seinen Drohgebärden, bringt aber gleichzeitig durch die Verschiebung der Frist zur Zollerhöhung auf chinesische Importe ein wenig Hoffnung auf eine Deeskalation des Konfliktes mit China.

Bauzinsen und Rendite der Bundesanleihen so niedrig wie 2016
Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe hat im Februar 2019 erneut einen Tiefstand erreicht und ist mit 0,09 Prozent so niedrig wie seit 2016 nicht mehr. Auch die Bauzinsen ziehen nach und bewegen sich seit Anfang Februar 2019 beispielsweise bei der 10-jährigen Zinsbindungszeit wieder unter der Ein-Prozent-Marke. In den nächsten Monaten kann weiter mit einer nach unten gerichteten Seitwärtsbewegung bei den Bauzinsen gerechnet werden. Vom aktuellen Niveau aus betrachtet, dürfte es bis zum Jahresende allerdings wieder einen marginalen Aufwärtstrend geben. Für Immobilienkäufer oder Umfinanzierer bedeutet dies weiterhin, die niedrigen Zinsen für eine möglichst hohe Tilgung zu nutzen und eine lange Zinsbindung auswählen, um sich das aktuelle Zinsniveau langfristig zu sichern.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht fallend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

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Haus

Für viele Menschen ist die wichtigste und größte Investition ihres Lebens ein eigenes Dach über dem Kopf. Gerade Familien mit Kindern möchten gerne Sicherheit in Form einer eigenen Immobilie hinterlassen und nehmen daher eine oft viele Jahre währende finanzielle Belastung in Kauf, die mit dem Erwerb einer Immobilie einher geht. Das Projekt „eigens Dach“ beginnt aber nicht erst, wenn die Bagger anrollen. Die Weichen über die Machbarkeit werden schon viele Jahre vorher gestellt, denn beim Eigenheim gilt die Regel: Erst Hunderter auf Hunderter, dann Stein auf Stein, schließlich Tausender auf Tausender.

Wichtig ist die frühzeitige Vermögensbildung
Den meisten Menschen wird nicht in die Wiege gelegt, über genügend Eigenkapital zu verfügen, um sich den Traum vom Eigenheim einfach so erfüllen zu können. Auch Bausparverträge und dergleichen reichen meist nicht aus, um wenigstens eine solide Teilfinanzierung zu ermöglichen. Das Fundament für eine solide Finanzierung besteht aus einem ausreichendem Eigenkapitalstock. Generell sollten etwa 20 bis 30 Prozent der Kauf- oder Bausumme bei Vertragsunterzeichnung vorhanden sein, damit die eigenen vier Wände auf tragfähigen Füßen stehen. Es ist daher wichtig, bereits in jungen Lebensjahren, etwa nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, damit zu beginnen, sich einen Vermögenswert aufzubauen. Dieser kann dann für das eigene Heim verwendet werden.

Anlageformen zum Eigenkapitalaufbau
Es gibt für die richtige Sparform kein Patentrezept. Wichtig ist jedoch, dass das Geld zum Eigentumserwerb verfügbar ist. Sparkonten, Tagesgeld und Festgelder kommen nur kurzfristig infrage. Auch ein Bausparvertrag ist nur begrenzt sinnvoll, denn auch hier gibt es kaum ausreichende Zinsen auf das Guthaben. Um aber staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie zu nutzen, ist der Bausparvertrag mit der richtig gewählten Bausparsumme ein passender Baustein beim Eigenkapitalaufbau.

Funktionsweise Fonds

Am sinnvollsten ist ein zum Anlagehorizont passender Investmentfonds, auch Fondssparplan genannt. Dies beginnt bei Rentenfonds, geht über Mischfonds, offenen Immobilienfonds bis hin zu Aktienfonds. Hier kann man passend zur Risikoneigung mit einem monatlichen Betrag ab 25,00 Euro flexibel sparen. Der monatliche Beitrag kann jederzeit erhöht werden oder bei finanziellen Engpässen auch einmal ausgesetzt werden. Zusätzlich kann mit unregelmäßigen Zuzahlungen, beispielweise bei einer Weihnachtsgeldzahlung oder ähnlichem, der Anspartopf schneller gefüllt werden. Wichtig ist es auf jeden Fall, so früh wie möglich zu beginnen, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen.

Ergebnisse Sparplan DWS Top Dividende

wichtiger Hinweis:
Dieser Chart dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Informationen sind unverbindlich und stellen weder eine Anlageempfehlung oder sonstige Beratung, ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Eine Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Anlegers. Die dargestellten Informationen, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Daten wurden sorgfältig recherchiert und beruhen auf Quellen, die als zuverlässig gelten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sowie das Eintreten von Prognosen wird keine Haftung übernommen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

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Zinskommentar Januar 2019 – EZB korrigiert seinen Wachstumsausblick nach unten

baufinanzierung marktlage

Für das Jahr 2019 trüben sich die Wirtschaftsaussichten zunehmend ein. War die Europäische Zentralbank (EZB) bisher zuversichtlich, dass die Konjunktur nur eine kleine Verschnaufpause einlegt, so musste Mario Draghi in der letzten Sitzung am 24. Januar 2019 jedoch einräumen, dass die Risiken für den Euroraum zunehmen. Das klang auf der Sitzung im Dezember 2018 noch anders, denn da stellte die Europäische Zentralbank (EZB) noch fest, dass sich Chancen und Risiken weitestgehend die Waage halten.

Nicht nur der europäische Motor stottert
Auf dem Weltwirtschaftsforums in Davos senkte der Internationale Währungsfonds (IWF) zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate seine Wachstumsvorhersage. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert angesichts noch ungelöster Handelskonflikte und eines drohenden Brexit-Chaos, dass die weltweite Wirtschaftsleistung im Jahr 2019 nur noch um 3,5 Prozent ansteigen wird. Die Prognose für Deutschland wurde vom Internationalen Währungsfonds (IWF) sogar um ganze 0,6 Prozent nach unten korrigiert und es wird mit gerade einmal 1,3 Prozent Wachstum im laufenden Jahr gerechnet. Vor allem die Probleme der Autoindustrie und eine geringere Export-Nachfrage sorgen für eine Belastung für die deutsche Wirtschaft. Für die Europäische Zentralbank (EZB) erschwert die schwächelnde Wirtschaft und der nachlassende Preisdruck, die zinspolitische Normalisierung einzuleiten.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Die meisten Marktteilnehmer waren ursprünglich davon ausgegangen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) bereits im Herbst dieses Jahres die Zinsen wieder anheben könnte. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sieht es eher so aus, dass alles auf eine Verschiebung der Zinserhöhung in das Jahr 2020 hindeutet. Denn die Inflation erzeugt auf die Europäische Zentralbank (EZB) keinen Handlungsdruck, die schwächeren Konjunkturdaten und Prognosen können dies auch nicht. Das politische Umfeld mit der Brexit-Hängepartie, die Verschuldung Italiens und der dortige Abrutsch in die Rezession sowie die Folgen des Handelskonfliktes sorgen zusätzlich für eine gedämpfte Stimmung.

Harter Brexit, weicher Brexit oder gar kein Brexit? Das Brexit-Chaos hält die die Finanzmärkte in Atem
Das mit der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen ist im britischen Parlament krachend abgelehnt worden und auch ein konsensfähiger Plan B ist nicht in Sichtweite. Deshalb steht nun langsam die Frage im Raum: Was passiert Ende März? Mit jedem weiteren Tag ohne eine Lösung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein ungeordneter Ausstieg der Briten eintreten kann. Und je näher das Datum eines wahrscheinlichen harten Brexit voranschreitet, desto vorsichtiger werden Unternehmen und die Verbraucher. In der wirtschaftlichen Entwicklung wird dies Bremsspuren verursachen und auch an den Finanzmärkten wird die Volatilität ansteigen. Die Verunsicherung über die weitere Entwicklung kann zu Gewinnmitnahmen und einer Flucht der Anleger in sichere Häfen kommen. Der daraus resultierende Schaden lässt sich heute allerdings nicht seriös voraussagen, da es keinerlei Vergleiche gibt.

Shutdown in den USA sorgt für Milliarden-Verluste
Die gesenkten Wachstumsprognosen betreffen auch die USA. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet für das Jahr 2019 zwar noch mit einem Wachstum 2,9 Prozent, jedoch werden spätestens im Jahr 2020 die Effekte von Donald Trumps Steuerreform verpufft sein. Dann könnte sich das Wachstum auf 1,7 Prozent absenken. Die andauernden Handelsstreitigkeiten mit China belasten die Wirtschaft beider Staaten zusätzlich. Die chinesische Konjunktur schwächte sich zum einen ab, zum anderen gaben aber auch amerikanische Unternehmen wie Apple, General Motors oder Starbucks Umsatzwarnungen heraus, die sie hauptsächlich auf den Handelskonflikt zurückführen. Dazu kommt noch der von Donald Trump angezettelte Shutdown.

Von der Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) wurde schätzt, dass jede Woche Stillstand die US-Wirtschaft 1,2 Milliarden Dollar kostet. Damit sind bis zum Ende des Shutdown Kosten von über fünf Milliarden Dollar entstanden. Donald Trump wollte für seine Grenzbarriere 5 Milliarden Dollar erzwingen und hat nun erheblich mehr Kosten verursacht ohne nur einen Dollar für seine Grenzbarriere zu bekommen. Der Shutdown hat selbst bei der Federal Reserve System (Fed) für Probleme gesorgt, denn sie hat keine aktuellen Konjunkturdaten mehr erhalten und war damit im geldpolitischen Blindflug unterwegs. Auf der letzten Fed-Sitzung Ende Dezember 2018, haben die amerikanischen Notenbänker die erwartete Zinserhöhung auf 2,25 bis 2,5 Prozent durchgeführt.

Für das Jahr 2019 wird allerdings von der Federal Reserve System (Fed) ein deutlich vorsichtigerer Kurs erwartet. Den sie hat zuletzt angedeutet, sich in 2019 alle Optionen offen zu halten, was beispielsweise auch bedeuten könnte, in 2019 komplett auf Zinserhöhungen zu verzichten. Gerade aus diesem Grund sind die Währungshüter für ihre Entscheidungen auf wichtige aktuelle Konjunkturdaten angewiesen.

Für Immobilienkäufer und Bauherren bringt dies aktuell gute Nachrichten: Es ist kein Aufwärtspotential bei Bauzinsen in Sicht
Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe erreichte am 3. Januar 2019 mit 0,15 Prozent einen Tiefstand, der zuletzt Ende 2016 erreicht wurde. Der Bauzins, für beispielsweise 10-jährige Hypothekendarlehen, pendelt seitdem um die Ein-Prozent-Marke. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der genannten Risiken, der konjunkturellen Erwartung und der Inflation unter der EZB-Zielmarke von 2 Prozent auch im Jahr 2019 mit niedrigen Zinsen und wenig Aufwärtspotential gerechnet werden kann. Ein Anstieg der Zinsen wäre nur bei einem deutlichen Anstieg der Inflation und erheblich besseren konjunkturellen Aussichten zu erwarten, was in der derzeitigen Situation nicht ersichtlich ist.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

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Winterdienst

Im Winter sollte man auf Streusalz verzichten, denn zum einen ist es in vielen Gemeinden verboten und zum anderen der Umwelt zuliebe. Daraus ergibt sich für viele die Frage: Wie bekommt man denn dann Eis und Schnee in den Griff? Und der eine oder andere fragt sich generell: Muss man überhaupt streuen oder schippen?

Fakten und Tipps zur Räumpflicht
Als Hausbesitzer ist man verpflichtet, Gehwege und mitunter auch die Straße vor seinem Grundstück zu räumen und zu streuen. Das gilt, sofern die Gemeinde dem Eigentümer diese Aufgabe übertragen hat. Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland übertragen diese Reinigungspflicht der Wege, welche am Grundstück liegen, auf dessen Eigentümer. Deshalb haben Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass niemand auf rutschigen Wegen ausrutscht und sich möglicherweise verletzt. Die Gehwege sind werktags in der Regel zwischen 7:00 und 20:00 Uhr eis- und schneefrei zu halten. An Sonn- und Feiertagen gilt dies ab 9:00 Uhr. Da es aber auch lokale Ausnahmen gibt, sollte man sich in seiner Stadt oder Gemeinde dazu kundig machen.

Kommt es zu einem andauernden Schneefall, so muss man als Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es ist dann in Ordnung mit dem räumen zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet. Es muss auch nicht der gesamte Gehweg geräumt werden. Bei Gehwegen ohne eine besondere Verkehrsbedeutung reicht es aus, nur einen Streifen zu streuen. Dieser sollte es zwei Fußgängern ermöglichen, vorsichtig aneinander vorbeizukommen. Der „Laufweg“ sollte mindestens einen halben Meter breit sein und ein sicheres laufen gewährleisten. Da auch Fußgänger vorsichtig sein müssen, braucht man den Weg aber nicht vollständig von Schnee zu befreien.

Die Auswahl des Streumittels – Stumpfe Streumittel erhöhen die Griffigkeit
Es ist keine gute Idee, einfach mit Streusalz dem Schnee und Eis zu Leibe zu rücken. In den meisten Kommunen ist dies verboten und wird mit einem Bußgeld belegt. Denn das Salz schadet Pflanzen, Tieren, Gewässern, Bauwerken und auch Fahrzeugen. Allerdings erlauben einige Kommunen bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen, beispielsweise auf Treppen, eine sparsame Verwendung von Streusalz. Zu empfehlen sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Diese erhöhen die Griffigkeit, da sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für eine ausreichende Wirkung dieser Streumittel, ist es wichtig, dass sie möglichst dicht gestreut werden. Wenn der Winter vorbei ist, kann das Streugut zusammengekehrt werden und beim nächsten Bedarf wieder verwendet werden.

Mit der richtigen Schneeschaufel geht es einfacher
Eine Schaufel darf nicht zu schwer sein, damit man effektiv schippen kann. Deshalb empfiehlt es sich, im Laden mehrere Modelle anzuschauen und entsprechend der Körperstatur auszuwählen. Wegen ihres geringen Gewichts sind Schaufeln aus Aluminium sehr beliebt. Diese eignen sich in erster Linie für die Arbeit auf glatten Untergründen. Auf Kopfsteinpflaster oder Gehwegplatten wird die Schiebefläche beim Einsatz allerdings schnell zerkratzt und verbeult. Auf diesen Untergründen empfehlen sich Schaufeln mit einer Gummilippe. Mit Modellen die einen leicht geschwungenem Stiel und einen ergonomischen Griff in Y-oder D-Form haben, erleichtern die Arbeit dann, wenn der Schnee aufgetürmt werden soll.

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Baufinanzierung: Wie viel Eigenkapital muss sein?

Zinsen sparen

Die Zinsen sind derzeit noch niedrig und die Gelegenheit für einen Immobilienerwerb günstig. Aber wie viel Eigenkapital braucht eine Baufinanzierung oder geht es auch ohne? Aus einer Studie der Allianz Versicherung geht hervor, dass jeder fünfte Immobilieninteressent mangels Rücklagen die komplette Summe über Kredite finanzieren muss. Eine langjährige Finanzierungsregel empfiehlt, dass man mit 20 Prozent Eigenkapital auf der sichern Seite ist. Ist dies heute auch noch so?

So viel Eigenkapital sollte eine Finanzierung eingebracht werden
Von Finanzierungen ohne jedes Eigenkapital kann nur abgeraten werden, da die Banken dann aufgrund des gestiegenen Beleihungswertes höhere Kreditzinsen ansetzen, vorausgesetzt dass man als Baufinanzierungsinteressent überhaupt eine Bank findet, die sich darauf einlässt. Zum anderen hat dadurch auch der Baufinanzierer selbst eine sehr hohe monatliche Zinsrate, was bei einer späteren Anschlussfinanzierung und deutlichen höheren Zinssätzen als heute, zum Problem werden kann. Denn durch die hohe Zinslast ist dann die Restschuld immer noch sehr hoch, was dann wieder aufgrund der Beleihungswerte zu hohen Anschlusszinssätzen führt.

Motive zur Schaffung von Wohneigentum

Deshalb sollten mindestens zehn Prozent des Kaufpreises vorhanden sein. Denn auf diese Summe belaufen sich in etwa die anfallenden Nebenkosten für Notar, Makler, Steuer usw. Den Kaufpreis bzw. die Baukosten kann der Käufer dann über eine sogenannte 100-Prozent-Finanzierung umsetzen. Allerdings stellt die oben genannte 100-Prozent-Finanzierung nur die Grenze des Machbaren dar. Finanzieren Sie damit ein Haus, ist das risikoreich und teurer. Das Einkommen muss dann hoch und gleichzeitig auf Dauer sicher sein. Auch die Stiftung Warentest hält es für ideal, „mindestens 20 Prozent des Kaufpreises und die Nebenkosten“ als Eigenkapital bereitzuhalten. Eine Baufinanzierung ohne oder geringem Eigenkapital sollte deshalb gut durchdacht und immer fachkundig begleitet werden.

Was gehört alles zum Eigenkapital
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus ist sparen derzeit nicht gerade einfach. Wer seine Rücklagen auf Tagesgeld- und Festgeldkonten geparkt hat, kann diese im Regelfall ohne nennenswerte Renditeverluste in die eigene Immobilie übertragen. Wer sein Geld in Fonds oder anderen Wertpapieren angelegt hat, muss auf die entsprechende Entwicklung der Märkte achten, bevor der Anlagebetrag für die Immobilie zur Verfügung steht.

Für den Hauskauf oder Hausbau können beispielsweise auch Bausparverträge oder schuldenfreie Grundstücke und Immobilien als Eigenkapital angerechnet werden. Bausparverträge lassen sich als Sicherheit für den neuen Kredit nutzen und sorgen auf diese Weise für einen niedrigeren Sollzins. Private Kredite aus dem Familienkreis sind ebenfalls beliebt. Wenn Eltern oder Verwandte Ihnen etwas leihen und dafür keine oder nur niedrige Zinsen verlangen, dann wirkt sich dieses Geld wie Eigenkapital aus und sorgt ebenfalls für bessere Konditionen bei der Bank. Ein Arbeitgeberdarlehen, auch Mitarbeiterdarlehen genannt, kann ebenfalls eine günstige Finanzierungsalternative zum herkömmlichen Bankkredit darstellen und gleichzeitig die Eigenkapitalquote verbessern.

Was alles zum Eigenkapital zählt, gibt es hier noch einmal im Überblick:

  • Sparkonten, wie Tages- und Festgelder mit kurzfristiger Verfügbarkeit
  • Fondssparplan und Aktien
  • Bausparvertrag
  • bereits vorhandene, schuldenfreie Grundstücke und Immobilien
  • Private Kredite
  • Arbeitgeber Kredite

Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch unvorhergesehene Ausgaben entstehen können: das Auto geht kaputt, das Kind fährt auf eine Klassenreise oder das ein oder andere Teil der Einrichtung wird doch teurer als gedacht. Für diese Fälle empfiehlt es sich, mindestens drei Monatsgehälter als Rücklage zu bewahren und dieses Geld nicht in die Baufinanzierung einfließen zu lassen.

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