Bei Baufinanzierung das Sondertilgungsrecht und variable Raten nutzen

tilgung darlehen

Für die meisten Bauherren führt für den Bau oder den Kauf einer Immobilie an einem Baukredit kein Weg vorbei. Da es sehr rentabel sein kann, das Darlehen schnell abzubezahlen, sollte im Vertrag auf ein Sondertilgungsrecht und variable Tilgungsraten geachtet werden und entsprechend festgeschrieben werden. So hat man als Darlehensnehmer zusätzliche flexible Optionen in der Hand, den Baukredit schneller zurückzuzahlen.

Baufinanzierer sollten ein Sondertilgungsrecht und variable Tilgungsraten für den Kredit vereinbaren
Für Immobilienkäufer, Bauherren und Umfinanzierer bleiben die Bauzinsen aller Voraussicht in der nahen Zukunft weiterhin günstig, da die aktuellen Marktgegebenheiten keine Zinserhöhungen zu lassen. Ein zehn Jahre festgeschriebenes Immobiliendarlehen ist aktuell für unter 1,5 Prozent Zinsen im Jahr zu bekommen. Wer sein Darlehen nicht erst als Rentner los sein möchte, sollte einen möglichst hohen Tilgungssatz mit der finanzierenden Bank vereinbaren und sich zusätzlich Sondertilgungsoptionen sichern. Denn variable Tilgungssätze bieten die Möglichkeit, dass finanzierte Objekt schneller zu Entschulden. Für das Plus an Flexibilität verlangen die Banken teilweise nicht einmal einen Zinsaufschlag. Für Kreditnehmer besteht jedoch häufig das Problem, dass diese unwissentlich falsch tilgen. Denn bei niedrigen Zinsen ist die monatliche Rate zwar gering, allerdings ist es die monatliche Tilgung aber auch. Dadurch zieht sich die Entschuldung des Immobilienobjektes in die Länge. Deshalb sollte man das ersparte Geld im Zinstief in einen schnelleren Schuldenabbau stecken und mindestens 2 Prozent oder mehr der Kreditsumme pro Jahr tilgen. Nur so wird man in absehbarer Zeit schuldenfrei und spart dadurch viele Tausend Euro ein. Viele Banken verlangen bereits mindestens eine 2 Prozent Tilgung.

Darlehensdauer nach Tilgungshöhe

Sondertilgung kann zum Entschuldungsturbo werden
Der Sondertilgungsbaustein macht flexibel, wenn sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse gut entwickeln. Viele Bauherrn können beispielsweise mit einer Bonifikation vorn Arbeitgeber, mit Baukindergeld, einem 13. Monatsgehalt oder einer Erbschaft rechnen. Werden diese außerplanmäßigen Geldflüsse zum Abzahlen des Immobiliendarlehens genutzt, kann es dessen Gesamtlaufzeit deutlich verkürzen. Viele Finanzierer achten bei der Baufinanzierung immer noch viel zu wenig auf die Sondertilgungsoption. Es lohnt sich, diese Option in den Vertrag aufnehmen zu lassen, selbst wenn man sie nur ein einziges Mal nutzt. Wenn man als Bauherr beispielsweise nach fünf Jahren 5.000 Euro auf einen Schlag zurück zahlt, so verkürzt sich die Gesamtlaufzeit eines 100.000-Euro-Darlehens um knapp vier Jahre. Je früher und regelmäßiger eine Sondertilgung vorgenommen wird, desto stärker wirkt sich die jährliche Sonderzahlung aus. Sondertilgungsrechte von jährlich bis zu 5 Prozent der Kreditsumme sind bei vielen Banken kostenfrei im Darlehen enthalten. Teilweise verlangen aber auch manche Banken einen Zinsaufschlag von 0,05 bis 0,1 Prozent für die Sondertilgungsoption.

Manchmal ist auch ein bestimmter Jahreshöchstbetrag für die Sondertilgung festgelegt
Wer eine kostenpflichtige Sondertilgungsoption eingeht, sollte sein Sondertilgungsrecht auch nutzen und nicht verfallen lassen, da er sonst womöglich drauf zahlt. Denn der Aufschlag von 0,1 Prozent kann bis zum Ablauf der einer 10-jährigen Zinsbindung schnell mal Kosten von ein paar Tausend Euro ausmachen. Das Sondertilgungsrecht kann auch hilfreich sein, wenn ein vorzeitiger Immobilienverkauf vorgenommen wird. Eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen fallen dann geringer aus. Außerdem kann es ratsam sein kann, sich die Option von flexiblen Tilgungsraten zu sichern. Viele Banken bieten diese Möglichkeit inzwischen an, wodurch man im Lauf der Jahre den Tilgungssatz mehrfach neu nach oben oder unten korrigieren kann, je nachdem, wie sich die Finanzlage des Bauherren gestaltet.

Die Spanne bewegt sich dabei meist zwischen 2 bis 5 Prozent der Darlehenssumme. Manche Banken bieten nur zweimal einen Tilgungsratenwechsel innerhalb der Zinsbindungszeit an, bei anderen ist dies aber auch einmal im Jahr möglich. Bestenfalls dürfen die Kunden wechseln, so oft sie wollen und dieser Extra-Baustein ist bei vielen Banken kostenfrei zu haben. Vor allem für junge Familien sind variable Tilgungsraten deutlich lohnenswerter als eine starre Rückzahlung über die Jahre hinweg. So kann beispielsweise die Tilgungsrate nach der Geburt eines Kindes gesenkt werden. Später lässt sich der Tilgungssatz dann wieder erhöhen, je nach dem wie es die Einkommenssituation des Paares ermöglicht und der Vertrag es ermöglicht. Eine flexible Tilgung kann auch helfen, finanzielle Durststrecken zu überstehen. Sondertilgungen in Kombination mit flexiblen Tilgungsraten sind für eine optimale Baufinanzierung eine wichtige Option.

Tilgungsverlauf beim Annuitätendarlehen

Sondertilgung mit dem Zinseszinseffekt erhöhen
Bei allen sinnvollen Tilgungs- und Sondertilgungsoptionen sollte jedoch nicht vergessen werden, dass es für den Baufinanzierer auch wichtig ist, flexibel zu bleiben. Das Geld, welches an das Finanzierungsinstitut als Tilgung bereits zurückgezahlt wurde, steht im Ernstfall als Geldpuffer nicht mehr zur Verfügung. Ausbildungen der Kinder oder Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen können nach 10 oder mehr Jahren finanzielle Aufwendungen bedeuten, die einen Einsatz von Cash-Kapital erfordern. Von daher kann auch eine sinnvolle Option sein, einen Teil der machbaren direkten Tilgung erst einmal anzulegen. Beispielsweise in einem Fondssparplan, der nach 10 Jahren durch den Zinseszinseffekt mehr Ertrag erwirtschaftet hat, als man bei der Bank an Tilgungsvorteil hätte erzielen können. Man wäre nun in der komfortablen Lage, selbst zu entscheiden, ob die angesparte Liquidität für aktuell wichtige Anliegen Vorrang hat oder ob man von der Möglichkeit der Teilkündigung des bestehenden Darlehens nach § 489 Gebrauch macht.

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Zinskommentar August 2019 – Geldpolitik der EZB sorgt für neue Tiefstände bei den Bauzinsen

baufinanzierung marktlage

Bei der letzten EZB-Sitzung am 25. Juli 2019 wurden außer der Ankündigung möglicher neuer geldpolitischer Möglichkeiten keine weiteren Lockerungen der Geldpolitik beschlossen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass in der nächsten Sitzung eine Entscheidung über konkrete Maßnahmen fallen wird, da es aktuell nicht nach einer Verbesserung des konjunkturellen Umfeldes in den kommenden Wochen und Monaten aussieht. Denn der drohende Brexit wirft seine Schatten voraus und auch die gerade veröffentlichten Inflationsraten in der Eurozone passen nicht in die Vorstellungen der EZB-Währungshüter. Demnach ist in der Eurozone ist die Kerninflation auf 1,1 Prozent gefallen und entfernt sich somit zum Vormonatsvergleich noch weiter von der EZB-Zielmarke von 2 Prozent.

Daher ist es klar, dass die Europäische Zentralbank (EZB) handeln wird und die europäische Wirtschaft durch zusätzliche geldpolitische Maßnahmen unterstützen wird. Offen bleibt bisher, welche Instrumente konkret zum Einsatz kommen. Aus der der derzeitigen Situation heraus, gehen die Marktteilnehmer mit einer Wiederaufnahme der Anleihekäufe oder mit einer weiteren Senkung des Einlagenzinssatzes für die Banken aus und weniger mit einer Leitzinssenkung in den negativen Bereich.

Die aktuellen Wirtschaftsdaten sehen Deutschland derzeit als Schlusslicht der Eurozone
Aus den aktuellen Wirtschaftsdaten der Eurozone geht hervor, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im zweiten Quartal 2019 um 0,1 Prozent gesunken ist. Im ökonomischen Vergleich mit den anderen Euro-Staaten landet Deutschland auf dem hintersten Rang und liegt damit sogar knapp hinter dem hochverschuldeten und von politischen Konflikten gezeichneten Italien. Die Ursache für die schwache Wirtschaftsleistung liegt darin, dass das deutsche Exportgeschäft unter der schwächelnden Weltwirtschaft leidet. Dies liegt an dem sich immer weiter eskalierenden Handelskonflikt zwischen den USA und China und einem möglichen Chaos durch einen No-Deal-Brexit. Aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen gibt es Umbrüche.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Beispielsweise muss die deutsche Automobilindustrie einen fundamentalen Wandel zu anderen Antriebstechniken und neuen Mobilitätskonzepten gestalten, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Aber auch die Politik ist für die derzeitige Lage mitverantwortlich, denn es mangelt hierzulande an Innovationen und Zukunftsinvestitionen in wichtigen Bereichen wie Bildung, Infrastruktur oder Wohnen. Der von der deutschen Wirtschaft bereits mehrmals angeprangerte politische Reformstau der letzten Jahre sorgt zunehmend für Standortnachteile für Unternehmen. Wenn sich im kommenden Quartal der Abwärtstrend des Bruttoinlandsprodukt (BIP) weiter fortsetzt, wird Deutschland in eine Rezession rutschen. Denn nicht nur die deutlich rückläufige Industrieproduktion wirkt sich negativ auf die deutsche Wirtschaft aus, sondern auch die angekündigten Stellenstreichungen bei einigen Großunternehmen wie ThyssenKrupp oder Bayer. Diese Ankündigungen dämpfen allmählich den Konsum, der aktuell die tragende Säule der deutschen Konjunktur ist.

USA-Handelspolitik bleibt durch Donald Trump weiter unberechenbar
Anfang August 2019 spitzte sich der Handelskonflikt mit China zunächst wieder zu, als die chinesische Währung Yuan deutlich gegenüber dem Dollar abwertete. Kurz darauf folgte von Donald Trump allerdings die Nachricht, dass er einen Teil der Strafzölle auf Mitte Dezember 2019 verschiebt und wieder von „sehr produktiven“ Gesprächen mit China sprach. Donald Trump bleibt mit diesem hin und her weiter unberechenbar. Mit der Entscheidung, die für September 2019 angekündigten Zölle auf Mitte Dezember 2019 zu verschieben, verfolgt er weiter Wahltakttische Überlegungen. Denn mit den Beweggründen, dass er die amerikanischen Weihnachtseinkäufe nicht zusätzlich zu verteuern möchte, hat er indirekt zugegeben, dass das amerikanische Volk letztlich seine Eskalationspolitik bezahlt.

Allerdings gerät Donald Trump auch immer mehr in Zugzwang. Denn je näher die nächste US-Präsidentenwahl im kommenden Jahr rückt, umso wichtiger wird es für Donald Trump werden, den Handelskonflikt zu einem Abschluss zu bringen, um einen Deal als Erfolg gegenüber den Wählern präsentieren zu können. Die Federal Reserve System (Fed) hat im August 2019 den Leitzins gesenkt und dies, obwohl die US-Wirtschaft aktuell ein Wachstum verzeichnet und es eine Vollbeschäftigung gibt. Allerdings hinterlässt der aggressive Handelskonflikt mit China bereits erste Bremsspuren und schlägt sich in der US-Konjunktur nieder. Dies hat zur Folge, dass sich die US-Konjunktur zwar noch auf dem Wachstumspfad befindet, die Wachstumsgeschwindigkeit sich aber merklich verlangsamt hat. Für die Federal Reserve System (Fed) gilt als oberste Priorität die Unterstützung der US-Wirtschaft und dadurch reagiert sie proaktiv. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass trotz der positiven Wirtschaftsdaten noch weitere Zinssenkungen erfolgen werden. Da US-Präsident Donald Trump die vorsichtige Lockerung der Zinspolitik nicht weit genug geht, attackiert er bei jeder Gelegenheit den Fed-Chef Jerome Powell und wirft ihm vor, dass er die USA „im Stich lasse“ und fordert viel deutlichere Zinssenkungen.

Die Bauzinsen befinden sich im freien Fall
Bei der zehnjährigen deutschen Bundesanleihe sinkt die Rendite auf immer neue Rekord-Tiefstände und fiel im August 2019 erstmals unter minus 0,7 Prozent. Derzeit sind rund 90 Prozent aller deutschen Staatsschulden negativ verzinst. Deshalb nähern sich auch die Bauzinsen der Nullmarke immer weiter an. Der Topzins für 10-jährige Hypothekendarlehen bewegt sich im August 2019 erneut auf einem historischen Allzeit-Tief von 0,42 Prozent. Die skandinavische Nordea-Bank sorgte vor kurzem mit einer 0 Prozent Baufinanzierung für Aufsehen. Mit ihrem Angebot plant sie, Immobiliendarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren ohne eine Zinsbelastung anzubieten. Allerdings muss man das skandinavische Angebot richtig einordnen. Dabei darf nicht übersehen, dass nicht nur der Sollzins eine Rolle spielt, sondern auch die erhobenen Gebühren beachtet werden müssen. wenn diese Gebühren mit eingerechnet werden, dann ergibt sich ein Effektivzins mit einem positiven Vorzeichen.

Für Banken in Deutschland ist das Szenario, Immobiliendarlehen mit einer negativen Verzinsung anzubieten kurzfristig eher unwahrscheinlich. Allerdings müssen sich Kreditinstitute schon allein aus strategischen Gründen diese Hintertür offenhalten und dafür auch technische Vorbereitungen treffen.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: fallend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: schwankend steigend

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

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Baufinanzierung – Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Recht

Wenn man als Immobilienkäufer oder Bauherr eine Immobilienfinanzierung mit einem fest vereinbarten Zinssatz länger als 10 Jahre bei einem Finanzierungsinstitut abgeschlossen hat, kann der Darlehensvertrag mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach zehn Jahren kostenfrei teilweise oder vollständig gekündigt werden. Als Darlehensnehmer muss man lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten – gerechnet ab Vollauszahlung des Darlehens – einhalten.

Fristen für das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Die Zehn-Jahres-Frist zur Kündigung beginnt einen Tag nach der Vollauszahlung des abgeschlossenen Baudarlehens. Im ersten Absatz von § 489 BGB heißt es dazu unter Punkt 2: „nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten“. Bei einer Immobilienfinanzierung wird die Darlehenssumme nicht selten in Teilbeträgen ausgezahlt, beispielsweise beim einem Neubau entsprechend der einzelnen Baufortschritte. Für das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist immer das Datum entscheidend, an dem der letzte Euro der Kreditsumme ausgezahlt wurde. Dies wird von dem Darlehensnehmer vom Finanzierungsinstitut immer schriftlich mitgeteilt, da ab diesem Zeitpunkt dann auch Zinsen und Tilgung für das Darlehen anfallen und eventuelle Bauzeitzinsen nicht mehr berechnet werden. Völlig unerheblich ist dabei allerdings, wie lange die Zinsbindung des bestehenden Baudarlehens noch besteht.

Ein Zuhause schaffen verbinden viele mit Haus bauen

Das bestehende Baudarlehen kann vollständig oder teilweise gekündigt werden
Das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ermöglicht sowohl die vollständige als auch eine teilweise Kündigung der bestehenden Immobilienfinanzierung. Eine Teilkündigung kann dann in Betracht kommen, wenn der Darlehensnehmer beispielsweise eine größere Summe als Sondertilgung leisten möchte und dies laut Darlehensvertrag über eine vereinbarte oder entsprechend begrenzte Sondertilgungsklausel nicht möglich ist. Für eine vollständige Kündigung der Immobilienfinanzierung gibt es meistens zwei Beweggründe. Entweder man kann sein bestehendes Baudarlehen mit angesparten oder geerbten Kapital, vorzeitig in der ganzen Summe zurückzahlen oder man hat eine alternative Anschlussfinanzierung gefunden, welche deutlich bessere Zinskonditionen als die bestehende Baufinanzierung bietet. Dadurch hat man mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Möglichkeit, mit einer Umschuldung aus einem teuren Baukredit herauszukommen.

Wirksamkeit der Kündigung einer Immobilienfinanzierung nach § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Die Kündigung der Immobilienfinanzierung nach § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird in allen Fällen erst wirksam, wenn innerhalb von zwei Wochen der noch geschuldete Darlehensbetrag an den Darlehensgeber zurückgezahlt ist. Andernfalls gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Als Darlehensnehmer sollte man daher sicherstellen, dass bei einer geplanten Umschuldung die Anschlussfinanzierung termingerecht abgewickelt wird. Entgegen den Behauptungen vieler Kreditinstitute ist der bürokratische Aufwand für einen Wechsel der finanzierenden Bank nicht sehr hoch. Und auch die damit verbundenen Kosten, wie beispielsweise die Änderung des Grundbucheintrags, werden sich schnell über die geringeren Zinszahlungen amortisieren. Denn das Einsparpotential durch eine Anschlussfinanzierung mit einem niedrigeren Zinssatz ist meistens sehr hoch, denn bereits wenige Prozentpunkte bedeuten schnell eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro über die Zinslaufzeit.

Sonderkündigung und vorzeitige Umschuldung durch ein Forward-Darlehen
Wer eine bestehende Immobilienfinanzierung hat, deren Zinsbindung noch keine zehn Jahre besteht, kann dennoch von der derzeitigen Niedrigzinsphase profitieren, indem ein Forward-Darlehen zur Umschuldung genutzt wird. Mit einem Forward-Darlehen kann man sich bis zu fünf Jahre vor der Auszahlung der Baukreditsumme den derzeitigen aktuellen Zinssatz sichern. Dies bietet die Möglichkeit, beispielsweise bereits nach acht Jahren laufender Zinsbindung ein günstiges Forward-Darlehen abzuschließen. Zwei Jahre später wird dann bei der bestehenden Immobilienfinanzierung die kostenfreie Sonderkündigung gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorgenommen und mit dem Forward-Darlehen fristgerecht die bisherige und teurere Baufinanzierung abgelöst.

Jedes Darlehen muss einzeln gekündigt werden
Wenn die Baufinanzierung aus mehreren Darlehen besteht, muss die Kündigung gemäß § 489 BGB für jedes Darlehen einzeln ausgeführt werden. Bestand beispielsweise die gesamte Baufinanzierung aus einer Kombination aus normalem Annuitätendarlehen und einem KfW-Darlehen, muss auch das KfW-Darlehen in der Regel separat gekündigt werden.

Rechtsanwaltshilfe Baurecht

Kündigung der Immobilienfinanzierung bei anderen Voraussetzungen
Das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt nur für Baufinanzierungsdarlehen mit einer fest vereinbarten Sollzinsbindung. Bei einem Darlehensvertrag für eine Immobilienfinanzierung mit einem variablen Zinssatz kommt diese Regelung nicht zum Tragen. Variable Baudarlehen können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Wenn die Zinsbindung einer Immobilienfinanzierung bereits vor der vollständigen Darlehenstilgung endet, besteht für den Baukredit keine feste Zinsbindung mehr und das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 (Bürgerliches Gesetzbuch) spielt auch dann keine Rolle mehr. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit eine Kündigung mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aussprechen, sofern keine neue Zinsbindungsfrist vereinbart wurde. Das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 (Bürgerliches Gesetzbuch) kommt auch nicht bei Verbraucherkrediten zur Anwendung, wenn diese nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht abgesichert sind. Hat man beispielsweise ein Modernisierungsdarlehen als Verbraucherkredit abgeschlossen, kann dieser sechs Monate nach dem vollständigen Empfang der Darlehenssumme unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Für das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gibt es einen Sonderfall bei den Fristen bei Forward-Darlehen, wenn es zur Anschlussfinanzierung beim gleichen Darlehensgeber abgeschlossen wurde. Dann ist für den frühestmöglichen Zeitpunkt der Kündigung nicht der Tag der Kreditauszahlung ausschlaggebend, sondern das Datum der Vertragsunterzeichnung mit den geänderten Vereinbarungen, was in einem Gerichtsurteil am 14. September 2015 mit dem Aktenzeichen I-1 O 68/15 bestätigt wurde.

Ein Muster für das Kündigungsschreiben können Sie hier herunterladen.
Muster Kündigungsschreiben als Word-Dokument
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Die Forward-Darlehen-Strategie

Haftungsausschluss:
Die Informationen rund um das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) basieren auf einer sorgfältigen Recherche. Dennoch können Fehler in diesem Beitrag, sowie dem Musterbrief nicht ausgeschlossen werden und es kann daher auch keine Haftung übernommen werden. Für eine rechtssichere Auskunft zu diesem Thema konsultieren Sie deshalb einen fachspezifischen Rechtsanwalt. Beitrag und Musterbrief ersetzen deshalb keine Rechtsberatung in einem Einzelfall.

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Zinskommentar Juli 2019 – Die Geldpolitik der Zentralbanken wird wieder lockerer und sorgt für fallende Bauzinsen

baufinanzierung marktlage

Die Stimmung an den Finanzmärkten trübt sich weiter ein. Als Ursache dafür kann man das drohende Brexit-Chaos, Zollstreitigkeiten, überschuldete Nationalstaaten und wachsende geopolitische Risiken benennen. Aus Folge daraus kann man sagen, solange die Vielzahl der aktuell ungelösten wirtschaftlichen und politischen Probleme wie ein Damoklesschwert über der Weltwirtschaft schwebt, gibt es für die Konjunktur nur eingeschränktes Aufwärtspotenzial. Auf der letzten EZB-Sitzung haben die Währungshüter zwar mit einer Anpassung des Zinsausblicks auf die anhaltende Wirtschaftsschwäche reagiert, beschlossen wurden allerdings noch keine konkreten Maßnahmen. Mario Draghi äußerte lediglich seine Besorgnis und stellte eine weitere Lockerung der Geldpolitik in Aussicht. Die Europäische Zentralbank (EZB) verschafft sich damit erst einmal Zeit, um die wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen zu beobachten.

Die Währungshüter beobachten die Lage und spielen weiter auf Zeit
Falls sich in den kommenden Wochen das konjunkturelle Umfeld jedoch nicht bessert, ist es möglich, dass bereits in der nächsten EZB-Sitzung im September 2019 eine Wiederaufnahme der Anleihekäufe oder sogar eine Senkung des Leitzinses auf unter 0 Prozent beschlossen werden. Es ist auch denkbar, dass eine weitere Verschärfung des Einlagezinses vorgenommen wird. Der Einlagezins wird umgangssprachlich auch „Strafzins“ genannt. In der Folge müssen aktuell die Banken 0,4 Prozent Zinsen für Gelder zahlen, die sie über Nacht bei der Notenbank parken. Sollte der Einlagezins weiter gesenkt werden, könnte gleichzeitig ein Freibetrag beschlossen werden. Da die Strafgebühren bereits jetzt eine enorme Belastung für die Banken darstellen, würde ein Freibetrag dafür sorgen, dass sich die Ertragssituation der Institute nicht weiter verschlechtert.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Theresa Mays Nachfolge beschlossen – Der Brexit-Hardliner Boris Johnson wird britischer Premierminister
Am Dienstag dem 23. Juli 2019 wurde Boris Johnson von fast zwei Drittel der britischen Konservativen zum neuen Parteichef gewählt. Der umstrittene Brexit-Hardliner setzte sich damit gegen den aktuellen Außenminister Jeremy Hunt durch. Boris Johnson ist mit dem Versprechen angetreten, Großbritannien am 31. Oktober aus der EU zu führen – egal ob mit oder ohne Austrittsvertrag. Boris Johnson will aber das bisher mit der Europäischen Union (EU) verhandelte Paket nicht akzeptieren. Wie er in nur drei Monaten einen anderen Kompromiss erzielen will, hat er bisher noch nicht mitgeteilt. Deshalb muss die Gefahr eines No-Deal-Brexits mit Boris Johnson als Premierminister als sehr hoch eingeschätzt werden. Deshalb verheißt dieses Szenario für die Wirtschaft auf beiden Seiten des Ärmelkanals nichts Gutes. Denn ein No-Deal-Brexit würde der ohnehin schon eingetrübten Konjunktur einen weiteren schmerzhaften Dämpfer verpassen.

Jerome Powell deutet auf nächster Fed-Sitzung trotz positiver Wirtschaftsdaten baldige Zinssenkung an
Der Chef der amerikanischen Notenbank Federal Reserve System (Fed), Jerome Powell, hat trotz der zuletzt guten Konjunkturdaten weiterhin eine baldige Leitzinssenkung signalisiert. Als Gründe werden die anhaltenden Unsicherheiten durch die Handelskonflikte und Sorgen um die Weltwirtschaft genannt. Von der Federal Reserve System (Fed) kann man dagegen eine baldige Leitzinssenkung erwarten. Dies kann wahrscheinlich schon in der nächsten Sitzung Ende Juli sein, spätestens jedoch in der Herbst-Sitzung. Auch für die Europäische Zentralbank (EZB) dürfte eine weitere Leitzinssenkung auf unter 0 Prozent die letzte Option sein. Dadurch, dass die Federal Reserve System (Fed) in den letzten Jahren den Leitzins mehrfach erhöht und bereits mit dem Verkauf der erworbenen Anleihen begonnen hat, verfügt sie über deutlich mehr Spielraum als die Europäische Zentralbank (EZB). Die Federal Reserve System (Fed) wird diesen Spielraum kurzfristig nutzen wird, um die konjunkturelle Entwicklung zu unterstützen, zumal auch US-Präsident Donald Trump weithin seinen Unmut gegenüber seiner eigenen Notenbankpolitik aufrecht erhalten wird.

Die deutsche Wirtschaft fängt an zu schwächeln
Neben der allgemeinen Konjunkturschwäche, den Handelskonflikten und den technologischen Herausforderungen der Autoindustrie, wirft auch der bevorstehende Brexit seine Schatten auf die deutsche Wirtschaft. Große Arbeitgeber wie Siemens, die Deutsche Bank oder ThyssenKrupp haben jüngst angekündigt, dass tausende Mitarbeiter abgebaut werden sollen. Die für Deutschland wichtige Autoindustrie muss Absatzrückgänge verzeichnen und in den vergangenen Wochen haben mehrere Unternehmen Gewinnwarnungen herausgegeben. Aktuell sehen die Arbeitsmarktdaten noch sehr positiv aus und es ist insgesamt kein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu erkennen. Diese positiven Arbeitsmarktdaten sorgen weiter für steigende Bruttoeinkommen und stützen vorerst die Binnenkonjunktur. Deshalb sollte aktuell nicht mit einem Abschwung zu rechnen sein, sondern es ist eher mit einer Stagnation in den nächsten Monaten zu rechnen.

Notenbanken sorgen bei den Bauzinsen für ein neues Rekordtief
An den Finanzmärkten dominieren weiter die Aussagen und Einschätzungen der Notenbanken. Hauptsächlich die amerikanische als auch die europäische Zentralbank bekundeten auf Handelsverwerfungen und niedrige Inflationsraten zu reagieren. Es wurde wieder die Bereitschaft zu Zinssenkungen und auch anderen geldpolitischen Maßnahmen zur Stützung der angeschlagenen Industriekonjunktur auf die Tagesordnung genommen. Die sorgte dafür, dass die Rendite der deutschen zehnjährigen Bundesanleihe im Juli einen erneuten historischen Tiefststand von -0,4 Prozent erreichte. Der Zinssatz für 10-jährige Hypothekendarlehen zog entsprechend nach und bewegt sich ebenfalls auf ein Allzeit-Tief von ca. 0,6 Prozent. Aktuell ist bei den Bauzinsen kein Aufwärtstrend zu erkennen. Eine Änderung des Trends für den Bauzinsen wird es erst wieder geben, wenn Lösungen für die politischen und wirtschaftlichen Probleme absehbar sind. Dazu muss die Wirtschaft wieder deutlich an Fahrt aufnehmen und die Inflation sich der EZB-Zielmarke von 2 Prozent annähern. Kurz- und mittelfristig ist dieses Szenario jedoch eher unwahrscheinlich.

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kurzfristig: fallend
mittelfristig: schwankend seitwärts
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KfW Förderprogramme

Die KfW-Bank nimmt zum 1. Juni 2016 einige Änderungen beim Wohneigentumsprogrammen vor. Sie verringert die Bereitstellungsprovision in allen entsprechenden KfW-Programmen von 3 Prozent auf 1,8 Prozent pro Jahr (dies entspricht 0,15 Prozent pro Monat). Diese Änderung gilt für wohnwirtschaftliche Kreditanträge, die ab dem 01.06.2019 bei der KfW-Bank eingehen (Vertragsdatum ab 01.06.2019).

Weiterhin gibt es in den folgenden KfW-Förderprogrammen Änderungen:

  • Energieeffizient Bauen und Sanieren 151/152; 153
    Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 6 auf 12 Monate ab 01.06.2019. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also erst 12 Monate nach dem Zusagedatum der KfW-Bank eine Bereitstellungsprovision berechnet. Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 01.06.2019 bei der KfW-Bank eingehen.
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
    Anpassungen in den Merkblattformulierungen, technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen ab 01.06.2019. Die Maßnahmen sind ausschließlich durch Fachunternehmen durchzuführen. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt. Die Anforderungen zum Einbruchschutz werden analog zu den Merkblattbedingungen Zuschuss (455-E) angeglichen. Baugebundene Assistenzsysteme wie z. B. Bewegungsmelder sind nur noch als Maßnahme zur Barrierereduzierung im Förderbaustein 6 – Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag – förderfähig. Die KfW-Bank fördert nun auch barrierereduzierende oder einbruchhemmende Maßnahmen für die Wohnflächenteilung durch Grundrissänderung in einem bestehenden Wohngebäude, sofern dadurch eine neue Wohneinheit entsteht.
  • Baukindergeld (424)
    Seit dem 17.05.2019 ist für das Baukindergeld (424) ein neues Merkblatt gültig. Die Änderungen betreffen die Frist zur Antragstellung sowie Präzisierungen zur Antragsberechtigung und den Fördervoraussetzungen. Weiterführende Informationen und Details finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld.

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Quelle: KfW-Bank

Zinskommentar Juni 2019 – Bauzinsen erreichen durch Notenbankpolitik neue Tiefststände

baufinanzierung marktlage

Die Wirtschaftsmeldungen haben sich in diesem Jahr verdüstert, was zur Folge hat, dass die Konjunkturprognosen nach unten korrigiert werden. Dazu kommt, dass sich die Inflation im Mai von der EZB-Zielmarkte von 2 Prozent wieder deutlich entfernt hat. Weiterhin bleiben auch die hohen Verschuldungsquoten und mangelnden Reformstände vieler Länder in der Europäischen Union (EU) bedenklich. Die Europäische Zentralbank (EZB) selbst kann wirtschaftliche Probleme einzelner EU-Staaten nicht dauerhaft lösen, sondern nur Zeit „erkaufen“. Mit der lockeren Geldpolitik der letzten Jahre hat die Europäische Zentralbank (EZB) nur dafür gesorgt, dass die nationalen Regierungen in der Europäischen Union (EU) Zeit haben, ihre Wettbewerbsfähigkeit mit strukturellen Reformen zu verbessern. Die wenigsten Regierungen haben leider das geldpolitische Umfeld in den letzten Jahren konsequent genutzt.

Niedrigzinsen und Reformstau werden jetzt zum Problem
In Europa liegt der Leitzins bei null Prozent und der Einlagezinssatz für die Banken sogar bei minus 0,4 Prozent. Das von der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführte billionenschwere Anleihekaufprogramm zur Ankurbelung der Wirtschaft wurde im Herbst 2018 erst eingestellt. Deshalb sind die Optionen für eine zusätzliche Lockerung der Geldpolitik begrenzt. Die EZB-Führung hat deshalb in ihrer letzten Sitzung auf die wirtschaftliche Entwicklung reagiert und zunächst mit einer Anpassung ihrer „Forward Guidance“ Maßnahmen eingeleitet. Dies bedeutet, dass die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins bis mindestens Mitte des Jahres 2020 nicht anhebt. Weiterhin wurden von den Währungshütern die Konditionen der ab September 2019 geplanten Langfristkredite für Banken (Targeted Longer-Term Refinancing Operations, kurz TLTRO) festgelegt. Diese Langfristkredite sollen die Kreditvergabe der Banken ankurbeln und werden bereits zum dritten Mal seit der Finanzkrise eingesetzt. Allerdings werden sie dieses Mal weniger lukrativ ausfallen als zuvor.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Auf dem EZB-Notenbankforum in Portugal legte Mario Draghi noch einmal nach und stellte weitere geldpolitische Maßnahmen, beispielsweise durch eine erneute Senkung des Leitzinses oder eine Neuauflage der Anleihekäufe in Aussicht. In der medialen Diskussion über die geeigneten Maßnahmen werden vermutlich auch radikalere Mittel wie das sogenannte „Helikoptergeld“ wieder diskutiert werden. Spätestens wenn die Inflation wieder in Richtung „0“ zu gehen droht, wird das Thema spruchreif sein.

Auch die Fed hat nun wieder Leitzinssenkung im Gespräch
Da sich in den USA die Konjunktur derzeit auch eintrübt, die Inflation sich ab schwächt und die jüngsten Arbeitsmarktdaten hinter den Erwartungen zurück geblieben sind, ist bei der Federal Reserve System (Fed) nicht nur eine Aussetzung der Zinserhöhungen, sondern auch wieder eine Zinssenkung auf die Tagesordnung gerückt. Allerdings hat die amerikanische Notenbank Federal Reserve System (Fed) gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) mit den Zinsanhebungen im vergangenen Jahr deutlich mehr Spielraum verschafft, um nun wieder gegenzusteuern. Der Leitzins blieb zwar auf der letzten Sitzung vorerst unangetastet, doch die Zukunftsprognosen der Fed klingen weniger optimistisch und signalisieren damit eine zukünftig lockerere Geldpolitik.

Für die amerikanische Wirtschaft ist und bleibt der Handelskonflikt mit China der größte Unsicherheitsfaktor. Deshalb hängen zinspolitische Entscheidungen auch von der weiteren Entwicklung des Zollstreits ab. Da wegen der US-Wahl Ende 2020 für Donald Trump und seiner angestrebten Wiederwahl Erfolge wichtig sind, ist damit zu rechnen, dass er sich weiter als „Deal-Maker“ profilieren wird. Es wird sein Ziel sein den Handelskonflikt mit einem guten Deal abzuschließen, um Pluspunkte bei seinen Anhängern und auch Unstimmigen im Wahlkampf feiern zu können. Bis dahin ist damit zu rechnen, dass er die Konflikte weiter am Köcheln hält. Da dies weiter auf der konjunkturellen Entwicklung lasten wird und kann mit einen oder sogar mehreren kleinen Zinssenkungen der Federal Reserve System (Fed) im zweiten Halbjahr 2019 gerechnet werden. Zumindest wird Donald Trump weiterhin den Druck auf die Fed aufrecht halten und diese notfalls für konjunkturelle Probleme verantwortlich machen.

Bei den Bauzinsen wieder neue Niedrigzinsrekorde und negative Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe
Die zehnjährige Bundesanleihe brach am 18. Juni 2019 erneut einen historischen Rekord: Die Negativrendite liegt nun bei -0,3 Prozent und es ist aktuell noch kein Ende des Sinkflugs in Sichtweite. Wenn von der Europäischen Zentralbank (EZB) konkrete Signale für eine Leitzinssenkung oder eine Wiederaufnahme des Anleihekaufprogramms gesendet werden, wird die Rendite der Bundesanleihe weiter unter Druck kommen. Auch die zehnjährigen Bauzinsen, die sich an der Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe orientieren, erreichten Ende Mai 2019 zum zweiten Mal in der Geschichte das Rekordtief von 0,68 Prozent.

Unter Zinsexperten wird erwartet, dass auch im zweiten Halbjahr 2019 von anhaltend niedrigen Bauzinsen ausgegangen werden kann. Den die Liste der ungelösten Probleme ist lang: die anhaltende Konjunkturschwäche, eine niedrige Inflation, Handelskonflikte, Verschuldungsquoten, der Brexit und andere geopolitische Risiken. Und all diese Herausforderungen sind ja in den letzten Monaten nicht kleiner geworden und dürften uns somit noch einige Zeit beschäftigen.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: fallend
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Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

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Was den Deutschen beim Immobilienerwerb wichtig ist

Haus

Die gängigste Antwort auf die Frage, worauf es beim Hauskauf ankommt, ist immer noch „Lage, Lage, Lage“. Denn je besser die Lage ist, umso wertbeständiger ist die Immobilie. Die jährliche repräsentative Umfrage der Interhyp ist der Sache auf den Grund gegangen: Was genau ist den Deutschen etwa in Bezug auf die Lage wichtig? Und wo würden sie rund um ihren Wohntraum Abstriche machen? Im folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Studie zusammengefasst.

Die Deutschen haben genaue Vorstellungen von ihrer Immobilie
Die Interhyp vermisst regelmäßig das Baufinanzierungs-Deutschland. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der repräsentativen „Wohntraumstudie“ mit 2.100 Teilnehmern aufgegriffen. So bekommt man ein genaues Bild von den derzeitigen Trends beim Immobilienerwerb. Es wird beispielsweise deutlich, dass die Mehrheit der Deutschen eine klare Vorstellung davon hat, was für sie beim Erwerb einer Immobilie von Bedeutung ist. Dabei spielen die Lage und das Umfeld eine entscheidende Rolle. Denn fast sämtliche Befragten – nämlich 99 Prozent – haben demnach bestätigt, dass allgemein eine gute Lage sowie Behaglichkeit die wichtigsten Kriterien für die Wohnortwahl sind.

Immobilienträume der Deutschen

Die folgenden fünf Aspekte sind dabei für die Befragten von besonderer Bedeutsamkeit: 96 Prozent wünschen sich Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe. Einen schönen Blick aus dem Fenster und die Nähe zur Natur spielen für 94 Prozent eine entscheidende Rolle. Für 91 Prozent der Teilnehmer ist eine gute Nachbarschaft von Belang. Darüber hinaus legen neun von zehn Teilnehmer Wert auf Ärzte und Apotheken in ihrer Nähe. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr hat ebenfalls einen hohen Stellenwert und ist für 84 Prozent der Teilnehmer relevant.

Je nach Lebensphase variieren erwartungsgemäß die Einschätzungen zu den einzelnen Kriterien. So ist die kurze Fahrtzeit zur Arbeit für 90 Prozent der Berufstätigen sehr wichtig. Im Gesamtdurchschnitt ist dies allerdings nur für 63 Prozent der Befragten wichtig. In Haushalten mit Kindern wünschen sich – ebenfalls wenig überraschend – 82 Prozent der Teilnehmer Schulen und Betreuungseinrichtungen in der Nähe, im Mittel trifft das aber nur auf 40 Prozent zu.

Bei der Ausstattung besteht eine Kompromissbereitschaft
Die Deutschen sind in Bezug auf die Ausstattung letztlich eher pragmatisch eingestellt. Dabei sind kostspielige Extras wie eine Sauna oder ein Whirlpool weniger gefragt. Dagegen kommen eine Fußbodenheizung (57 Prozent) und ein Kamin (50 Prozent) für etwa jeden Zweiten als Sonderausstattung in Frage. Weit oben auf der Wunschliste stehen hingegen eine Einbauküche (78 Prozent), ein Garten (73 Prozent) und ein Balkon (67 Prozent). In diesem Zusammenhang ist es interessant, bei welchen Punkten die Deutschen in ihren Wünschen flexibel sind. So würden 63 Prozent der Teilnehmer bei der Wertigkeit der Ausstattung einen Kompromiss eingehen und bei der Größe bzw. Wohnfläche sind es immerhin 62 Prozent. Für knapp zwei Drittel der Befragten ist auch die Raumaufteilung nicht in Stein gemeißelt (68 Prozent). Beim baulichen Zustand würden hingegen nur 42 Prozent Abstriche machen. Auch der Aspekt der Altersvorsorge beim Immobilienerwerb ist wiederum für die meisten nicht verhandelbar: Nur 35 Prozent würden hier Kompromisse eingehen.

Kompromisse beim Immobilienerwerb

Bezüglich des Wohnorts fällt auf, dass die meisten an Bekanntem fest halten. Knapp zwei Drittel (69 Prozent) der Befragten einer kleinen bzw. mittleren Stadt leben genau in dieser am liebsten, für die Befragten auf dem Land bzw. in einem Dorf ist der Wert fast identisch. Etwas anders verhält es sich mit den Großstädtern, den nur die Hälfte von ihnen möchte dort wohnen bleiben. Wer seine Wünsche und Bedürfnisse kennt, tut sich leichter damit, die passende Finanzierung auszuloten. Scheuen Sie sich deshalb also nicht, ihren Wohntraum mit dem Baufinanzierungsberater auszuarbeiten. So können Sie vielleicht auch gemeinsam Lösungsansätze entwickeln, falls der Wunsch nicht eins zu eins in die Realität umgesetzt werden kann.

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Zinskommentar Mai 2019 – Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt und die Bauzinsen bewegen sich in Richtung historischer Tiefstände

baufinanzierung marktlage

In den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurde vom 23. bis 26. Mai 2019 gewählt, wieder erwarten inklusive Großbritannien, die ursprünglich am 29. März 2019 bereits aus der EU ausgetreten sein wollten. Die britische Premierministerin Theresa May hatte bis zuletzt versucht, die Wahlteilnahme zu verhindern, allerdings ohne Erfolg. Die Briten mussten im Eiltempo nicht nur die Wahl selbst, sondern auch den Wahlkampf organisieren. Wie sich bereits in den Umfragen abzeichnete, wurden die regierenden Tories als auch die Oppositionspartei Labour für das Brexit-Chaos von den Briten abgestraft. Stattdessen konnte die neu gegründete Brexit-Partei von Austritts-Vorkämpfer Nigel Farage stärkste Kraft werden.

Damit ziehen zahlreiche erbitterte EU-Gegner zumindest vorübergehend ins EU-Parlament ein. So können diese bis zum Austritt wichtige Entscheidungen, etwa über den Haushalt oder die Wahl der neuen EU-Kommission, blockieren und die EU damit lähmen. Auch in anderen Mitgliedstaaten haben sich die Vorhersagen bestätigt, die ein Erstarken der rechten und europakritischen Parteien prognostizierten. Die rechtspopulistischen Parteien haben insgesamt zulegt, wobei der Zuwachs für die Finanzmärkte allerdings zu verkraften ist. Die Finanzmärkte hatten ja bereits einen gewissen Zulauf der rechtsextremen Parteien eingepreist und der Zuwachs reicht nicht aus, dass wichtige Positionen mit Populisten besetzt werden.

EZB-Inflationsziel weiter weit weg und Statistisches Bundesamt überrascht mit positiven Wirtschaftsdaten
Die Kerninflation stieg im Euroraum im April zwar leicht von 1,0 Prozent im März auf 1,3 Prozent an, gleichzeitig wurde allerdings von der EU-Kommission die Wirtschaftswachstumsprognose in der EU erneut nach unten korrigiert. Es ist nicht abzusehen, dass die positive Entwicklung der Inflation anhält und sich die Kerninflation in diesem Jahr nachhaltig in Richtung der angestrebten zwei Prozent oder gar darüber bewegen wird. Denn selbst die Europäische Zentralbank (EZB) erwartet keine Konsolidierung der Inflation und behält deshalb die expansive Geldpolitik zur Unterstützung der Wirtschaft bis auf weiteres bei. Aktuell beraten die europäischen Notenbänker darüber, welche geldpolitischen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um die Banken von den Folgen der jahrelangen Niedrigzinspolitik zu entlasten.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

In Deutschland stagnierte im vierten Quartal 2018 das Wachstum des BIP, ging im dritten Quartal 2018 sogar um 0,2 Prozent zurück. Deshalb waren für das erste Quartal 2019 die Erwartungen eher weniger positiv. Nun hat das Statistische Bundesamt mit erfreulichen Zahlen überrascht, denn die deutsche Wirtschaft konnte im Vergleich zum Vorquartal um 0,4 Prozent zulegen. Vor allem die boomende Baubranche und konsumfreudige Verbraucher waren für das Wachstum verantwortlich. Allerdings sollte das positive erste Quartal nicht darüber hinwegtäuschen, dass insgesamt für das Jahr 2019 eher mit einem schwachen Jahr für Deutschland gerechnet wird. Denn Deutschland ist nach wie vor stark vom Export abhängig und deshalb wirkt sich die erneute Eskalation des Handelskonfliktes zwischen den USA und China sowie mögliche US-Strafzölle auf europäische Fahrzeuge besonders negativ aus. Hinzu kommt, dass die für Deutschland wichtige Automobilindustrie vor zahlreichen Herausforderungen steht und einen fundamentalen Wandel zu anderen Antriebstechniken und neuen Mobilitätskonzepten gestalten muss. Allerdings klemmt es nicht nur bei den deutschen Unternehmen, sondern auch bei der Bundesregierung. Denn die Ambitionslosigkeit und der Reformstau dieser und der letzten Bundesregierung führen immer mehr zu Standortnachteilen für Unternehmen. Auch fehlt es an wichtigen Zukunftsinvestitionen in Bildung, Infrastruktur oder Wohnen und die deutsche digitale Infrastruktur ist im Vergleich zu anderen Industrienationen nicht mehr konkurrenzfähig.

Im Handelskonflikt zwischen den USA und China verschärft sich die Lage wieder
Auf dem G20-Gipfel im Dezember 2018 in Argentinien trafen sich der chinesische Staatschef Xi Jingping und US-Präsident Donald Trump und einigten sich auf eine Art Waffenstillstand. Seither kamen immer wieder vorsichtige Hoffnungen auf eine Entspannung des Zollstreites auf. Jedoch haben die vergangenen Tage das Gegenteil aufgezeigt: Der Handelskonflikt wird von beiden Seiten weiter geschürt und droht zu eskalieren. Die USA haben die Einfuhrgebühren für chinesische Produkte im Wert von 200 Milliarden Dollar von zehn auf 25 Prozent angehoben. In einem weiteren Schritt könnten die Zölle sogar auf alle Importe aus China ausgeweitet werden. China reagierte prompt und kündigte zusätzliche Zollabgaben auf amerikanische Waren im Wert von 60 Milliarden Dollar ab Juni an. Trotz der Handelsstreitigkeiten entwickelte sich auch das US-amerikanische BIP im ersten Quartal überraschend positiv. Man darf allerdings nicht Vergessen, dass das Wachstum immer noch zu einem großen Teil auf die massiven Steuersenkungen von Donald Trump zurückzuführen ist. Bei einer Ausweitung des Handelskonfliktes mit China, kann man davon ausgehen, dass sich die US-Konjunktur ebenfalls eintrüben wird. Da dieses Szenario gerade wieder wahrscheinlicher ist, kann man von der amerikanische Notenbank weiterhin den Beobachtungsmodus erwarten. In der letzten Sitzung Ende April ist der Leitzins von der Federal Reserve System (Fed) vorerst unangetastet geblieben.

Die Bauzinsen nähern sich weiter dem bisherigen Allzeittief an
Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe war Anfang Mai 2019 für wenige Tage wieder in einem leicht positiven Bereich. Allerdings erreichte sie am 14. Mai mit -0,06 Prozent wieder einen weiteren Tiefstand. Der Bauzinssatz für ein 10-jähriges Hypothekendarlehen orientiert sich an der Rendite der Bundesanleihe und bewegt sich daher ebenfalls weiter bergab: 0,78 Prozent markieren einen erneuten Tiefststand und die Bauzinsen nähern sich damit ihrem Allzeittief von 0,68 Prozent aus dem Oktober 2016 an. Bereits seit Februar 2019 liegt der Top-Zins für eine zehnjährige Festschreibungszeit konstant unterhalb der 1-Prozent-Marke. Eine Lösung des Handelskonfliktes oder der Brexit-Frage ist aktuell nicht in Sicht ist. Diese und weitere Unsicherheiten, wie die Verschuldung Italiens und der Ausgang der vergangenen Europawahl, dämpfen die Konjunktur und die Inflation. Deshalb kann für das Jahr 2019 weiter mit niedrigen Bauzinsen gerechnet werden und auch ein stärkeres Aufwärtspotenzial ist nicht in Sicht.

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Sonderregeln bei den Aufbewahrungsfristen von Belegen für Immobilieneigentümer

Baumängel

Für Privatpersonen stellt sich gerade zum Jahresanfang immer wieder die Frage nach Aufbewahrungsfristen für Belege bzw. Rechnungen: Welche Belege können weggeworfen werden und für welche hat man Aufbewahrungspflichten zu beachten? Die Aufbewahrungsfristen sind vor allem wichtig wegen der Verjährung. Unter Verjährung versteht man, dass ein Rechtsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, das Ende 2019 somit Ansprüche verjährt sind, die im Jahr 2016 entstanden sind. Anders ausgedrückt heißt dies, dass die Belege dazu im Jahr 2020 vernichtet werden können. Denn wegen der regelmäßigen Verjährung können keine Ansprüche mehr durchsetzt werden.

Rechnungen können in der Regel nach maximal vier Jahren entsorgt werden
Allerdings muss man ein paar gesetzliche und versicherungstechnische Sonderfälle beachten.

  • Kontoauszüge: Bei den Kontoauszügen und anderen Bankbelegen gibt es für Privatpersonen, anders als für Unternehmen, nur in Ausnahmefällen eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. So besteht bei Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren. Dazu hat im Jahr 2006 das Bundesfinanzministerium den Finanzämtern eine klare Anweisung erteilt (IVA7 – S 0317 – 4/05): Wenn ein Steuerpflichtiger einen Kontoauszug vorlegt, den eine Bank im unveränderbaren PDF-Format erstellt hat, gilt die Nachweispflicht als erfüllt.

Steuererklärung digital erledigen

  • Kassenbeleg bei Privatkauf: Beim Kauf von Verbrauchsgütern, wie Möbel, Kameras oder TV-Geräten, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Übergabe an den Verbraucher. Für den Fall eines Mangels benötigt man zur Reklamation einen geeigneten Nachweis darüber, wann und wo die Ware gekauft wurde, was am besten mit dem Kassenbon möglich ist. Deshalb müssen in diesem Fall die Belege mindestens für zwei Jahre aufbewahrt werden. Ist der Hausratgegenstand innerhalb einer Hausratversicherung abgedeckt, dann sollten die Belege über die gesamte Gebrauchsdauer aufbewahrt werden. Dies kann elektronisch als Bild oder eingescannt erfolgen, um bei Bedarf Nachweise vorlegen zu können.
  • Handwerkerrechnung: Bei Handwerkerrechnungen greift die allgemeine Verjährungsfrist, die eine Aufbewahrung von mindestens drei Jahre vorgibt. Für Handwerkerrechnungen, die Leistungen beinhalten, welche mit dem Bauwerk verbunden sind, gilt für Immobilieneigentümer eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren. Denn bei Bauwerken gilt eine gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Verjährungsfrist. Für alle anderen Handwerkerrechnungen sind die Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen zwei Jahre lang aufzubewahren. Vertragspolicen von laufenden Versicherungen, beispielsweise für den Hausrat oder das Wohngebäude, sind dauerhaft aufzubewahren. Hierbei ist es wichtig, dass der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und alle Nachträge aufzubewahren sind.

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Baugeldkonditionen profitieren von der anhaltenden Nullzinspolitik der EZB

Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) und auch die US-Notenbank Federal Reserve System (Fed) haben zuletzt klare Signale gesendet, dass für dieses Jahr keine Leitzinsanhebungen mehr geplant sind. Welche Bedeutung hat dies für die Bauzinsen und die Immobilienpreise? Wie beeinflusst die aktuelle Zinssituation die Finanzierungsstrategie von Bauherren, Immobilienkäufern und derzeitige Anschlussfinanzierer? Hier ein Überblick inklusive Finanzierungstipps.

Welche Zinspolitik verfolgt die EZB derzeit?
Der EZB-Leitzins für die kurzfristige Liquiditätsversorgung der Banken liegt nach wie vor bei null Prozent und dies wird sich voraussichtlich auch nicht so schnell ändern. Die Europäische Zentralbank (EZB) erklärte vor kurzem, dass sie bis mindestens Ende dieses Jahres nicht vor hat, eine Zinserhöhung vorzunehmen. Außerdem ließ sie durchblicken, dass sie diesen Kurs gegebenenfalls erneut verlängern könnte. Ob die Leitzinsen im kommenden Jahr angehoben werden, hängt hauptsächlich von der konjunkturellen Entwicklung ab. Je schwächer die Konjunktur, umso unwahrscheinlicher ist es, dass die Zentralbank mit einer Zinsanhebung kreditfinanzierte Investitions- und Konsumaktivitäten verteuert und damit die Wirtschaft möglicherweise bremst. Derzeit sehen die EZB-Volkswirte die wirtschaftliche Entwicklung in Europa eher skeptisch und rechnen etwa bei der Inflation auch künftig mit einem Wert unterhalb der gewünschten Zielmarke von zwei Prozent.

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten 12 Jahre

Wie beeinflussen die Niedrigzinsen die Immobilienpreise und Mieten?
Die Zinsen für Geldanlagen verharren parallel zu den Leitzinsen sowie den Marktzinsen für Baudarlehen auf einem historisch niedrigem Niveau. Das sorgt einerseits dafür, dass für viele Menschen der Traum vom eigenen Zuhause in greifbare Nähe rückt. Andererseits fördert der vergleichsweise günstige kreditfinanzierte Eigenheimerwerb die Nachfrage, da es an rentablen Alternativen fehlen. In vielen Großstädten und Ballungszentren, wo auch aufgrund von anhaltendem Zuzug und zu wenig Bauland Wohnraum fehlt, wirkt sich das wiederum auf die Immobilienpreise und Mieten aus. Aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung geht hervor, dass allein in Berlin mehr als 300.000 Wohnungen fehlen, in den Großstädten beziffert die Studie den Wohnungsmangel auf rund zwei Millionen Einheiten. So lange diese Lücke klafft, ist mit einer Entspannung am Wohnungsmarkt kaum zu rechnen. Mehrere Umfragen und Analysen gehen in absehbarer Zeit weiter von teils stark steigenden Preisen in begehrten Lagen aus. Allerdings sollten Immobilienfinanzierer ihre Planung jedoch nicht von einer prognostizierten Preisentwicklung abhängig machen. Entscheidend ist vielmehr, dass sie die Finanzierung langfristig tragen können.

Welche Zinsentwicklung prognostizieren die Experten?
Da die Konjunktur lahmt und die Prognosen eher düster sind, halten Analysten deshalb einen kurz- und mittelfristigen Zinsanstieg in der Mehrheit für wenig wahrscheinlich. Laut des aktuellen Interhyp-Bauzins-Trendbarometers, das auf der Befragung von Zinsexperten von Bankenpartnern basiert, geht die überwiegende Mehrheit von kurzfristig gleichbleibenden Zinsen aus. Auf Sicht von einem Jahr rechnet gut die Hälfte mit einem leichten Anstieg der Bauzinsen. Die übrigen Marktbeobachter prognostizieren wiederum gleichbleibende oder sogar leicht rückläufige Finanzierungszinsen.

Bauzinsentwicklung über die fünf 12 Jahre

Welche Auswirkungen hat das Niedrigzinsumfeld auf die Finanzierungsstrategie?
Deshalb dürfte es sich für viele Bauherren und Anschlussfinanzierer lohnen, angesichts des Niedrigzinsniveaus die Zinsen langfristig festzuschreiben. Angst das man sich zu lange bindet, muss man in der Regel nicht haben. Denn wenn nach der vollständigen Darlehensauszahlung mindestens 10 Jahre vergangen sind, können Kreditnehmer gemäß § 489 BGB den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Sondertilgungskontingente sowie die Möglichkeit, die Tilgung zu verändern bieten zusätzliche Flexibilität. Für wen eine absolute Planungssicherheit wichtig ist, der sollte ein Volltilgerdarlehen als eine Option mit berücksichtigen. Volltilgerdarlehen sind derzeit so günstig wie schon lange nicht mehr.

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